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ID0118501500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1952 7837 185. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 16. Januar 1952. Geschäftliche Mitteilungen 7839A Bericht des Bundeskanzlers über den Verkehr mit Fahrrädern mit Hilfsmotoren bzw. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (Nr. 2993 der Drucksachen) 7839A Schreiben des Bundesministers für Arbeit betr. Übersicht über die Beschäftigung Schwerbeschädigter bei den Bundesdienststellen (Nr. 2995 der Drucksachen) 7839B Zur Tagesordnung 7839B Euler (FDP) '7839B Dr. Krone (CDU) 7839C Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesbeamtengesetzes (Nr. 2846 der Drucksachen) 7839C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7839D Pannenbecker (FU) 7844C Kühn (FDP) 7845B Dr. Menzel (SPD) 7847A Dr. Kleindinst (CSU) 7850B Farke (DP) 7852A Frau Kalinke (DP) 7852D Gundelach (KPD) 7853B Dr. Miessner (FDP) 7854C Frau Dr. Ilk (FDP) '7854D Ausschußüberweisung 7855B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Beantwortung von Fragen, die anläßlich der Beratung des Haushalts des Auswärtigen Amtes gestellt wurden (Nr. 2773 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des 'Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut undauswärtige Angelegenheiten (7. Ausschuß) über die Entschließung der Fraktion der FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951, Einzelplan IVa — Haushalt des Auswärtigen Amtes (Nrn. 2838, 2500, 2604 der Drucksachen; Umdruck Nr. 341) . . . 7855B Ollenhauer (SPD), Anfragender . . 7855C Altmaier (SPD), Berichterstatter . . 7858B Dr. Adenauer, Bundeskanzler 7858D, 7865D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amtes 7860D Dr. Pünder, (CDU) 7861D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . 7863B Dr. Schäfer (FDP) 7866B Niebergall (KPD) 7868A Beschlußfassung 7869B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Bekenntnis des Bundesministers Dr. Seebohm zum Hakenkreuz-Symbol (Nr. 2893 der Drucksachen) . . 7869B Dr. Arndt (SPD), Anfragender . . . 7869B Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 7870A Dr. von Merkatz (DP) 7871C Dr. Greve (SPD) 7872B, 7877A Frau Kalinke (DP) 7874A Renner (KPD) 7875D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für die im Ausland lebenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 2918 der Druck sachen) 7877D Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern '7877D Dr. Arndt (SPD) 7878C Pelster (CDU) 7879B Ausschußüberweisung 7879C Erste und zweite Beratung des von den Abg. Hilbert u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aussetzung des Vollzugs von Bestimmungen des Zweiten Neugliederungsgesetzes (Nr. 2942 der Drucksachen) . . . 7839B, 7879D, 7890B Dr. Kopf (CDU), Antragsteller 7879D Euler (FDP) 7882A Schoettle (SPD) 7882D Dr. Resold (FU) '7885B Dr. Reismann (FU) 7886B Dr. Jaeger (CSU) 7887B Freudenberg (FDP) 7889B Beschlußfassung 7889C Namentliche Abstimmung 7889C, 7890B, 7905 Einspruch des Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) gegen seinen Ausschluß für drei Sitzungstage (Umdruck Nr. 418) . . . . 7839B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Nr. 2892 der Drucksachen) . 7889D Ausschußüberweisung 7890A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nr. 2889 der Drucksachen) . . . 