Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich in der Beantwortung verhältnismäßig kurz fassen, da ich von dem Tatbestand ausgehen kann, den Ihnen Herr Abgeordneter Cramer hier dargelegt hat und in dem ich völlig mit ihm übereinstimme.
Was den ersten Punkt des Antrags betrifft, so hat im Jahre 1951 eine Reihe von Verhandlungen über die Regelung der Verkehrs- und Eigentumsverhältnisse der Verkehrsgesellschaft m. b. H. stattgefunden, die dadurch eine gewisse Verzögerung erfahren haben, daß nach der Verordnung zur Durchführung des § 6 des sogenannten Vorschaltgesetzes — des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen — die Verwaltung der Verkehrsgesellschaft dem Land Niedersachsen übertragen worden ist. Die letzte mündliche Besprechung in Wilhelmshaven hat am 14. November 1951 stattgefunden. Das Land Niedersachsen war daran beteiligt, und es wurde dort zunächst unverbindlich in Aussicht gestellt, daß die Geschäftsanteile des früheren Reiches an der Verkehrsgesellschaft auf die Stadt Wilhelmshaven unentgeltlich übertragen werden sollten. Diese Entschließung beruhte auf der Erkenntnis, daß eine gedeihliche und rationelle Gestaltung des innerstädtischen Verkehrs auf die Dauer nur auf diesem Wege einer unentgeltlichen Übertragung zu erreichen sein wird. Der anwesende Vertreter des niedersächsischen Ministers der Finanzen hat damals zugesagt, die Dinge bald auf den Weg zu bringen. Wir haben mit Schreiben vom 29. November 1951 den Herrn niedersächsischen Minister der Finanzen entsprechend gebeten. Da wir bis jetzt noch nichts weiter gehört haben und der Pachtvertrag am 31. März 1952 endet, haben wir den Herrn niedersächsischen Minister der Finanzen am 23. Januar mit Fernschreiben an eine baldige Erledigung der Angelegenheit erinnert. Wir haben nochmals die Zustimmungsbereitschaft des Bundes zur unentgeltlichen Übertragung in Aussicht gestellt. Ich darf das hier unterstreichen; ich muß aber betonen, daß der Übertragungsakt selbst nur von dem Herrn niedersächsischen Minister der Finanzen vorgenommen werden kann. Wir hoffen also, daß er seine Zustimmung recht bald gibt. Von seiten des Bundes besteht kein Hindernis, die in Aussicht gestellte unentgeltliche Übertragung vorzunehmen.
Zweitens die Vororthahn Wilhelmshaven. Ich will hier auch nicht auf die Geschichte der Dinge eingehen, sondern nur sagen, daß wir auch hier bereit sind, nach Kräften zu helfen. Der Herr Antragsteller hat schon erwähnt, daß im Rechnungsjahre 190 aus Bundesmitteln bereits ein Betrag von 500 000 DM zur Verfügung gestellt worden ist, und — ich darf das hier betonen — seine bestimmungsmäßige Verwendung ist nachgewiesen worden. Die Stadt Wilhelmshaven hat dann im November 1951 einen weiteren Antrag auf ein Darlehen gestellt und begründet, und den Vertretern der Stadt ist damals ein weiteres Darlehen aus Bundesmitteln in Aussicht gestellt worden. Auch ich will mich im Moment auf die Höhe dieses Darlehens nicht festlegen; das ist aber in den Einzelheiten besprochen worden. Im Augenblick schweben nur noch darüber Verhandlungen, ob dies Darlehen in voller Höhe oder wenigstens teilweise aus Mitteln des Herrn Bundesministers für Arbeit oder aus sonstigen Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden kann. Ich hoffe aber, daß diese Besprechungen bald abgeschlossen sind. An unserm Entschluß, auch hier durch ein nochmaliges Darlehen zu helfen, ändert das jedoch nichts.
Der dritte Punkt. den der Herr Antragsteller berührt hat, ist die Frage der Kesselwagen. Ich bin darauf nicht vorbereitet, daß dieser Punkt hier ausdrücklich zur Sprache kommen würde. Ich kann also nur aus meiner allgemeinen Kenntnis der
Dinge hier erwähnen, daß die Verhandlungen im Gange sind und daß dabei auf die berechtigten Interessen von Wilhelmshaven absolut Rücksicht genommen werden wird. Insbesondere ist vorgesehen, daß die Reparatur der Kesselwagen im Werk in Wilhelmshaven vor sich gehen wird, so daß keinerlei Sorge zu bestehen braucht, daß irgendeine Arbeitslosigkeit eintritt. Im übrigen ist der vorgesehene Erwerber dieser Wagen ebenfalls eine Bundesgesellschaft. Ein Verkauf von Bundeseigentum an Private kommt also hier gar nicht in Frage. Ich darf noch bemerken, daß Vertreter der Stadt Wilhelmshaven laufend an den Verhandlungen beteiligt werden.