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ID0118508200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1952 7837 185. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1952. Geschäftliche Mitteilungen 7839A Bericht des Bundeskanzlers über den Verkehr mit Fahrrädern mit Hilfsmotoren bzw. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (Nr. 2993 der Drucksachen) 7839A Schreiben des Bundesministers für Arbeit betr. Übersicht über die Beschäftigung Schwerbeschädigter bei den Bundesdienststellen (Nr. 2995 der Drucksachen) 7839B Zur Tagesordnung 7839B Euler (FDP) '7839B Dr. Krone (CDU) 7839C Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes (Nr. 2846 der Drucksachen) 7839C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7839D Pannenbecker (FU) 7844C Kühn (FDP) 7845B Dr. Menzel (SPD) 7847A Dr. Kleindinst (CSU) 7850B Farke (DP) 7852A Frau Kalinke (DP) 7852D Gundelach (KPD) 7853B Dr. Miessner (FDP) 7854C Frau Dr. Ilk (FDP) '7854D Ausschußüberweisung 7855B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Beantwortung von Fragen, die anläßlich der Beratung des Haushalts des Auswärtigen Amtes gestellt wurden (Nr. 2773 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des 'Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut undauswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über die Entschließung der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951, Einzelplan IVa — Haushalt des Auswärtigen Amtes (Nrn. 2838, 2500, 2604 der Drucksachen; Umdruck Nr. 341) . . . 7855B Ollenhauer (SPD), Anfragender . . 7855C Altmaier (SPD), Berichterstatter . . 7858B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 7858D, 7865D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes 7860D Dr. Pünder, (CDU) 7861D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . 7863B Dr. Schäfer (FDP) 7866B Niebergall (KPD) 7868A Beschlußfassung 7869B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Bekenntnis des Bundesministers Dr. Seebohm zum Hakenkreuz-Symbol (Nr. 2893 der Drucksachen) . . 7869B Dr. Arndt (SPD), Anfragender . . . 7869B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 7870A Dr. von Merkatz (DP) 7871C Dr. Greve (SPD) 7872B, 7877A Frau Kalinke (DP) 7874A Renner (KPD) 7875D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für die im Ausland lebenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 2918 der Druck sachen) 7877D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern '7877D Dr. Arndt (SPD) 7878C Pelster (CDU) 7879B Ausschußüberweisung 7879C Erste und zweite Beratung des von den Abg. Hilbert u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aussetzung des Vollzugs von Bestimmungen des Zweiten Neugliederungsgesetzes (Nr. 2942 der Drucksachen) . . . 7839B, 7879D, 7890B Dr. Kopf (CDU), Antragsteller 7879D Euler (FDP) 7882A Schoettle (SPD) 7882D Dr. Resold (FU) '7885B Dr. Reismann (FU) 7886B Dr. Jaeger (CSU) 7887B Freudenberg (FDP) 7889B Beschlußfassung 7889C Namentliche Abstimmung 7889C, 7890B, 7905 Einspruch des Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) gegen seinen Ausschluß für drei Sitzungstage (Umdruck Nr. 418) . . . . 7839B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Nr. 2892 der Drucksachen) . 7889D Ausschußüberweisung 7890A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2889 der Drucksachen) . . . 7890A Ausschußüberweisung 7890B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Freigabe von Lebensmitteln (Nrn. 2923, 2809 der Drucksachen) . . . 7890B Dr. Povel (CDU) 7890C Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . 7890D Müller (Frankfurt) (KPD) 7890D Beschlußfassung 7891B Beratung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Durchführung der Bestimmung des § 132 Abs. 2 der Geschäftsordnung (Nr. 2987 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 417, 419, 420, 422) 7891C Renner (KPD): zur Geschäftsordnung 7891C zur Sache 7892D Dr. Reismann (FU) (zur Geschäftsordnung) 7891D Bromme (SPD), Berichterstatter . 7891D Gengler (CDU) . . . 7892A, C, 7893B, D Dr.