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ID0119604700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1952 8421 1%. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1952. Nachruf auf den verstorbenen Abg. Schröter (Kiel) 8422D Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8423A, 8436D Kleine Anfrage Nr. 192 der Fraktion der SPD betr. Verstöße gegen das Erste Überleitungsgesetz (Nrn. 3155, 2305 der Drucksachen) 8423B Kleine Anfrage Nr. 241 der Fraktion der SPD betr. Einflußnahme des Bundesjustizministeriums auf rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen (Nrn. 3082, 3154 der Drucksachen) 8423B Vorlage des Wirtschaftsplans der Deutschen Bundesbahn (Finanz- und Wirtschaftsgemeinschaft der Hauptverwaltung in Offenbach und der Generaldirektion der Südwestdeutschen Eisenbahnen in Speyer) nebst Stellenplänen für das Geschäftsjahr 1951 8423C Bericht des Sprechers der Deutschen Vertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates, Abg. Dr. Pünder, über den zweiten Teil der Dritten Ordentlichen Sitzungsperiode der Beratenden Versammlung vom 26. November bis 11. Dezember 1951 (Nr. 3150 der Drucksachen) . 8423C Vorlage der Verordnung zur Ergänzung der Verordnung NEM II/51 über Verwendungsbeschränkungen von Kupfer und Kupferlegierungen (VO NEM I/52) . . 8423C Änderung der Tagesordnung 8423D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall Kemritz (Nr. 2531 der Drucksachen) 8423D Dr. Greve (SPD), Anfragender 8423D, 8431D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8425C Dr. Friedensburg (CDU) . . 8426B, 8433A Renner (KPD) 8429D Ewers (DP) 8430D Dr. Schneider (FDP) 8431B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nrn. 3144, 2875, 2949, 3107 der Drucksachen) 8433C Arndgen (CDU), Berichterstatter . 8433D Beschlußfassung 8434D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Steuerberechtigung und die Zerlegung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Zerlegungsgesetz) (Nr. 2644 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3091 der Drucksachen) 8434D Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter . 8435A Abstimmungen 8436C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten (Nr. 2908 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3109 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 463) 8436D Neuburger (CDU): als Berichterstatter 8436D als Abgeordneter 8440C Dr. Bleiß (SPD) 8438C, 8441A Dr. Preusker (FDP) 8439C Abstimmungen 8438C, 8441A, C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über weitere steuerliche Maßnahmen bei festverzinslichen Wertpapieren (Nr. 3143 der Drucksachen) 8423D, 8441C Ausschußüberweisung 8441C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes (Nr. 3101 der Drucksachen) 8441D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 8441D Ausschußüberweisung 8442A Erste Beratung ides von der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 1952 (BGBl. S. 33) (Nr. 3105 der Drucksachen) 8442A Ausschußüberweisung 8442A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Vorschriften über die Aufhebung des Mieterschutzes bei Geschäftsräumen und gewerblich genutzten unbebauten Grundstücken (Nr. 3126 der Drucksachen) 8442A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8442B Jacobi (SPD) 8444C Huth (CDU) 8448A Ewers (DP) 8449B Wirths (FDP) 8450A Ausschußüberweisung . . . . . . . 8450D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über idas Blutspendewesen (Blutspendegesetz) (Nr. 3102 der Drucksachen) . . 8450D Ausschußüberweisung 8451A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) (Nr. 2667 der Drucksachen); Mündlicher Bericht ides Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 3118 der Drucksachen) . . . 8451A Massoth (CDU), Berichterstatter . 8451A Abstimmungen 8452C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung (Nr. 2901 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3116 der Drucksachen; Umdruck Nr. 461) 8452C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 8452D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 8453A Arndgen (CDU) 8453D Frau Kalinke (DP) 8454A Abstimmungen 8454B Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Knappschaftsversicherung (Nr. 2902 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses. für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3117 der Drucksachen; Umdruck Nr. 462) 8454B Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 8454C Dannebom (SPD) 8454D, 8456A Arndgen (CDU) 8455D Abstimmungen 8456B Zweite und dritte Beratung der Entwürfe eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und eines Wirtschaftsstrafgesetzes (Nrn. 2100, zu 2100 der Drucksachen); Erster Mündlicher Bericht ides Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3148 der Drucksachen) 8456C Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . 8456C Beschlußfassung 8458D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 3149 der der Drucksachen; Umdruck Nr. 459) . . . 8459A Dr. Arndt (SPD) 8459B Abstimmungen 8459A, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) (Nr. 2192 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3015 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 437, 458) . 8460A Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Berichterstatter 8460A Dr. Reismann (FU) 8463A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8463D Dr. Greve (SPD) 8463D Abstimmungen 8464B Zur Geschäftsordnung, — Vertagungsantrag: Bausch (CDU) 8464D Nächste Sitzung 8464D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Carl Wirths


