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ID0118908300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 189. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Februar 1952 8027 189. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Februar 1952. Nachruf auf den verstorbenen König Georg VI. von Großbritannien, Nordirland und der britischen Dominien 8029D Nachruf auf den verstorbenen Präsidenten Svienn Björnsson der Republik Island . 8030A Nachruf auf den verstorbenen Abg. Georg Kohl (FDP) 8030B Begrüßung der neu in den Bundestag eingetretenen Berliner Abgeordneten . . . 8030C Glückwünsche zum 68. Geburtstag des Herrn Bundespräsidenten Dr. Heuss . 8031A Geschäftliche Mitteilungen 8031A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz betr. den Vertrag Ober die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 8031B Gesetz über den vorläufigen Handelsvertrag vom 12. 2. 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreiches Griechenland 8031B Gesetz zur Änderung des § 7 Abs. 2 des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes vom 2. September 1949 (WiGBl. S. 306) in der Fassung des Gesetzes vom 8. Juli 1950 (BGBl. S. 273) 8031B Dritten Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft . . . . 8031C Gesetz über weitere Stundung von Soforthilfeabgabe (Zweites Soforthilfeanpassungsgesetz) 8031C Gesetz über die Errichtung eines Bundesgesundheitsamtes 8031C Anfrage Nr. 231 der Fraktion der SPD betr Regionale Europäische Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (Nrn. 282G, 2895, 3046 der Drucksachen) . . . . 8031C Anfrage Nr. 237 der Abg. Strauß, Dr. Schatz, Bodensteiner u. Gen. betr. Bezahlung von sogenannten Erfolgsprämien für Anzeigen bei Steuer- und Zollvergehen (Nrn. 2919, 3047 der Drucksachen) 8031C Anfrage Nr. 238 der Fraktion der SPD betr. Einspruch der AHK gegen das Bundesgesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost (Nrn. 2933, 3062 der Drucksachen) . . . 8031C Anfrage Nr. 240 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß, Stücklen u. Gen. betr. Unbezahlte Handwerkerrechnungen (Nrn. 2985, 3061 der Drucksachen) 8031D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November 1951 (Nr. 3045 der Drucksachen) 8031D Bericht des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen über die Grundsätze für die Freie Wahl einer Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung (Nr. 3063 der Drucksachen) 8031D Mitteilung der Geschäftsordnung für den Bundesrechnungshof durch den Präsidenten des Bundesrechnungshofes 8031D Änderungen der Tagesordnung 8031D Beratung der Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Wiedervereinigung Deutschlands (Nr. 2998 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Bericht des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen zum Beschluß des Deutschen Bundestages vom 27. September 1951 betr. Grundsätze für die Freie Wahl einer Verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung (Nrn. 3066, 3063 der Drucksachen) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für gesamtdeutsche Fragen (8. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Wahlgesetzes für die gesamtdeutschen Wahlen (Nrn. 3065, 2966 der Drucksachen; Antrag Nr. 3067 der Drucksachen) . . . . 8032A Brookmann (CDU), Anfragender . . 8032B, 8041B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 8032C Kaiser, Bundesminister für gesamt- deutsche Fragen 8035A Dr. Tillmanns (CDU), Berichterstatter 8037A Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP), Berichterstatter 8037C Wehner (SPD) 8037D Dr. von Merkatz (DP) 8042A Dr. Kleindinst (CSU) 8043D Dr.-Ing. Decker (FU) 8043D Dr. Schäfer (FDP) 8044B Rische (KPD) 8045B, 8051B Tichi (BHE-DG) 8047D Brandt (SPD) 8048C Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . 8050D Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 8051C Neumann (SPD) 8052C Mellies (SPD) (zur Abstimmung) . 8053C Abstimmungen 8053C, 8054A Namentliche Abstimmung . . 8053D, 8091 Einspruch des Abg. Loritz gegen den ihm in der 188. Sitzung erteilten Ordnungsruf (Umdruck Nr. 435) 8054B Beschlußfassung 8054B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Erste Protokoll vom 27. Oktober 1951 über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Südafrikanische Union und -Bundesrepublik Deutschland) (Nr. 3027 der Drucksachen) 8054D Ausschußüberweisung 8054D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über die Denkschrift des Bundesministers der Finanzen betr. Einsparungsmöglichkeiten im Besatzungslastenhaushalt (Nrn. 2999, 2824 der Drucksachen) 8054D Wacker (CDU), Berichterstatter . 8055A Bausch (CDU) 8059A Ritzel (SPD) 8060B Dr. Etzel (Bamberg) (FU) 8062B Ewers (DP) 8063C Funcke (FDP) . . . . . . . . . . 8064B Kohl (Stuttgart) (n D) 8064C Hoecker (SPD) 8065B Graf von Spreti (CSU) 8066B Renner (KPD) (zur Abstimmung) . . 8066C Abstimmungen 8066D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Behandlung von Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen und Unterstützungskassen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag (Nr. 2546 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3041 der Drucksachen) 8066D Pelster (CDU), Berichterstatter . . 8067A Tenhagen (SPD) 8069C Dr. Wellhausen (FDP) 8070A Abstimmungen 8069B, 8070C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen); Zweiter Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3042 der Drucksachen; Antrag Umdruck Nr. 438) . 