7890A Ausschußüberweisung 7890B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Freigabe von Lebensmitteln (Nrn. 2923, 2809 der Drucksachen) . . . 7890B Dr. Povel (CDU) 7890C Frau Dr. Brökelschen (CDU) . . . 7890D Müller (Frankfurt) (KPD) 7890D Beschlußfassung 7891B Beratung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Durchführung der Bestimmung des § 132 Abs. 2 der Geschäftsordnung (Nr. 2987 der Drucksachen; Anträge Umdrucke Nrn. 417, 419, 420, 422) 7891C Renner (KPD): zur Geschäftsordnung 7891C zur Sache 7892D Dr. Reismann (FU) (zur Geschäftsordnung) 7891D Bromme (SPD), Berichterstatter . 7891D Gengler (CDU) . . . 7892A, C, 7893B, D Dr.-Ing. Decker (FU) 7892B Löbe (SPD) 7893C Beschlußfassung 7894A Beratung ,des Mündlichen Berichts des Ausschusses für 'Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Einfuhrprogramm zur Deckung lebenswichtigen Bedarfs an Grundnahrungsmitteln (Nrn. 2948, 2686 der Drucksachen) 7894C Dr. Glasmeyer (CDU), Berichterstatter 7894D Beschlußfassung 7895B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der Bayernpartei und den Änderungsantrag der Fraktion der SPD betr. Inlandsporto im Brief- und Postkartenverkehr zwischen europäischen Staaten (Nrn. 2912, 2705 der Drucksachen; Umdruck Nr. 361) 7895B Siebel (CDU), Berichterstatter . . . 7895B Dr.-Ing. Decker (FU) 7895C Beschlußfassung 7895D Beratung des Antrags der Fraktion ,der KPD betr. Bekanntgabe des „Generalvertrags" und Einstellung der Verhandlungen der Bundesregierung um die Einbeziehung der Bundesrepublik in den Atlantikpakt (Nr. 2921 der Drucksachen) 7895D Renner (KPD), Antragsteller: zur Sache 7896A zur 'Geschäftsordnung 7899B Dr. Horlacher (CSU) 7899A Übergang zur Tagesordnung 7899D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Verhinderung von Landbeschlagnahmung für militärische Zwecke (Nr. 2922 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Flugplatz in Freiburg (Nr. 2941 der Drucksachen) sowie mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Flugplatzbau in Söllingen- Stollhofen (Nr. 2961 der Drucksachen) . . 7899D Niebergall (KPD), Antragsteller . . . 7900A Maier (Freiburg) (SPD), Antragsteller 7900B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 7900D, 7903C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 7901B Dr. Kopf (CDU) 7902B Mellies (SPD) 7902C Morgenthaler (CDU) 7902D Schill (CDU) 7903A Ausschußüberweisung 7904B Beschlußfassung 7904B Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 410) 7904C Beschlußfassung 7904C Persönliche Bemerkung: Dr. Preller (SPD) 7904C Nächste Sitzung 7904D Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über § 1 des Entwurfs eines Gesetzes über die Aussetzung des Vollzugs der Bestimmungen des Zweiten Neugliederungsgesetzes (Antrag der Abg. Hilbert u. Gen.) (Nr. 2942 der Drucksachen) 7905 Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 184. Sitzung 7909 Berichtigungen zu den namentlichen Abstimmungen zur zweiten bzw. dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951 in der 183. und 184. Sitzung 7909 Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung über § 1 des Entwurfs eines Gesetzes über die Aussetzung des Vollzugs von Bestimmungen des Zweiten Neugliederungsgesetzes (Nr. 2942 der Drucksachen) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Dr. Horlacher Ja Horn enthalten Dr. Adenauer . . . . . . . . — Huth entschuldigt Albers Ja Dr. Jaeger Ja Arndgen Ja Junglas Ja Bauereisen Ja Kahn