Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe nicht den Eindruck; daß dieses Hohe Haus den ganzen Ernst der Frage, über die heute verhandelt werden soll, erfaßt und begriffen hat
Es ist mir ein großes Anliegen, daß es mir gelingen möchte, Ihnen klarzumachen, welches die großen politischen, ideologischen, soziologischen und ethischen Motive sind, die die Unterzeichner dieses Entwurfs zu ihrem Schritt veranlaßt haben.
Meine Damen und Herren, ich möchte zu diesem Zweck an einige Feststellungen anknüpfen, die meine verehrte Frau Kollegin Dr. Weber eben getroffen hat.
Eine erste: Vom Jahre 1868 bis zum Jahre 1933, also volle 65 Jahre lang gab es in Deutschland keine einzige Spielbank. Das wissen die meisten Leute nicht. Das deutsche Volk hat in diesen, vielleicht äußerlich gesehen glücklichsten Jahren seiner Geschichte seinen Wohlstand aufgebaut, nicht mit leichtem Spielgewinn, sondern mit harter, schwerer und entsagungsvoller Arbeit und mit dem nimmermüden Fleiß von Millionen von Arbeitern und mit der Tüchtigkeit seiner Wirtschaftler und Wissenschaftler. Die deutschen Bäder sind ohne Spielbanken groß geworden, gewachsen und gediehen. Ihre Besucherzahl hat mächtig zugenommen. Gäste aus aller Welt fanden sich ein. Der Wohlstand — ich wende mich jetzt vor allem an meine Kollegen aus dem Lande Baden — der Wohlstand und der Reichtum Baden-Badens beruhten 65 Jahre lang nicht auf den trübe und dunkel fließenden Quellen der Spielkasinos, sondern auf den hellen und warmen Quellen des Wassers, das aus den Felsen des Schwarzwaldes sprudelt, auf den Wundern einer herrlichen Natur und den vortrefflichen Kureinrichtungen dieses Weltbades.
Die deutschen Bäder haben in dieser Zeit kranke Menschen gesund gemacht. Darauf beruhte ihr Ruf und ihr Reichtum.
Und eine zweite Feststellung, die getroffen worden ist: Auch 1933 hat man strenge Bestimmungen an die Zulassung von Spielbanken geknüpft. Lediglich Baden-Baden hat damals -die Konzession für eine Spielbank erhalten. Erst vom Jahre 1948 an begann die Inflation der Spielbanken. Statt einer Bank haben wir heute neun. Von diesen neun Spielbanken genügen aber wohl kaum mehr als zwei oder höchstens drei den strengen Anforderungen, die das Gesetz vom 14. Juli 1933 stellte, das bis zum heutigen Tage gültig ist, ohne daß nach diesem Gesetz irgend etwas gefragt wird.
Die Länder haben also gesetzwidrig am laufenden Band Konzessionen für Spielbanken erteilt.
Das Bundesverfassungsgericht, das sich wohl in absehbarer Zeit mit dieser Angelegenheit befassen wird, wird ohne Zweifel einen großen Teil dieser Konzessionen als gesetzwidrig bezeichnen und für ungültig erklären. Ermutigt von reichen, aber um so geschäftstüchtigeren und geschäftshungrigen Kapitalgruppen machte sich trotzdem eine Reihe von Stadtverwaltungen daran, weitere Konzessionen zu beantragen. Wenn diese Entwicklung ungehindert so weitergeht, so werden wir bald neben jedem Hotel und neben jeder Fremdenpension in Deutschland eine Spielbank haben. Diesem chaotischen Zustand muß unverzüglich ein Ende bereitet werden. Es ist Zeit, daß das geschieht. Ich glaube, es ist die Verpflichtung des Bundes, auf diesem Gebiet jetzt für Recht und Ordnung zu sorgen.
