Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe vornehmlich einige statistische Mitteilungen zu machen, die die Ausführungen des Herrn Berichterstatters zu dem Punkt 1 b der Tagesordnung ergänzen sollen. Der Sachstand, wie ihn der Herr Berichterstatter dem Hohen Hause dargelegt
hat, und die Zahlen, die er erwähnt hat, waren, soweit ich das im Augenblick übersehen kann, für den Stichtag, den er genannt hat, im wesentlichen richtig. Dieser Stichtag liegt aber, wie der Herr Berichterstatter zu erwähnen nicht unterlassen hat, etwa drei Monate zurück, und seit diesem Zeitpunkt ist die Aufbauarbeit im Auswärtigen Amt stärker vorangeschritten.
Ich möchte vor allem darauf hinweisen, daß das Auswärtige Amt im Gegensatz zu allen anderen obersten Bundesbehörden zum ersten Mal im Jahre 1950 einen selbständigen Haushaltsplan erhalten hat. Dieser Haushaltsplan ist aber erst am 30. Juni 1951 in Kraft getreten, so daß mit der Einweisung der Beamten und Angestellten in die in diesem Haushalt vorgesehenen Planstellen erst in der zweiten Hälfte 1951 begonnen werden konnte. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es nur einen provisorischen Haushalt der Dienststelle für Auswärtige, Angelegenheiten, und dieser Haushalt sah für das Inland 25 Beamtenplanstellen des höheren und 44 Beamtenplanstellen des mittleren und gehobenen Dienstes vor. Diese 69 Beamtenplanstellen sind heute ohne Ausnahme besetzt.
Erst der am 30. Juni 1951 in Kraft getretene Haushalt des Auswärtigen Amtes brachte eine Vermehrung der Planstellen im Inland für den höheren Dienst von 25 auf 129, für den übrigen Dienst von 44 auf 201. Von den 129 Planstellen des höheren Dienstes sind zur Zeit 105 Planstellen tatsächlich besetzt oder verwaltet. 40 Beamte des höheren Dienstes sind inzwischen in ihre Planstellen übernommen worden; bei 25 weiteren läuft das Ernennungsverfahren, so daß noch bis zum Ende dieses Monats mehr als die Hälfte der im Haushalt 1950 bewilligten Planstellen des höheren Dienstes ordnungsgemäß besetzt sein werden.
Bei den übrigen 40 Beamten oder Angestellten des höheren Dienstes handelt es sich im wesentlichen um kommissarische Beamte oder um Angestellte, deren Bewährung zunächst abgewartet werden muß. Einer sofortigen endgültigen Übernahme dieser Beamten und Angestellten stehen die Bestimmungen des Beamtengesetzes entgegen, nach denen ein kommissarischer Beamter erst mindestens ein Jahr bei einer obersten Bundesbehörde tätig gewesen sein soll, bevor er endgültig übernommen werden kann, während die Probezeit bei Angestellten im allgemeinen drei Jahre betragen soll.
Bei den Beamten des gehobenen, mittleren und unteren Dienstes ist das Verhältnis von endgültig übernommenen zu kommissarisch tätigen Beamten und Angestellten noch wesentlich günstiger. Von den insgesamt für das Inland bewilligten 201 Planstellen waren am 15. Januar dieses Jahres 104 planmäßig besetzt, während für rund 30 weitere Beamte das Ernennungsverfahren läuft. Hier ergibt sich also das Bild, daß heute, d. h. also sechs Monate nach Inkrafttreten des Haushaltsplans, über 50 % der Stellen planmäßig besetzt sind.
Ich darf diese Gelegenheit benutzen, auch den Stand des Aufbaues der Auslandsvertretungen kurz zu skizzieren. Es sind eingerichtet und arbeitsfähig die Botschaften in Athen, Belgrad, Brüssel, Buenos Aires, den Haag, Kopenhagen, Ottawa, Rio de Janeiro, Rom und Santiago. Diesen Botschaften zuzurechnen sind die drei diplomatischen Vertretungen in London, Paris und Washington, so daß wir insgesamt auf eine Anzahl von 13 Botschaften kommen..
Es sind ferner eingerichtet und arbeitsfähig die Gesandtschaften in Dublin, Luxemburg, Montevideo, Oslo, Pretoria, Stockholm, die Generalkonsulate in Amsterdam, Basel, Bombay, Chicago, Istanbul, Mailand, Marseille, New York, San Franzisko, Zürich, die Konsulate in Atlanta und New Orleans.
Für die nächsten Monate ist die Eröffnung einer großen Anzahl von weiteren Auslandsvertretungen vorgesehen. Eine Anzahl davon wird im Monat März oder April ihre Tätigkeit aufnehmen können. Auch die Vorbereitungen für die Einrichtung von Gesandtschaften in Südamerika, nämlich in Caracas Bogotá, Quito, Lima, La Paz, Asunción und in Mittelamerika sind so weit gediehen, daß die Mehrzahl dieser Gesandtschaften noch im Frühjahr 1952 eröffnet werden kann.
Mit Ägypten, Australien und Japan sind Besprechungen über die Form der gegenseitig zu errichtenden Vertretungen im Gange.
Insgesamt hat der Haushaltsausschuß dieses Hohen Hauses im Dezember 1951 der Errichtung von 107 deutschen Auslandsvertretungen, darunter 35 Konsulaten, zugestimmt. Es ist das Ziel des Auswärtigen Amtes, diese sämtlichen 107 Vertretungen noch im Laufe des Jahres 1952 einzurichten.