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ID0119602900

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    Deutscher Bundestag — 196. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1952 8421 1%. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 28. Februar 1952. Nachruf auf den verstorbenen Abg. Schröter (Kiel) 8422D Geschäftliche Mitteilungen . . . . 8423A, 8436D Kleine Anfrage Nr. 192 der Fraktion der SPD betr. Verstöße gegen das Erste Überleitungsgesetz (Nrn. 3155, 2305 der Drucksachen) 8423B Kleine Anfrage Nr. 241 der Fraktion der SPD betr. Einflußnahme des Bundesjustizministeriums auf rechtswissenschaftliche Veröffentlichungen (Nrn. 3082, 3154 der Drucksachen) 8423B Vorlage des Wirtschaftsplans der Deutschen Bundesbahn (Finanz- und Wirtschaftsgemeinschaft der Hauptverwaltung in Offenbach und der Generaldirektion der Südwestdeutschen Eisenbahnen in Speyer) nebst Stellenplänen für das Geschäftsjahr 1951 8423C Bericht des Sprechers der Deutschen Vertreter in der Beratenden Versammlung des Europarates, Abg. Dr. Pünder, über den zweiten Teil der Dritten Ordentlichen Sitzungsperiode der Beratenden Versammlung vom 26. November bis 11. Dezember 1951 (Nr. 3150 der Drucksachen) . 8423C Vorlage der Verordnung zur Ergänzung der Verordnung NEM II/51 über Verwendungsbeschränkungen von Kupfer und Kupferlegierungen (VO NEM I/52) . . 8423C Änderung der Tagesordnung 8423D Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Fall Kemritz (Nr. 2531 der Drucksachen) 8423D Dr. Greve (SPD), Anfragender 8423D, 8431D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8425C Dr. Friedensburg (CDU) . . 8426B, 8433A Renner (KPD) 8429D Ewers (DP) 8430D Dr. Schneider (FDP) 8431B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Nrn. 3144, 2875, 2949, 3107 der Drucksachen) 8433C Arndgen (CDU), Berichterstatter . 8433D Beschlußfassung 8434D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Steuerberechtigung und die Zerlegung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer (Zerlegungsgesetz) (Nr. 2644 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3091 der Drucksachen) 8434D Dr. Gülich (SPD), Berichterstatter . 8435A Abstimmungen 8436C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten (Nr. 2908 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 3109 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 463) 8436D Neuburger (CDU): als Berichterstatter 8436D als Abgeordneter 8440C Dr. Bleiß (SPD) 8438C, 8441A Dr. Preusker (FDP) 8439C Abstimmungen 8438C, 8441A, C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über weitere steuerliche Maßnahmen bei festverzinslichen Wertpapieren (Nr. 3143 der Drucksachen) 8423D, 8441C Ausschußüberweisung 8441C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes (Nr. 3101 der Drucksachen) 8441D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 8441D Ausschußüberweisung 8442A Erste Beratung ides von der Fraktion der FU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 1952 (BGBl. S. 33) (Nr. 3105 der Drucksachen) 8442A Ausschußüberweisung 8442A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung der Vorschriften über die Aufhebung des Mieterschutzes bei Geschäftsräumen und gewerblich genutzten unbebauten Grundstücken (Nr. 3126 der Drucksachen) 8442A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8442B Jacobi (SPD) 8444C Huth (CDU) 8448A Ewers (DP) 8449B Wirths (FDP) 8450A Ausschußüberweisung . . . . . . . 8450D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über idas Blutspendewesen (Blutspendegesetz) (Nr. 3102 der Drucksachen) . . 8450D Ausschußüberweisung 8451A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Sorge für die Kriegsgräber (Kriegsgräbergesetz) (Nr. 2667 der Drucksachen); Mündlicher Bericht ides Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 3118 der Drucksachen) . . . 8451A Massoth (CDU), Berichterstatter . 