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ID0119202700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1952 8249 192. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1952. Geschäftliche Mitteilungen 8250C Vorlage der Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im Rechnungsjahr 1950 (Nr. 3069 der Drucksachen) 8250D Änderungen der Tagesordnung der 192. und 193. Sitzung 8250D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Aufhebung der Verordnung über Ausnahmen vom Mieterschutz und Vorlage eines Gesetzes zur Regelung von Miet- und Pachtverhältnissen für Geschäftsräume und gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke (Nr. 3044 [neu] der Drucksachen) 8250D Beratung abgesetzt 8250D Einspruch des Abgeordneten Dr. Richter (Niedersachsen) gegen den ihm in der 189. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 441) 8251A Beschlußfassung 8251A Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der FU (BP-Z), FDP, CDU/CSU betr. Maßnahmen zur Förderung des Kunsthandels (Nrn. 3002, 3099 der Drucksachen) 8251A Dr.-Ing. Decker (FU), Anfragender 8251B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 8252A Dr. Edert (CDU-Gast) 8252D Dr. Bergstraeßer (SPD) 8253A Renner (KPD) 8253B Dr. Reismann (FU) 8253D Dr. Kleindinst (CSU) 8254A Bausch (CDU) 8254C Ausschußüberweisung des Antrags der Fraktion der SPD (Nr. 3099 der Drucksachen) 8255A Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Gesetz über die Stellung des Landes Berlin im Finanzsystem des Bundes (Drittes Überleitungsgesetz) (Nr. 3032 der Drucksachen) 8255A Brandt (SPD), Anfragender . . . 8255A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8256A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Wirtschaftsprüfer im Genossenschaftswesen (Nr. 3033 der Drucksachen) 8256D Ausschußüberweisung 8256D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umstellung der Reichsmarksparguthaben heimatvertriebener Sparer (Nr. 2015 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nr. 3054 der Drucksachen; Umdruck Nr. 443) 8256D Dr. Atzenroth (FDP), Berichterstatter 8257A Wackerzapp (CDU) . 8258C, 8259C, 8261A Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 8258D, 8261D Ohlig (SPD) 8260A Abstimmungen . . . 8258C, D, 8259D, 8262C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entschädigung des in den Gemeinden Sembach, Neukirchen-Mehlingen für militärische Zwecke beschlagnahmten Landes sowie der entstandenen Ernte- und Hausschäden und über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Entschädigung des in der Gemeinde Miesau (Rheinland-Pfalz) für militärische Zwecke beschlagnahmten Eigentums der Gemeinde, einzelner Privatpersonen und des Sportvereins Miesau (Nrn. 3036, 2868, 2869 der Drucksachen) . 8262C Dr. Leuchtgens (DP), Berichterstatter 8262D Niebergall (KPD) 8263C, 8266A Neber (CDU) 8264A Ludwig (SPD) 8265A Neumayer (FDP) 8265C Beschlußfassung 8266B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Ott u. Gen. betr. Weiterbau der Autobahnteilstrecke Ettlingen—Bruchhausen (Nrn 3037, 2744 der Drucksachen) 8266B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 8266B Beschlußfassung 8266C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Strafanzeige und Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen den hessischen Landtagsabgeordneten Furtwängler (Nr 2997 der Drucksachen) 8266C Ewers (DP), Antragsteller 8266C Mellies (SPD) 8267C Schröter (Kiel) (CDU) 8268A Ausschußüberweisung 8268C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Lenz, Kemmer u. Gen. betr. Ermäßigter Zinssatz für ERP-Wohnungsbaudarlehen (Nrn. 3053, 2285 der Drucksachen) 8268C Brandt (SPD), Berichterstatter . . 8268C Beschlußfassung 8268D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage des Geschäftsberichts nebst Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Überleitungsstelle für das Branntweinmonopol für das Rumpfbetriebsjahr vom 1. April bis 30. September 1950 (Nr. 3025 der Drucksachen; Umdruck Nr. 440) 8268D Dr. Gülich (SPD), Antragsteller 8269A, 8275C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 8271D Morgenthaler (CDU) 8272D Dr. Baade (SPD) 8273C Dr. Wellhausen (FDP) 8275B Beschlußfassung 8276A Beratung des Antrags der Abg. Cramer, Onnen, Schmücker, Walter, von Thadden u. Gen. betr. Bereinigung der Eigentumsverhältnisse an den bundeseigenen Verkehrsunternehmen in Wilhelmshaven und Regelung des Personenverkehrs zwischen diesen Unternehmen (Nr. 3034 der Drucksachen) 8276A Cramer (SPD), Antragsteller . . . 8276A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 8277B Gundelach (KPD) 8278A Beschlußfassung 8278C Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vorlage eines Jugendspargesetzes (Nr. 3035 der Drucksachen) . 8278C Winkelheide (CDU), Antragsteller . 8278C Renner (KPD) 8279B Birkelbach (SPD) 8280A Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP) . . 8281B Dr. Bertram (FU) 8281C Frau Rösch (CDU) 8282A Ausschußüberweisung 8282D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. überregionaler Sender (Nr. 3048 der Drucksachen) 8282D Blachstein (SPD), Antragsteller . . 