Rede von
Dr.
Fritz
Neumayer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Ausführungen der Herren Kollegen Neber und Ludwig habe ich nicht mehr viel hinzuzufügen. Ich kann es mir, nachdem das Problem hier im einzelnen bereits gewürdigt worden ist, versagen, auf Einzelheiten einzugehen. Ich möchte nur noch einmal herausstellen, daß sich die Pfälzer Abgeordneten aller Fraktionen dieses Hauses, soweit sie verfassungstreu sind,
damals, als die Beschlagnahmen in Sembach, Neukirchen-Mehlingen und Miesau verfügt wurden, dafür verwandt haben, daß an Stelle des fruchtbaren Ackergeländes brachliegendes, in der Nähe gelegenes Gelände beansprucht werde. Diese Bemühungen sind zu unserem großen Bedauern fehlgeschlagen.
Es ist selbstverständlich, daß für den enteigneten Grund und Boden eine entsprechende Entschädigung gewährt wird. Wir haben dem Bericht des Ausschusses entnommen, daß Aufwuchsentschädigungen bereits gezahlt worden sind. Wir möchten nur an die Bundesregierung die dringende Bitte richten, dafür Sorge zu tragen, daß auch die übrigen Schadenersatzansprüche baldigst einer gerechten Regelung zugeführt werden.
Nachdem nun Sie, meine Herren von der äußersten Linken, sich gerade veranlaßt gesehen haben, diese Frage hier zur Sprache zu bringen, möchte ich an Sie die Frage richten: Warum haben Sie sich denn drüben in der Ostzone, wo Sie doch selbst die Regierung gebildet haben, noch niemals gegen die dort vorgenommenen Enteignungen gewehrt?
Warum vertreten Sie gerade hier, wo wir rechtsstaatliche Begriffe eingeführt und einen Rechtsstaat aufgerichtet haben, die Ansprüche des Eigentums, die Sie dort drüben doch wohl mehr oder weniger leugnen?
Ich möchte Sie jedenfalls bitten, in Zukunft Ihr
Augenmerk in erster Linie nach der Ostzone zu
richten und darauf zu achten, ob dort Enteignungen vorgenommen werden und ob dort die entsprechenden Entschädigungen gewährt werden,
ehe Sie sich veranlaßt sehen, diese Fragen hier zur
Sprache zu bringen. Ich bin überzeugt: wenn dort drüben von Ihnen — ein irrealer Fall! — ein Antrag gestellt worden wäre, entsprechende Entschädigungen für enteignetes Gelände oder enteignete Betriebe zu gewähren — wir wissen ja, wie oft das vorkommt —, wäre dieser Antrag ohne weiteres abgelehnt worden, während es hier selbstverständlich ist, daß eine rechtsstaatliche Lösung erfolgen wird. Deswegen werden wir auch dem Antrag des Ausschusses zustimmen.