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Ich hätte es lieber gesehen, wenn die Verordnungen im November vorigen Jahres den ungefähren Inhalt der jetzigen Gesetzesvorlage enthalten hätten, oder noch besser, wenn wir damals eine Gesetzesvorlage bekommen hätten.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Wir hätten dann sicher drei Monate Zeit gehabt, das Gesetz zu verabschieden. Jetzt stehen wir vor der Tatsache, daß die Vorlage bis Ende März verabschiedet werden soll. Bei der Überlastung sowohl des 36. Ausschusses wie des Rechtsausschusses wird schon eine ganz intensive Arbeit dazu gehören, bis dahin fertig zu werden. Ich glaube aber nicht, daß das Gesetz bis zum 1. April Gesetzeskraft erlangt haben wird, und die Bundesregierung wird sich überlegen müssen, ob nicht irgend etwas geschehen muß, um das Vakuum, das dann entsteht, zu überbrücken.
    Von beiden Seiten sind nun soviele Beispiele genannt worden. Die eine stellten Sie, Herr Jacobi, dar, als Sie die „habgierigen Kapitalisten" auf der Seite der privaten Vermieter kennzeichneten. Ich kann es mir daher nicht verkneifen, gerade Ihnen als Beigeordnetem des Deutschen Städtetages auch einmal eine habgierige Stadtverwaltung vorzuführen, die sogar so weit geht, daß sie von den Mietern gewerblich genutzter städtischer Grundstücke bereits ab 1. Januar 1952 den neuen Mietzins verlangt. Ich habe hier einen Fall: da ist ein Trümmergrundstück; der Mieter hat sich ein kleines Haus hingesetzt, wo er ein kleines Geschäft betreibt und wo er auch wohnt. Bisherige Miete 222 Mark jährlich; . die Stadt verlangt jetzt 600 Mark, eine Steigerung von 240 %. Ich will Ihnen nur noch einen Fall aus derselben Stadt nennen. Ein kleines Grundstück, Größe 48 qm, ist an einen Geschäftsinhaber vermietet, der den Geschäftsbau — ich weiß nicht, ob es sich um ein Provisorium handelt; ich vermute es — selber errichtet hat; vermietet zum Mietpreis von 240 DM. Die wunderbare Begründung, die in allen diesen Kündigungsbriefen
    den gleichen Wortlaut hat, heißt: „Der von Ihnen gezahlte Mietzins läßt sich volkswirtschaftlich nicht länger rechtfertigen. Ich bin daher genötigt, den Mietzins ab 1. Januar 1952 zu erhöhen". Und dann erhöht man ihn von 240 auf 1200 DM, das ist eine Steigerung von 400 %.
    Ich glaube, Herr Jacobi, Sie hätten gut getan, einmal im Deutschen Städtetag Erhebungen anzustellen, ob nicht diese Auswüchse, die ganz zweifellos da sind, sogar bei den Städten zu verzeichnen sind. Ich will nicht darüber sprechen, ob die leitenden Herren dieser Liegenschaftsverwaltungen nun zu dieser oder jener Seite des Hauses gehören. Das gehört hier nicht her. Ich muß aber leider bekennen, daß es sich um meine eigene Stadt Wuppertal handelt.

    (Hört! Hört! und Lachen in der Mitte und bei der SPD.)

    — Ich habe das nur erwähnt, weil die Sünder in jedem Lager zu finden sind.

    (Abg. Renner: CDU-Oberbürgermeister!)

    — Herr Renner, passen Sie ja auf; sonst nenne ich Ihnen den Namen des Dezernenten der Liegenschaftsverwaltung!, Das will ich aber jetzt nicht tun.