8451A Abstimmungen 8452C Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung (Nr. 2901 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3116 der Drucksachen; Umdruck Nr. 461) 8452C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 8452D Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 8453A Arndgen (CDU) 8453D Frau Kalinke (DP) 8454A Abstimmungen 8454B Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Versicherungspflicht in der Knappschaftsversicherung (Nr. 2902 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses. für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 3117 der Drucksachen; Umdruck Nr. 462) 8454B Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 8454C Dannebom (SPD) 8454D, 8456A Arndgen (CDU) 8455D Abstimmungen 8456B Zweite und dritte Beratung der Entwürfe eines Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und eines Wirtschaftsstrafgesetzes (Nrn. 2100, zu 2100 der Drucksachen); Erster Mündlicher Bericht ides Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3148 der Drucksachen) 8456C Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . 8456C Beschlußfassung 8458D Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Verlängerung des Wirtschaftsstrafgesetzes (Nr. 3149 der der Drucksachen; Umdruck Nr. 459) . . . 8459A Dr. Arndt (SPD) 8459B Abstimmungen 8459A, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die richterliche Vertragshilfe (Vertragshilfegesetz) (Nr. 2192 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 3015 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 437, 458) . 8460A Dr. Weber (Koblenz) (CDU), Berichterstatter 8460A Dr. Reismann (FU) 8463A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 8463D Dr. Greve (SPD) 8463D Abstimmungen 8464B Zur Geschäftsordnung, — Vertagungsantrag: Bausch (CDU) 8464D Nächste Sitzung 8464D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Paul Bleiß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion bedauert, dem § 11 des vorliegenden Gesetzes in seiner jetzigen Fassung nicht zustimmen zu können. Sie kann ihm deshalb nicht zustimmen, weil er in Abs. 2 Satz 2 eine nicht vertretbare steuerliche Vergünstigung für die Banken enthält. Es heißt in diesem Satz 2, daß
    Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens höher bewertet werden dürfen; es heißt in diesem Satz 2 weiterhin, daß
    der Gewinn, der sich aus der Höherbewertung ergibt, nicht voll, sondern nur zu 30 % zu versteuern ist.
    Die restlichen 70 % sollen steuerfrei bleiben.
    Was bedeutet diese Bestimmung? Bei den Großbanken sind aus der Vorkriegszeit recht erhebliche Wertpapierbestände vorhanden. Die Effekten stehen mit sehr niedrigen Kursen zu Buch. In den Bilanzen sind die Wertpapiere mit etwa 35 bis 36 Millionen DM bewertet. In den letzten beiden Jahren hatten wir an allen Börsen sehr erhebliche Kurssteigerungen. Durch das Ansteigen der Kurse hat sich in der eben genannten Bilanzposition eine 1 ganz erhebliche stille Reserve gebildet, die man auf etwa 110 Millionen DM beziffern kann. Die Reserven sollen nun aufgelöst werden. Bei einer Auflösung stiller Reserven entstehen Gewinne. Gewinne müssen versteuert werden. Der Steuersatz beläuft sich nach geltendem Recht summa summarum auf etwa 70 %. Diese 70 % wollen die Banken nicht zahlen. Sie haben Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium geführt und sich dahin geeinigt, daß nur ein Teil der Gewinne versteuert werden soll, sodaß sich der Steuersatz von 70 % auf 21 % ermäßigt.
    Zur Begründung ihrer Wünsche sind eine Reihe von Argumenten vorgebracht worden, so z. B. daß man die aufzulösenden Reserven für eine Erhöhung des Eigenkapitals brauche, daß diese Aufstockung des Eigenkapitals notwendig sei, weil ein Mißverhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital bestehe, und daß es besonders mit Rücksicht auf die Auslandsverbindlichkeiten von Nutzen sein könnte, wenn die Kapitalverhältnisse. bereinigt würden.
    Nun, meine Damen und Herren, auch wir Sozialdemokraten sind daran interessiert, daß die deutschen Kreditbanken leistungsfähiger werden und daß den ausländischen Geschäftspartnern ausreichende Sicherheiten für die Durchführung von bankmäßigen Umsätzen geboten werden. Deswegen haben wir im Ausschuß sehr lange darüber debattiert, ob z. B. das in § 1 des vorliegenden Gesetzes verankerte Dreierprinzip dem Grundsatz der optimalen Betriebsgröße entspricht. Wir haben Bedenken geäußert, daß der § 1 in der jetzigen Fassung auf eine lange Zeit zementiert werden soll. Aber, meine Damen und Herren, wenn wir auch