-Ing. Decker (FU) 7892B Löbe (SPD) 7893C Beschlußfassung 7894A Beratung ,des Mündlichen Berichts des Ausschusses für 'Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einfuhrprogramm zur Deckung lebenswichtigen Bedarfs an Grundnahrungsmitteln (Nrn. 2948, 2686 der Drucksachen) 7894C Dr. Glasmeyer (CDU), Berichterstatter 7894D Beschlußfassung 7895B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der Bayernpartei und den Änderungsantrag der Fraktion der SPD betr. Inlandsporto im Brief- und Postkartenverkehr zwischen europäischen Staaten (Nrn. 2912, 2705 der Drucksachen; Umdruck Nr. 361) 7895B Siebel (CDU), Berichterstatter . . . 7895B Dr.-Ing. Decker (FU) 7895C Beschlußfassung 7895D Beratung des Antrags der Fraktion ,der KPD betr. Bekanntgabe des „Generalvertrags" und Einstellung der Verhandlungen der Bundesregierung um die Einbeziehung der Bundesrepublik in den Atlantikpakt (Nr. 2921 der Drucksachen) 7895D Renner (KPD), Antragsteller: zur Sache 7896A zur 'Geschäftsordnung 7899B Dr. Horlacher (CSU) 7899A Übergang zur Tagesordnung 7899D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhinderung von Landbeschlagnahmung für militärische Zwecke (Nr. 2922 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Flugplatz in Freiburg (Nr. 2941 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Flugplatzbau in Söllingen- Stollhofen (Nr. 2961 der Drucksachen) . . 7899D Niebergall (KPD), Antragsteller . . . 7900A Maier (Freiburg) (SPD), Antragsteller 7900B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 7900D, 7903C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 7901B Dr. Kopf (CDU) 7902B Mellies (SPD) 7902C Morgenthaler (CDU) 7902D Schill (CDU) 7903A Ausschußüberweisung 7904B Beschlußfassung 7904B Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 410) 7904C Beschlußfassung 7904C Persönliche Bemerkung: Dr. Preller (SPD) 7904C Nächste Sitzung 7904D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über § 1 des Entwurfs eines Gesetzes über die Aussetzung des Vollzugs der Bestimmungen des Zweiten Neugliederungsgesetzes (Antrag der Abg. Hilbert u. Gen.) (Nr. 2942 der Drucksachen) 7905 Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 184. Sitzung 7909 Berichtigungen zu den namentlichen Abstimmungen zur zweiten bzw. dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 in der 183. und 184. Sitzung 7909 Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung über § 1 des Entwurfs eines Gesetzes über die Aussetzung des Vollzugs von Bestimmungen des Zweiten Neugliederungsgesetzes (Nr. 2942 der Drucksachen) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Horlacher Ja Horn enthalten Dr. Adenauer . . . . . . . . — Huth entschuldigt Albers Ja Dr. Jaeger Ja Arndgen Ja Junglas Ja Bauereisen Ja Kahn Ja Bauknecht Nein Kaiser — Dr. Baur (Württemberg) . . . . Ja Karpf Ja Bausch — Dr. Kather Nein Becker (Pirmasens) Ja Kemmer • Ja Blank (Dortmund) — Kemper Ja Bodensteiner . . . . . . . . Ja Kern Nein Frau Brauksiepe . . . . . . . Ja Kiesinger . . . . . . . . . Nein Dr. von Brentano — Dr. Kleindinst Ja Brese enthalten Dr. Köhler Ja Frau Dr. Brökelschen Nein Dr. Kopf Ja Dr. Brönner . . . . . . . . Ja Dr. Krone (Berlin) Brookmann enthalten Kühling Ja Dr. Bucerius . . . . . . . . Ja Kuntscher Ja Frau, Dietz . . . . . . . . . Ja Kunze enthalten Dr. Dresbach Nein Dr. Laforet Ja Eckstein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr Ja Dr. Edert Ja Leibfried Ja Dr.' Ehlers . . . . . . . . . Nein Lenz entschuldigt Ehren Ja Leonhard - Ja Dr. Erhard . . . . . . . . . — Lücke Ja Etzel (Duisburg) . . . . . . . entschuldigt Majonica Ja Etzenbach . . . . . . . . . Ja Massoth Ja Even Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . . . . Ja Feldmann , . . . . . . . . • Ja Mehs Ja Dr. Fink Ja Mensing enthalten Dr. Frey Ja Morgenthaler Ja Fuchs Ja Muckermann . . . . . . . . Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg . . Ja Mühlenberg . . . . . . . . Ja Fürst Fugger von Glött . . . . Ja Dr.Dr. Müller (Bonn) enthalten Funk Ja Müller-Hermann Ja Gengler . . . . . . . . . . Nein Naegel entschuldigt Gerns Ja Neber Ja Dr. Gerstenmaier krank Nellen beurlaubt Gibbert Ja Neuburger — Giencke Ja Nickl Ja Dr. Glasmeyer Ja Frau Niggemeyer Nein Glüsing enthalten Dr. Niklas . . . . . . . . . krank Gockeln beurlaubt Dr. Oesterle beurlaubt Dr. Götz enthalten Dr. Orth entschuldigt Frau Dr. Gröwel — Pelster Ja Günther — Pfender Nein Hagge Ja Dr. Pferdmenges . . . . . . . - Frau Heiler . . . . . . . enthalten Dr. Povel . . . . . . . . Ja Heix Ja Frau Dr. Probst . . . . . . . Ja Dr. Henle entschuldigt Dr. Pünder entschuldigt Hilbert . . . . Ja Raestrup — Höfler entschuldigt Rahn Ja Hohl Ja Frau Dr. Rehling entschuldigt Dr. Holzapfel enthalten Frau Rösch Nein Hoogen Ja Rümmele Ja Hoppe Ja Sabel Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Schäffer . . . . . . . . . . — Faller . . . . Nein Scharnberg . , . . . . . . . Ja Franke Nein Dr. Schatz Ja Freidhof Nein Schill Ja Freitag Nein Schmitt (Mainz) ..... . . Ja Geritzmann . . . . . . Nein Schmitz Ja Gleisner . . ...... Nein Schmücker Ja Görlinger Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) . . . . Ja Graf _ Nein Schröter Ja Dr. Greve Nein Schüttler Ja Dr. Gülich . . ...... Nein. Schütz . . . Ja Happe — Schuler Nein Heiland Nein Schulze-Pellengahr Ja Hennig - Nein Dr. Semler Ja Healer Nein Dr. Serres Ja Herrmann Nein Siebel enthalten . Hoecker Nein Dr. Solleder . . . ..... Ja Höhne Nein Spies Ja Frau Dr. Hubert Nein Graf von Spreti . Ja Imig beurlaubt Stauch Ja Jacobi Nein Frau Dr. Steinbiß Nein Jacobs . . , . . . Nein _ Storch — Jahn — Strauß Ja Kalbfell — Struve enthalten Kalbitzer Nein Stücklen . Ja Frau Keilhack Nein Dr. Tillmanns . (Berlin) Keuning ..... , . . Nein Dr. Vogel Nein Kinat Nein Wacker Ja Frau Kipp-Kaule Nein Wackerzapp . enthalten Knothe Dr. Wahl — Dr. Koch Nein Frau Dr. Weber (Essen) . . . . — Frau Korspeter . . . . . Nein Dr. Weber (Koblenz) Ja Frau Krahnstöver . . . . . Nein Dr. Weiß . . . enthalten Dr. Kreyssig ...... . Nein Winkelheide Ja Kriedemann . . . . . , . Nein Dr. Wuermeling . . . . . . Ja Kurlbaum . . . . . . . Nein Lange ....... . . Nein SPD Lausen ....... . . krank Frau Albertz Nein Frau Lockmann Nein Frau Albrecht Nein Löbe . ....... . . (Berlin) Altmaier Nein Lohmüller ....... . krank Frau Ansorge Nein Ludwig . ....... . Nein Dr. Arndt Nein Dr. Luetkens Nein Arnholz Nein Maier (Freiburg) Nein Dr. Baade Nein Marx ...... . . Nein Dr. Bärsch Nein Matzner Nein Baur (Augsburg) Nein Meitmann ....... . Nein Bazille krank Mellies Nein Behrisch Nein Dr. Menzel ...... . . Nein Bergmann - Nein Merten .. ......... Nein Dr. Bergstraeßer — Mertins ....... • . . Nein Berlin Nein Meyer (Hagen) Nein Bettgenhäuser Nein Meyer (Bremen) ..... . entschuldigt Bielig Nein Frau Meyer-Laule Nein Birkelbach Nein Mißmahl Nein Blachstein Nein Dr. Mommer . . . . . . Nein Dr. Bleiß Nein Dr. Mücke Nein Böhm Nein Müller (Hessen) . . . . . . . Nein Brandt (Berlin) Müller (Worms) ..... . . Nein Dr. Brill Nein Frau Nadig . . . ..... Nein Bromme . Nein Neumann (Berlin) Brünen . — Dr. Nölting . . . . . . krank Cramer Nein Nowack (Harburg) Nein Dannebom Nein Odenthal Nein Diel Nein Ohlig Nein Frau Döhring ...... . . Nein Ollenhauer Nein Eichler Nein Paul (Württemberg) Nein Ekstrand ..... . . Nein Peters Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Preller . . . . . .. Nein Mayer (Stuttgart) . . . . . beurlaubt Priebe Nein Dr. Mende Nein Reitzner Nein Dr. Miessner , Nein Richter (Frankfurt) Nein Neumayer Nein Ritzel beurlaubt Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . Nein Ruhnke Nein Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . entschuld. Runge Nein Onnen . . . . . . . . . . Nein Sander entschuld. Dr. Pfleiderer . . . . . . . . Nein Sassnick Nein Dr. Preiß . . . . . . . . . Nein Frau Schanzenbach Nein Dr. Preusker Nein Dr. Schmid (Tübingen) Nein Rademacher Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) . . . Nein Rath — Dr. Schöne Nein Dr. Freiherr von Rechenberg . . Nein Schoettle Nein Dr. Reif (Berlin) Frau Schroeder (Berlin) . . . . (Berlin) Revenstorff . . . . . . Nein Dr. Schumacher krank Dr. Schäfer Nein Segitz Nein Dr. Schneider . . . . . . . . Nein Seuffert Nein Stahl Nein Stech • Nein Stegner Nein Steinhörster Nein Dr. Trischler Nein Stierle Nein Dr. Wellhausen Nein Striebeck Nein Wildermuth Nein Frau Strobel Nein Wirths Nein Dr. Suhr (Berlin) Dr. Zawadil . . . . . . . . Nein Temmen Nein Tenhagen Nein Troppenz . . . . . . . . . Nein DP Dr. Veit Nein Wagner . . . . . . • . . . — Ahrens Nein Wehner Nein Eickhoff — Weinhold Nein Ewers . . . . . . . • • Nein Welke Nein Farke Ja Weltner Nein Hellwege Ja Dr. Wenzel Nein Jaffé Nein Wönner Nein Frau