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ID0119605300

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    Deutscher Bundestag — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1952 8421 1%. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1952. Nachruf auf den verstorbenen Abg. Schröter (Kiel) 8422D Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8423A, 8436D Kleine Anfrage Nr. 192 der Fraktion der SPD betr. Verstöße gegen das Erste Überleitungsgesetz (Nrn. 3155, 2305 der Drucksachen) 8423B Kleine Anfrage Nr. 241 der Fraktion der SPD betr. Einflußnahme des Bundesjustizministeriums auf rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen (Nrn. 3082, 3154 der Drucksachen) 8423B Vorlage des Wirtschaftsplans der Deutschen Bundesbahn (Finanz- und Wirtschaftsgemeinschaft der Hauptverwaltung in Offenbach und der Generaldirektion der Südwestdeutschen Eisenbahnen in Speyer) nebst Stellenplänen für das Geschäftsjahr 1951 8423C Bericht des Sprechers der Deutschen Vertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates, Abg. Dr. Pünder, über den zweiten Teil der Dritten Ordentlichen Sitzungsperiode der Beratenden Versammlung vom 26. November bis 11. Dezember 1951 (Nr. 3150 der Drucksachen) . 8423C Vorlage der Verordnung zur Ergänzung der Verordnung NEM II/51 über Verwendungsbeschränkungen von Kupfer und Kupferlegierungen (VO NEM I/52) . . 8423C Änderung der Tagesordnung 8423D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall Kemritz (Nr. 2531 der Drucksachen) 8423D Dr. Greve (SPD), Anfragender 8423D, 8431D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8425C Dr. Friedensburg (CDU) . . 8426B, 8433A Renner (KPD) 8429D Ewers (DP) 8430D Dr. Schneider (FDP) 8431B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nrn. 3144, 2875, 2949, 3107 der Drucksachen) 8433C Arndgen (CDU), Berichterstatter . 8433D Beschlußfassung 8434D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Steuerberechtigung und die Zerlegung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Zerlegungsgesetz) (Nr. 2644 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3091 der Drucksachen) 8434D Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter . 8435A Abstimmungen 8436C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten (Nr. 2908 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3109 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 463) 8436D Neuburger (CDU): als Berichterstatter 8436D als Abgeordneter 8440C Dr. Bleiß (SPD) 8438C, 8441A Dr. Preusker (FDP) 8439C Abstimmungen 8438C, 8441A, C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über weitere steuerliche Maßnahmen bei festverzinslichen Wertpapieren (Nr. 3143 der Drucksachen) 8423D, 8441C Ausschußüberweisung 8441C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes (Nr. 3101 der Drucksachen) 8441D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 8441D Ausschußüberweisung 8442A Erste Beratung ides von der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 1952 (BGBl. S. 33) (Nr. 3105 der Drucksachen) 8442A Ausschußüberweisung 8442A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Vorschriften über die Aufhebung des Mieterschutzes bei Geschäftsräumen und gewerblich genutzten unbebauten Grundstücken (Nr. 3126 der Drucksachen) 8442A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8442B Jacobi (SPD) 8444C Huth (CDU) 8448A Ewers (DP) 8449B Wirths (FDP) 8450A Ausschußüberweisung . . . . . . . 8450D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über idas Blutspendewesen (Blutspendegesetz) (Nr. 3102 der Drucksachen) . . 8450D Ausschußüberweisung 8451A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) (Nr. 2667 der Drucksachen); Mündlicher Bericht ides Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 3118 der Drucksachen) . . . 8451A Massoth (CDU), Berichterstatter . 