Rede von
Walter
Seuffert
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Beurteilung dieses Gesetzentwurfes muß man zunächst feststellen, daß durch ihn einzelne in Aussicht genommene Ermäßigungen auf der Abgabenseite im Stundungswege vorausgenommen werden, von denen man allerdings nicht weiß, ob die Auswirkungen der Neugestaltung der Abgabenseite des Lastenausgleichs auf das Soforthilfegesetz in den Fällen, in denen eine Stundung in Frage kommen soll, wirklich Ermäßigungen herbeiführen, wie sie hier vorgesehen sind.
Aber davon abgesehen muß bei dieser Gelegenheit doch bemerkt werden, daß der Fortgang der Beratungen und der Bemühungen um den Lastenausgleich uns mit ernster Sorge und mit Ungeduld zu erfüllen beginnt, die man nicht mit der von Zeit zu Zeit wiederholten Feststellung abtun kann, es hätten sich wieder einmal Hoffnungen nicht erfüllt. Wir sind nicht der Ansicht, daß der mangelnde Wille zu Entscheidungen, der mangelnde Wille, zu einem wirklichen Lastenausgleich zu kommen, durch die Vielzahl von Sitzungen ausgeglichen werden kann. Man spricht sehr gern von Ermäßigungen auf der Abgabenseite, und man kargt in keiner Weise mit Versprechungen. Man ist unbekümmert bei Forderungen an den Lastenausgleich, bedenkt dabei aber nicht, daß diese Forderungen auch den Willen voraussetzen, auf der Abgabenseite nicht nur von Ermäßigungen, sondern auch von Bewilligungen zu reden. Davon haben wir bisher jedoch leider nur sehr wenig gesehen.
Man hat die Zwischenzeit mit einem Feststellungsgesetz ausgefüllt. Dabei ist man zu keinem Ergebnis gelangt und konnte auch zu keinem Ergebnis kommen, weil man nämlich, wie man jetzt zugibt, keine Grundlage finden kann, auf der dieses Gesetz durchgeführt werden könnte, und weil nach dem Inhalt des Gesetzes diese Feststellung auch zu keinem Ergebnis führen kann. Statt hier wieder ein Stundungsgesetz zu beschließen, scheint es uns richtiger, nun endlich das zu tun, was die ganze Zeit schon versprochen wird, nämlich wenigstens einmal die Abgabenseite des Lastenausgleichs neu aufzubauen und mit Gesetzeskraft zu verabschieden, damit die Kassenseite geordnet ist. Kann gleichzeitig auch die Leistungsseite geregelt werden, um so besser! Aber unsere Bemühungen gerade der letzten Wochen, hier einen Schritt vorwärtszukommen, sind in den interfraktionellen Besprechungen gescheitert. Deswegen vermögen wir diesem Stundungsgesetz nicht zuzustimmen. Die Form, in der wir etwa einem solchen Gesetz zustimmen könnten, haben wir eben dargelegt in dem Abänderungsantrag zur zweiten Lesung, der Ihnen vorliegt. Wir bitten Sie in erster Linie, das Gesetz dem Ausschuß zu überweisen.