Kalinke . . . . . . . . Nein Zühlke Nein Kuhlemann . . . . . . . . entschuld. Dr. Leuchtgens Nein Löfflad beurlaubt Matthes Ja FDP Dr. von Merkatz Nein Dr. Mühlenfeld Ja Dr. Atzenroth entschuld. Paschek Nein Dr. Becker (Hersfeld) krank Reindl . . . . . . . . Nein Dr. Blank (Oberhausen) . . . . Nein Schmidt (Bayern) . Nein Blücher Nein Schuster Nein _ Dannemann Nein Dr. Seebohm . . . . . . . . — Dr. Dehler — Tobaben Ja Dirscherl — Wallner beurlaubt Euler Nein Walter Nein Faßbender Nein Wittenburg . . . . . . . . Nein Freudenberg Nein Wittmann enthalten Frühwald Nein Funke Nein Gaul . . .... Nein FU Dr. Von Golitschek Nein Grundmann Nein Freiherr von Aretin . . . . . Ja Dr. Hammer Nein Frau Arnold Ja Dr. Hasemann Nein Dr. Bertram Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . . . ° Nein Dr. Besold Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . . . Nein Dr.-Ing. Decker Ja Frau Hütter Nein Determann Ja Frau Dr. Ilk Nein Eichner Ja Juncker , — Dr. Etzel (Bamberg) Ja Dr. Kneipp . . . - . . . . . Nein Hoffmann (Lindlar) entschuld. Kohl (Heilbronn) Nein Lampl Ja Kühn Nein Mayerhofer Ja Langer Nein Dr. Meitinger Ja Dr. Luchtenberg ° ° . ° . Nein Fürst zu Oettingen-Wallerstein beurlaubt Margulies beurlaubt Pannenbecker Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Parzinger Ja BHE-DG Dr. Reismann Ja Dr. Friedrich Nein Ribbeheger Ja Fröhlich Nein Volkholz — Ja Dr. Ott Nein Wartner Frau Wessel Ja Tichi Nein Willenberg Ja Weickert Nein SSW KPD Clausen — Agatz entschuld. Fisch entschuld. Fraktionslos Gundelach Ja Harig entschuld. Aumer Ja Kohl (Stuttgart) Ja Bahlburg beurlaubt Müller (Frankfurt) Ja Donhauser . . . . . . . . . Ja Niebergall . . . . . . . . Ja Paul (Düsseldorf) — Frommhold Nein Reimann entschuld. Goetzendorff . . . . . . . . Nein Renner Ja Hedler entschuld. Rische entschuld. Loritz beurlaubt Frau Strohbach Ja Müller (Hannover) — Frau Thiele Ja Dr. Richter (Niedersachsen) . . . — Vesper . . . . . _ . entschuld. von Thadden Nein Zusammenstellung der Abstimmung: Abgegebene Stimmen 325 Davon: Ja 120 Nein 190 Stimmenthaltung 15 Zusammen wie oben 325 Berichtigung zur 184. Sitzung Seite 7816D Zeile 7 von unten ist statt „Abg. Renner" zu lesen: Abg. Erler. Berichtigungen zu den namentlichen Abstimmungen zur zweiten bzw. dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951: 183. Sitzung Seite 7787 A Zeile 1 von unten ist zu lesen: Name Abstimmung 1. 2. Eckstein krank krank Seite 7787 D Zeile 16 von unten ist zu lesen: Dr. Niklas krank krank Seite 7789 B Zeile 6 ist zu lesen: Blücher entschuld. entschuld Seite 7790 C Zeile 7 ist zu lesen: Tichi entschuld. entschuld 184. Sitzung Seite 7833 D Zeile 16 von unten ist zu lesen: Dr. Niklas krank kränk Seite 7834 C Zeile 6 von unten ist zu lesen: Knothe entschuld. entschuld. Seite 7835 B Zeile 6 ist zu lesen: Blücher entschuld. entschuld. Seite 7835 D Zeile 4 von unten ist zu lesen: Pannenbecker entschuld. entschuld. Seite 7836 A Zeile 5 ist zu lesen: Frau Wessel entschuld. entschuld.
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    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist zweifellos ein ungewöhnlicher Vorgang, wenn eine größere Anzahl von Antragstellern im Deutschen Bundestag beantragt, ein Gesetz in seinem Vollzug zu hemmen, das derselbe Deutsche Bundestag vor wenigen Monaten erlassen hat. Dieser Vorgang mag ungewöhnlich sein, aber er wird gerechtfertigt durch Voraussetzungen, die auch ihrerseits wohl als ungewöhnlich angesprochen werden müssen.
    Die am 9. Dezember vorigen Jahres erfolgte Volksabstimmung hat in Gesamtbaden eine Mehrheit von 52,2 % und im Lande Baden eine Mehrheit von 63 % für die Wiederherstellung des Landes Baden ergeben. Im Lande Baden haben 383 000 Stimmen für die Wiederherstellung und nur 233 000 Stimmen für den Südweststaat gestimmt. Es liegen daher in beiden Fällen eindeutige Mehrheiten für die Wiederherstellung des alten Landes Baden vor. Trotzdem muß der Südweststaat gebildet werden, weil das Zweite Neugliederungsgesetz dies dekretiert. Das ist eine Folge des merkwürdigen Abstimmungsmodus, der in § 10 des Zweiten Neugliederungsgesetzes festgelegt worden ist. Wir haben immer und immer wieder in diesem Hohen Hause und außerhalb dieses Hauses darauf hinge-