8451A Abstimmungen 8452C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung (Nr. 2901 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3116 der Drucksachen; Umdruck Nr. 461) 8452C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 8452D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 8453A Arndgen (CDU) 8453D Frau Kalinke (DP) 8454A Abstimmungen 8454B Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Knappschaftsversicherung (Nr. 2902 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses. für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3117 der Drucksachen; Umdruck Nr. 462) 8454B Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 8454C Dannebom (SPD) 8454D, 8456A Arndgen (CDU) 8455D Abstimmungen 8456B Zweite und dritte Beratung der Entwürfe eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und eines Wirtschaftsstrafgesetzes (Nrn. 2100, zu 2100 der Drucksachen); Erster Mündlicher Bericht ides Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3148 der Drucksachen) 8456C Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . 8456C Beschlußfassung 8458D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 3149 der der Drucksachen; Umdruck Nr. 459) . . . 8459A Dr. Arndt (SPD) 8459B Abstimmungen 8459A, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) (Nr. 2192 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3015 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 437, 458) . 8460A Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Berichterstatter 8460A Dr. Reismann (FU) 8463A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8463D Dr. Greve (SPD) 8463D Abstimmungen 8464B Zur Geschäftsordnung, — Vertagungsantrag: Bausch (CDU) 8464D Nächste Sitzung 8464D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Louise Schroeder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Meine Fraktion hat es außerordentlich bedauert, daß die Regierungskoalition, wie der Herr Berichterstatter eben ausgeführt hat, geglaubt hat, im Ausschuß unseren Antrag ablehnen zu müssen. Es ist richtig, daß dabei als Begründung auf den bereits in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurf der Regierung verwiesen wurde. Diesen Gesetzentwurf haben wir bis heute nicht erhalten. Aber was wir durch die Presse von dem Gesetzentwurf erfahren haben, kann uns in keiner Weise beruhigen und ebensowenig eine Begründung für die Ablehnung unseres Antrags darstellen.
    Wenn wir Ihnen nunmehr auf Umdruck Nr. 461 einen Änderungsantrag eingereicht haben, der anders lautet als unser ursprünglicher Antrag, so möchte ich, um Mißverständnisse auszuschließen, betonen: Wir halten an unserem grundsätzlichen Gedanken fest, daß eine Sicherung aller Arbeiter und Angestellten für den Fall des Alters und der Invalidität ohne Rücksicht auf ihr Einkommen notwendig ist. Bei der ersten Beratung unseres Antrags habe ich auseinandergesetzt, wie notwendig es gerade in der heutigen Zeit ist, alle Angestellten zu schützen, weil von einem Einkommen, das zeitweilig die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, nach langer Arbeitslosigkeit oder einem Kriegsschicksal nichts für die Altersversorgung zurückgelegt werden kann. Ich will darauf heute nicht zurückkommen.
    Da wir aber keine Hoffnung haben, unseren damaligen Antrag durchsetzen zu können, haben wir es für notwendig gehalten, auch mit Rücksicht auf die Notizen, die über den Regierungsentwurf in die Presse lanciert worden sind, einen Antrag einzubringen, der wenigstens die Versicherungspflichtgrenze insoweit ändert, als es den heutigen veränderten Gehalts- und Preisverhältnissen entspricht. Dadurch, sage ich noch einmal, rücken wir in keiner Weise von unserem Grundsatz ab. Sie sehen auf Umdruck Nr. 461, daß wir eine Versicherungspflichtgrenze von 12 000 DM an Stelle der gegenwärtigen von 7200 DM vorschlagen. Ich darf Ihnen dazu folgende Begründung geben: Die gegenwärtige Grenze für Angestellte in der Angestelltenversicherung ist im Jahre 1933 festgesetzt worden. Wenn wir den Preisindex zugrunde legen, der im Jahre 1918 mit 100 berechnet wurde, so hatten wir im Jahre 1933 einen Lebensmittelpreisindex von 120. Dieser Lebensmittelpreisindex ist bis zum Jahre 1951 auf 206, also um 40 %, gestiegen. Trotzdem haben wir auch heute noch die Versicherungspflichtgrenze von 7200 DM. Unser Antrag beabsichtigt nunmehr eine Erhöhung um die gleichen 40 %, um die der Lebensmittelindex gestiegen ist, nämlich von 7200 auf 12 000 DM.