Meine Damen und Herren, seitdem wir vor vier Wochen diesen Gesetzentwurf eingereicht haben, sind uns eine große Anzahl von' Zuschriften aus den verschiedensten Gebieten der Bundesrepublik zugegangen, die fast ausnahmslos zustimmend waren. Die Meinung breiter Schichten des Volkes ist in dieser Frage völlig eindeutig. Auch zahlreiche Zeitungsberichte sind uns zugesandt worden. Sie zeigen uns, welch erschütterndes Unheil, welch jammervolles Unglück in Stadt und Land durch die Spielbanken bei ihren Opfern angerichtet wird. Aus dieser Fülle von Beispielen will ich Ihnen nur ein einziges anführen.
In Hamburg wurde erst in diesen Tagen ein Prozeß gegen einen Mann namens Brandt geführt. Er war von Beruf Heuerbaas. Das ist ein Arbeitsvermittler, Vertrauensmann und Lohntreuhänder der Seeleute auf Fischdampfern, Küstenschiffen und Hafendampfern, Verbindungsmann zwischen Besatzung und Reederei. Sein Amt gründet sich auf Treu und Glauben und auf absolute Verläßlichkeit. Dieser Vertreter einer ehrbaren Zunft hat eine halbe Million D-Mark ihm anvertrauter Gelder nach und nach unterschlagen und in einer norddeutschen Spielbank verspielt.
Das Gericht schickte ihn für fünf Jahre ins Zuchthaus und bestrafte ihn mit Ehrverlust.
In der Gerichtsverhandlung hat sich etwas sehr Merkwürdiges ereignet. Dem Betrüger war, nachdem er 440 000 Mark an die Spielbank verspielt hatte und damit zu den besten Verlierern des Spielkasinos zählte, von der Spielbank für seine
Verdienste um die Spielbank das Goldene Ehrenzeichen der Spielbank verliehen worden.
Dieses Goldene Ehrenzeichen lag in der Verhandlung als Beweismittel auf dem Richtertisch. Als ich dies las, wurde ich. an ein Wort aus einer der vielen vornehmen und feinen Denkschriften der Spielbanken erinnert, die uns Abgeordneten in diesen Tagen zugegangen sind. In dieser Denkschrift heißt es, daß „die moderne Spielbank ihre Legitimation in der sauberen, geordneten und peinlich kontrollierten Atmosphäre eines behördlich konzessionierten Instituts" sähe.
Das scheint alles so sauber und fein geordnet zu sein, daß auch das goldene Ehrenzeichen für den besten Verlierer nicht fehlt.
Der Rechtsanwalt dieses Verurteilten gab aber
nach der Urteilsverkündung folgende Erklärung ab: Der Vater Staat appelliert mit der Errichtung von Spielhöllen an den Leichtsinn seiner Bürger. Wenn dann einer ausrutscht, dann kommt der Staatsanwalt und beantragt sechs Jahre Zuchthaus. Das ist doppelte Moral.
Ich frage: hat dieser Anwalt nicht vollständig recht? — Solche Fälle ereignen sich heute aber in mehr oder weniger ähnlich krasser Form in allen Spielbanken der Bundesrepublik am laufenden Band.
Ich muß Ihnen offen gestehen, daß es mir angesichts dieser Tatsachen eigentlich innerlich widerstrebt, noch eine besondere Begründung für das Verbot der Spielbanken zu geben. Ich will aber versuchen, es trotzdem in Kürze zu tun.
Nummer eins: Es ist offenkundig, daß die Duldung von Spielbanken für einen Staat, der sich in der Lage Deutschlands befindet, politisch unmöglich ist. — Die Jugend im Osten Deutschlands und die Jugend der Bundesrepublik schaut danach aus, ob es uns Deutschen gelingt, bei uns eine Gemeinschaftsordnung aufzubauen, die besser ist als jede andere, leuchtkräftiger, sozialgerechter und anständiger als die im Osten, eine Gemeinschaftsordnung, auf die man mit Stolz und mit Zuversicht sehen kann, einen Staat, für den man sich ganz und gar einsetzen kann und den zu verteidigen es sich lohnt. Wenn wir diese Sehnsucht unserer Jugend nicht befriedigen können, können wir uns mit unserer Demokratie allesamt nach Hause begeben. Sie wird keinen Bestand haben. Die Jugend hat einen legitimen Anspruch darauf, in einem sauberen und anständigen Staat leben zu dürfen. Ein Staat aber, der in dieser Weise die doppelte Moral zum Prinzip macht und der solche Eiterbeulen der Gesellschaft nicht beseitigt, ist unanständig. Die Duldung von Spielbanken ist aus politischen und ideologischen Gesichtspunkten abzulehnen.