    (Dr. Kopf)

    wiesen, daß wir diesen Abstimmungsmodus als undemokratisch und unfair empfinden.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig!)

    Es wird uns entgegengehalten, daß das höchste deutsche Gericht diesen Abstimmungsmodus nicht beanstandet, daß es ihn als nicht verfassungswidrig bezeichnet habe. Wir möchten da eine Unterscheidung machen, die durchaus nicht eine sophistische und postume Erfindung der Badener ist, sondern die auf ganz andere Ursprünge zurückgeht. Es ist von keinem Geringeren als von Immanuel Kant unterschieden worden zwischen dem, was „Rechtens" ist im Sinne des positiven Rechts, und dem, was „Recht" ist im Sinne des überpositiven und des moralischen Rechts.

    (Abg. Dr. Laforet und Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig! — Abg. Dr. Schäfer: Das ist die vollendete Rechtsunsicherheit!)

    So konnte sich auch das Bundesverfassungsgericht nur über das aussprechen, was Rechtens ist; aber es hat in seinem Urteil und in seinen Leitsätzen erfreulicherweise ein Bekenntnis zu dem überpositiven Recht, dem es sich verpflichtet fühlt, abgelegt. Die Berufung auf dieses überpositive Recht, das auch vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als eine Rechtsquelle anerkannt worden ist, gibt uns das Recht — auch wiederum vom Gesichtspunkt dieses überpositiven Rechtes aus —, das Urteil selbst zu messen und uns zu fragen, wieweit es eben nicht nur Rechtens, sondern auch Recht in diesem Kantschen Sinne ist und Recht in diesem Sinne geschaffen hat.
    Es ist wohl der schwächste Punkt dieses Urteils, daß darin gesagt wird, es bestehe tatsächlich eine Ungleichheit der Chancen. „Ein Abstimmungsgesetz" heißt es, „das willkürlich den Abstimmungsmodus so wählt, daß ein Teil der Stimmberechtigten benachteiligt oder der Ausgang der Abstimmung in einem bestimmten Sinne gesichert wird, ist nichtig.," Aber diese Nichtigkeit wird trotzdem nicht angenommen, weil, wie gesagt worden ist, nicht festgestellt werden könne, daß der Bundesgesetzgeber sich von diesem Vorhaben, die Chancenungleichheit zu schaffen, habe leiten lassen. Wenn dem nicht so wäre, dann möchte ich doch die Frage stellen, warum damals in diesem Hohen Hause, als wir die Abänderungsanträge gestellt und die Durchzählung in den alten Ländern Baden und Württemberg verlangt haben, uns in vereinter Weise so stark entgegengetreten worden ist, warum ein anderes Abstimmungsprinzip verlangt und gewählt worden ist, durch welches der — nach unserer Auffassung beabsichtigte — Abstimmungserfolg der Mehrheit in drei von vier Abstimmungsbezirken herbeigeführt werden sollte.
    Die Frage nach der Wiederherstellung der alten Länder bedeutet auch nicht „nur", wie das Gericht meinte, „eine psychologisch und abstimmungspolitisch bedeutsame Aufklärung für die Bevölkerung"; die Beantwortung dieser Frage ist vielmehr eine fundamentale politische Entscheidung. Ebenso ist die Entscheidung darüber, ob ein Land wie das Land Baden seine staatliche Existenz aufgeben soll, nicht nur eine Nebenfolge eines etwaigen Bekenntnisses zum Südweststaat, sondern gleicherweise wiederum eine fundamentale politische Entscheidung. So ist sie auch von dem badischen Volk, dessen Befragung nach Art. 118 des Grundgesetzes vorgesehen ist, verstanden worden. Dieses badische Volk aber; das es rechtlich wirklich gibt — es ist j a in der Verfassung ausdrücklich anerkannt —, ist das Staatsvolk des Landes Baden und nicht die
    Bevölkerung des gesamten Südwestraumes. Das ist der Grund dafür, daß wir — wiederum gemessen an den Grundsätzen des überpositiven Rechts — ein Durchzählungsprinzip im gesamten Südwestraum für ebenso unzulässig gehalten hätten, wie wir den Abstimmungsmodus, der in § 10 des Zweiten Neugliederungsgesetzes eingeführt worden ist, für unzulässig gehalten haben. Eine Mehrheit kann aber in der Demokratie nach der ausdrücklichen Erkenntnis des Gerichtes „nur innerhalb des Kreises derjenigen entscheiden, die zur Antwort auf eine und dieselbe Frage aufgerufen sind." Diese Frage war eine und dieselbe im alten Land Baden und im alten Land Württemberg. Im alten Baden und im Lande Baden haben sich doppelte Mehrheiten ergeben, die infolge der Anwendung des von uns beanstandeten § 10 des Neugliederungsgesetzes eben leider nicht respektiert werden können.
    Es sind hohe und große Grundsätze, die vom Gericht anerkannt worden sind. Wir bedauern nur, daß nicht auch die Folgerungen aus diesen Grundsätzen gezogen worden sind. Wir fürchten sehr wohl, daß, wenn dieser Abstimmungsmodus, den wir beklagen müssen, Schule macht, andere Länder die nächsten Opfer dieser Art der demokratischen Abstimmung sein werden.

    (Sehr gut! in der, Mitte.)

    Es ist ein einfaches Spiel, jedes kleine Land wie etwa Hamburg und Bremen mit einem großen Nachbarland wie Niedersachsen und Schleswig-Holstein in einen Abstimmungsraum zusammenzulegen und die Mehrheit der Gesamtstimmberechtigten über das Schicksal dieses kleinen Landes entscheiden zu lassen.
    Das Ergebnis des Abstimmungskampfes hat auch in der Presse, und zwar in der Auslandspresse, eine äußerst kritische Beurteilung gefunden.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Mit Recht!)