    Meine verehrten Herren und Damen! Wir haben den Regierungsentwurf noch nicht und wissen auch nicht, wann wir ihn erhalten. Ich erinnere nur daran, daß wir seit Monaten auf den Regierungsentwurf warten, der auf dem hier gefaßten Beschluß beruht, die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung auf 500 DM monatlich zu erhöhen. Der Regierungsentwurf sieht, wie wir der Presse entnommen haben, für die Angestelltenversicherung eine Erhöhung auf 8400 DM vor. Wir haben schon einmal eine Versicherungspflichtgrenze von 8400 RM gehabt. Das war im Jahre 1928. Damals stand der Lebensmittelindex auf 120, heute steht er, wie ich schon ausführte, auf 206. Es ist also ganz unmöglich, sich mit der Erhöhung auf einen Betrag abzufinden, der 1928 maßgebend war. Ich möchte deshalb alle Fraktionen dieses Hauses dringend bitten, sich noch einmal die Frage zu überlegen, ob es ihnen nicht möglich ist, auf Grund unseres Antrags wenigstens auf 12 000 DM zu gehen.
    In der Öffentlichkeit ist gesagt worden, dadurch müßte eine Steigerung der Beiträge und infolgedessen eine Verteuerung der Produktion erfolgen. Schon in der vorigen Beratung habe ich gesagt, daß die Beiträge wie bisher auf Grund eines Gehalts von 600 DM monatlich und entsprechend auch die Rente berechnet werden 'sollen. Um aber die Sache völlig zu klären, haben wir unserem Antrag einen § 2 angefügt, der ausdrücklich sagt, daß die Vorschriften über die bisherige Beitragshöchstgrenze unberührt bleiben. Es kann sich also niemand zu einer Ablehnung deshalb veranlaßt sehen, weil er etwa eine Verteuerung der Produktion oder eine Erhöhung der Kosten des Arbeitgebers befürchtet.
    Wenn Sie unserem Antrag nicht folgen, ist eine andere Befürchtung gegeben: der Angestellte, der die Pflichtgrenze von 7200 DM vielleicht um 50 DM. um 100 DM monatlich oder um ein paar hundert DM jährlich überschreitet, wird, um sich für den Fall des Alters und der Invalidität zu sichern —, was angesichts der Verhältnisse, in denen wir leben, heute eigentlich jeder Mensch tun muß —, die Beiträge allein bezahlen müssen und auf diese Weise unter Umständen ein Nettogehalt haben, das niedriger als vor der Gehaltserhöhung ist.
    Ich bitte Sie deshalb, dem Antrage, den wir Ihnen heute vorlegen und in dem wir Ihnen eine Konzession gemacht haben, indem wir nicht eine unbegrenzte Versicherung, sondern eine Versicherung auf Grund einer Pflichtgrenze vorsehen, Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Arndgen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Auftrage meiner Parteifreunde bitte ich, den Antrag der SPD-Fraktion auf Umdruck Nr. 461 abzulehnen, nicht deshalb, weil die Versicherungspflichtgrenzen in der Sozialversicherung keiner Änderung bedürfen, sondern deshalb, weil dem Bundesrat schon ein Regierungsentwurf vorliegt, der sich mit der Erhöhung der Versiche-


    (Arndgen)

    rungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, in der Angestelltenversicherung und auch in der Knappschaftsversicherung beschäftigt. Wenn ein solcher Entwurf von der Regierung vorbereitet ist und in den nächsten Tagen diesem Hause zugehen wird, ist es, glaube ich, nicht notwendig, daß wir uns heute, bevor dieser Entwurf bei uns eingeht, mit dieser Materie beschäftigen. Wir sind der Meinung, daß wir auch in der Gesetzgebung rationell arbeiten sollten, zumal wir gerade im Sozialpolitischen Ausschuß noch eine ganze Reihe von Gesetzesvorlagen vorliegen haben, die ihrer Erledigung harren.