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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1952 8421 1%. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1952. Nachruf auf den verstorbenen Abg. Schröter (Kiel) 8422D Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8423A, 8436D Kleine Anfrage Nr. 192 der Fraktion der SPD betr. Verstöße gegen das Erste Überleitungsgesetz (Nrn. 3155, 2305 der Drucksachen) 8423B Kleine Anfrage Nr. 241 der Fraktion der SPD betr. Einflußnahme des Bundesjustizministeriums auf rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen (Nrn. 3082, 3154 der Drucksachen) 8423B Vorlage des Wirtschaftsplans der Deutschen Bundesbahn (Finanz- und Wirtschaftsgemeinschaft der Hauptverwaltung in Offenbach und der Generaldirektion der Südwestdeutschen Eisenbahnen in Speyer) nebst Stellenplänen für das Geschäftsjahr 1951 8423C Bericht des Sprechers der Deutschen Vertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates, Abg. Dr. Pünder, über den zweiten Teil der Dritten Ordentlichen Sitzungsperiode der Beratenden Versammlung vom 26. November bis 11. Dezember 1951 (Nr. 3150 der Drucksachen) . 8423C Vorlage der Verordnung zur Ergänzung der Verordnung NEM II/51 über Verwendungsbeschränkungen von Kupfer und Kupferlegierungen (VO NEM I/52) . . 8423C Änderung der Tagesordnung 8423D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall Kemritz (Nr. 2531 der Drucksachen) 8423D Dr. Greve (SPD), Anfragender 8423D, 8431D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8425C Dr. Friedensburg (CDU) . . 8426B, 8433A Renner (KPD) 8429D Ewers (DP) 8430D Dr. Schneider (FDP) 8431B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nrn. 3144, 2875, 2949, 3107 der Drucksachen) 8433C Arndgen (CDU), Berichterstatter . 8433D Beschlußfassung 8434D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Steuerberechtigung und die Zerlegung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Zerlegungsgesetz) (Nr. 2644 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3091 der Drucksachen) 8434D Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter . 8435A Abstimmungen 8436C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten (Nr. 2908 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3109 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 463) 8436D Neuburger (CDU): als Berichterstatter 8436D als Abgeordneter 8440C Dr. Bleiß (SPD) 8438C, 8441A Dr. Preusker (FDP) 8439C Abstimmungen 8438C, 8441A, C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über weitere steuerliche Maßnahmen bei festverzinslichen Wertpapieren (Nr. 3143 der Drucksachen) 8423D, 8441C Ausschußüberweisung 8441C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes (Nr. 3101 der Drucksachen) 8441D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 8441D Ausschußüberweisung 8442A Erste Beratung ides von der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 1952 (BGBl. S. 33) (Nr. 3105 der Drucksachen) 8442A Ausschußüberweisung 8442A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Vorschriften über die Aufhebung des Mieterschutzes bei Geschäftsräumen und gewerblich genutzten unbebauten Grundstücken (Nr. 3126 der Drucksachen) 8442A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8442B Jacobi (SPD) 8444C Huth (CDU) 8448A Ewers (DP) 8449B Wirths (FDP) 8450A Ausschußüberweisung . . . . . . . 8450D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über idas Blutspendewesen (Blutspendegesetz) (Nr. 3102 der Drucksachen) . . 8450D Ausschußüberweisung 8451A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) (Nr. 2667 der Drucksachen); Mündlicher Bericht ides Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 3118 der Drucksachen) . . . 8451A Massoth (CDU), Berichterstatter . 8451A Abstimmungen 8452C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung (Nr. 2901 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3116 der Drucksachen; Umdruck Nr. 461) 8452C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 8452D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 8453A Arndgen (CDU) 8453D Frau Kalinke (DP) 8454A Abstimmungen 8454B Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Knappschaftsversicherung (Nr. 2902 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses. für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3117 der Drucksachen; Umdruck Nr. 462) 8454B Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 8454C Dannebom (SPD) 8454D, 8456A Arndgen (CDU) 8455D Abstimmungen 8456B Zweite und dritte Beratung der Entwürfe eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und eines Wirtschaftsstrafgesetzes (Nrn. 2100, zu 2100 der Drucksachen); Erster Mündlicher Bericht ides Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3148 der Drucksachen) 8456C Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . 8456C Beschlußfassung 8458D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 3149 der der Drucksachen; Umdruck Nr. 459) . . . 8459A Dr. Arndt (SPD) 8459B Abstimmungen 8459A, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) (Nr. 2192 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3015 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 437, 458) . 8460A Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Berichterstatter 8460A Dr. Reismann (FU) 8463A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8463D Dr. Greve (SPD) 8463D Abstimmungen 8464B Zur Geschäftsordnung, — Vertagungsantrag: Bausch (CDU) 8464D Nächste Sitzung 8464D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Willy Massoth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Begründung zum Regierungsentwurf des Kriegsgräbergesetzes, Drucksache Nr. 2667, ist ausgeführt, daß die Länder bereits vor geraumer Zeit in der Erkenntnis, daß eine bundesgesetzliche Regelung für die Kriegsgräberfürsorge notwendig sei, der Bundesregierung den Entwurf eines entsprechenden Bundesgesetzes zugeleitet haben. Zu diesem Entwurf hatten sich die kommunalen Spitzenverbände und der Volksbund deutscher Kriegsgräberfürsorge geäußert.