    (Abg. Renner: Und die Stadtverordnetenversammlung?)

    — Die ist leider nicht gefragt worden. Das ist eine reine Verwaltungsangelegenheit. Das Schlimme ist, daß dieser Dezernent und Leiter der Liegenschaftsverwaltung gar nicht in der Lage gewesen ist, die Verordnungen der Herren Bundesminister zu lesen, sonst wäre er doch sicher nicht auf den Gedanken gekommen, diese Erhöhung rückwirkend ab 1. Januar zu verlangen.
    Das sind nun einzelne Fälle. Man hat sich in anderen geeinigt, ab 1. Januar eine um etwa 50 % erhöhte Miete zu zahlen. Das will ich aber nicht alles erwähnen. Ich habe es nur deshalb erwähnt, weil ich glaube: das sind Auswüchse, die bei den Tausenden von gewerblichen Mietverhältnissen wirklich nicht ins Gewicht fallen, die aber eine so schlechte Optik bei der gesamten Bevölkerung erzeugt haben, daß wir es jetzt' außerordentlich schwer haben — und das sage ich als Mann, der durchaus die möglichste Freiheit auch beim Grundeigentum vertritt —, nun eine gerechte Lösung für die Seite der Vermieter zu erreichen. Ich hoffe aber — und da schließe ich mich dem, was Kollege Huth und was Kollege Jacobi gesagt haben, an —, daß wir in den Ausschüssen aus dem Gesetz etwas machen, was möglichst das ganze Haus beschließen kann.

    (Bravo! in der Mitte.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Es ist der Antrag gestellt, die Vorlage zu überweisen an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen als federführenden Ausschuß, alsdann an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als beteiligte Ausschüsse. Ist das Haus einverstanden?

(Zustimmung.)

— Dann ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Blutspendewesen (Blutspendegesetz) (Nr. 3102 der Drucksachen).


(Vizepräsident Dr. Schmid)

Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, sich mit der Verweisung auf die schriftliche Begründung zu begnügen und auf eine Aussprache zu verzichten. — Das Haus ist damit einverstanden.
Die Vorlage soll überwiesen werden an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens. — Kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) (Nr. 2667 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 3118 der Drucksachen). (Erste Beratung: 170. Sitzung.)
Hier ist ein Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP zur Geschäftsordnung angekündigt worden. Ist niemand da zur Begründung?

(Zuruf.)