Ja Bauknecht Nein Kaiser — Dr. Baur (Württemberg) . . . . Ja Karpf Ja Bausch — Dr. Kather Nein Becker (Pirmasens) Ja Kemmer • Ja Blank (Dortmund) — Kemper Ja Bodensteiner . . . . . . . . Ja Kern Nein Frau Brauksiepe . . . . . . . Ja Kiesinger . . . . . . . . . Nein Dr. von Brentano — Dr. Kleindinst Ja Brese enthalten Dr. Köhler Ja Frau Dr. Brökelschen Nein Dr. Kopf Ja Dr. Brönner . . . . . . . . Ja Dr. Krone (Berlin) Brookmann enthalten Kühling Ja Dr. Bucerius . . . . . . . . Ja Kuntscher Ja Frau, Dietz . . . . . . . . . Ja Kunze enthalten Dr. Dresbach Nein Dr. Laforet Ja Eckstein Ja Dr. Dr. h. c. Lehr Ja Dr. Edert Ja Leibfried Ja Dr.' Ehlers . . . . . . . . . Nein Lenz entschuldigt Ehren Ja Leonhard - Ja Dr. Erhard . . . . . . . . . — Lücke Ja Etzel (Duisburg) . . . . . . . entschuldigt Majonica Ja Etzenbach . . . . . . . . . Ja Massoth Ja Even Ja Mayer (Rheinland-Pfalz) . . . . Ja Feldmann , . . . . . . . . • Ja Mehs Ja Dr. Fink Ja Mensing enthalten Dr. Frey Ja Morgenthaler Ja Fuchs Ja Muckermann . . . . . . . . Ja Dr. Freiherr von Fürstenberg . . Ja Mühlenberg . . . . . . . . Ja Fürst Fugger von Glött . . . . Ja Dr.Dr. Müller (Bonn) enthalten Funk Ja Müller-Hermann Ja Gengler . . . . . . . . . . Nein Naegel entschuldigt Gerns Ja Neber Ja Dr. Gerstenmaier krank Nellen beurlaubt Gibbert Ja Neuburger — Giencke Ja Nickl Ja Dr. Glasmeyer Ja Frau Niggemeyer Nein Glüsing enthalten Dr. Niklas . . . . . . . . . krank Gockeln beurlaubt Dr. Oesterle beurlaubt Dr. Götz enthalten Dr. Orth entschuldigt Frau Dr. Gröwel — Pelster Ja Günther — Pfender Nein Hagge Ja Dr. Pferdmenges . . . . . . . - Frau Heiler . . . . . . . enthalten Dr. Povel . . . . . . . . Ja Heix Ja Frau Dr. Probst . . . . . . . Ja Dr. Henle entschuldigt Dr. Pünder entschuldigt Hilbert . . . . Ja Raestrup — Höfler entschuldigt Rahn Ja Hohl Ja Frau Dr. Rehling entschuldigt Dr. Holzapfel enthalten Frau Rösch Nein Hoogen Ja Rümmele Ja Hoppe Ja Sabel Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Schäffer . . . . . . . . . . — Faller . . . . Nein Scharnberg . , . . . . . . . Ja Franke Nein Dr. Schatz Ja Freidhof Nein Schill Ja Freitag Nein Schmitt (Mainz) ..... . . Ja Geritzmann . . . . . . Nein Schmitz Ja Gleisner . . ...... Nein Schmücker Ja Görlinger Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) . . . . Ja Graf _ Nein Schröter Ja Dr. Greve Nein Schüttler Ja Dr. Gülich . . ...... Nein. Schütz . . . Ja Happe — Schuler Nein Heiland Nein Schulze-Pellengahr Ja Hennig - Nein Dr. Semler Ja Healer Nein Dr. Serres Ja Herrmann Nein Siebel enthalten . Hoecker Nein Dr. Solleder . . . ..... Ja Höhne Nein Spies Ja Frau Dr. Hubert Nein Graf von Spreti . Ja Imig beurlaubt Stauch Ja Jacobi Nein Frau Dr. Steinbiß Nein Jacobs . . , . . . Nein _ Storch — Jahn — Strauß Ja Kalbfell — Struve enthalten Kalbitzer Nein Stücklen . Ja Frau Keilhack Nein Dr. Tillmanns . (Berlin) Keuning ..... , . . Nein Dr. Vogel Nein Kinat Nein Wacker Ja Frau Kipp-Kaule Nein Wackerzapp . enthalten Knothe Dr. Wahl — Dr. Koch Nein Frau Dr. Weber (Essen) . . . . — Frau Korspeter . . . . . Nein Dr. Weber (Koblenz) Ja Frau Krahnstöver . . . . . Nein Dr. Weiß . . . enthalten Dr. Kreyssig ...... . Nein Winkelheide Ja Kriedemann . . . . . , . Nein Dr. Wuermeling . . . . . . Ja Kurlbaum . . . . . . . Nein Lange ....... . . Nein SPD Lausen ....... . . krank Frau Albertz Nein Frau Lockmann Nein Frau Albrecht Nein Löbe . ....... . . (Berlin) Altmaier Nein Lohmüller ....... . krank Frau Ansorge Nein Ludwig . ....... . Nein Dr. Arndt Nein Dr. Luetkens Nein Arnholz Nein Maier (Freiburg) Nein Dr. Baade Nein Marx ...... . . Nein Dr. Bärsch Nein Matzner Nein Baur (Augsburg) Nein Meitmann ....... . Nein Bazille krank Mellies Nein Behrisch Nein Dr. Menzel ...... . . Nein Bergmann - Nein Merten .. ......... Nein Dr. Bergstraeßer — Mertins ....... • . . Nein Berlin Nein Meyer (Hagen) Nein Bettgenhäuser Nein Meyer (Bremen) ..... . entschuldigt Bielig Nein Frau Meyer-Laule Nein Birkelbach Nein Mißmahl Nein Blachstein Nein Dr. Mommer . . . . . . Nein Dr. Bleiß Nein Dr. Mücke Nein Böhm Nein Müller (Hessen) . . . . . . . Nein Brandt (Berlin) Müller (Worms) ..... . . Nein Dr. Brill Nein Frau Nadig . . . ..... Nein Bromme . Nein Neumann (Berlin) Brünen . — Dr. Nölting . . . . . . krank Cramer Nein Nowack (Harburg) Nein Dannebom Nein Odenthal Nein Diel Nein Ohlig Nein Frau Döhring ...... . . Nein Ollenhauer Nein Eichler Nein Paul (Württemberg) Nein Ekstrand ..... . . Nein Peters Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Dr. Preller . . . . . .. Nein Mayer (Stuttgart) . . . . . beurlaubt Priebe Nein Dr. Mende Nein Reitzner Nein Dr. Miessner , Nein Richter (Frankfurt) Nein Neumayer Nein Ritzel beurlaubt Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . Nein Ruhnke Nein Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . entschuld. Runge Nein Onnen . . . . . . . . . . Nein Sander entschuld. Dr. Pfleiderer . . . . . . . . Nein Sassnick Nein Dr. Preiß . . . . . . . . . Nein Frau Schanzenbach Nein Dr. Preusker Nein Dr. Schmid (Tübingen) Nein Rademacher Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) . . . Nein Rath — Dr. Schöne Nein Dr. Freiherr von Rechenberg . . Nein Schoettle Nein Dr. Reif (Berlin) Frau Schroeder (Berlin) . . . . (Berlin) Revenstorff . . . . . . Nein Dr. Schumacher krank Dr. Schäfer Nein Segitz Nein Dr. Schneider . . . . . . . . Nein Seuffert Nein Stahl Nein Stech • Nein Stegner Nein Steinhörster Nein Dr. Trischler Nein Stierle Nein Dr. Wellhausen Nein Striebeck Nein Wildermuth Nein Frau Strobel Nein Wirths Nein Dr. Suhr (Berlin) Dr. Zawadil . . . . . . . . Nein Temmen Nein Tenhagen Nein Troppenz . . . . . . . . . Nein DP Dr. Veit Nein Wagner . . . . . . • . . . — Ahrens Nein Wehner Nein Eickhoff — Weinhold Nein Ewers . . . . . . . • • Nein Welke Nein Farke Ja Weltner Nein Hellwege Ja Dr. Wenzel Nein Jaffé Nein Wönner Nein Frau Kalinke . . . . . . . . Nein Zühlke Nein Kuhlemann . . . . . . . . entschuld. Dr. Leuchtgens Nein Löfflad beurlaubt Matthes Ja FDP Dr. von Merkatz Nein Dr. Mühlenfeld Ja Dr. Atzenroth entschuld. Paschek Nein Dr. Becker (Hersfeld) krank Reindl . . . . . . . . Nein Dr. Blank (Oberhausen) . . . . Nein Schmidt (Bayern) . Nein Blücher Nein Schuster Nein _ Dannemann Nein Dr. Seebohm . . . . . . . . — Dr. Dehler — Tobaben Ja Dirscherl — Wallner beurlaubt Euler Nein Walter Nein Faßbender Nein Wittenburg . . . . . . . . Nein Freudenberg Nein Wittmann enthalten Frühwald Nein Funke Nein Gaul . . .... Nein FU Dr. Von Golitschek Nein Grundmann Nein Freiherr von Aretin . . . . . Ja Dr. Hammer Nein Frau Arnold Ja Dr. Hasemann Nein Dr. Bertram Ja Dr. Hoffmann (Schönau) . . . ° Nein Dr. Besold Ja Dr. Hoffmann (Lübeck) . . . . Nein Dr.