Spielbanken sind aber auch, vom volkswirtschaftlichen Gesichtspunkt betrachtet, untragbar, Spieleinsätze sind fehlgeleitetes Geld. Spielen ist genau das Gegenteil vom Sparen. Das Volk sollte vom Staat zum Sparen angeleitet und nicht zum Spielen verführt werden.
Die Spielbanken sind Einrichtungen .zur Ausbeutung des menschlichen Spieltriebes und vielfach auch der menschlichen Dummheit.
Merkwürdigerweise wollen nun die Städte, die Spielbanken betreiben, nicht ihre eigenen Einwohner ausbeuten. Diese wollen sie vor der Ausbeutung hübsch bewahren. Sie bekommen keinen Zutritt zur Spielbank. Sie verlangen aber dafür mit um so größerer Inbrunst das Monopol zur Ausbeutung der Einwohner anderer Städte und Dörfer. Ihnen wollen sie das Geld aus der Tasche ziehen. Was mit diesen geschieht, das ist ihnen völlig gleichgültig. — Meine Herren, das ist ein Verfahren, das unmöglich ist.
Genau so unmöglich ist die Errichtung von Spielbanken, wenn man sie unter finanzpolitischen Gesichtspunkten betrachtet. Für den Staat ist die Errichtung einer Spielbank per Saldo ein schlechtes Geschäft. Der Staat hat ein eminentes Interesse daran, daß der Steuerbetrug unterbunden und die Steuerehrlichkeit wiederhergestellt wird. Durch die Konzession von Spielbanken tut man das genaue Gegenteil. Spielbanken sind Einrichtungen, mit deren Hilfe der Steuerbetrüger auf elegante Weise aus schwarzem Geld wieder weißes Geld machen kann.
Wer hinterzogenes Geld auf die Bank legen will, braucht sich nur die Mitgliedskarte eines Spielkasinos zu beschaffen. Er kann dann dem Finanzamt gegenüber jederzeit nachweisen, daß es kein schwarzes, sondern weißes Geld ist, das er auf seinem Bankkonto hat. Wenn man eine Rechnung aufmacht, dann muß man unter dem Strich zusammenzählen und die Aktiven und Passiven gegenüberstellen. Durch die Spielbanken wird gar nichts produziert. Das Geld, das sie an sich ziehen, wird aus anderen Landesteilen herausgezogen
und geht diesen ab. Vom rein finanztechnischen Gesichtspunkt her betrachtet, ergibt sich deshalb kein Plus für diese Betriebe.
Aber auch vom sozialen Standpunkt aus gesehen, sind Spielbanken abzulehnen. Wie aufreizend wirkt es auf alle sozial bedrängten Schichten, aber auch auf alle Leute, die ihr Brot mit ehrlicher Arbeit verdienen, sehen zu müssen, daß reiche Leute in den Spielbanken verschwenderisch mit dem Geld umgehen und oft in einer Nacht Tausende auf den Kopf schlagen. Wir sollten das Lob der Arbeit singen. Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen! Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen! Und: Der Arbeiter ist seines I Lohnes wert! Hier liegt die Grundlage aller sozialen Ethik. Die Spielbank ist aber ein Fleisch gewordener Hohn auf die ehrliche Arbeit.
Spielbanken sind schließlich vom sittlichen und ethischen Gesichtspunkt aus betrachtet zu verwerfen.