— Dann erteile ich das Wort zur Berichterstattung dem Abgeordneten Massoth.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willy Massoth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Begründung zum Regierungsentwurf des Kriegsgräbergesetzes, Drucksache Nr. 2667, ist ausgeführt, daß die Länder bereits vor geraumer Zeit in der Erkenntnis, daß eine bundesgesetzliche Regelung für die Kriegsgräberfürsorge notwendig sei, der Bundesregierung den Entwurf eines entsprechenden Bundesgesetzes zugeleitet haben. Zu diesem Entwurf hatten sich die kommunalen Spitzenverbände und der Volksbund deutscher Kriegsgräberfürsorge geäußert.
    Die Fürsorge für die Kriegsgräber des ersten Weltkriegs ist durch das Gesetz vom 29. Dezember 1922 geregelt. Für die Gräber des zweiten Weltkriegs fehlte es bisher an einer Regelung des Bundes. Um nun eine für beide Weltkriege einheitliche Regelung der Kriegsgräberfürsorge zu schaffen, muß das Reichsgesetz vom 29. Dezember 1922 aufgehoben werden. Seine Bestimmungen können jedoch nur sehr begrenzt für die Neuregelung herangezogen werden, da schon die staatsrechtliche Struktur der Bundesrepublik wesentlich anders als die der Weimarer Republik ist. In folgerichtiger Durchführung des Grundgesetzes, insbesondere dessen Art. 83, führen daher allein die Länder nunmehr das Bundesgesetz als eigene Angelegenheit aus. Dagegen erstattet der Bund als Kriegsfolgelast nach Art. 120 des Grundgesetzes die Kosten. Die Länder werden mit einer Interessenquote daran beteiligt.
    In der Einleitung des Gesetzes wurde auf Vorschlag des Bundesrates eingefügt „mit Zustimmung des Bundesrates", und zwar mit Rücksicht auf den Inhalt des § 5 dieses Gesetzes, da es sich gemäß Art. 84 Abs. 1 des Grundgesetzes um ein Zustimmungsgesetz handelt.
    In Abs. 1 des § 1 ist die übliche Berlin-Klausel eingefügt und in Ziffer 1 des gleichen Absatzes wie auch in späteren Paragraphen das Wort „Weltkrieg 1939/45" in „zweiten Weltkrieg" geändert worden, da die Begrenzung auf das Jahr 1945 zu eng erscheint. Der § 1 bringt gegenüber der bisher für die Kriegsgräber des ersten Weltkrieges geltenden Begriffsbestimmung eine wesentliche Erweiterung durch Hereinnahme der durch unmittelbare Kriegseinwirkungen verstorbenen in- und ausländischen Zivilpersonen. Daher sind auch die Gräber der zivilen Opfer des Bombenkrieges Kriegsgräber. Im ganzen handelt es sich unter Zugrundelegung der Begriffsbestimmung des Gesetzes um rund 513 000 Einzelgräber und rund 320 000 qm Sammelgräber.
    In den Buchstaben b und c dieses Paragraphen wurde auf Vorschlag des Bundesrats anstatt „6 Monaten" — denn diese Zeit wird für zu kurz erachtet — „eines Jahres" eingesetzt.
    Nach § 2 sind die Länder nunmehr allein Träger der Sorge für die Kriegsgräber, unabhängig davon, in wessen Eigentum die Begräbnisstätten stehen. Sie sind deshalb auch verpflichtet, alle noch bei den Gemeinden befindlichen Unterlagen zur Person und Nachlässe der Gefallenen an eine von der Bundesregierung zu bestimmende Stelle zu übersenden. Sie haben ferner sämtliche in ihrem Gebiet gelegenen Kriegsgräber in Listen nachzuweisen und diese auf dem laufenden zu halten. Bezüglich der Kosten für die erste Anlage einschließlich einer erforderlichen ersten Umbettung sah der Regierungsentwurf eine Erstattung an die Länder zur Hälfte vor. Der Bundesrat hatte unter Berufung auf Art. 120 des Grundgesetzes, nach dem der Bund als Bestandteil der Kriegsfolgelasten die Kosten der Durchführung des Gesetzes zu tragen hätte, vorgeschlagen:
    Der Bund trägt die für die Anlegung, einschließlich einer etwa erforderlichen Umbettung, entstehenden tatsächlichen Kosten.
    Im übrigen erstattet der Bund die Kosten für
    Instandsetzung und Pflege nach Pauschsätzen. Der Auffassung des Bundesrats wurde unter Hinweis auf Art. 83 des Grundgesetzes von Regierungsseite damit widersprochen, daß die Länder und nicht der Bund Träger der Kriegsgräberfürsorge seien und daß es sich nur um eine Erstattung der Kosten durch den Bund handeln könne. Nach längeren Verhandlungen im Ausschuß wurde ein Kompromiß gefunden, wonach der Bund die Kosten für die erste Anlegung in voller Höhe erstattet und bezüglich der Pflege und Instandsetzung die Kosten nach Pauschsätzen — wie im Regierungsentwurf vorgesehen — je zur Hälfte von Bund und den Ländern getragen werden.
    In § 3 blieb bis auf die Ersetzung des Wortes „Instandhaltung" durch „Instandsetzung" in der vorletzten Zeile alles unverändert.
    Ebenso blieb es beim § 4 bei der Regierungsfassung.
    In § 5 wurden die Worte „und die Identität des Bestatteten feststeht" gestrichen, da diese Voraussetzung selbstverständlich erscheint. Der Abs. 4 soll in seiner veränderten Fassung sicherstellen, daß in jedem Fall die Kosten für Umbettungen erhoben werden können, nicht aber Verwaltungsgebühren.
    Bezüglich des § 6 ist zu sagen, daß es der Ausschuß für zweckmäßig erachtet, diejenigen Personengruppen, für deren Gräber Bund und Länder die gleiche Sorgepflicht wie für die eigentlichen Kriegsgräber übernommen haben, nämlich die Opfer des Nationalsozialismus, also die politisch, rassisch und religiös Verfolgten, im Katalog des Paragraphen unter a) anstatt unter f) — wie im Entwurf vorgesehen war — zu setzen.
    In § 7 ist wieder die Berlin-Klausel die einzige Änderung gegenüber dem Entwurf.
    Meine Damen und Herren, es handelt sich hierbei um ein Gesetz bezüglich der Kriegsgräber, soweit sie in den Ländern der Bundesrepublik und im Land Berlin liegen. Die Masse unserer gefalle-