8070D Dr. Bertram (FU), Berichterstatter . 8070D Dr. Atzenroth (FDP) (Erklärung zur Abstimmung) 8088 Abstimmungen 8072D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Deutsche Arzneibuch (Nr. 2529 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 2857 der Drucksachen) . . 8073A Frau Arnold (FU), Berichterstatterin 8073B Beschlußfassung 8073D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Gesetzgebungsrahmen und den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Fundstellennachweis für Gesetze (Nrn. 3018, 360, 1374, 2739 der Drucksachen) 8074A Frau Nadig (SPD), Berichterstatterin 8074A Beschlußfassung 8074B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Paschek gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 26. November 1951 (Nr. 3010 der Drucksachen) . . . . 8074C Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 8074C Beschlußfassung 8074D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Goetzendorff gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 17. November 1951 (Nr. 3011 der Drucksachen) . . 8074D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 8074D Beschlußfassung 8075D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Haft zwecks Erzwingung des Offenbarungseides gegen den Abg. Freiherrn von Aretin gemäß Schreiben des Rechtsanwalts Stock, München, vom 7. Dezember 1951 (Nr. 3049 der Drucksachen) . . 8075D Striebeck (SPD), Berichterstatter . 8075D Beschlußfassung 8076B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Strauß gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 23. November 1951 (Nr. 3050 der Drucksachen) 8076C Sassnick (SPD), Berichterstatter . . 8076C Beschlußfassung 8076D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abg. Volkholz gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 10. Dezember 1951 (Nr. 3051 der Drucksachen) . . . . 8077A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 8077A Beschlußfassung 8077B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen die Abg. Dr. Arndt und Dr. Schumacher gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 19. Dezember 1951 (Nr. 3052 der Drucksachen) 8077B Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 8077C Goetzendorff (Fraktionslos) . . . 8078B Beschlußfassung 8078B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Horlacher u. Gen. betr. Schädlings- und Seuchenbekämpfung (Nr. 2989 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der FU betr. Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (Nr. 2988 der Drucksachen), der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Beschaffung von Bekämpfungsmitteln gegen die Maul- und Klauenseuche aus der DDR (Nr. 2991 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Bereitstellung von Bundesmitteln zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (Nr. 2992 der Drucksachen) 8078C Dr. Horlacher (CSU), Antragsteller . 8078D Hoffmann (Lindlar) (FU), Antragsteller 8079D Niebergall (KPD), Antragsteller . . 8080C, 8085D Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 8082A, 8086A Steinhörster (SPD) 8082B Dannemann (FDP) 8084D Tobaben (DP) 8085B Ausschußüberweisung 8086C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Landrückgabe an die Bauern der Gemeinde Schweigen (Nrn. 3008, 2696 der Drucksachen) 8086C Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) 8089 Beschlußfassung 8086D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Bodenbeschlagnahme in der Gemeinde Vonhausen, Kreis Büdingen (Hessen) (Nrn. 3009, 2856 der Drucksachen) 8086D Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter (schriftlicher Bericht) 8090 Müller (Frankfurt) (KPD) (zur Abstimmung) 8087A Beschlußfassung 8087A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 434) 8087B Beschlußfassung 8087B Beratung der Übersicht Nr. 48 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 433) 8087B Beschlußfassung 8087B Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung: Renner (KPD) 8087B Nächste Sitzung 8087D Anlage 1: Erklärung des Abg. Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 39 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 3042 der Drucksachen) . . . . 8088 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Landrückgabe an die Bauern der Gemeinde Schweigen (Nrn. 3008, 2696 der Drucksachen) 8089 Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Bodenbeschlagnahme in der Gemeinde Vonhausen, Kreis Büdingen (Hessen) (Nrn. 3009, 2856 der Drucksachen) . 8090 Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP betr. gesamtdeutsche Wahlen (Nr. 3067 der Drucksachen) 8091 Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage 1 zum Stenographischen Bericht der 189. Sitzung Erklärung des Abgeordneten Dr. Atzenroth (FDP) gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 3042 der Drucksachen) Ich habe bei Punkt 6 der heutigen Tagesordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" gestimmt mit folgender Begründung: Dieses Gesetz sieht eine zusätzliche progressive Besteuerung des Einkommens neben einer schon allgemein als übersetzt anerkannten Progression der Einkommensteuer vor. Eine solche Maßnahme halte ich für falsch. Sie verstößt in ihrer Wirkung gegen die Interessen sowohl des Bundes als auch der Steuerpflichtigen. Sie verstärkt den derzeitigen Tatbestand, daß unsere Steuergesetzgebung das ehrliche Gewinnstreben und damit in letzter Form eine Erhöhung des Sozialproduktes bestraft und verhindert. Sowohl die Lohnsteuerpflichtigen als auch die veranlagten Einkommensbezieher werden hierdurch in einer Höhe belastet, der ich meine Zustimmung nicht geben kann. Bonn, den 6. Februar 1952. Dr. Atzenroth Anlage 2 zum Stenographischen Bericht der 189. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Landrückgabe an die Bauern der Gemeinde Schweigen (Nrn. 2696, 3008 der Drucksachen) Die Fraktion der KPD hat durch Antrag Drucksache Nr. 2696 verlangt, der Bundestag solle die Bundesregierung beauftragen, bei den zuständigen französischen Stellen zu erreichen, daß den von willkürlichen Besitzveränderungen betroffenen Bauern der Gemeinde Schweigen (Rheinland-Pfalz) ihr Land jenseits der Grenze zur vollen Verfügung zurückgegeben wird. Die Gemeinde Schweigen liegt am südlichen Ende der pfälzischen Weinstraße in unmittelbarer Nähe der französischen Grenze. Die Bauern der Gemeinde Schweigen sind Eigentümer von 265 ha Gelände, nämlich Ackerland, Rebland und Wald jenseits der Grenze auf französischem Gebiet. Dieses Gelände wurde 1945 der Verwaltung eines französischen Sequesters unterstellt. Inzwischen sind 50 ha den Eigentümern zur Nutzung zurückgegeben worden, 21/2 ha wurden versteigert, wobei der Erlös in die Sequesterkasse fiel, bei 22 von 28 ausgebotenen Losen blieb die Versteigerung erfolglos. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat sich über den Einzelfall der Gemeinde Schweigen hinaus grundsätzlich mit der Frage des Landbesitzes deutscher Eigentümer jenseits der Grenze befaßt. In vier pfälzischen Grenzkreisen besitzen deutsche Eigentümer, die in 23 Grenzgemeinden wohnhaft und Inhaber von 452 Betrieben sind, rund 522 ha Eigentum jenseits der Grenze auf französischem Gebiet. Umgekehrt besitzen Eigentümer, die auf französischem Gebiet in der Nähe der Grenze wohnen, Land diesseits der Grenze auf deutschem Gebiet. Ähnliche Verhältnisse liegen in dem an Luxemburg, Belgien, Holland und Österreich stoßenden Grenzgebiet vor. Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz war im Laufe der letzten Jahre bemüht, die für die deutschen Landeigentümer bei der Bewirtschaftung der Grundstücke sich ergebenden Schwierigkeiten zu beseitigen oder mindestens zu mildern. Trotz dieser Bemühungen war es nicht möglich, die Versteigerung eines kleineren Teils der Grundstücke zu vermeiden. Die Verwertung von beschlagnahmtem Gelände vor einer endgültigen Friedensregelung ruft in besonderem Maße rechtliche Bedenken hervor. Der auswärtige Ausschuß ist der Auffassung, daß die Bundesregierung im Benehmen mit den beteiligten Landesregierungen die bisherigen Bemühungen fortsetzen soll, um im Verhandlungswege zu erreichen, daß die Liquidation von Grundstücken deutscher Eigentümer, die sich auf französischem Gebiet unweit der Grenze befinden, unterbleibt und daß die Bewirtschaftung dieser Grundstücke durch ihre Eigentümer und ihre baldige Rückgabe an dieselben ermöglicht wird. Die Pflege freundschaftlicher grenznachbarlicher Beziehungen zwischen den beiden Nationen ist ein hohes Gut, dessen völkerverbindende Bedeutung den materiellen Wert der in Frage stehenden Grundstücke und ihrer Nutzungen bei weitern übersteigt. Der Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung guter grenznachbarlicher Beziehungen läßt es als dringend erwünscht erscheinen, daß nicht nur die auf französischem Gebiet in der Nähe der Grenze wohnhaften Bauern ihre auf deutschem Gebiet befindlichen Grundstücke ungestört weiter bewirtschaften können, sondern daß auch die deutschen Eigentümer in die Lage versetzt werden, ihre auf französischem Gebiet in der Nähe der Grenze befindlichen Grundstücke in gleicher Weise selbst zu bewirtschaften und daß zu diesem Zweck eine baldige Rückgabe dieser Grundstücke an ihre deutschen Eigentümer erfolgt. Der Ausschuß empfiehlt daher dem Bundestag die Annahme des Antrags Drucksache Nr. 3008. Dr. Kopf Berichterstatter Anlage 3 zum Stenographischen Bericht der 189. Sitzung Schriftlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Bodenbeschlagnahme in der Gemeinde Vonhausen, Kreis Büdingen (Hessen) (Nrn. 2856, 3009 der Drucksachen) Die Fraktion der KPD hat durch Antrag Drucksache Nr. 2856 beantragt, der Bundestag wolle die Bundesregierung beauftragen, von der Alliierten Hohen Kommission zu fordern, daß die beabsichtigte Beschlagnahme von Grund und Boden in der Gemeinde Vonhausen, Kreis Büdingen (Hessen), zur Erweiterung bzw. zum Ausbau des Flugplatzes Büdingen unterbleibt. Nach dem ursprünglichen Vorhaben der amerikanischen Dienststellen sollte ein in der Gemarkung Vonhausen (Kreis Büdingen) befindliches Gelände als Flugplatz Verwendung finden. Dieses Gelände ist Privateigentum und umfaßt beste landwirtschaftliche Nutzflächen. Auf Anregung der zuständigen deutschen Dienststelle wurde seitens der amerikanischen Dienststellen an Stelle des ursprünglich vorgesehenen Geländes ein gleich großes Gelände nördlich von Vonhausen zur Anlage eines Flugplatzes ausgewählt. Auch bei diesem Gelände handelt es sich um bestes Ackerland, das sich im Privateigentum befindet. Im Hinblick darauf haben die deutschen Dienststellen der amerikanischen