    In der Abstimmung
    — schreibt eine Schweizer Zeitung —
    an unserer Nordgrenze
    — ich bitte das verlesen zu dürfen —
    hat das anorganische Prinzip der Zusammenstückelung von Territorien über das organische Prinzip eines historisch gewachsenen Föderalismus gesiegt . . . Es rächt sich nun, daß nach der Besetzung Deutschlands die Besatzungsmächte ihre Zonengrenzen ohne Rücksicht auf die historischen Ländergrenzen gezogen haben und damit eine Revision provozierten, die heute nach rein utilitaristischen Grundsätzen vom Stärkeren, nämlich von Württemberg, zu seinen Gunsten entschieden wurde.
    — Zitat vom 11. Dezember 1951. —
    Ich glaube aber auch, wenn man dieses Abstimmungsergebnis würdigt und wenn man sich die Bedeutung unseres heutigen Antrages vergegenwärtigt, dann sollte man auf jenes echt demokratische Beispiel hinweisen, das in unserem Nachbarland, der Schweiz, vor wenigen Jahren gegeben worden ist. Als damals die beiden Kantone Basel Stadt und Basel Land darüber abstimmten, ob sie sich zu einem Gesamtkanton vereinigen sollten, wurde in beiden Kantonen eine Mehrheit — in dem einen eine größere, im anderen eine geringere — für den Zusammenschluß erzielt. Der Schweizer Bundesrat hatte die Zustimmung zu diesem Zusammenschluß zu geben; und er hat sie verweigert, weil er sagte, daß in einer Frage von so lebenswichtiger Bedeutung für


    (Dr. Kopf)

    das Schicksal dieser beiden Kantone diese schwache Mehrheit nicht genüge und nicht entscheidend sein solle und daß nur ein Bekenntnis einer über die gesetzliche Mindestzahl hinausgehenden Mehrheit genügen sollte, um. diese Lebensentscheidung über die Zukunft der beiden Kantone zu fällen.
    Eine ganz ähnliche Lage. liegt bei uns vor, und das ist der Anlaß dafür, daß wir diesen Antrag eingebracht haben. Es ist mit Recht gesagt worden, daß das neue Bundesland in Ehren beginnen muß und daß es nicht im Anfang mit einem Makel behaftet sein darf. Wir erblicken in diesem Abstimmungsmodus in der Tat einen Makel, der der Bildung des neuen Bundeslandes bedauerlicherweise anhaftet. Wir wünschen daher, daß der Wille des badischen Volkes, wie er in beiden Mehrheiten zum Ausdruck gekommen ist, berücksichtigt wird und daß nicht, wie eine Zeitung geschrieben hat, ein unverdienter Strafvollzug am Lande Baden vollzogen wird. Das ist der Grund für unseren Antrag auf Aussetzung bis zur Vornahme der allgemeinen Neugliederung.
    Die badische Landesregierung hat sich grundsätzlich — und mit vollem Recht — entschlossen, der Anwendung des Zweiten Neugliederungsgesetzes im Anschluß an die Volksabstimmung keine Obstruktion entgegenzusetzen, sondern an den Arbeiten des Ministerrats in loyaler Weise teilzunehmen. Dies hat nicht die Rechtsverwahrung ausgeschlossen, die von der badischen Landesregierung eingelegt werden mußte, und schließt nicht aus, daß von den demokratischen Mitteln, die uns die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verleiht, Gebrauch gemacht wird und daß aus den dargelegten Motiven heraus auch dieser Antrag gestellt worden ist.
    Gestatten Sie, meine Damen und Herren der demokratischen Fraktion, daß ich in diesem Augenblick ein Wort an Sie richte — nicht ein Wort des Streites, sondern ein Wort des Verständnisses und auch der Verständigung. Ich glaube, daß man das Anliegen, das uns im Lande Baden beseelt hat, vielfach nicht richtig verstanden hat. Ich möchte es ganz eindeutig nochmals sagen: Uns hat an den Fragen, die hier zur Entscheidung gekommen sind, nur in zweiter Linie die wirtschaftliche Auswirkung interessiert, nur in zweiter Linie die Frage der angeblichen Staatsverbilligung, die von uns bestritten worden ist. Für uns hat es sich um die grundsätzliche, um die elementare und fundamentale Frage gehandelt, ob auch im Rahmen eines Bundesstaates dasselbe Lebensrecht der kleinen Staatsvölker gilt, das im internationalen Recht immer gerade von demokratischer Seite anerkannt worden ist.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Ich glaube daher, daß es nicht richtig ist, wenn von einer sehr maßgebenden Seite — und damit komme ich zur psychologischen Seite unserer Lage — gesagt worden ist: „Die über die angetane Schmach selbst vergossenen Tränen sind dicke, altbadische Krokodilstränen." Es ist weiter von derselben Seite, die ich persönlich sehr hoch schätze und deren konziliante Verhandlungsführung ich kennengelernt habe und durchaus anerkennen möchte, auf dem Stuttgarter Parteitag gesagt worden:
    Unser Gegner wird offensichtlich mehr und
    mehr in die Enge getrieben. Er kämpft nicht
    mehr,
    — nun kommt ein Ausdruck, der mir fremd ist — er strafelt nur noch! Wir werden mit ihm fertig
    gemäß dem erprobten schwäbischen Rezept: „Will er net fürsche rei, so muß er hintersche nei!"

