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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 194. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1952 8323 194. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Februar 1952. Nachruf auf den verstorbenen Abg. Knothe 8325C Autounfall des Abg. Schmidt (Bayern) . . 8325D Geschäftliche Mitteilungen . 8325D, 8337A, 8367C Rücktritt der Abg. Frau Wessel als Vorsitzende der Fraktion der FU und Ersatz durch den Abg. Pannenbecker 8326A Erhöhung der Mitgliederzahl des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films (34. Ausschuß) von 15 auf 21 8326A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" 8326B Gesetz über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer — Wohnbauprämiengesetz — 8326B Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 8326B Bericht des Bundeskanzlers über Amnestie für den Besitz von Sport- und Jagdwaffen (Nr. 3127 der Drucksachen) 8326B Fragestunde, — Behandlung Mündlicher Anfragen gemäß § 111 der Geschäftsordnung (Nr. 3100 der Drucksachen): 1. betr. Sicherstellung von Eisen und Eisenwaren für Handwerk und Herstellerwerke: Lampl (FU), Anfragender . 8326C, 8327A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8326C, 8327B 2. betr. Belieferung der Werften mit Blechen und Profileisen: Walter (DP), Anfragender . . . 8327B, D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8327C, D 3. betr. Liquidation der Staatlichen Erfassungs-Gesellschaft für öffentliches Gut: Wirths (FDP), Anfragender . . . 8328A, B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8328A, B 4. betr. Arbeitslosigkeit und Industrieverlagerung im Kreis Kleve: Dr. Frey (CDU), Anfragender 8328C, 8329A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8328C, 8329A 5. betr. Beschäftigung von Personal im Auswärtigen Amt mit täglicher Kündigungsfrist: Frage vertagt 8326B, 8329A 6. betr. Prozesse des Auswärtigen Amts vor dem Arbeitsgericht: Frage vertagt 8326B, 8329A 7. betr. Wasser- und Schiffahrtsdirektion für den Oberlauf des Rheins: Dr. Schmid (Tübingen) (SPD), An- fragender 8329A, D, 8330A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8329B, D, 8330A 8. betr. Paßgebühren: Dr. Mommer (SPD), Anfragender 8330A, B, C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 8380A, B, C 9. betr. Erklärung Nordhessens zum Notstandsgebiet im Sinne der Verdingungsordnung: Dr. Arndt (SPD), Anfragender 8330C, 8331A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8330C, 8331A 10. betr. Erlaß eines Gesetzes zur Regelung des Verkehrs mit Erzeugnissen des Gartenbaues: Tobaben (DP), Anfragender . . . . 8331A Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8331B 11. betr. Vorbereitung eines Arbeitsdienstes: Dr. Reismann (FU), Anfragender . . 8331B Storch, Bundesminister für Arbeit . 8331B 12. betr. Versorgung mit Hausbrandkohle: Dr. Reismann (FU), Anfragender 8331C, D, 8332A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8331C, D, 8332A 13. betr. Verwendung der Nutzungsentschädigung der Besatzungsgeschädigten für Instandhaltung von Häusern: Dr. Reismann (FU), Anfragender 8332A, B Schäffer, Bundesminister für Finanzen 8332A, B 14. betr. Ausfallbürgschaft für Kriegsgefangenenfilmvorhaben „Dawai-Dawai": Muckermann (CDU), Anfragender . 8332C Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8332C 15. betr. Oberpostdirektion in Trier: Jacobs (SPD), Anfragender . 8332D, 8333A Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 8332D, 8333A, B 16. betr. Einsatz des Salonwagens der Deutschen Bundesbahn auf der Strecke Koblenz—Trier als Sonderzug: Jacobs (SPD), Anfragender . . 8333B, C, D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8333B, D 17. betr. Zurverfügungstellung von Wohnraum und Arbeitsmöglichkeit zur Vermeidung des geplanten Vertriebenentrecks: Goetzendorff (Fraktionslos), Anfragender 8333D, 8334A Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 8333D, 8334A 18. betr. Förderung der niederbayerischen Wirtschaft und des Fremdenverkehrs im Bayerischen Wald: Goetzendorff (Fraktionslos), Anfragender 8334A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8334B 19. betr. Zusammenfassung der mit Kriegsgefangenen-, Vermißten- und Heimkehrerfragen betrauten Stellen der Bundesregierung: Frage vertagt 8326B, 8335A 20. betr. Verlegung und Ausbau der Bundesstraße 1: Dr. Mende (FDP), Anfragender . . . 8335B Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 8335B 21. betr. alliierte Telefon-, Post- und Telegrammzensur: Dr. Reismann (FU), Anfragender 8335B, C, 8336A Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . 8335C, D, 8336A 22. betr. Titelveränderung von Herrn Grandval: Dr. Reismann (FU), Anfragender . . 