Rede von: Unbekanntinfo_outline
ich muß Ihnen von dieser Tribüne aus erklären, ich verstehe nicht, was sich die Bundesregierung darunter vorstellt, daß sich nach § 3 Ziffer 2 der Geschädigte in einem Staat aufhalten muß, der die Bundesrepublik Deutschland anerkannt hat. Die Bundesrepublik Deutschland existiert seit dem Jahre 1871. Sie hat lediglich ihren Namen gewechselt und sonst nichts.
Die Bundesrepublik Deutschland ist identisch mit dem fortbestehenden deutschen Staat, der keine weitere Anerkennung braucht. Es kann sich also höchstens darum handeln, daß die Geschädigten in Staaten leben müssen, die die Bundesregierung anerkannt haben. Das ist aber völkerrechtlich etwas vollkommen anderes. Ich hoffe, daß ein derartig kardinaler Schnitzer, wie er hier im Entwurf steht, bald daraus verschwindet.
Nun noch ein letztes Wort, und zwar über den Geist, in dem dieses Gesetz auszuführen ist. Über diesen Geist ist einiges zu sagen, denn wir haben schon Äußerungen, die uns zu großer Besorgnis Veranlassung geben. Im Bundesrat hat für den
Finanzausschuß des Bundesrats der bayerische Finanzminister Zietsch in der 73. Sitzung vom 23. November vorigen Jahres zu § 4 den Wunsch geäußert, die Regelung dahingehend vorzunehmen, daß diejenigen Beamten, die noch dienstfähig und unter 60 Jahren sind, zurückkehren müssen, um überhaupt in den Genuß der ihnen zustehenden Versorgung zu kommen. Dem ist damals bereits Herr Minister Renner entgegengetreten mit dem richtigen Bemerken, daß es nicht ein Ruhmesblatt sei, gerade hier von Sparsamkeit reden zu wollen.