Rede von
Dr.
Hans-Joachim
von
Merkatz
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mir als Berichterstatter verwehrt, in eine Polemik gegen den Herrn Abgeordneten Fisch einzutreten. Ich habe aber die Pflicht, eine gröbliche Entstellung meines Berichts hier richtigzustellen. Der Herr Abgeordnete Fisch hat erklärt, in meinen Ausführungen sei irgendeine juristische Rechtfertigung für das enthalten, was in Berlin geschehen sei. Das ist nicht der Fall. Ich habe mich nicht darüber ausgelassen, daß die an die Berliner Polizeibehörden erteilte Weisung Rechtens sei. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß diese Weisung ein politischer und rechtlicher Mißbrauch besatzungsrechtlicher Befugnisse war. Die Einzelheiten und die juristischen Darlegungen darüber wird der schriftliche Bericht enthalten. Ich habe aber die Pflicht gehabt, namens des Ausschusses als Untersuchungsergebnis festzustellen, daß die Ausführungen der Weisung durch Berliner Polizeiorgane keinen Anlaß gegeben haben, den Berliner Polizeiorganen hier hinsichtlich der Gewissenhaftigkeit ihrer Prüfungspflichten irgendwelche Monita zu erteilen.
Das ist das Wesentliche, was im Interesse deutscher Polizeibeamter festgestellt werden muß.
Der Bericht hat in erster Linie den Zweck, diesen Tatbestand auch vor der Öffentlichkeit klarzustellen. Denn wir werden niemals einen rechtswidrigen Zustand dadurch beseitigen können, daß wir deutsche Beamte in ihrer Amtsausübung diffamieren.
Ich habe ferner aus dem Akteninhalt mitzuteilen — auch das wird Gegenstand des schriftlichen Berichts sein —, daß, sobald diese Vorgänge dank der Aufmerksamkeit des Berliner Senats und dank der Aufmerksamkeit des Bevollmächtigten der Bundesrepublik in Berlin der Bundesregierung zur Kenntnis gebracht worden waren, ein Notenwechsel zwischen dem Auswärtigen Amt und dem dafür zuständigen französischen Hohen Kommissar stattgefunden hat. Bereits am 6. August ist das Auswärtige Amt bei der Alliierten Hohen Kommission, die in diesem Fall der Adressat sein mußte, vorstellig geworden, um die baldige Freilassung der Verhafteten herbeizuführen und den noch in der sowjetischen Besatzungszone verbliebenen über 60 weiteren aus Indochina entlassenen deutschen Staatsangehörigen freies Geleit für Westberlin und das Gebiet der Bundesrepublik zuzusichern. Die französische Hohe Kommission hat am 12. September 1951 ein Aide mémoire überreichen lassen, das auf diesen Sachverhalt eingegangen ist. Die Bundesregierung steht im übrigen hinsichtlich der weiteren Verfolgung der Angelegenheit in den von ihr pflichtgemäß vorzunehmenden Verhandlungen.