8326C, 8336A, B 23. betr. Devisenkurs amerikanischer Spenden für minderbemittelte Deutsche: Ritzel (SPD), Anfragender 8336C, 8337A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8336C, 8337A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif (Nr. 3083 der Drucksachen) 8337B Ausschußüberweisung 8337B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes (Nrn. 2952, zu 2952 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) Nr. 3089 der Drucksachen; Umdruck Nr. 447) 8337B Frau Kipp-Kaule (SPD), Berichterstatterin 8337B Ludwig (SPD) 8338B Sabel (CDU) 8338C Abstimmungen 8338B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen (Nr. 2866 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 3071 der Drucksachen; Umdruck Nr. 450) . . 8339B Merten (SPD), Berichterstatter . . . 8339C Renner (KPD) . . 8340B Abstimmungen 8340D, 8341A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens und zur Verhaftung des Abg. Dr. Franz Richter (Niedersachsen), alias Fritz Rössler (Nr. 3141 der Drucksachen) . 8339B, 8341B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 8341B Beschlußfassung 8342C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nrn. 2485, 2464 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) (Nr. 3070 der Drucksachen; Umdrucke Nr. 448, 452) 8342C Langer (FDP), Berichterstatter . . 8342C Renner (KPD) 8343C, 8344C Abstimmungen 8344B, D Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Novelle zur Krankenversicherung der Rentner (Nr. 3039 der Drucksachen) 8345C Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 8345C, 8351B Schellenberg (SPD) 8348A Willenberg (FU) 8349C Horn (CDU) 8350B Ausschußüberweisung 8352C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beschränkung der Freizügigkeit für den Raum der Insel Helgoland während der Zeit des Wiederaufbaues (Nr. 2984 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 3087 der Drucksachen); in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag 'der Fraktion der KPD betr. Wiederaufbau der Insel Helgoland (Nrn. 3086, 2891 der Drucksachen) 8352C Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 8352D Diel (SPD), Berichterstatter . . . 8353B Beschlußfassung 8353C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für die im Ausland lebenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 2918 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Nr. 3096 der Drucksachen; Umdruck Nr. 449) 8353C Kühn (FDP), Berichterstatter . . . 8353D Dr. Arndt (SPD) . . 8354D, 8357C, 8358B Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 8356C, 8358A, D Dr. Kleindinst (CSU) 8357A Abstimmungen 8359A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über die Entschließungen der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Gaul, Kühn, Dr. Miessner u. Gen., des Ausschusses für Beamtenrecht und über den Änderungsantrag der Fraktion der BP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nrn. 3097, 2504, 2660 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 330, 332, 335) 8359B Kühn (FDP), Berichterstatter . . . . 8359B Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8359D Beschlußfassung 8360A Beratung ides Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion ides Zentrums in Verbindung mit idem Änderungsantrag der Fraktion der FU betr. Einsetzung eines Bundessparkommissars (Nm. 3085, 2924, 1460 der Drucksachen, Umdruck Nr. 424) 8360B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 8360B Dr. Reismann (FU) 8360D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 8361A Schoettle (SPD) 8361C Dr. Leuchtgens (DP) 8362A Abstimmungen 8362B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Berichterstattung durch den Untersuchungsausschuß (46. Ausschuß) zur Prüfung von Mißständen in der Bundesverwaltung (Nr. 3081 der Drucksachen) . . . 8362B Dr. Koch (SPD), Antragsteller 8362C, 8366B Hoogen (CDU) 8365A Beschlußfassung 8367A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 445) 8367A Beschlußfassung 8367C Nächste Sitzung 8367C Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Meine Fraktion geht von der Voraussetzung aus, daß der Haushaltsplan so sparsam wie möglich aufgestellt wird, und hat deshalb von Anfang an die Einsetzung eines Beauftragten begünstigt und begrüßt, der darauf achtet, daß der Haushalt möglichst wirtschaftlich gestaltet wird. Die Regierung hat erklärt, daß sie mit dieser Auffassung konform geht, und sie hat den Präsidenten des Rechnungshofes und seinen Stab dafür ausersehen, den Etat jederzeit auf seine Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Wir stimmen dem vollinhaltlich zu, wie es ja auch der Haushaltsausschuß tut. Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag des Haushaltsausschusses auf Einsetzung des Präsidenten des Rechnungshofes und seines Stabes als Prüfer für die Wirtschaftlichkeit des Haushaltsplans Ihre Zustimmung zu geben.