-Ing. Decker Ja Frau Hütter Nein Determann Ja Frau Dr. Ilk Nein Eichner Ja Juncker , — Dr. Etzel (Bamberg) Ja Dr. Kneipp . . . - . . . . . Nein Hoffmann (Lindlar) entschuld. Kohl (Heilbronn) Nein Lampl Ja Kühn Nein Mayerhofer Ja Langer Nein Dr. Meitinger Ja Dr. Luchtenberg ° ° . ° . Nein Fürst zu Oettingen-Wallerstein beurlaubt Margulies beurlaubt Pannenbecker Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Parzinger Ja BHE-DG Dr. Reismann Ja Dr. Friedrich Nein Ribbeheger Ja Fröhlich Nein Volkholz — Ja Dr. Ott Nein Wartner Frau Wessel Ja Tichi Nein Willenberg Ja Weickert Nein SSW KPD Clausen — Agatz entschuld. Fisch entschuld. Fraktionslos Gundelach Ja Harig entschuld. Aumer Ja Kohl (Stuttgart) Ja Bahlburg beurlaubt Müller (Frankfurt) Ja Donhauser . . . . . . . . . Ja Niebergall . . . . . . . . Ja Paul (Düsseldorf) — Frommhold Nein Reimann entschuld. Goetzendorff . . . . . . . . Nein Renner Ja Hedler entschuld. Rische entschuld. Loritz beurlaubt Frau Strohbach Ja Müller (Hannover) — Frau Thiele Ja Dr. Richter (Niedersachsen) . . . — Vesper . . . . . _ . entschuld. von Thadden Nein Zusammenstellung der Abstimmung: Abgegebene Stimmen 325 Davon: Ja 120 Nein 190 Stimmenthaltung 15 Zusammen wie oben 325 Berichtigung zur 184. Sitzung Seite 7816D Zeile 7 von unten ist statt „Abg. Renner" zu lesen: Abg. Erler. Berichtigungen zu den namentlichen Abstimmungen zur zweiten bzw. dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom 18. April 1951: 183. Sitzung Seite 7787 A Zeile 1 von unten ist zu lesen: Name Abstimmung 1. 2. Eckstein krank krank Seite 7787 D Zeile 16 von unten ist zu lesen: Dr. Niklas krank krank Seite 7789 B Zeile 6 ist zu lesen: Blücher entschuld. entschuld Seite 7790 C Zeile 7 ist zu lesen: Tichi entschuld. entschuld 184. Sitzung Seite 7833 D Zeile 16 von unten ist zu lesen: Dr. Niklas krank kränk Seite 7834 C Zeile 6 von unten ist zu lesen: Knothe entschuld. entschuld. Seite 7835 B Zeile 6 ist zu lesen: Blücher entschuld. entschuld. Seite 7835 D Zeile 4 von unten ist zu lesen: Pannenbecker entschuld. entschuld. Seite 7836 A Zeile 5 ist zu lesen: Frau Wessel entschuld. entschuld.
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    Rede von Dr. Walter Menzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Resonanz, die die Vorlage der Bundesregierung über das Beamtenrecht in der Öffentlichkeit gefunden hat, ist auffallend gering. Wahrscheinlich kommt das mit daher, daß diese Wochen der großen außen- und innenpolitischen Entscheidungen — Schumanplan, Ost-West-Gespräche und jetzt die Frage der Wehrgesetze — die Materie des Beamtenrechts als nicht erstrangig, zum Teil als zweitklassig erscheinen ließen. So erklärt es sich, daß zwar in den Fachzeitschriften des Verwaltungsrechts, in den Zeitungen der Gewerkschaften und der Beamtenverbände die Bestimmungen dieses Beamtengesetzes lebhaft diskutiert wurden, daß aber die Tagespresse über einige Notizen hinaus von den politischen Grundlagen, von der politischen Bedeutung dieses Gesetzes leider keine Notiz genommen hat. Nirgends — und das gilt auch von der Presse der Beamtenvereinigungen — ist man auf die Grundfrage eingegangen, die bei einer ersten Lesung erörtert werden müßte — und ich muß sagen, ich hätte es sehr begrüßt, wenn der Herr Bundesinnenminister darauf eingegangen wäre —: die Rolle des Beamtentums in einem demokratischen Staat und seine Entwicklung gegenüber den Zuständen der früheren Jahrhunderte des Polizeistaates, der absoluten Monarchie und der Weimarer Republik.