    Die Fürsorge für die Kriegsgräber des ersten Weltkriegs ist durch das Gesetz vom 29. Dezember 1922 geregelt. Für die Gräber des zweiten Weltkriegs fehlte es bisher an einer Regelung des Bundes. Um nun eine für beide Weltkriege einheitliche Regelung der Kriegsgräberfürsorge zu schaffen, muß das Reichsgesetz vom 29. Dezember 1922 aufgehoben werden. Seine Bestimmungen können jedoch nur sehr begrenzt für die Neuregelung herangezogen werden, da schon die staatsrechtliche Struktur der Bundesrepublik wesentlich anders als die der Weimarer Republik ist. In folgerichtiger Durchführung des Grundgesetzes, insbesondere dessen Art. 83, führen daher allein die Länder nunmehr das Bundesgesetz als eigene Angelegenheit aus. Dagegen erstattet der Bund als Kriegsfolgelast nach Art. 120 des Grundgesetzes die Kosten. Die Länder werden mit einer Interessenquote daran beteiligt.
    In der Einleitung des Gesetzes wurde auf Vorschlag des Bundesrates eingefügt „mit Zustimmung des Bundesrates", und zwar mit Rücksicht auf den Inhalt des § 5 dieses Gesetzes, da es sich gemäß Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes um ein Zustimmungsgesetz handelt.
    In Abs. 1 des § 1 ist die übliche Berlin-Klausel eingefügt und in Ziffer 1 des gleichen Absatzes wie auch in späteren Paragraphen das Wort „Weltkrieg 1939/45" in „zweiten Weltkrieg" geändert worden, da die Begrenzung auf das Jahr 1945 zu eng erscheint. Der § 1 bringt gegenüber der bisher für die Kriegsgräber des ersten Weltkrieges geltenden Begriffsbestimmung eine wesentliche Erweiterung durch Hereinnahme der durch unmittelbare Kriegseinwirkungen verstorbenen in- und ausländischen Zivilpersonen. Daher sind auch die Gräber der zivilen Opfer des Bombenkrieges Kriegsgräber. Im ganzen handelt es sich unter Zugrundelegung der Begriffsbestimmung des Gesetzes um rund 513 000 Einzelgräber und rund 320 000 qm Sammelgräber.
    In den Buchstaben b und c dieses Paragraphen wurde auf Vorschlag des Bundesrats anstatt „6 Monaten" — denn diese Zeit wird für zu kurz erachtet — „eines Jahres" eingesetzt.
    Nach § 2 sind die Länder nunmehr allein Träger der Sorge für die Kriegsgräber, unabhängig davon, in wessen Eigentum die Begräbnisstätten stehen. Sie sind deshalb auch verpflichtet, alle noch bei den Gemeinden befindlichen Unterlagen zur Person und Nachlässe der Gefallenen an eine von der Bundesregierung zu bestimmende Stelle zu übersenden. Sie haben ferner sämtliche in ihrem Gebiet gelegenen Kriegsgräber in Listen nachzuweisen und diese auf dem laufenden zu halten. Bezüglich der Kosten für die erste Anlage einschließlich einer erforderlichen ersten Umbettung sah der Regierungsentwurf eine Erstattung an die Länder zur Hälfte vor. Der Bundesrat hatte unter Berufung auf Art. 120 des Grundgesetzes, nach dem der Bund als Bestandteil der Kriegsfolgelasten die Kosten der Durchführung des Gesetzes zu tragen hätte, vorgeschlagen:
    Der Bund trägt die für die Anlegung, einschließlich einer etwa erforderlichen Umbettung, entstehenden tatsächlichen Kosten.
    Im übrigen erstattet der Bund die Kosten für
    Instandsetzung und Pflege nach Pauschsätzen. Der Auffassung des Bundesrats wurde unter Hinweis auf Art. 83 des Grundgesetzes von Regierungsseite damit widersprochen, daß die Länder und nicht der Bund Träger der Kriegsgräberfürsorge seien und daß es sich nur um eine Erstattung der Kosten durch den Bund handeln könne. Nach längeren Verhandlungen im Ausschuß wurde ein Kompromiß gefunden, wonach der Bund die Kosten für die erste Anlegung in voller Höhe erstattet und bezüglich der Pflege und Instandsetzung die Kosten nach Pauschsätzen — wie im Regierungsentwurf vorgesehen — je zur Hälfte von Bund und den Ländern getragen werden.
    In § 3 blieb bis auf die Ersetzung des Wortes „Instandhaltung" durch „Instandsetzung" in der vorletzten Zeile alles unverändert.
    Ebenso blieb es beim § 4 bei der Regierungsfassung.
    In § 5 wurden die Worte „und die Identität des Bestatteten feststeht" gestrichen, da diese Voraussetzung selbstverständlich erscheint. Der Abs. 4 soll in seiner veränderten Fassung sicherstellen, daß in jedem Fall die Kosten für Umbettungen erhoben werden können, nicht aber Verwaltungsgebühren.
    Bezüglich des § 6 ist zu sagen, daß es der Ausschuß für zweckmäßig erachtet, diejenigen Personengruppen, für deren Gräber Bund und Länder die gleiche Sorgepflicht wie für die eigentlichen Kriegsgräber übernommen haben, nämlich die Opfer des Nationalsozialismus, also die politisch, rassisch und religiös Verfolgten, im Katalog des Paragraphen unter a) anstatt unter f) — wie im Entwurf vorgesehen war — zu setzen.
    In § 7 ist wieder die Berlin-Klausel die einzige Änderung gegenüber dem Entwurf.
    Meine Damen und Herren, es handelt sich hierbei um ein Gesetz bezüglich der Kriegsgräber, soweit sie in den Ländern der Bundesrepublik und im Land Berlin liegen. Die Masse unserer gefalle-