    Dagegen können wir dem Antrag der Föderalistischen Union auf Gewährung eines Minderheitsrechtes nicht zustimmen. Wenn der Bundestag ein berechtigtes Anliegen hat, den Präsidenten des Rechnungshofes, also den Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit des Haushaltsplans, anzurufen, so kann die Mehrheit dieses Hauses das jederzeit tun. Ein Minderheitsrecht wollen wir nicht etabliert wissen. Deshalb stimmen wir, wie gesagt, dem Antrag der Föderalistischen Union nicht zu.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Es liegt vor der Antrag des Haushaltsausschusses auf Drucksache Nr. 3085 Ziffer 2, den Änderungsantrag der Föderalistischen Union auf Umdruck Nr. 424 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste ist die Mehrheit; der Antrag des Ausschusses ist angenommen.
Wir stimmen nun ab über den Antrag des Ausschusses auf Drucksache Nr. 3085 Ziffer 1. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben.
— Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen?
— Gegen wenige Stimmen angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Wir kommen nun zu Punkt 11 der Tagesordnung: Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Berichterstattung durch den Untersuchungsausschuß (46. Ausschuß) zur Prüfung von Mißständen in der Bundesverwaltung (Nr. 3081 der Drucksachen).
Der Ältestenrat hat für die Begründung 15 Mir nuten und für die Aussprache 60 Minuten vorgesehen. — Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an.
Wer begründet den Antrag? — Herr Abgeordneter Dr. Koch!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Harald Koch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Antrag der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei über die Berichterstattung durch den Untersuchungsausschuß — den 46. Ausschuß — liegt folgender Sachverhalt zugrunde.
    Die sozialdemokratische Fraktion hatte am 5. Oktober 1951 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung von Mißständen in der Bundesverwaltung im Zusammenhang mit dem von Dr. Platow herausgegebenen Nachrichtendienst beantragt. Das Plenum des Bundestages beschloß am 11. Oktober 1951 gemäß Art. 44 des Grundgesetzes die Einsetzung dieses Ausschusses, der dann in vier, fünf Sitzungen beraten und Zeugen vernommen hat. In seiner Sitzung vom 25. Januar 1952 wurde dann nach einem Bericht des Oberstaatsanwalts in Bonn auf Grund eines Antrages der Christlich-Demokratischen Union mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungsparteien die Arbeit dieses Ausschusses ausgesetzt.