Gestern las ich in einer Zeitung davon, daß die Spielbanken einen Juristen gefunden haben, der ein juristisches und offenbar zugleich moral-theologisches Gutachten erstattet hat, das die Zulassung von Spielbanken billigt. Die moraltheologische Seite dieses Gutachtens hat man offenbar — ich entnehme dies aus einer Denkschrift der Spielbank Bad Neuenahr — aus alten theologischen Büchern ausgegraben. Der Moraltheologe, auf den sich dieses Gutachten stützt, lebt nicht mehr. Er hat seine Äußerung vor vielen Jahren abgegeben. Er hat damals nichts davon gewußt, wie hundeschlecht
es uns Deutschen heute geht und wie grausam heute das sittliche und moralische Gefüge unserer Gesellschaft erschüttert ist. Die Gutachten der Theologen unserer Tage, die von unserer konkreten Wirklichkeit ausgehen, sind völlig eindeutig und klar ohne Unterschied der Konfession gegen die Spielbanken gerichtet.
Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hat am 6. September 1949 zu der Spielbankfrage Stellung genommen. Er hat klar und eindeutig die Spielbanken verworfen.
Das deutsche Volk
— so wird in dieser Äußerung festgestellt — befindet sich nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches in all seinen Schichten wirtschaftlich und moralisch in einer so gefährlichen Lage, daß jede Duldung oder irgendwie geartete Förderung von Spielbankbetrieben in deutschen Städten als verantwortungslos bezeichnet werden muß. Die aus Spielbanken erzielten Steuergewinne und die aus dem Spiel gewonnenen Gelder dürfen die Gewissen nicht betäuben.
Aber auch von der katholischen Seite her wurde klar und eindeutig dazu Stellung genommen.
Bekanntlich hat der württembergisch-badische Landtag erst unlängst ein Gesetz zum Verbot der Spielbanken beschlossen. Die großen Parteien stimmten bei dieser Landtagsverhandlung, die erst vor wenigen Wochen stattgefunden hat, fast geschlossen für dieses Gesetz. Die FDP hat diesen Gesetzentwurf eingebracht.
Die CDU hat-ihm geschlossen zugestimmt. Die SPD,
meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, hat durch ihren Sprecher erklären lassen, „das Verbot der Spielbanken entspreche einer alten, traditionellen sozialdemokratischen Forderung."
Von hundert Abgeordneten des württembergisch-badischen Landtags stimmten nur fünf gegen das Gesetz.
Nach der Annahme dieses Gesetzes richtete der Erzbischof von Freiburg ein Dankschreiben an den Ministerpräsidenten von Württemberg-Baden, Dr. Reinhold Maier, und sprach diesem seinen besonderen Dank und seine Anerkennung sowie seine Glückwünsche dafür aus, daß dieses Verbot der Spielbanken im Lande Württemberg-Baden zustande gekommen sei. Der Herr Erzbischof entschloß sich zu diesem außerordentlichen Schritt ohne Rücksicht darauf, daß es im Lande Baden zwei konzessionierte Spielbanken, nämlich die in Baden-Baden und die in Konstanz, gibt.
Nun, meine Damen und Herren, eine vielgelesene Zeitung unseres Landes, die „Welt", hat gestern gegen den von uns eingebrachten Gesetzentwurf Stellung genommen und hat dabei darauf hingewiesen, daß das Problem der Spielbanken stets eine moralische und auch eine praktische Seite gehabt habe. Lassen Sie mich zu dieser Äußerung, die unzweifelhaft ins Schwarze getroffen hat, nun einige Bemerkungen machen! Ich will jetzt zu der praktischen Seite der Sache Stellung nehmen und möchte ein Wort zu unserem Gesetzentwurf und vor allem dazu sagen, wie wir unser Ziel, das all- gemeine Verbot der Spielbanken in Deutschland, praktisch verwirklichen wollen.
