Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen es, daß durch diesen Initiativantrag die Möglichkeit gegeben ist, sich über ein Problem ernstlich auszusprechen, über dessen Ernsthaftigkeit nach unserer Auffassung wohl keinerlei Zweifel bestehen sollten.
Ich darf mich auf diese grundsätzliche Erklärung beschränken, nachdem in den Vorreden zum Ausdruck gebracht worden ist, daß über Einzelheiten der Formulierung und namentlich auch über juristische Fragen in der Ausschußberatung noch wird gesprochen werden müssen. Es wird dabei namentlich auch die Frage zu erörtern sein, ob nicht auf Grund des Art. 125 des Grundgesetzes 'das Gesetz von 1933 ausschließlich zur Ländergesetzgebung gehört und wieweit damit noch eine bundesgesetzliche Regelung außerhalb des rein Strafrechtlichen möglich ist. Aber ich glaube, diese Detailerörterungen sollten nicht von der Betrachtung ablenken, daß diese Frage einer Neuregelung bedarf, weil — ich wiederhole: wie man im übrigen grundsätzlich denken mag — Mißstände gröbster Art im Augenblick wohl nicht bestritten werden können.