Dienststelle vorgeschlagen, an Stelle dieses Geländes entweder den bereits bestehenden Flugplatz Büdingen zu erweitern oder ein landwirtschaftlich weniger ertragreiches Gelände in der Gemarkung Mittelgründau (Kreis Büdingen) zu verwenden. Die amerikanischen Dienststellen haben die Erweiterung des bestehenden Flugplatzes Büdingen im Hinblick auf die zeitweise Unbenutzbarkeit infolge von Überflutungen und die Höhe der etwaigen Entwässerungskosten abgelehnt, sie sind jedoch zur Zeit mit der Prüfung befaßt, ob das von den deutschen Dienststellen vorgeschlagene Ersatzgelände in der Gemarkung Mittelgründau Verwendung finden kann. Seitens der Dienststellen des Bundes sowie des Landes Hessen ist somit alles Erforderliche getan worden, um eine Inanspruchnahme des vorgesehenen Geländes auf der Gemarkung Vonhausen zu vermeiden. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten beantragt daher, den Antrag der KPD betreffend Bodenbeschlagnahme in der Gemeinde Vonhausen. der Bundesregierung als Material zu überweisen. Dr. Kopf Berichterstatter Namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU; CSU, SPD, FDP, DP betreffend gesamtdeutsche Wahlen (Nr. 3067 der Drucksachen) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Horlacher enthalten Horn Ja Dr. Adenauer . . . . . . . . Ja Huth . . . . . . . . . . . Ja Albers . . . . . . . . . . Ja Dr. Jaeger Nein Arndgen . . . . . . . . . Ja Junglas Ja g Bauereisen enthalten Kahn enthalten Bauknecht Ja Kaiser Ja Dr. Baur (Württemberg) . . . . Ja Karpf Ja Bausch Ja Dr. Kather Ja Becker (Pirmasens) Ja Kemmer enthalten Blank (Dortmund) Ja Kemper Ja Bodensteiner enthalten Kern Ja Frau Brauksiepe Ja Dr. von Brentano Ja Kiesinger Brese, _ etntschuldigt Dr. Kleindinst enthalten Frau Dr. Brökelschen Ja Dr. Köhler _ Ja Dr. Brönner Dr. Kopf Ja Brookmann Ja Kühling . . . . . . . . . . Ja Dr. Bucerius Ja Kuntscher Ja Frau Dietz Ja Kunze Ja Dr. Dresbach Ja Dr. Laforet enthalten Eckstein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr . . . . . . Ja Dr. Edert Ja Leibfried Ja Dr. Ehlers Ja Lenz Ehren Ja Leonhard . . . . . . . . . Ja Dr. Erhard — Lücke Ja Etzel (Duisburg) Ja Majonica Ja Etzenbach Ja Massoth Ja Even Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . . . . Ja Feldmann . . . . . . . . . Ja Mehs Ja Dr. Fink enthalten Mensing Ja Dr. Frey Ja Morgenthaler Ja Fuchs enthalten Muckermann Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg . Nein Fürst Fugger von Glött Nein Mühlenberg Ja Funk enthalten Dr.Dr. Müller (Bonn) . . . . . Ja Gengler Ja Müller-Hermann . . . . . . • Ja Gerns Ja Naegel Ja Dr. Gerstenmaier beurlaubt Neber Ja Gibbert beurlaubt Nellen . . . . . . . . . . Ja Giencke Ja Neuburger Ja Dr. Glasmeyer Ja Nickl . . . . . . . . . . . Nein Glüsing Ja Frau Niggemeyer . . . . . . Ja Gockeln . . . . . . . . . . Ja Dr. Niklas krank Dr. Götz Ja Dr. Oesterle . . . . . . . . beurlaubt Frau Dr. Gröwel . . . . . — Dr. Orth Ja Günther . . . . . . . . . entschuldigt pelster Ja Hagge Ja Pfender Ja Frau Heiler Ja Dr. Pferdmenges Ja Heix beurlaubt Dr. Povel beurlaubt Dr. Henle Hilbert Ja Frau Dr. Probst . . . . . . . enthalten Höfler . . . . . . . . . Ja Dr. Pünder Ja . Hohl Ja Raestrup . . . . . . . . . Ja Dr. Holzapfel Ja Rahn enthalten Hoogen Ja Frau Dr. Rehling . . . . . . Ja Hoppe Ja Frau Rösch Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Rümmele Ja Dannebom Ja Sabel Ja Diel . . . . . . . . . . . Ja Schäffer . . . . . . . . . . enthalten Frau Döhring Ja Scharnberg . . . . . . . . Ja Eichler . . . . . . . . . . Ja Dr. Schatz Nein Ekstrand . . . . . . . . . Ja Schill . . . . . . . . . . Ja Erler . . . . . . . . . . . Ja Schmitt (Mainz) Ja Faller Ja Schmitz Ja Franke . . . . . . . . . . Ja Schmücker . . . . . . . . . Ja Freidhof . . . . . . . . . Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) . . . Ja Freitag . . . . . . . . . . Ja Schröter (Kiel) Ja Geritzmann . . . . . . . . Ja Schüttler . . . . . . .. Ja Gleisner Ja Schütz Ja Görlinger . . . . . . . . . Ja Schuler . . . . . . . . . . Ja Graf Ja Schulze-Pellengahr Ja Dr. Greve Ja Dr. Semler enthalten Dr. Gülich . . . . . . . . Ja Dr. Serres . . . . . . . . . Ja Happe Ja Siebel Ja Heiland Ja Dr. Solleder . . . . . . . . enthalten Hennig Ja Spies enthalten Henßler Ja Graf von Spreti enthalten Herrmann . . . . . . . . . Ja Stauch Ja Hoecker Ja Frau Dr. Steinbiß beurlaubt Höhne Ja Storch — Frau Dr. Hubert Ja Strauß enthalten Imig J Struve Ja Jacobi Ja Stücklen enthalten Jacobs Ja Dr. Vogel Ja Jahn . . . . . . . . . . . Ja Wacker Ja Kalbfell Ja Wackerzapp Ja Kalbitzer Ja Dr. Wahl Ja Frau Keilhack Ja Frau Dr. Weber (Essen) . . . . Ja Keuning Ja 1 Dr. Weber (Koblenz) enthalten Kinat Ja Dr. Weiß beurlaubt Frau Kipp-Kaule Ja Winkelheide Ja Knothe Ja Dr. Wuermeling . . .. . . Ja Dr. Koch Ja Frau Korspeter Ja Frau Krahnstöver . . . . . . Ja Dr. Kreyssig Ja Kriedemann . . . . . . . . Ja Kurlbaum . . . . . . . . Ja Lange Ja SPD Lausen . . . . . . . . . beurlaubt Frau Lockmann Ja Frau Albertz . . . . . . . Ja Lohmüller . . . . . . . . . Ja . Frau Albrecht . . . . . . . Ja Ludwig Ja . Altmaier . . . . . . . . — Dr. Laetkens . . . . . . . . Ja . Frau Ansorge . . . . . . . . Ja Maier (Freiburg) Ja Dr. Arndt . . . . . . . . . Ja Marx Ja Arnholz . . . Ja Matzner Ja . . . . . . . Dr. Baade . . . . — Meitmann . . . . . . . . . Ja . . . . . Dr. Bärsch entschuld. Mellies Ja Ja Baur (Augsburg) . . . . . . . Ja Dr. Menzel Bazille krank Merten . . . . . . . . . . Ja Behrisch Ja Mertins Ja Bergmann . . . . . . . . . Ja Meyer (Hagen) . . . . . . . . Ja Dr. Bergstraeßer . . . . . . . Ja Meyer (Bremen) . . . . . . . Ja Berlin Ja Frau Meyer-Laule Ja Bettgenhäuser Ja Mißmahl Ja Bielig Ja Dr. Mommer . . . . . . . . Ja Birkelbach Ja Dr. Mücke Ja Blachstein . . . . . . . . . Ja Müller (Hessen) . . . . . . . Ja Dr. Bleiß . . . . . . . . . Ja Müller (Worms) . . . . . . . Ja Böhm Ja Frau Nadig . . . . . . . . Ja Dr. Brill Ja Dr. Nölting . . . . . . . . Ja Bromme Ja Nowack (Harburg) Ja Brünen Ja Odenthal Ja Cramer Ja Ohlig Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Ollenhauer Ja Frau Dr. Ilk Ja Paul (Wurttemberg) Ja Juncker Ja Peters Ja Dr. Kneipp Ja Pohle Ja Kühn entschuld. Dr. Preller . . . . . . . . Ja Langer Ja Priebe Ja Dr. Luchtenberg . . . . . Ja Reitzner Ja Margulies Ja Richter (Frankfurt) Ja Mayer (Stuttgart) krank Ritzel Ja Dr. Mende Ja Ruhnke Ja Dr. Miessner , Ja Runge Ja Neumayer Ja Sander Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . Ja Sassnick Ja Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . . entschuld. Frau Schanzenbach Ja Onnen Ja Dr. Schmid (Tübingen) Ja Dr. Pfleiderer Ja Dr. Schmidt (Niedersachsen) . . . Ja Dr. Preiß — Dr. Schöne Ja Dr. Preusker Ja Schoettle Ja Rademacher Ja Dr. Schumacher krank Rath Ja Segitz Ja Dr. Freiherr von Rechenberg . . Ja Seuffert . . . . . . . . . Ja Revenstorff Ja Stech Ja Dr. Schäfer Ja Steinhörster Ja Dr. Schneider Ja Stierle Ja Stahl entschuld. Striebeck Ja Stegner Ja Frau Strobel Ja Dr. Trischler . . . . . . . . Ja Temmen Ja Dr. Wellhausen . . . . . . . Ja Tenhagen . . . . . . . . Ja Wildermuth rmnth . . . . — Y v i1u% . . a aa. u o.. Troppenz . . . . . . . . . Ja Wirths Ja Dr. Veit Ja Dr. Zawadil . . . . . . . . Ja Wagner Ja Wehner Ja Weinhold — Ja DP Welke Weltner . Ja Ahrens beurlaubt Dr. Wenzel Ja Bahlburg Ja Wönner entschuld. Eckoff beurlaubt 4..........,........... • . - • • • . Zühlke Ja Ewers Ja Farke . . . . . . . . . . Ja Hellwege Ja Jaffe . . . . . . . . . . Ja Frau Kalinke . . . . . . . . Ja Kuhlemann . . . . . . . . — FDP Dr. Leuchtgens Ja Löfflad . . . . . . . . . Ja Matthes Ja Dr. von Merkatz . . . . . . . Ja Dr. Atzenroth . . . . . . . . Ja Dr. Mühlenfeld . . . . . . . Ja Dr. Becker (Hersfeld) . . . . . beurlaubt Paschek Ja Dr. Blank (Oberhausen) . . . . Ja Reindl . . . . . . . . . . Ja Blücher Ja Schmidt (Bayern) Ja Dannemann . . . . . . . . Ja Schuster Ja Dr. Dehler — Dr. Seebohm . . . . . . . . Ja Dirscherl . . . . . . . . . beurlaubt Tobaben . . . . . . . . . . Ja Euler ntschuld. Wallner Ja Faßbender . . . . . . . . . Ja Walter . . . . . . . . . . Ja .e Freudenberg . . . . . . . . entschuld. Wittenburg . . . . . . . . Ja Frühwald I — Wittmann Ja Funcke Ja Gaul . . . . . . . . . . . Ja Dr. von Golitschek . . . . . . Ja Grundmann . . . . . . . . .— FU Dr. Hammer . . . . . . . . Ja Dr. Hasemann . . . . . . Ja Freiherr vnn Aretin . . . . . beurlaubt Dr. Hoffmann (Lübeck) . . . • Ja Frau Arnold . . . . . . . . Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . . • • Ja Dr. Bertram . . . . . . . . enthalten Frau Hütter . . . . . . . . beurlaubt Dr. Besold .........e ntschuld. Name Abstimmung Name Abstimmung Clausen enthalten Renner Nein Dr.-Ing. Decker . . . . . . . Nein Rische Nein Determann enthalten Frau Strohbach ....... entschuld. Eichner Nein Frau Thiele . . . . . . . Nein Dr. Etzel (Bamberg) . . . . . . Nein Vesper entschuld. Hoffmann (Lindlar) enthalten Lampl . . Nein Mayerhofer . . . . . . . . Nein Dr. Meitinger . . . . . . . . Nein BHE- DG Fürst zu Oettingen-Wallerstein . Nein Pannenbecker . . . . . . . . Ja Dr. Friedrich . . . . . . . . Ja Parzinger beurlaubt Fröhlich . . . . . . . - Ja . Dr. Reismann Nein Dr. Ott Ja Ribbeheger enthalten Tichi Ja Volkholz — Weickert Ja Wartner Nein Frau Wessel . . . . . . . Ja Willenberg Ja Fraktionslos KPD Aumer Nein Agatz Nein Donhauser — Fisch Nein Dr. Doris .........e ntschuld. Gundelach Nein Frommhold Ja Harig Nein Goetzendorff . . . . . . . . Nein Kohl (Stuttgart) . . . . . . . Nein Hedler Nein Müller (Frankfurt) . . . . . Nein Loritz Nein Niebergall Nein Müller (Hannover) — Paul (Düsseldorf) . . . . . . . — Dr. Richter (Niedersachsen) . . . Nein Reimann entschuld. von Thadden . . . . . . . . Zusammenstellung der Abstimmung: Abgegebene Stimmen . . . . . . . . . 346 Davon: Ja 292 Nein 29 Stimmenthaltung . . . . . . . 25 Zusammen wie oben 346 Berliner Ahpeordnete: Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Neumann Ja Schellenberg Ja Dr. Friedensburg beurlaubt Frau Schroeder (Berlin) . . . . Ja Dr. Krone Ja Schröter (Berlin) Ja Lemmer Ja Frau Wolff Ja Frau Dr. Maxsein — Dr. Tillmanns Ja FDP SPD Dr. Henn Ja Brandt Ja Huebner Ja Dr. Koenigswarter Ja Frau Dr. Mulert Ja Löbe Ja Dr. Reif Ja Neubauer Ja Dr. Will Ja
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Getrennte Abstimmung ist gewünscht. Ich glaube, wir brauchen darüber keine lange Aussprache zu führen; wir werden getrennt abstimmen. Ich rufe also zunächst Ziffer 1 des Ausschußantrages auf Drucksache Nr. 2999 zur Abstimmung auf und bitte diejenigen, die der Ziffer 1 zustimmen, die Hand zu erheben.
    - Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig
    angenommen.