    Dieser Beschluß, meine Damen und Herren, ist um so verwunderlicher, als im Ausschuß grundsätzliche Einmütigkeit darüber herrschte, daß ganz zweifellos neben dem Verfahren vor der Staatsanwaltschaft auch das Verfahren des parlamentarischen Untersuchungsausschusses ohne Bedenken laufen kann. Diese Frage hat seit jeher eine bedeutende Rolle gespielt. Sie wurde in der Zeit der Weimarer Republik wiederholt besprochen, insbesondere auf dem 34. Deutschen Juristentag n Köln. Sie hat also nicht nur eine politische, sondern auch eine streng verfassungsrechtliche Bedeutung, und ich bitte, mir zu erlauben, bei meinen weiteren Ausführungen insbesondere auf die Beratungen des 34. Deutschen Juristentages häufiger Bezug nehmen zu dürfen. Auf diesem Juristentag sagte der Staatsrechtler Professor Dr. Jacobi — und nun bitte ich, zitieren zu dürfen —:
    Man bedenke auch, daß auf diese Weise, d. h. durch ein Nachstehen des Untersuchungsausschusses des Parlaments nach dem staatsanwaltschaftlichen Untersuchungsverfahren gerade die erfolgreich arbeitenden Untersuchungsausschüsse nicht zum Ziele kommen würden; denn ihre Aufdeckung von Mißständen würde immer neuen Anlaß zur Einleitung von Strafverfahren geben, und der Ausschuß müßte immer wieder sein Verfahren einstellen. Man braucht noch gar nicht einmal an die Möglichkeit zu denken, daß dann ein Strafverfahren auch mit dem ausgesprochenen Zweck eingeleitet werden könnte, das parlamentarische Untersuchungsverfahren lahmzulegen, um zu erkennen, daß eine Bestimmung des von Rosenberg vorgeschlagenen Inhalts im. Grunde auf eine Verneinung der parlamentarischen Untersuchung herauskommt.
    Mit dieser Frage des Nebeneinanders von staatsanwaltschaftlichem Untersuchungsverfahren und den Arbeiten im parlamentarischen Untersuchungsausschuß nach Art. 44 des Grundgesetzes hat sich auch der Parlamentarische Rat sehr eingehend befaßt. Darüber schreibt der bekannte Bonner Kommentar in der Anmerkung 3 zu Art. 44:


    (Dr. Koch)

    In der zweiten Sitzung des Hauptausschusses wurde als neuer Absatz die Bestimmung beantragt, daß die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses keiner richterlichen Nachprüfung unterliegen solle, weil die Untersuchung nach der politischen Seite stattfinde. Deshalb müsse auch vermieden werden, daß sieh irgendein Gericht zur Kontrollinstanz aufwerfe. Der Abgeordnete Walter von der Christlich-Demokratischen Union meinte dazu, daß der Untersuchungsausschuß, wenn der Tatbestand einer strafbaren Handlung festgestellt wird oder wenn bloß dieser Verdacht sich im Laufe der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses ergibt, seine Tätigkeit bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens einstellen müßte.
    — Also er dachte etwa an einen Fall, wie er uns heute vorliegt. —
    Diese schon im Organisationsausschuß und dann im Allgemeinen Redaktionsausschuß angeschnittene Frage wurde in die Fassung des Allgemeinen Redaktionsausschusses nicht mit aufgenommen, weil man der Ansicht war, daß, durch eine solche Vorschrift die Tätigkeit eines Untersuchungsausschusses praktisch lahmgelegt werden könne.
    Ich bitte also zu beachten, meine Damen und Herren: der Parlamentarische Rat hat sich bei der Fassung des Art. 44 des Grundgesetzes ausdrücklich auf den Standpunkt gestellt, daß unter allen Umständen der parlamentarische Untersuchungsausschuß neben dem staatsanwaltschaftlichen Verfahren laufen kann. — Es heißt dann im Kommentar ausdrücklich:
    Die Forderung, ein Nebeneinander von Gerichts- und Enquêteverfahren gesetzlich zu verbieten, hat in den Debatten des Parlamentarischen Rates eine Rolle gespielt, ist aber abgelehnt worden.
    Die Richtigkeit dieser Auffassung ergibt sich schon aus der völlig verschiedenen Aufgabenstellung von Untersuchungsausschuß des Parlaments und Staatsanwaltschaft. Wir haben politische Fragen zu beantworten, und ich bitte Sie, daraufhin einmal unsern Antrag Drucksache Nr. 2657 anzusehen, in dem die Rede ist von den „Beziehungen zwischen Mitgliedern der Bundesregierung sowie Verwaltungsangehörigen der Bundesministerien und des auswärtigen Dienstes zu dem Nachrichtendienst Platow", in dem die Rede ist von „Fehlern der Personalpolitik", von „Zuwendungen" und so fort. Dabei handelt es sich also ganz zweifellos um politische Fragen, während die Staatsanwaltschaft sich ausschließlich mit der strafrechtlichen Frage zu befassen hat, ob sich Herr Platow und dieser oder jener seiner Mitarbeiter und vielleicht auch einige Angestellte oder gar Beamte der Ministerien strafbar gemacht haben.
