Rede von
Wilhelm
Tenhagen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der jetzt zur endgültigen Verabschiedung anstehende Gesetzentwurf hat, wie ja auch der Herr Berichterstatter schon anklingen ließ, neben der steuerlichen auch sehr starke sozialpolitische Bedeutung. Ich bin persönlich der Auffassung, daß das Sozialpolitische in diesem Gesetz überwiegt. Die sozialdemokratische Fraktion wird diesem Gesetz auch in der dritten Lesung zustimmen. Diese Zustimmung erfolgt allerdings nicht freudigen Herzens, und zwar deshalb nicht, weil wir die Form, die hier für die Lösung eines echten sozialen Problems gewählt wird und durch die Begünstigung bei der steuerlichen Behandlung gefördert wird, nicht vorbehaltlos anerkennen können. Gewiß trägt das Gesetz soziale Züge. Es läßt sich auch nicht leugnen — und wir leugnen es auch nicht —, daß aus diesem Gesetz heraus den arbeitenden Menschen gewisse materielle Vorteile erwachsen. Aber unserer Meinung nach werden diese Vorteile doch sehr stark durch die Tatsache überschattet, daß der arbeitende Mensch in die Gefahr gerät, sich eben dieser Vorteile wegen, die das Gesetz ihm gibt, in starkem Maße an den Betrieb zu binden, seine Freizügigkeit mehr oder weniger aufzugeben und vielleicht sogar zum Betriebsegoisten zu werden. Diese Bedenken entspringen insbesondere aus der augenblicklichen Praxis dieser Pensionskassen, die der Herr Berichterstatter im einzelnen genau charakterisiert hat. Die Praxis wirkt sich dahin aus, daß beim Ausscheiden aus dem Betrieb der Pensionsanspruch ja verlorengeht, daß weiterhin die Einrichtung solcher Pensionskassen und auch die Leistungsfähigkeit dieser Pensionskassen und damit die Leistungen überhaupt von der Rentabilität des Betriebs abhängig sind und damit auch dazu führen, daß trotz allem eine erhebliche Unsicherheit für die in diesen Betrieben arbeitenden Menschen auf diesem Gebiet bestehen bleibt.
Diese Bedenken werden durch die Tatsache unterstrichen, daß der überwiegende Prozentsatz dieser Kassen aus Kassen ohne Rechtsanspruch und aus Kassen mit Leistungen von Fall zu Fall besteht. Unserer Meinung nach is`, bei diesen Kassen der Arbeitnehmer für diesen Teil seiner Altersversorgung in einem nicht vertretbaren Ausmaß von der Rentabilität seines Betriebes oder gar der Gunst seines Arbeitgebers abhängig.
Das positive Moment dieses Gesetzentwurfs sehen wir darin, daß das Schwergewicht der steuerlichen Vergünstigungen bei den Kassen liegt, die den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch gewähren und zugleich als öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten beaufsichtigt werden. Diese Tatsache war letztlich auch bestimmend dafür, daß meine Fraktion diesem Gesetz zustimmt.
Aber ein Wort möchte ich in diesem Zusammenhang noch zu der sozialen Haltung der Unternehmer sagen, die gerade bei der hier behandelten Materie so gern herausgestellt wird. Wir verkennen nicht, daß es Unternehmer gibt, die in echter sozialer Verantwortung derartige Einrichtungen, wie sie hier angesprochen sind, schaffen. Aber der Regierungsvertreter hat bei den Beratungen im Ausschuß mehrfach darauf hingewiesen, daß in der letzten Zeit ein starker Drang zu den Pensionskassen ohne Rechtsanspruch oder mit Leistungen von Fall zu Fall bestehe und daß selbst von verhältnismäßig kleinen Betrieben dieser Weg beschritten werde, mit der Tendenz, über die steuerlich begünstigten Zuwendungen an diese
Kassen, die diese wiederum dem Betrieb als Investitionsmittel zur Verfügung stellen, steuerliche Vorteile zu bekommen. Diese Tatsache hat unseres Erachtens nichts mehr mit sozialer Haltung zu tun. Wir sind vielmehr der Meinung, daß das in höchstem Maße unsozial ist; unsozial deshalb, weil auf diese Art und Weise dem Staat Steuermittel entzogen werden, die ihm wiederum fehlen, um die ihm obliegenden sozialen Aufgaben zu erfüllen. Wir sind der Auffassung, daß die Frage der ausreichenden Altersversorgung für die schaffenden Menschen gelöst werden muß. Wir wissen auch, daß diese Aufgabe nicht vorn Staat allein gelöst werden kann, daß die deutsche Wirtschaft zusätzlich Leistungen dafür erbringen muß. Weil wir aber der Meinung sind, daß die Lösung auf überbetrieblicher Ebene zu suchen ist — einmal, um allen arbeitenden Menschen eine zusätzliche Altersversorgung zu gewährleisten, zum andern, weil wir damit gleichzeitig die Frage lösen, auch den Menschen, die in unrentablen Betrieben beschäftigt sind, eine solche Versorgung zu sichern —, sehen wir in diesem Gesetz nur einen Übergang, und wir werden von uns aus bemüht sein, eine endgültige Lösung dieses Problems so schnell wie möglich herbeizuführen.