Rede von
Josef
Schüttler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der SPD betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung, Drucksache Nr. 2901, wurde dem Ausschuß für Sozialpolitik überwiesen. Er beabsichtigt, die Angestellten unbeschränkt, also ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens, versicherungspflichtig zu machen.
Der Ausschuß befaßte sich in der Sitzung vom 13. Februar 1952 mit diesem Antrag. Schon nach kurzer Debatte wurde von den Ausschußmitgliedern der Regierungskoalition erklärt, daß sie der Vorlage in dieser Form nicht zustimmen können. Es wurde zum Ausdruck gebracht, man befürworte in Anbetracht der veränderten Einkommensverhältnisse sehr wohl eine entsprechende Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze, könne sich aber keinesfalls für deren vollständige Beseitigung einsetzen. Von der Regierung wurde erklärt, daß ein entsprechender Gesetzentwurf, in welchem auch die Erhöhung der Pflichtgrenze für die Angestelltenversicherung vorgesehen sei, ausgearbeitet und dem Kabinett in den nächsten Tagen zugehen werde. Nach dieser Erklärung der Regierung wurde von den Vertretern der Koalitionsparteien
der Antrag gestellt, die Vorlage abzulehnen, was auch mit Stimmengleichheit geschah. Von den Vertretern der Koalitions- und anderer Parteien wurde hierbei ausdrücklich festgestellt, daß sie nicht deshalb gegen den Initiativantrag gestimmt haben, weil sie eine Erhöhung der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht für notwendig erachten, sondern lediglich deshalb, weil nach der Erklärung des Vertreters des Bundesministeriums für Arbeit in Kürze mit der Einbringung einer Gesetzesvorlage zu rechnen sei, die eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, der Angestelltenversicherung und der Knappschaftsversicherung vorsehe.
Der Ausschuß bittet Sie, sich seinem Beschluß anzuschließen.