    (Massoth)

    nen Soldaten liegt aber außerhalb unseres Bundesgebiets begraben. Wenn auch durch das Genfer Abkommen vom 27. Juli 1929 jedem Land die Verpflichtung auferlegt ist, die Kriegsgräber aller Nationen auf seinem Hoheitsgebiete zu erfassen, nachzuweisen und die Listen den Heimatstaaten zuzuleiten, so sind doch viele Hunderttausende von Familien im Ungewissen über die letzte Ruhestätte ihres oder ihrer Angehörigen. Es erscheint mir deshalb angebracht, hier in wenigen Worten die Arbeit und das Wirken des Volksbundes deutscher Kriegsgräberfürsorge zu würdigen.

    (Abg. Laforet: Bravo!)

    Der Volksbund hat in Wiederanknüpfung seiner Beziehungen mit dem Ausland, begünstigt durch die ehemalige gute Zusammenarbeit zwischen Volksbund und amtlichen Gräberdiensten des Auslandes und nicht zuletzt gefördert durch das Komitee des Roten Kreuzes in Genf ständige Verbindung mit rund 30 europäischen und außereuropäischen Staaten. Die Aufgabe, die der Volksbund übernommen hat, nämlich die Registrierung der Gräber in einer Zentralgräberkartei aller gefallenen und verstorbenen Angehörigen der ehemaligen Wehrmacht und damit in Zusammenhang Grabnachforschungen und Gräbernachweis, ist eine geradezu ungeheuere, zumal durch die chaotischen Verhältnisse der letzten Kriegsmonate viele staatliche Stellen, die Träger von Aufgaben der Kriegsgräberfürsorge waren, ausgefallen waren. Wertvolle Verlust- und Grablagemeldungen waren in alle Winde zerstreut. Nur mittels einer großen Suchaktion des Kriegsgräberbundes nach 1945, die oftmals noch durch Zonengrenzen und völlige Abgeschlossenheit vom Auslande behindert wurde, konnten viele Zehntausende solcher Unterlagen aus allen möglichen Verstecken hervorgebracht werden. Wo heute im Ausland die Möglichkeit gegeben ist, von deutscher Seite aus den Zustand unserer Soldatengräber besser zu gestalten, nutzt sie der Volksbund.
    Der Zustand der Gräber ist unterschiedlich, teils würdig, teils mehr als primitiv. Auf deutscher Seite darf daher die Größe der Aufgabe nicht verkannt werden. Es darf auch nicht übersehen werden, daß der Volksbund erst abhelfen kann, wenn eine Rechtsgrundlage geschaffen ist. Zu diesem Zweck müssen baldigst zwischenstaatliche Verträge zwischen der Bundesrepublik und den betreffenden Staaten abgeschlossen werden. Man kann sagen, daß, soweit der Volksbund mit ausländischen Gräberdiensten darüber Gespräche aufgenommen hat, mit Verständnis gerechnet werden kann. Während bei einer Gesamtgefallenenzahl von zwei Millionen des ersten Weltkrieges für rund 1 750 000 Soldaten entweder Todesort oder Grablage ermittelt werden konnte, können bei den deutschen Verlusten des zweiten Weltkrieges, die sich nach groben Schätzungen zwischen drei- und dreieinhalb Millionen insgesamt bewegen, nur für rund 900 000 Todesort und Grablage ausgewiesen werden. Man kann dem Volksbund deutscher Kriegsgräberfürsorge für die mit unendlicher Mühe und mit dem uneigennützigen Einsatz seiner zahlreichen ehrenamtlichen Mitglieder und Mitarbeiter vollbrachten Leistungen nur danken.