    (Abg. Renner: Enthaltung!)

    — Bei einer Enthaltung.

    (Abg. Dr. Richter [Niedersachsen]: Hier auch!)

    — Also drei Enthaltungen.
    Wir kommen nun zur Abstimmung über Ziffer 2. Ich rufe abschnittsweise auf. Ich bitte diejenigen, die Abschnitt 2 a zustimmen, die Hand zu erheben.
    — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen?
    — Gegen einige Stimmen angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über 2 b. — Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung und einigen Gegenstimmen angenommen.
    — Ich bitte diejenigen, die Abschnitt 2 c zustimmen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung angenommen. Nun Abschnitt 2 d. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu erheben. — Gegenprobe!
    — Enthaltungen? — Bei einer Enthaltung angenommen. — Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung verabschiedet.
    Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
    Zweite und dritte Beratung des Entwurfs
    eines Gesetzes über die Behandlung von Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen


    (Vizepräsident Dr. Schäfer)

    und Unterstützungskassen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag (Nr. 2546 der Drucksachen);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 3041 der Drucksachen).

    (Erste Beratung: 165. Sitzung.)

    Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Pelster.


Rede von Georg Pelster
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Drucksache Nr. 2546 vom 8. September 1951 ist von der Regierung der Entwurf eines Gesetzes über die Behandlung von Zuwendungen an Pensionskassen und Unterstiitzungskassen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag vorgelegt worden. Diese Vorlage ist in der 165. Sitzung dieses Hohen Hauses dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen zur Bearbeitung und Beratung überwiesen worden. Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen hat hierfür einen besonderen Unterausschuß eingesetzt, der sich eingehend mit den Bestimmungen der Regierungsvorlage beschäftigt hat. Das Arbeitsergebnis dieses Unterausschusses ist dann im Gesamtausschuß nochmals eingehend beraten und besprochen worden und liegt Ihnen als Drucksache Nr. 3041 nunmehr vor.
Das Gesetz war deshalb notwendig, weil die bisherige Regelung der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen noch in Erlassen des Reichsministers für Finanzen festgelegt und geregelt war. Die letzte Regelung, eine Teilregelung, war in der Verordnung über die Behandlung von Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen bei Steuern vom Einkommen und Ertrag vom 1. Dezember 1950 erfolgt, die im Bundesgesetzblatt 1950 Seite 749 veröffentlicht worden ist. Diese Regelung war, nur soweit Pensionskassen in Frage kamen, für das zweite Halbjahr 1948 und das Jahr 1949 bestimmt. Damit schloß die Frage der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen an Pensionskassen ab. Für Unterstützungskassen war die Regelung zeitlich unbegrenzt. Deshalb mußten diese Dinge neu geregelt werden.
Bei der Behandlung dieser Frage waren zwei Haupterfordernisse zu erfüllen und zu beachten. Das war einmal die haushaltsmäßige Frage, und zweitens waren es sozialpolitische Fragen, die hier im Widerstreit standen. Beiden mußte man möglichst weitgehend gerecht werden. Es mußte versucht werden, sie mehr oder minder in Einklang zu bringen. Zweifellos ist es zu begrüßen, wenn seitens wirtschaftlicher Unternehmen durch Pensionskassen — sie kommen j a hauptsächlich für größere Betriebe in Frage — alles getan wird, um das Renteneinkommen arbeitsunfähiger oder alter Arbeitnehmer einigermaßen aufzubessern. Auf der andern Seite müssen wir uns aber darüber klar sein und hat auch der Ausschuß erkannt, daß diese Aufwendungen aus dem Ertrag genommen und damit steuerfrei gestellt werden, daß sie also zu einem steuerlichen Ausfall insbesondere für die Länder führen werden.
Diese Dinge sind eingehend nach jeder Seite hin beraten worden. Es ist auch der Gedanke aufgeworfen und besprochen worden, ob es nicht zweckmäßiger sei, diese so aufgewandten Mittel der allgemeinen Rentenversicherung in Form höherer Beiträge zur Verfügung zu stellen und damit eine allgemeine Erhöhung des Renteneinkommens aus der Rentenversicherung, Invaliden- und Angestelltenversicherung herbeizuführen. Der Plan ist nicht weiter verfolgt worden; er lag j a auch diesem Gesetz nicht zugrunde.
Wir haben bei der Behandlung zu beachten, daß es sich bei den Pensionskassen um Ansprüche handelt, auf die ein Rechtsanspruch gegeben ist, während bei den Unterstützungskassen eine weitere Unterscheidung dahingehend zu treffen ist, daß wir solche mit laufenden Leistungen haben, ohne daß ein Rechtsanspruch gegeben ist, und solche, die nur von Fall zu Fall Leistungen gewähren. Dementsprechend mußten auch die Zuwendungen an solche Kassen verschieden bewertet werden. Auch die steuerliche Behandlung ist unterschiedlich. Die Pensionskassen sind Versicherungsunternehmungen; sie fallen unter das Gesetz über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen, weil sie einen Rechtsanspruch auf Leistungen gewähren. Es war notwendig, zu beachten, daß diese Pensionskassen j a durch die Währungsreform in ihrem Deckungskapital hart getroffen worden sind und dieses Deckungskapital nun wieder einigermaßen aufgewertet bzw. aufgefüllt werden muß.
Nach der Verordnung vom 1. Dezember 1950 waren für die Zeiträume des zweiten Halbjahres 1948 und für 1949 die Zuwendungen an Pensionskassen unbeschränkt als Betriebsausgabe abzugsfähig, erstens wenn sie auf einer in der Satzung oder im Geschäftsplan festgelegten Verpflichtung des Zuwendenden beruhen, zweitens wenn sie auf eine Verfügung der Versicherungsaufsichtsbehörde hin zur Auffüllung des nach versicherungsmäßigen
Grundsätzen erforderlichen Deckungskapitals dienen sollen.
Ab 1950 ist die Neuregelung notwendig, da die freie Absetzungsmöglichkeit zu untragbaren Steuerausfällen für die Länder führen würde. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Begründung, die in der Denkschrift der Regierung enthalten ist. Die Auffüllung des Deckungskapitals mußte daher dahin geregelt daß werden, daß erstens
sowohl die haushaltsmäßigen Belange der Länder als auch zweitens die Interessen der Versicherten, der Mitglieder, der Arbeitnehmer, die den Pensionskassen angehörten, gebührend berücksichtigt wurden. Aber auch die Frage der Fundierung der Unterstützungskassen mußte neu geregelt werden.
Im einzelnen ist zu den Bestimmungen des Gesetzentwurfs zu sagen, daß nach der Ihnen vorliegenden Drucksache Nr. 3041 der § 1 zunächst den Begriff der Pensionskassen umreißt und dann den Zweck der Kassen festlegt. Sie haben der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung eines oder mehrerer Wirtschaftsunternehmen zu dienen und müssen mindestens 90 % der beschäftigten Arbeitnehmer, ihrer Angehörigen oder der Hinterbliebenen umfassen. Die Abweichung vom Regierungsentwurf liegt darin: Der Regierungsentwurf macht einen Unterschied zwischen Pensionskassen, die körperschaftsteuerpflichtig sind, und solchen, die nicht körperschaftsteuerpflichtig sind. Der Ausschuß hat diese Unterscheidung beseitigt. Die einheitliche Behandlung aller Pensionskassen war notwendig im Hinblick auf die Tatsache, daß alle Pensionskassen Versicherungsunternehmungen sind und damit ohne Rücksicht auf die körper-schaftsteuerpflichtige Behandlung nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes ein Deckungskapital ansammeln müssen. Nach dem Regierungsentwurf soll die Bildung des Deckungskapitals für die Anwartschaften auf Rentenleistun-