    (Pfui-Ruf rechts.)

    Ich weiß nicht, ob es glücklich ist, diese zweifellos in manchen Lebenslagen erprobte Lebensregel anzuwenden, wenn es sich darum handelt, die Herzen der Menschen zu gewinnen, die nichts anderes getan haben, als daß sie das Lebensrecht und die Freiheit ihres Volkes — allerdings wie wir sie auffassen — verteidigt haben und um deren seelische Gewinnung es sich jetzt eben doch handelt.
    Ich möchte beantragen, daß unser Antrag zunächst dem Rechtsausschuß zur Prüfung überwiesen wird. Dieser Antrag wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das Hohe Haus zu Beginn dieser Sitzung bereits beschlossen hat, daß die zweite Lesung heute noch stattfinden soll; denn dieser Beschluß konnte ja nur unter der Voraussetzung gefaßt werden, daß nicht in irgendeiner anderen Form im Anschluß an die erste Lesung eine Entscheidung getroffen wird. Aber weil ich mit der Möglichkeit rechne, daß gegen die Zulässigkeit unseres Antrages und gegen seine Begründetheit vielleicht auch rechtliche Bedenken erhoben werden könnten, halte ich es für richtig, kurz auf diese möglichen oder doch zu erwartendem rechtlichen Bedenken noch einzugehen.
    Der Antrag, den wir gestellt haben, enthält keineswegs eine Finanzvorlage. Er berührt nicht die Bundesfinanzen. Wir haben auch immer bestritten, daß durch die Neugliederung im Südwestraum wirkliche Ersparnisse gemacht werden können. Wir befanden uns hierbei in Übereinstimmung mit einem Gutachten des württembergbadischen Städteverbandes. Unser Antrag betrifft lediglich die Frage der Neugliederung und nicht die Frage der Einwirkung auf die Finanzen. Der § 94 der Geschäftsordnung kann hier nicht Anwendung finden.
    Unser Antrag ist aber auch mit Art. 118 des Grundgesetzes vereinbar. Die Regelung der Neugliederung kann — und das Hohe Haus hat sich ja diese Auffassung in einem früheren Zeitpunkt selber zu eigen gemacht — nicht nur durch e i n Bundesgesetz, sondern auch durch mehrere Bundesgesetze erfolgen. Der Bundesgesetzgeber ist so souverän, daß er die Hand, die er geboten hat, wieder zurückziehen kann und daß er das Gesetz, das er erlassen hat, in seinem Vollzug hemmen kann. Er kann dies auch dann, wenn er bereits von der Ermächtigung Gebrauch gemacht hat, dieses -Gesetz zu erlassen. Er kann dies auch dann, wenn diesem Gesetz bereits die Volksbefragung gefolgt ist. Er ist nicht gebunden, das Ergebnis gerade dieser Volksbefragung zur Ausführung zu bringen. Aber wenn er daran gebunden wäre, so würde gerade das Ergebnis dieser Volksbefragung dafür sprechen, die doppelte Mehrheit, die sich im Lande Baden und in Gesamtbaden für die Erhaltung des Landes Baden ergeben hat, zu respektieren. Der Gesetzgeber würde daher, wenn er unserem Antrag stattgäbe, gerade in Übereinstimmung mit dem vom badischen Volk bekundeten Willen handeln.
    Es liegen also keine Rechtsgründe vor, die die Behandlung unseres Antrages hindern könnten. Aber da diese rechtlichen Bedenken zu erwarten sind, wird die Überweisung des Antrags an den Rechtsausschuß beantragt. Sollte über den Antrag selber eine sachliche Entscheidung gefällt werden,


    (Dr. Kopf)

    so stelle ich schon jetzt den Antrag auf namentliche Abstimmung.
    Wenn Sie unserem Antrag zustimmen, bringen Sie Ihre hohe Achtung gegenüber dem Gedanken der Selbstbestimmung zum Ausdruck, die die Grundlage unseres demokratischen und föderalen Staatswesens ist und bei deren Durchführung das badische Volk im großen und im kleinen sich eindeutig zur Erhaltung seines badischen Landes als eines Staates, als eines Gliedes der Bundesrepublik Deutschland bekannt hat.

    (Beifall in der Mitte und bei der FU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Gesetzentwurf ist eingebracht und begründet. Ich eröffne die erste Beratung.
Das Wort hat der Abgeordnete Euler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von August-Martin Euler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein Herr Vorredner hat soeben darzulegen versucht, es bestünden keine Bedenken dagegen, das Neugliederungsgesetz dieses Hohen Hauses nun, nachdem die Volksabstimmung stattgefunden hat, aufzuhalten und auf unabsehbare Zeit seiner Wirkung zu berauben. Nun, dieses Gesetz des Bundestages hat ja einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterlegen. Dabei wurden nicht nur alle nur irgend denkbaren, von den Antragstellern erhobenen Bedenken positivrechtlicher Art überprüft, sondern auch gerade die Gesichtspunkte des sogenannten überpositiven Rechts, von denen mein Herr Vorredner gesprochen hat. Wenn die sehr gründlichen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts, die zu dem Ergebnis geführt haben, daß das antragstellende Land Baden abgewiesen wurde, nun nicht anerkannt werden, heißt das einfach, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Zweifel ziehen.