    (Massoth)

    nen Soldaten liegt aber außerhalb unseres Bundesgebiets begraben. Wenn auch durch das Genfer Abkommen vom 27. Juli 1929 jedem Land die Verpflichtung auferlegt ist, die Kriegsgräber aller Nationen auf seinem Hoheitsgebiete zu erfassen, nachzuweisen und die Listen den Heimatstaaten zuzuleiten, so sind doch viele Hunderttausende von Familien im Ungewissen über die letzte Ruhestätte ihres oder ihrer Angehörigen. Es erscheint mir deshalb angebracht, hier in wenigen Worten die Arbeit und das Wirken des Volksbundes deutscher Kriegsgräberfürsorge zu würdigen.

    (Abg. Laforet: Bravo!)

    Der Volksbund hat in Wiederanknüpfung seiner Beziehungen mit dem Ausland, begünstigt durch die ehemalige gute Zusammenarbeit zwischen Volksbund und amtlichen Gräberdiensten des Auslandes und nicht zuletzt gefördert durch das Komitee des Roten Kreuzes in Genf ständige Verbindung mit rund 30 europäischen und außereuropäischen Staaten. Die Aufgabe, die der Volksbund übernommen hat, nämlich die Registrierung der Gräber in einer Zentralgräberkartei aller gefallenen und verstorbenen Angehörigen der ehemaligen Wehrmacht und damit in Zusammenhang Grabnachforschungen und Gräbernachweis, ist eine geradezu ungeheuere, zumal durch die chaotischen Verhältnisse der letzten Kriegsmonate viele staatliche Stellen, die Träger von Aufgaben der Kriegsgräberfürsorge waren, ausgefallen waren. Wertvolle Verlust- und Grablagemeldungen waren in alle Winde zerstreut. Nur mittels einer großen Suchaktion des Kriegsgräberbundes nach 1945, die oftmals noch durch Zonengrenzen und völlige Abgeschlossenheit vom Auslande behindert wurde, konnten viele Zehntausende solcher Unterlagen aus allen möglichen Verstecken hervorgebracht werden. Wo heute im Ausland die Möglichkeit gegeben ist, von deutscher Seite aus den Zustand unserer Soldatengräber besser zu gestalten, nutzt sie der Volksbund.
    Der Zustand der Gräber ist unterschiedlich, teils würdig, teils mehr als primitiv. Auf deutscher Seite darf daher die Größe der Aufgabe nicht verkannt werden. Es darf auch nicht übersehen werden, daß der Volksbund erst abhelfen kann, wenn eine Rechtsgrundlage geschaffen ist. Zu diesem Zweck müssen baldigst zwischenstaatliche Verträge zwischen der Bundesrepublik und den betreffenden Staaten abgeschlossen werden. Man kann sagen, daß, soweit der Volksbund mit ausländischen Gräberdiensten darüber Gespräche aufgenommen hat, mit Verständnis gerechnet werden kann. Während bei einer Gesamtgefallenenzahl von zwei Millionen des ersten Weltkrieges für rund 1 750 000 Soldaten entweder Todesort oder Grablage ermittelt werden konnte, können bei den deutschen Verlusten des zweiten Weltkrieges, die sich nach groben Schätzungen zwischen drei- und dreieinhalb Millionen insgesamt bewegen, nur für rund 900 000 Todesort und Grablage ausgewiesen werden. Man kann dem Volksbund deutscher Kriegsgräberfürsorge für die mit unendlicher Mühe und mit dem uneigennützigen Einsatz seiner zahlreichen ehrenamtlichen Mitglieder und Mitarbeiter vollbrachten Leistungen nur danken.
    Meine Damen und Herren, ich habe den Auftrag, Sie im Namen des Ausschusses zu bitten, dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf in der abgeänderten Fassung ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall.)