(feister)

gen gleichmäßig auf die Zeit bis zu dem versicherungsmathematisch berechneten Eintritt des Versicherungsfalles verteilt werden, d. h. die Zuwendungen dürfen nicht willkürlich in einem Jahre höher und in einem andern Jahre niedriger festgelegt werden, sondern müssen gleichmäßig sein. Dieser Grundsatz der jährlich gleichmäßigen Zuwendungen soll nach dem Entwurf des Finanzausschusses nur bei Bildung des Deckungskapitals angewandt werden: a) für die Wiedererhöhung der durch die Währungsgesetzgebung herabgesetzten Anwartschaften, b) für die Erhöhungen der Leistungen über den satzungsmäßigen Stand eines Stichtages hinaus und c) bei Kassen, die nach dem 31. Dezember 1950 gegründet werden. Nur in diesen Fällen sollen diese Bestimmungen zur Anwendung kommen.
Diese Abschwächung des Grundsatzes der gleichmäßigen Bildung des Deckungskapitals war notwendig, weil bei der Regelung, die der Regierungsentwurf vorsah, die bereits vor dem 31. Dezember 1950 gegründeten Kassen ihr bisheriges Beitragssystem in größtem Umfange durch Satzungsänderungen würden umgestalten müssen. Es soll deshalb bei den alten Kassen das bisherige Zuwendungs- und Beitragssystem weiterhin grundsätzlich zulässig bleiben. Nur aus haushaltmäßigen Gründen soll ein Fehlbetrag an Deckungskapital, der durch die Währungsreform entstanden ist oder durch Satzungsänderungen entsteht, gleichmäßig angeglichen werden. Durch die Währungsreform ist das Deckungskapital für laufende Leistungen erheblich zusammengeschrumpft. Werden die Leistungen der Pensionskasse höher umgestellt, als sich nach dem Gesetz über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsverpflichtungen vom 11. Juni 1951 — Bundesgesetzblatt I Seite 379 — ergibt, so ist nach den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes das Deckungskapital für diese höheren laufenden Leistungen wieder aufzufüllen. Der Entwurf des Finanzausschusses sieht vor, daß die Auffüllung des Deckungskapitals auf einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt wird. Gegenüber dem Regierungsentwurf ist weiterhin zugelassen, daß gewisse versicherungstechnische Fehlbeträge, die sich aus einer Veränderung der Sterblichkeit ergeben und damit eine höhere Belastung der Pensionskasse herbeiführen oder die durch eine Erhöhung des gesamten Lohn- und Gehaltsniveaus entstehen, auf dem die Pensionsleistungen nachher basieren, im Wege des Einmalbeitrags innerhalb eines Veranlagungszeitraumes der Pensionskasse zugewendet werden können.
§ 2 des Entwurfs befaßt sich mit der steuerlichen Behandlung der Zuwendungen an Unterstützungskassen. Diese Unterstützungskassen gewähren keinen Rechtsanspruch auf Rentenleistungen und unterstehen auch nicht der Versicherungsaufsicht. Die soziale Funktion der Unterstützungskassen ist deshalb geringer als die der Pensionskassen. Da die bei den Unterstützungskassen angesammelten Mittel dem Unternehmen, das diese Unterstützungskasse eingerichtet hat, zum guten Teil auch als Betriebsmittel dienen — sie können im Betrieb mit angelegt werden —, werden diese Kassen auch einmal mehr oder minder zu diesem Zweck gegründet. Wir haben in der letzten Zeit sehr häufig gesehen, daß solche Kassen neu gegründet worden sind. Es ist deshalb aus haushaltmäßigen Gründen erforderlich, die Zuwendungen an diese Kassen zu begrenzen. Auf der andern Seite war sich der Ausschuß darüber klar, daß nicht verkannt werden dürfe, daß diese Kassen auch der sozialen Befriedung dienen und teilweise nach Ansammlung eines entsprechenden Deckungskapitals in Pensionskassen umgewandelt werden.
Gegenüber dem Regierungsentwurf hat der Finanzausschuß die folgenden wesentlichen Änderungen vorgenommen. Der Regierungsentwurf begrenzt die Höhe der Zuwendung auf einen Prozentsatz der Lohn- und Gehaltssumme, ohne daß es darauf ankommt, ob die Unterstützungskasse bereits laufende Leistungen gewährt. Der Entwurf des Finanzausschusses stellt dagegen zunächst auf die Finanzierung der bereits laufenden Leistungen ab. Wenn in einer Unterstützungskasse bereits laufende Leistungen gegeben werden, soll das nach versicherungsmathematischen Grundsätzen für die Finanzierung der laufenden Leistungen erforderliche Deckungskapital steuerlich begünstigt zugewiesen werden können. Bei bereits am 31. Dezember 1951 laufenden Leistungen kann dieses Dekkungskapital in fünf Jahren angesammelt werden. Bei nach diesem Stichtag beginnenden laufenden Leistungen kann das Deckungskapital für den Renten- oder Unterstützungsfall sofort zugewiesen werden. Durch diese Änderung des Regierungsentwurfs wird erreicht, daß die Höhe der Zuwendung in großem Umfange davon abhängig ist, ob die Kasse bereits soziale Leistungen erbringt. Je höher die bereits gewährten Leistungen sind, desto höher sind die zulässigen Zuwendungen.
Neben dieser Zuwendung zur Bildung des Dekkungskapitals für die bereits laufenden Leistungen können für die Bildung eines Kassenvermögens zur Finanzierung der künftigen laufenden Leistungen den quasi Anwartschaftsanwärtern— denn ein Rechtsanspruch besteht bei diesen Unterstützungskassen ja nicht — Zuwendungen in Höhe von jährlich anderthalb Prozent der gesamten Lohn- und Gehaltssumme des Betriebs bis zu insgesamt 30 % der Gesamtlohn- und -Gehaltssumme des Betriebs gemacht werden. Der Prozentsatz für die Finanzierung der künftigen laufenden Leistungen mußte gering gehalten werden, da es bei den Unterstützungskassen im wesentlichen auf die Finanzierung bereits laufender Leistungen ankam, die besonders geregelt waren. Für Unterstützungskassen mit Leistungen von Fall zu Fall konnte die Zuweisung nicht auf 11/2 % der Lohn- und Gehaltssumme festgelegt werden. Daher ist der Ausschuß zu der Überzeugung gekommen. daß hier eine Zuwendung von 1/2 % der Gesamtlohn- und -gehaltssumme ausreichen müßte. Auch ist die Gesamtsumme. die Grenze des anzusammelnden Kapitals, auf 15 % der Gesamtlohn- und -gehaltssumme des Betriebes beschränkt.
Ich mache noch besonders darauf aufmerksam: im Ausschuß wurde, auch von seiten der Sachverständigen, gewünscht, ausdrücklich im Bericht zu betonen, daß mit den Worten „Gesamtlohn- und -gehaltssumme des Betriebes" der gesamte Betrag gemeint sei. der überhaupt an Lohn und Gehalt im Betrieb gezahlt werde, und nicht bloß Lohn und Gehalt der Mitglieder, die der Betreuung durch die Kassen unterliegen. Der Ausschuß selbst war der Meinung, daß das nicht notwendig sei, da das im Wortlaut schon klar genug zum Ausdruck komme. Es wurden aber Bedenken geäußert und damit begründet, daß im Lande bei der Feststellung der Steuerfreiheit usw. manchmal ganz eigenartige Praktiken von unteren Behördenangestellten, von Prüfern usw. angewendet worden seien. Ich stelle also ausdrücklich fest: der Ausschuß war