    Diese Kritik gilt mit einer Ausnahme. Der Stuttgarter Juristentag des Jahres 1951 hat sich mit zwei wichtigen Fragen dieses Gesetzes befaßt, und zwar einmal mit den Richtlinien, die das Grundgesetz durch Art. 33 Abs. 5 für das künftige Beamtenrecht gegeben hat, und zum andern mit der wichtigen Frage, ob der Beamte in erster Linie Diener des Staates oder Repräsentant der Demokratie sein soll. Beide Fragen sind nicht etwa Angelegenheiten fachsimpelnder Juristen oder juristische Finessen. Wie man sich in diesen Fragen entscheidet, so entscheidet man sich zugleich entweder für ein modernes, den Notwendigkeiten der neuen staatlichen Demokratie angepaßtes Beamtentum oder für eine Beamtenhierarchie, die sich in alten Vorurteilen abseits von Volk und Staat in einer Isolierung entwickeln würde und könnte und damit die Gefahr in sich schlösse, sich, wie es unsere Generation nun bereits zweimal hat erleben müssen, zu leicht wieder gegen die demokratischen
    Freiheiten und die demokratische Grundordnung zu stellen.
    Wenn man aber bedenkt, daß nicht weniger als 1 200 000 Menschen in den öffentlichen Verwaltungen beschäftigt sind, und wenn man dann die dazugehörigen Familien hinzurechnet, dann wird jeder an dieser Materie zunächst vielleicht nicht Interessierte feststellen, welche Bedeutung dieses Gesetz hat.
    Daher begrüßen wir es, daß die Bundesregierung dieses Gesetz endlich vorgelegt hat. Es war uns bereits für das Jahr 1950 versprochen. Wir schreiben heute 1952, und die Verspätung ist gewiß reichlich. Aber wir wollen die Schwierigkeiten einer sorgfältigen Durcharbeitung dieses Stoffes nicht verkennen. Wir erkennen an, daß die Bundesregierung in diesem Entwurf einer Reihe von Beanstandungen, die bei den damaligen Lesungen des vorläufigen Beamtengesetzes vorgebracht werden mußten, in der Vorlage Rechnung getragen hat. Wir begrüßen das.
    Die Stabilität der deutschen Beamtentradition spiegelt sich in der Stabilität der deutschen Beamtengesetze. Das erste deutsche Beamtengesetz stammt von 1873 und hat sich, von einer Novelle im Jahre 1907 abgesehen, bis 1937, d. h. also fast 64 Jahre, gehalten. 1937 brachte dann ein Beamtengesetz, das für Reich, Länder und Gemeinden galt.
    Die Versuche der SPD, im Parlamentarischen Rat dem Bunde wieder die Befugnis zu einer allgemeinen Beamtengesetzgebung zu geben, um wenigstens auf diesem Gebiete eine Einheitlichkeit der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, sind damals leider an dem Widerstand der heutigen Regierungsparteien — mit Ausnahme der FDP — gescheitert; und wie auf anderen Gebieten, können wir auch hier feststellen, daß diese überspitzte föderalistische Angstlichkeit sich nicht bewährt hat. Denn es gibt heute auf dem kleinen Gebiet der deutschen Bundesrepublik nicht weniger als acht Beamtengesetze.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Im Parlamentarischen Rat ist lange um den auch vom Herrn Innenminister zitierten Art. 33 des Grundgesetzes gerungen worden, und wie nicht anders zu erwarten war, gerieten die Schriftgelehrten alsbald über den rechtlichen Inhalt und die politische Substanz dieses Artikels in Streit. Der Juristentag hat sich auch mit diesen Fragen befaßt. Denn es erhebt sich die Frage, ob jener Art. 33 des Grundgesetzes eine Reform des Beamtenrechts zuläßt und in welchem Maße. Das hat der Deutsche Juristentag — und wir schließen uns dieser Meinung an — mit aller Klarheit bejaht. Er hat zum Ausdruck gebracht, daß mit jenem Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes in erster Linie die Beibehaltung, die Aufrechterhaltung der Institution des Beamtentums, garantiert werden sollte, daß damit aber nicht die Weimarer Verfassung und die Rechtsprechung des damaligen Reichsgerichts und die Rechte der einzelnen Beamten gesetzlich fundiert sein sollten. Dazu würde es einer besonderen Gesetzgebung, wie sie uns hier vorgelegt wird, bedürfen. Ich freue mich, daß der Herr Bundesinnenminister dieser Interpretation des Deutschen Juristentages beigetreten ist.