8282D Ausschußüberweisung 8283C Persönliche Erklärung: Dr. Jaeger (CSU) 8283D Nächste Sitzung 8284C Anlage: Schriftliche Erklärung des Abg. Loritz zur Abstimmung über die Anträge der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP (Nrn. 3079, 3075, 3076, 3077 und 3074 der Drucksachen) in der 191. Sitzung . . 8284 Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage zum Stenographischen Bericht der 192. Sitzung Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Loritz gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über die Anträge der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP (Nrn. 3079, 3075, 3076, 3077 und 3074 der Drucksachen) in der 191. Sitzung vom 8. Februar 1952. Ich habe gegen die eben genannten Anträge und Entschließungen gestimmt, weil sie nach meiner Überzeugung nicht ernstlich gemeint sind, sondern nur dazu dienen, um die völlig falsche, auf Remilitarisierung gerichtete Politik der Regierung Adenauer zu verschleiern. A. Loritz
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Wir haben uns erlaubt, zu § 3 des Gesetzentwurfs den Änderungsantrag zu stellen, Abs. 2 zu streichen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Seien Sie so freundlich, den Änderungsantrag zu § 4 auch zu begründen, Herr Abgeordneter Kohl. Das steht in sachlichem Zusammenhang.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Für uns waren einfache sachliche und rechtliche Gründe entscheidend. Es stellt nach unserer Auffassung einen Akt der Ungerechtigkeit dar, nun ausgerechnet den Teil, der in der Vergangenheit nicht die Möglichkeit hatte, sich ein besonders hohes Sparkonto anzulegen, aus


    (Kohl [Stuttgart])

    der Entschädigung herauszunehmen. Man kann nicht davon sprechen, daß bei der Streichung dieses Abs. 2 für den Bund oder für den Lastenausgleichsfonds irgendwelche entscheidenden Belastungen eintreten; aber ich bin der Auffassung, daß wir es nicht verantworten können, meine Damen und Herren, hier einen Maßstab anzulegen, der nach zweierlei Recht mißt. Wenn Sie ein solches Gesetz verabschieden, soll jeder Mensch, der über ein Sparguthaben, gleichgültig in welcher Höhe, verfügte, einen Anspruch auf dieses Sparguthaben geltend machen können. Vergessen Sie doch bitte nicht, daß die Lage der Flüchtlingsfamilien — wenigstens beim überwiegenden Teil — so katastrophal ist, daß in einem solchen Haushalt jede Mark von entscheidender Bedeutung sein kann. Deswegen bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen, § 3 Abs. 2 zu streichen, der Sparguthaben bis zu 50 Reichsmark außer Ansatz lassen will, während Sie — das möchte ich in diesem Zusammenhang feststellen — eine Begrenzung nach oben nicht vorsehen. Sie sehen also nur eine Begrenzung nach unten, nach dem Teil der Ärmsten der Armen, vor, während eine Begrenzung nach oben in diesem Gesetz nicht in Erscheinung tritt.
    Nun zu dem Änderungsantrag zu § 4, den ich gleich mit begründen möchte. Ich glaube, wir haben hei § 4 eigentlich dieselbe Tendenz zu verzeichnen wie beim Feststellungsgesetz. Sie machen in diesem Gesetz dasselbe, indem Sie sagen: „Wir nehmen diese Geschichte vorweg, nehmen sie aus dem Rahmen des allgemeinen Lastenausgleichs heraus", und Sie erwecken damit Illusionen, während doch die Tatsachen — das geht aus § 4 eindeutig hervor — den Flüchtlingen und den Anspruchsberechtigten überhaupt nicht die Möglichkeit geben, über ein Guthaben zu verfügen, weil dieses Guthaben, so wie hier festgelegt ist, gar nicht zur Auszahlung kommt. Meine Damen und Herren, fallen wir doch nicht auf eine optische Täuschung in diesen Dingen herein! Sie wissen ja noch gar nicht, welche Summe Sie eigentlich zur Verfügung haben, um die Auszahlung zu gewährleisten. Sie sprechen heute davon, daß im ersten Jahr 50 Millionen DM zur Verfügung gestellt werden, daß insgesamt eine Summe von 250 Millionen DM eingesetzt werden soll. Aber diese Anerkennung der Guthaben ist eben nur eine Anerkennung. Im übrigen bleiben die Guthaben blockiert, trotz der platonischen Erklärung, daß Guthaben bis zu 20 Mark vielleicht dann, wenn die Auszahlung einmal beginnt, bevorzugt ausgezahlt werden sollen. Das nimmt Ihnen doch wirklich niemand ab, meine Damen und Herren! Wenn Sie vielleicht in der Begründung zu sagen wagen, daß, da bereits ein Anspruch festgelegt wird, mag er auch in fünf Jahresraten zur Auszahlung kommen, eine ganze Reihe von Anspruchsberechtigten Kredite aufnehmen können, wodurch sie, sagen wir, ihre Lebens-lane verbessern können, so nimmt Ihnen das in Ihrem eigenen Kreis draußen kein Mensch ab.
    Wir sind deswegen der Auffassung. daß der § 4 Abs. 1 wie folgt geändert werden muß:
    Der Anspruch auf Entschädigung wird mit dem sich aus 3 ergebenden Betrag festgestellt. Der Anspruchsberechtigte kann nach Anerkennung des Entschädigungsanspruches sofort über sein Guthaben verfügen.
    Wenn Sie für diesen Kreis der Anspruchsberechtigten wirklich etwas Entscheidendes tun wollen, wenn Sie wirklich der Meinung sind, daß man diese Aufwertung aus dem Rahmen des allgemeinen Lastenausgleichs herausnehmen muß und vorweg zur Verabschiedung bringen soll, dann haben Sie auch die Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß der Anspruchsberechtigte sogleich Geld in die Hände bekommt, Geld, das Sie für andere Zwecke in rauhen Mengen zur Verfügung haben.