    (Widerspruch in der Mitte.)

    Daß es nicht klug ist, die Autorität des Bundesverfassungsgerichts Mer vor diesem Hause zu schwächen, indem einer der ersten Sprüche dieses Gerichts in 'Zweifel gezogen wird, darüber kann man wohl nicht streiten.
    Wir erblicken in jeder Hemmung, die das Gesetz infolge der Annahme des Gesetzentwurfs der Kollegen Hilbert und Genossen erleiden würde, einen Verfassungsverstoß, einen Verstoß gegen den demokratischen Grundgehalt, gegen die demokratische essentia des Grundgesetzes. Das Gesetz über die Neugliederung im Südwestraum ist doch auf Grund einer besonderen verfassungsrechtlichen Möglichkeit ergangen, die der Parlamentarische Rat mit dem Art. 118 des Grundgesetzes geschaffen hat. Dieser Art. 118 ist damals im Parlamentarischen Rat aus dem Wissen hervorgegangen, wie sehr dringlich die Neuordnung im Südwestraum ist. Die Dringlichkeit trat damals so stark hervor, daß sich sogar die Militärgouverneure dem nicht entziehen konnten und bei ihrem Vorbehalt, den sie gegen den Art. 29 des Grundgesetzes erhoben haben, eine Ausnahme für die Neuordnung im Südwestraum gemacht haben. Gegen den Art. 118 haben sie nicht denselben Vorbehalt geltend gemacht wie gegen den Art. 29.
    Nun sind es seltsamerweise Deutsche, die die Dringlichkeit dieser Neuordnung bestreiten, die schon damals dazu geführt hat, daß der Art. 118 überhaupt geschaffen wurde. Da das Gesetz über die Neuordnung im Südwestraum aus einer besonderen Möglichkeit hervorgegangen ist, die der
    Verfassunggeber geschaffen hat, da ferner die Volksabstimmung, die nach dem Bundesgesetz das konstitutive Element für die Begründung des Südweststaates ist, stattgefunden hat, wäre es eine unheilbare Schädigung des demokratischen Gedankens in Deutschland, wenn sich nun herausstellen würde, daß außer der früheren Volksbefragung auch die letzte Volksabstimmung vom 9. Dezember ohne die Folgen bleiben sollte, die die ganz überwältigende Mehrheit der Bevölkerung im Südwestraum gewünscht hat.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, ganz davon abgesehen, daß eine Verfassungswidrigkeit dieses neuen Gesetzentwurfes unter dem soeben von mir behandelten Gesichtspunkt vorliegt, — es handelt sich auch darum, daß eine Verfassungswidrigkeit gegeben ist, weil der Art. 118 damit praktisch annulliert wird. Der Art. 118 wurde geschaffen als Ausdruck eines besonderen, auch von den Militärgouverneuren damals anerkannten vordringlichen Bedürfnisses.
    Nicht zuletzt sollten wir nicht außer acht lassen, daß sich der Gesetzesantrag, der uns heute vorliegt, gegen das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts wendet insofern, als das Urteil des Verfassungsgerichts bedeutungslos würde in der Sanktion, die es dem Neugliederungsgesetz für den Südwestraum gegeben hat. Das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts würde auf eine sehr entschiedene Weise gemindert, wenn ohne zureichende Gründe dieses Hohe Haus heute das Gesetz praktisch aufhöbe, das es vor einigen Monaten hier verabschiedet hat und das zur Volksabstimmung nur über eine Nachprüfung und Sanktion des Bundesverfassungsgerichts führen konnte.
    Diese Gründe sind meines Erachtens dagegen geschützt, durch irgendwelche Scheineinwände verwirrt zu werden, und sie müssen wohl bei der heutigen Beratung nicht nur stehenbleiben, sondern sie 'sollten eine hinreichend starke Mehrheit dieses Hohen Hauses zu der Überzeugung führen können, daß es nur eine Notwendigkeit geben kann, nämlich den Gesetzentwurf der Kollegen Hilbert, Kopf und anderer heute hier zum Erliegen zu .bringen.
    Ich habe vorhin den Antrag gestellt, die erste und zweite Lesung nacheinander stattfinden zu lassen, damit wir die Bevölkerung im Südwestraum von der Beunruhigung freistellen, es könnte dieses letzte Störmanöver Erfolg haben wie viele andere, die ihm vorausgegangen sind.
    Die Bildung des Südweststaates vollzieht sich inzwischen nach den Etappen, die wir, an bestimmte Fristen gebunden, im Gesetz von vornherein vorgesehen haben! Es darf nicht sein, daß, nachdem das konstitutive Element für den Südweststaat, nämlich die Volksabstimmung, stattgefunden hat, die stufenweise Ausrüstung dieses neuen Staates mit den Staatsorganen nun deshalb gehemmt wird, weil Herr Wohleb den letzten Versuch macht, weiterzukämpfen. Heute und hier muß entschieden werden, daß am 9. März die Verfassunggebende Versammlung des neuen Landes gewählt wird.

    (Beifall bei der FDP.)