    Meine Damen und Herren, ich habe den Auftrag, Sie im Namen des Ausschusses zu bitten, dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf in der abgeänderten Fassung ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe § 1 auf. Ich rege an, der alten Übung unseres Hauses entsprechend, den Text des Abs. 1 dahin zu ändern, daß statt „soweit sie in den Ländern der Bundesrepublik liegen" gesagt wird „soweit sie in dem Anwendungsgebiet dieses Gesetzes liegen". Ist das Haus mit dieser Änderung einverstanden?

(Zuruf links: Anwendungsgebiet des Grundgesetzes!)

— Oder dieses Gesetzes; das ist ganz gleichgültig, wir haben j a auch im letzten Paragraphen die Berlin-Klausel. Zum § 1 keine Wortmeldungen. —§ 2,—§3,—§4,—§ 5,—§ 6,—§ 7,—Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe!
— Einstimmige Annahme. Die zweite Beratung ist geschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Die allgemeine Aussprache ist geschlossen. Ich rufe die §§ 1 bis 7, Einleitung und Überschrift auf. — Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe? — Einstimmige Annahme.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung (Nr. 2901 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3116 der Drucksachen; Umdruck Nr. 461).

(Erste Beratung: 186. Sitzung.)

Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Schüttler als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Schüttler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der SPD betreffend den Entwurf eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung, Drucksache Nr. 2901, wurde dem Ausschuß für Sozialpolitik überwiesen. Er beabsichtigt, die Angestellten unbeschränkt, also ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens, versicherungspflichtig zu machen.
    Der Ausschuß befaßte sich in der Sitzung vom 13. Februar 1952 mit diesem Antrag. Schon nach kurzer Debatte wurde von den Ausschußmitgliedern der Regierungskoalition erklärt, daß sie der Vorlage in dieser Form nicht zustimmen können. Es wurde zum Ausdruck gebracht, man befürworte in Anbetracht der veränderten Einkommensverhältnisse sehr wohl eine entsprechende Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze, könne sich aber keinesfalls für deren vollständige Beseitigung einsetzen. Von der Regierung wurde erklärt, daß ein entsprechender Gesetzentwurf, in welchem auch die Erhöhung der Pflichtgrenze für die Angestelltenversicherung vorgesehen sei, ausgearbeitet und dem Kabinett in den nächsten Tagen zugehen werde. Nach dieser Erklärung der Regierung wurde von den Vertretern der Koalitionsparteien


    (Schüttler)

    der Antrag gestellt, die Vorlage abzulehnen, was auch mit Stimmengleichheit geschah. Von den Vertretern der Koalitions- und anderer Parteien wurde hierbei ausdrücklich festgestellt, daß sie nicht deshalb gegen den Initiativantrag gestimmt haben, weil sie eine Erhöhung der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht für notwendig erachten, sondern lediglich deshalb, weil nach der Erklärung des Vertreters des Bundesministeriums für Arbeit in Kürze mit der Einbringung einer Gesetzesvorlage zu rechnen sei, die eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, der Angestelltenversicherung und der Knappschaftsversicherung vorsehe.
    Der Ausschuß bittet Sie, sich seinem Beschluß anzuschließen.