    Ich möchte aus den Untersuchungen des Juristentages von 1926 nur zwei Sätze des bekannten Professors Rechtsanwalt Dr. Alsberg zitieren, der damals gesagt hat:
    Man muß sich darüber klar sein, was der Untersuchungsausschuß will, was seine Aufgabe ist, und muß dahin streben, im Untersuchungsausschuß lediglich das Politische zu behandeln und im Strafverfahren das Kriminelle; und ich glaube, daß unser Parlament, wenn die Institution des Untersuchungsausschusses sich bei uns einmal entwickelt hat,
    auch durchaus in der Lage ist, die Grenze zu ziehen.
    Ich glaube, wir sollten uns heute nicht weniger zutrauen, als man damals dem Parlament in der Weimarer Republik zugetraut hat. Ich möchte mit allem Ernst darauf hinweisen, meine Damen und Herren: an der Aufklärung dieser politischen Tatbestände, wie sie in unserem Antrage angesprochen worden sind, hat das ganze Volk und hat also auch der ganze Bundestag ein eminentes Interesse, und darum sollten wir ganz zweifellos die Priorität bei den Untersuchungen dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß zuweisen.
    Der Herr Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Herr Kollege Hoogen, hat im Untersuchungsausschuß in dieser letzten, entscheidenden Sitzung, in der er sich vertagte, selbst gesagt:
    Wir stehen also zwischen dem Recht der qualifizierten Minderheit auf Einsetzung des Ausschusses und auf Durchführung der Untersuchungen und auf der andern Seite dem Ermittlungsmonopol der Staatsanwaltschaft. Wir
    dürfen weder das eine noch das andere Recht
    verletzen.
    Diese Sätze waren zweifellos sehr gut gemeint; aber man hat dann eine halbe Stunde später mit der üblichen Mehrheit die Rechte der Minderheit ganz zweifellos verletzt.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Ich habe schon gesagt: das Ziel der parlamentarischen Untersuchung ist die Vorbereitung der parlamentarischen Maßnahmen. Es geht also um Interessen, die das ganze Volk angehen. Bei der gerichtlichen Entscheidung handelt es sich lediglich um die Strafbarkeit einer oder mehrerer Einzelpersonen. Wer kann da noch die Frage aufwerfen, welche dieser Aufgaben bedeutender und wichtiger ist? Derselbe Alsberg, den ich schon zitiert habe, hat auf dem Juristentag dazu das Folgende gesagt:
    Das ungleich wichtigere Ziel dieses Staats-
    organs des Untersuchungsausschusses geht an-
    deren Zwecken und anderen Organen unbedingt vor.
    Also schon damals hat man sich genau wie im Parlamentarischen Rat auf den Standpunkt gestellt, daß unter allen Umständen die Zuständigkeit des Untersuchungsausschusses des Parlaments vorzugehen hat. Wir wissen ja, daß auch sonst häufig Fragen, die in einem Verfahren geregelt werden, gleichzeitig auch in einem anderen Verfahren besprochen werden, so daß auch aus diesem Grunde keinerlei Bedenken gegen das, wenn ich einmal so sagen darf, zweigleisige Verfahren erhoben werden können.