    (Dr. Bleiß)

    die Leistungsfähigkeit der deutschen Banken absolut bejahen, so sind wir doch der Meinung, daß eine ausgewiesene Aufstockung des Eigenkapitals, so notwendig sie auch sein mag, auf keinen Fall durch die bequeme und beliebt gewordene Methode einer Gewährung von Steuervergünstigungen erfolgen darf, besonders dann nicht, wenn ganz erhebliche Beträge zur Debatte stehen.
    Wenn § 11 in der jetzigen Fassung angenommen werden sollte, ergeben sich ungefähr folgende Zahlen. Die aufzulösenden stillen Reserven belaufen sich auf 110 Millionen DM. Die darauf abzuführenden Steuern würden sich auf 77 Millionen DM errechnen. Die Banken bieten hiervon 30 %; das sind rund 23 Millionen DM. Es verbleibt ein Rest von 54 Millionen DM, der als Steuervergünstigung den Banken zugute kommen würde. Das ist ein Betrag, der, abgesehen von allen anderen Bedenken, für uns völlig indiskutabel ist.
    Nun haben die Banken, um ihre Wünsche durchzusetzen, einen leichten Druck ausgeübt. Sie haben erklärt, daß, wenn der Fiskus mit den 23 Millionen DM nicht zufrieden sein sollte, sie dann eben ihre stillen Reserven nicht auflösen würden und der Fiskus überhaupt kein Geld bekommen würde. Ich bin der Meinung, daß eine solche Argumentation weder überzeugend nach beweiskräftig ist; denn entweder ist die Aufstockung des Eigenkapitals ein zwingendes Gebot, dann wird sie erfolgen, selbst wenn man darauf die ordnungsgemäßen Steuern zu zahlen hat. Wenn 'aber — und das scheint mir naheliegender zu sein — die Aufstockung aus dem Wertpapierbesitz nicht so zwingend notwendig ist, dann kann vielleicht die mit § 11 geplante Aktion ein sehr gutes Geschäft für die Banken werden.
    Diese letzteren Überlegungen haben sich bei meinen Freunden immer mehr vertieft; denn wir können es uns nicht erklären, daß die Banken nur aus 'dem Wunsch heraus, ihre stillen Reserven sichtbar zu machen, dem Herrn Bundesfinanzminister einen Barscheck über 23 Millionen anbieten.
    Aber wir haben noch einige andere Bedenken. Wenn man schon über Kapitalverhältnisse spricht, dann kann man aus dem Vermögen der Bankbilanzen nicht nur einen Posten herausnehmen und diesen zur Diskussion stellen, sondern man muß doch in der Lage sein, das gesamte Ertragsbild zu beurteilen. Wir haben uns im Ausschuß für Geld und Kredit bemüht, diese Frage zu diskutieren, leider mit einem ziemlich negativen Erfolg. Wir haben kein Bild von der wirklichen Ertragslage bekommen. Wir wissen nur, daß die Banken seit langen Jahren die Praxis üben, sehr vorsichtig zu bilanzieren, und daß in verschiedenen Positionen des Bankvermögens erhebliche stille Reserven stecken können. Wie hoch sich diese stillen Reserven bemessen, hat man uns nicht gesagt. Wir haben außerdem — trotz unserer Fragen an die Vertreter 'der Großbanken — keine Auskunft darüber bekommen, ob das laufende Kreditgeschäft rentabel ist, ob und welche Gewinne es abwirft.
    Das, meine Damen und Herren, sind nur einige Beispiele; sie sind aber für die gesamte Situation charakteristisch, und solange diese Fragen nicht restlos geklärt sind, können wir einer Regelung nicht zustimmen, die 'den Banken eine Steuervergünstigung von 54 Millionen bringt.
    Es kommt aber noch ein weiteres Argument hinzu. Steuervergünstigungen, wie sie hier verlangt werden, vermindern — auf lange Sicht gesehen — das Aufkommen aus den Ertragsteuern.
    Die Lücken, die hier entstehen, müssen durch Verbrauchsteuern, also durch eine Belastung des Konsumenten, ausgeglichen werden. Eine solche Entwicklung können wir nicht billigen. Wir lehnen sie ab.
    So ergeben sich für uns zwei Tatbestände: einmal, daß die Fragen der Rentabilität, die Bilanz und die Kapitalmarktlage in der Bankwirtschaft nicht geklärt sind, und 'zweitens das Problem einer möglichen Verzichtleistung auf Ertragsteuern, die durch Verbrauchsteuern ausgeglichen werden müssen. Beide Tatbestände veranlassen uns, Sie 'zu bitten, unserm Antrag auf Umdruck Nr. 463, der die Streichung von Abs. 2 Satz 2 und eine sinngemäße Änderung des Satzes 3 bezweckt, zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Preusker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Wir waren etwas erstaunt, heute den Umdruck Nr. 463 der Fraktion der SPD zu § 11 auf dem Tisch zu finden, nachdem der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen dem § 11 des Gesetzes einstimmig zugestimmt hatte.

    (Abg. Mellies: Was meinen Sie, wie oft wir über die Haltung der FDP erstaunt sind!)