(Pelster)

sich darüber klar, daß die Gesamtlohn- und -gehaltssumme des Betriebes in Frage kommen sollte.
Der Regierungsentwurf sah dann vor, daß ein Teil des angesammelten Deckungskapitals außerhalb des Betriebes in anderen Betrieben, in der Wirtschaft überhaupt angelegt werden sollte. Der Ausschuß hat diese Bestimmung fallen gelassen im Hinblick darauf, daß durch das Gesetz über die Investitionshilfe diese Dinge weitgehend geregelt sind, und hat davon Abstand genommen, diese Vorschrift in das Gesetz zu übernehmen.
Der § 3 des Entwurfs befaßt sich nur mit den Unterstützungskassen und bezieht sich nicht auf die einzelnen Pensionskassen.
Der § 4 des Entwurfs regelt das Inkrafttreten.
Die Regelung des § 1 soll bereits für den Veranlagungszeitraum 1950 und für 1951 in Frage kommen. Ich weiß, daß das Hohe Haus die Praxis ablehnt, Gesetze so weit zurückzudatieren. In diesem Falle ist es aber notwendig, und zwar deshalb, weil ein Anschluß an das alte, abgelaufene Recht gefunden werden muß. Die Pensionskassen können mit ihren Zuwendungen nicht für einen bestimmten Zeitraum ins Leere fallen. Es muß also ein Anschluß gefunden werden. Seitens der Finanzbehörden. ist weiterhin den in Frage kommenden Firmen mit Pensionskassen mitgeteilt worden, daß diese Regelung erfolgt. Die Bilanzabschlüsse für diese Zeit sind auch noch nicht getätigt worden. Es handelt sich um ungefähr 300 Firmen im Gesamtgebiet des Rundes. Es können also für diese Zeit noch Zuwendungen gemacht werden. Bisher war das unsicher, weil man nicht wußte, wie sie steuerlich behandelt wurden.
Ich habe die Aufgabe, das Hohe Haus zu bitten, den Beschlüssen des Finanzausschusses, die Ihnen in der Drucksache Nr. 3041 vorliegen, zuzustimmen. Die Beschlußfassung im Ausschuß war durchweg einstimmig, bzw. es ist nicht einmal abgestimmt worden, weil wir uns alle in sämtlichen Punkten auf den Wortlaut geeinigt haben, wie er Ihnen in der Drucksache vorliegt.

(Beifall.)


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    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
    Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe auf § 1. — Das Wort ist nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
    Ich komme zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die § 1 zustimmen, die Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit; es ist also so beschlossen.
    Ich rufe weiter auf die §§ 2, — 3, — 4, — 4a, —5, — Einleitung und Überschrift. — Das Wort ist nicht gewünscht. Die Aussprache ist geschlossen.
    Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen, die den aufgerufenen Paragraphen, Einleitung und Überschrift zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Einstimmig angenommen.
    Ich rufe auf zur
    dritten Beratung
    und eröffne die allgemeine Aussprache. Für die allgemeine Aussprache hat der Altestenrat eine Gesamtredezeit von 60 Minuten vorgesehen. Ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an.
    Das Wort hat der Abgeordnete Tenhagen.