    Trotzdem wurde nun mit den Stimmen der Regierungsparteien die Aussetzung der Arbeiten bis zum 31. März 1952 beschlossen. Damit hat dieser Untersuchungsausschuß 46 dasselbe Schicksal wie einige Wochen vorher der Untersuchungsausschuß 45 erlitten. Sie erinnern sich an die Aussetzung der Arbeiten des sogenannten Dokumentendiebstahl-Ausschusses gegen unsern Widerspruch und gegen unsere Stimmen. In dieser Aussetzung sehen wir zweierlei: erstens eine Verletzung des Auftrages, den der Untersuchungsausschuß vom Parlament erhalten hat, zweitens eine Verletzung des in dem Grundgesetz garantierten Minderheitenrechts. Ich sprach von einer Verletzung des Auftrages. Das Parlament hat dem Untersuchungsausschuß den Auftrag gegeben, die Fragen, die in der Drucksache Nr. 2657 gestellt worden sind, so schnell


    (Dr. Koch)

    wie möglich durch Beweiserhebungen zu klären. Der Untersuchungsausschuß ist zweifellos ein unselbständiges Organ, also ein Hilfsorgan des Plenums. Er kann also auch niemals Beschlüsse fassen, die ihn vom Plenum des Bundestages unabhängig machen. Er hat vom Parlament den Auftrag, unverzüglich seine Arbeiten aufzunehmen und die Untersuchungen zu einem Ende zu führen. Wenn er diesen Auftrag nicht befolgt, verstößt er gegen Art. 44 des Grundgesetzes.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Herr Professor Dr. Jacobi, der Staatsrechtler, von
    dem ich schon gesprochen habe, hat dazu auf dem
    Deutschen Juristentag 1926 das Folgende gesagt:
    Wenn aber im Anschluß an einen politischen
    Skandal Klarheit darüber verschafft werden
    soll, ob man Idas persönliche oder sachliche System eines Verwaltungszweiges ändern muß,
    so kann der die Parlamentsentscheidung vorbereitende Untersuchungsausschuß mit seinen
    Arbeiten nicht warten, bis alle aus dem Skandal sich ergebenden Untersuchungen im Strafverfahren rechtskräftig erledigt sind. Das wäre
    gleichbedeutend mit dem Verzicht auf die parlamentarische Untersuchung gerade in den
    Fällen, für die sie in erster Linie berufen sind.
    Gegen diesen Grundsatz ist im Untersuchungsausschuß mit dem Mehrheitsbeschluß verstoßen worden.
    Ich habe gesagt: wir sehen in diesem Beschluß gleichzeitig eine Verletzung des in der Verfassung garantierten Minderheitsrechtes. Ich möchte dazu den bekannten Kommentar von Anschütz zur Weimarer Reichsverfassung zu Art. 34 zitieren, der zu dieser Grundfrage das Folgende sagt:
    Dadurch sind die Untersuchungsausschüsse, die nach Art. 82 der preußischen Verfassung einseitig als Kontrollinstrumente der Parlamentsmehrheit gegenüber der Regierung gedacht waren, zugleich auch in den Dienst des Schutzes der Minderheit gegen die Mehrheit innerhalb des Parlaments gestellt. Es ist Abhilfe für den Fall geschaffen, daß eine mit der Regierung zusammengehende Mehrheit es unterläßt, Erhebungen anzustellen, deren Ergebnis ihr oder der Regierung nicht genehm sein könnte.
    Diesen Vorwurf aber erheben auch wir: daß eine mit der Regierung zusammengehende Mehrheit es unterläßt, Erhebungen anzustellen, auf die die Minderheit ein Recht hat. Anschütz fährt fort:
    Die Mehrheit darf die Erfüllung der ihr durch Abs. 1 auferlegten Pflicht (Rechtspflicht!) selbstverständlich weder verweigern noch verschleppen, letzteres 'insbesondere nicht dadurch, daß sie die Einsetzung ides von der Minderheit geforderten Untersuchungsausschusses vertagt oder in einem Ausschuß begräbt.
    Sie, meine Damen und Herren, sind dabei — jedenfalls war das der Beschluß des Ausschusses —, die Erhebungen in diesem Ausschuß tatsächlich für eine bestimmte Zeit zu begraben.