Meine Damen und Herren! Seit der Einreichung dieses Gesetzentwurfs sind viele Diskussionen über dieses Thema geführt worden. Es sind uns Zuschriften über die rechtliche und über die tatsächliche Seite der Angelegenheit zugegangen. Dadurch ist unser Wissen über diese Dinge — ich darf das offen sagen — vor allem auch nach der rechtlichen und technischen Seite hin wesentlich erweitert worden. Viele Dinge sind dadurch klarer geworden, als sie es vorher warn. Ich möchte deshalb in aller Offenheit sagen, daß es nicht die Absicht der Unterzeichner dieses Entwurfs ist, an den einzelnen Bestimmungen dieses Entwurfs mechanisch festzuhalten. Sie behalten sich vielmehr vor, für die Weiterbehandlung des Problems einen neuen, revidierten Entwurf aufzustellen und dabei die Ergebnisse der in den letzten Wochen geführten Diskussionen zu berücksichtigen.
Die Zeitung, von der ich soeben sprach, hat der Meinung Ausdruck gegeben, „man könne das Problem nicht in Bausch und Bogen meistern."
Ich kann auch dieser Äußerung nur zustimmen. Der Mann hat das Richtige herausgefunden! Über das Tempo, mit dem hier vorgegangen wird, wird man sich unterhalten müssen. Die Dinge liegen tatsächlich in manchen Ländern — ich denke etwa an Schleswig-Holstein — nicht ganz einfach.
Wir sind also durchaus bereit, Überlegungen darüber anzustellen,
ob und inwieweit es zweckmäßig und geboten ist
— jetzt will ich mich auch etwas bildhaft ausdrücken —, dem Patienten die kranken Zähne nicht
alle auf einmal, sondern behutsam und in gebührenden Zeitabständen nacheinander zu ziehen.
Dann wird zu prüfen sein, ob und inwieweit die in den §§ 3 und 4 dieses Entwurfs genannten Termine einer Änderung bedürfen, ferner ob und inwieweit zunächst ein Unterschied in der Behandlung solcher Spielbanken, die nach dem Reichsgesetz vom 14. Juli 1933 zulässig waren, und solchen, die nach diesem Gesetz niemals hätten errichtet werden dürfen, zu machen ist.
Ich beantrage deshalb die Überweisung des Entwurfs an den Rechtsausschuß, der mir in erster Linie berufen zu sein scheint, dieses Problem zu behandeln.
Wir sind sicher, daß die Lösung dieses vielleicht im Einzelfall etwas schwierigen rechtlichen und wirtschaftlichen Problems sehr wohl möglich Ist. Die Dinge sind Ihnen jetzt noch etwas fremd. Sie werden Ihnen morgen nicht mehr so fremd sein. Das deutsche Volk in allen seinen Schichten und Ständen wird sich mit diesem Problem befassen.
Was in jedem Fall und unter allen Umständen und sofort erreicht werden sollte, ist, daß der Bundestag mit sofortiger Wirkung die Errichtung jeder weiteren Spielbank verbietet.
Sodann sollten alle diejenigen Banken abgebaut werden, deren Errichtung nach dem Reichsgesetz vom 14. Juli 1933 nicht zulässig gewesen wäre.
Ich bin davon überzeugt, daß sich für diese beiden Forderungen eine Mehrheit in diesem Hause finden wird.
Was sodann die übrigbleibenden Banken anbelangt, so sind wir der Meinung, daß vertragliche
Verpflichtungen, die sie eingegangen sind, nach Möglichkeit respektiert werden sollten und daß diesen Banken Zeit gegeben werden sollte, ihre Verpflichtungen abzuwickeln.
In jedem Falle und bei allen Spielbanken muß Vorsorge getroffen werden, daß das Personal der Spielbanken angemessen versorgt wird.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß diese Feststellungen, die ich soeben getroffen habe und die der Auffassung der Unterzeichner des Gesetzentwurfs entsprechen, die Bahn frei machen werden für eine sorgfältige und ernste Behandlung dieses Problems durch den Bundestag.
Ich möchte der Hoffnung Ausdruck geben, daß der Deutsche Bundestag auch in dieser Frage unseres Volkes die Führung übernimmt und daß er alles daransetzen wird, offenkundige Schäden zu beseitigen, um dadurch die ehrliche Arbeit als die Quelle alles wahren Wohlstands zu ehren und zu preisen.