    Wenn wir jetzt bemüht sind, diese inzwischen auch von den Alliierten als kurzsichtig erkannte Maßnahme soweit wie möglich wieder gutzumachen, dann sollte es doch eines der vornehmsten Anliegen sein, daß wir nicht versuchen, aus einem Unglück, das nicht nur einzelne Wirtschaftszweige, sondern unsere gesamte Volkswirtschaft betroffen hat, auch noch zusätzliche steuerliche Tatbestände herauszukonstruieren. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß wir bei der Neuordnung der Tatbestände des Gesetzes Nr. 27 — Eisen, Stahl und Kohle — auf Grund dieser Erkenntnis so weit gegangen sind, daß selbstverständlich die Umgründungsvorgänge zu keinen Steuermaßnahmen führen. Nur hier sind wir von dieser an sich selbstverständlichen Haltung gegenüber einem Akt der Siegermächte, der jetzt teilweise korrigiert werden soll, abgegangen.
    Nachdem der Kollege Bleiß gesagt hat, den Banken solle unter Umständen ein „Steuerbetrag" von 54 Millionen D-Mark verbleiben — ein „Steuerbetrag" wohlgemerkt, der als Steueranlaß überhaupt nur auf Grund der Korrektur einer besatzungsrechtlichen Maßnahme entsteht —, muß


    (Dr. Preusker)

    man doch einmal die Größenordnungen vergleichen. Wir haben bei den Filialbanken hier im Westen zur Zeit ein Einlagenvolumen von etwas über 6 Milliarden DM. Wenn Sie diesen 6 Milliarden DM den Betrag von 54 Millionen DM gegenüberstellen, dann ist das noch nicht einmal 1 %. Wenn man sich einmal überlegt, daß es sich bei den Einlagen der Filialgroßbanken um Gelder aller Bevölkerungskreise, der breitesten Schichten sowohl wie der Wirtschaft handelt und daß die Einlagen der Wirtschaft dazu dienen, unsere Unternehmen in Gang zu halten und die Arbeitsplätze der Bevölkerung zu erhalten; dann fragt man sich: ist denn dann die Wiedererrichtung oder die Beibehaltung — um letzteres dreht es sich ja doch in der praktischen Auswirkung nur — eines Delkrederefonds von 1 % von 6 Milliarden etwas, was man irgendwie als eine „Bereicherung" ansprechen könnte? Ist das nicht im Vergleich zu dem, was notwendig wäre, um die gesamte Volkswirtschaft vor Schäden zu schützen, um die breiten Bevölkerungsschichten vor Einlageverlusten zu bewahren, eigentlich noch viel zu wenig? Das waren die weiteren Überlegungen, die uns bewogen haben, aus diesem Akt der Korrektur einer siegerstaatlichen Maßnahme nicht Steuertatbestände zu machen.
    Es läßt sich auch noch zu dem Argument des Kollegen Bleiß „wir wissen ja nichts über die Ertragsgrundlage der Banken" einiges sagen. Die Banken sind nicht daran schuld, daß wir nichts davon wissen, denn sie haben bis' heute keinerlei Rechtsform erhalten; sie sollen sie erst durch dieses Gesetz bekommen. Sie konnten keine Bilanzen aufstellen und veröffentlichen, weil man ihnen alles genommen hatte.

    (Abg. Kurlbaum: Alles?)

    — Alles an Eigenkapital, Herr Kurlbaum. — Nehmen wir einmal an, sie hätten tatsächlich in den Jahren seit der Währungsreform wieder gut verdient und hätten nunmehr die Möglichkeit, ganz bescheiden — im Verhältnis zu den 6 Milliarden Einlagen — wieder Eigenkapitalien auszuweisen. Auf die volkswirtschaftliche Bedeutung nach außen hin und auch nach innen als Garantiefonds habe ich hingewiesen. Aber das eine wollen wir doch nicht vergessen: die Aufrechterhaltung von 33 verschiedenen Apparaten in den Ländern, wobei einzelne dieser Ländchensbanken im Augenblick ganze 20 Millionen DM Einlagen zu verwalten haben, die Aufrechterhaltung darüber hinaus des Bereitschaftsapparats der ehemaligen Dachinstitute mit all den Aufgaben, die sie weiterhin auf dem Gebiet der Außenhandelsvertretung, auf dem Gebiet der volkswirtschaftlichen Beratung, der Rechts- und Wirtschaftsberatung der Kundschaft im Interesse der deutschen Volkswirtschaft wahrgenommen haben, wobei sie sich' nicht nach dem Prinzip einer Zerteilung Deutschlands wie zur Zeit der Postkutsche haben unterkriegen lassen, sondern sich weiterhin bemühten, die Gesamtwirtschaft zusammenzuhalten: das waren doch Opfer, die jahrelang gebracht worden sind und die immerhin ein Äquivalent, ich möchte schon fast sagen, einen Dank verdienen.

    (Zuruf von der' SPD : O je!)

    Deshalb bin ich der Meinung, daß es hier wirklich Rechtens ist, den Standpunkt, den wir einstimmig in den Ausschüssen eingenommen haben, auch im Plenum weiterhin. zu vertreten und den Antrag, der vom Kollegen Bleiß begründet worden ist, abzulehnen.

    (Beifall bei der FDP.)