    Weil wir nun der Ansicht sind, daß der Ausschuß sich unter keinen Umständen vertagen darf — damit würde er gegen die von mir genannten Bestimmungen verstoßen —, müssen wir zum mindesten zunächst einmal verlangen, daß der Ausschuß dem Parlament, also seinem Auftraggeber, Bericht darüber erstattet, warum er die Durchführung seiner Aufgabe unterbrochen hat. Dazu ist er auf Grund seines Auftrages, den wir ihm gegeben haben, verpflichtet. Dazu ist er weiter auf Grund seiner Stellung als unselbständiger Teil des Plenums verpflichtet. Es ist also zweifellos die Pflicht des Ausschusses, über seinen Aussetzungsbeschluß hier zu berichten. Es ist seine Pflicht, sich diesen Beschluß sanktionieren zu lassen, obwohl wir der Ansicht sind, daß ein solcher Beschluß des Parlaments ebenfalls ein Verstoß gegen den Art. 44 des Grundgesetzes, gegen das Minderheitsrecht, wäre. Ich zitiere noch einmal und verspreche Ihnen, daß es das letztemal ist. Ich zitiere aus dem bekannten Handbuch des deutschen Staatsrechts von Anschütz-Thoma die folgenden beiden Sätze:
    Da die Volksvertretung Herr der Untersuchung
    ist, kann sie grundsätzlich auch die Tätigkeit
    des Untersuchungsausschusses vor Abschluß
    seiner Arbeit durch Beschluß beenden, d. h.
    ihm die Einstellung seiner Tätigkeit aufgeben. Damit ist also die Frage dahin beantwortet, daß dieser Untersuchungsausschuß ein unselbständiges Organ des Parlaments ist. Es heißt dann weiter — und darauf kommt es an —:
    Rein formal betrachtet, wäre sie
    — also die Volksvertretung —
    hierzu auch dann in der Lage, wenn sie den Untersuchungsausschuß seinerzeit auf Verlangen der verfassungsmäßigen Minderheit eingesetzt hat, doch wäre eine solche Rücknahme des Auftrags eine Verletzung des Rechts der Minderheit auf Durchführung der Verfassung und daher verfassungswidrig.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Auf diesen Satz, meine Damen und Herren, kommt es an: die Rücknahme des Auftrags, der dem Untersuchungsausschuß erteilt wurde, wäre verfassungswidrig!
    Nun bleiben uns die folgenden Fragen: Warum wollte die Mehrheit des Ausschusses denn dem Parlament diesen Bericht über seinen Aussetzungsbeschluß nicht erstatten? Vielleicht aus dem Grunde, weil dies nun schon der zweite Fall ist, daß die Arbeiten eines Untersuchungsausschusses durch Mehrheitsbeschluß abgewürgt werden? Darf ich Sie daran erinnern, mit welcher Begleitmusik die Regierungsmehrheit den sogenannten Dokumentendiebstahl-Untersuchungsausschuß eingesetzt hat? Und darf ich Sie daran erinnern, daß man dann wenige Wochen später gegen unsere Stimmen die Arbeiten dieses Ausschusses ebenfalls ausgesetzt hat? Vielleicht wollte man durch den Verzicht auf den Bericht in unserem Ausschuß verhindern, daß die Rede auch etwa auf die Aussetzung der Verhandlungen des Untersuchungsausschusses 45 käme. Das konnte keiner besser als der Abgeordnete Onnen zum Ausdruck bringen,. der nach der Niederschrift des Protokolls des 46. Ausschusses folgendes gesagt hat:
    Und wenn diese Frage tatsächlich im Plenum erörtert würde, dann würde ja auch die Frage zur Erörterung stehen, wie es denn möglich war, daß der Dokumentenausschuß vertagt werden konnte.
    Vielleicht war das ein Grund für den Ausschuß, auf eine Berichterstattung, die seine Pflicht gewesen wäre, zu verzichten.
    Ich darf Sie daran erinnern, daß es dieselbe Mehrheit gewesen ist, die den Untersuchungsausschuß 46 wie den Untersuchungsausschuß 45 vertagt hat. So, meine Damen und Herren, schützt man nicht die Rechte der Minderheit, die in der Verfassung garantiert werden! Setzt man, so möchte ich


    (Dr. Koch)

    fragen, so die Verfassungskorrektive gegen mißbräuchliche Mehrheitswirtschaft außer Kraft?
    Wenn Sie über unseren Antrag abstimmen, dann bitte ich Sie, daran zu denken, daß es bei Ihrer Entscheidung nicht allein auf die Rechte dieser beiden Ausschüsse ankommt, sondern daß es hier um die Grundlagen unserer Verfassung und daß es hier auch um die Rechte des Parlaments geht.

    (Beifall bei der SPD.)