    Hierbei spielt auch das andere Problem eine Rolle, das ich vorhin schon angedeutet habe, die Frage: Ist der Beamte in erster Linie Diener dieses Staates, oder ist er Repräsentant der Demokratie? Ich könnte das, was wir dazu zu sagen haben, nicht


    (Dr. Menzel)

    besser zusammenfassen als in dem Beschluß, den der Juristentag auch hierzu gefaßt hat und den ich mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten verlesen möchte:
    Der Versuch, im Beamten in erster Linie den Repräsentanten der Staatsidee zu sehen und das Beamtenrecht demgemäß von der Repräsentationsfunktion des Beamten her zu konstruieren, ist in der heutigen geschichtlichen und verfassungsrechtlichen Situation nicht geeignet, das Wesen des Berufsbeamtentums zu treffen. In einem demokratischen Staatswesen ist nicht der Beamte in erster Linie zur Repräsentation der Staatsidee berufen.
    Dem entspricht, daß in unseren Verfassungen seit jeher — auch im Grundgesetz — der Satz steht, daß die Staatsgewalt vom Volke ausgeht.
    Herr Kollege Nowack hat in der Sitzung vom 24. November 1949 in Erwiderung auf meine Rede zum vorläufigen Beamtengesetz erklärt, der Berufsbeamte in seiner modernen Form sei gerade gegen die Fürstenwillkür entstanden als der unabhängige Mann, der der Diener der Allgemeinheit sein sollte. Als ich das bestritt, hat er mich aufgefordert, dem nachzugehen. Ich habe das getan. So möchte ich Ihnen einen Satz aus dem wohl klassischsten Lehrbuch des deutschen Staats- und Verwaltungsrechts von Otto Mayer vorlesen.
    Er sagt:
    So steht der Beamte
    — das ist aus der Situation vor 1914 gesehen — dem Untertan tatsächlich gegenüber wie ein Fürst im Kleinen. Der Untertan hat sich auch seinen Maßregeln schlechthin zu fügen.
    Ich glaube, hierin ist von einem unabhängigen Beamten, der sich gegen die Fürstenwillkür richten sollte, nichts zu merken. Bei diesen Worten erinnern wir uns daran, daß die Einrichtung des Berufsbeamtentums aus dem Verhältnis des Lehnsherren zum Lehnspflichtigen, des Untertans zum absoluten Monarchen, entstanden ist, verbunden mit der Verpflichtung zum unbedingten Gehorsam.
    Die Weimarer Republik war großzügiger. Die Beamtenartikel in der Weimarer Verfassung waren etwas Einzigartiges in einem modernen Verfassungsstaat. Sie waren aber — und das haben wir später erkennen müssen — in doppelter Hinsicht ein Fehler. Denn jene Artikel legten der jungen Weimarer Demokratie von Anfang an erhebliche Fesseln an und verbauten ihr den Weg zu einem guten Start. Die Beamten der Weimarer Republik — ich meine nicht alle, aber sehr viele und zum Teil die wichtigsten Funktionäre — haben der Republik das nicht gedankt. In dem gleichen Maße, in dem sehr viele von ihnen dieser jungen Republik alle Schwierigkeiten in den Weg gelegt haben, die sie ihr in den Weg legen konnten, sind sie später bereit gewesen, dem Ungeist der nationalsozialistischen Bewegung zu folgen. Den Art. 130 der Weimarer Verfassung, der ihnen die Freiheit ihrer politischen Betätigung und auch die Vereinigungsfreiheit gab, hielten sie für einen ausreichenden Grund, um Gegner der damaligen demokratischen Regierungsform zu werden und zu bleiben. So war es für viele — wir sollten über diese geschichtliche Tatsache bei der ersten grundsätzlichen Lesung eines Beamtengesetzes nicht hinweggehen — kein großer Sprung, Hitler zu folgen und den guten Ruf, den das deutsche Beamtentum auch im Ausland hatte, gründlich zu zerstören. Natürlich — und das erkennen wir heute aus der Sicht der Entfernung von mehreren Jahren nach 1945 — kann manches zum Verständnis für die Haltung der deutschen Beamten auch nach 1933 gesagt werden. Nicht alle haben sich absichtlich in den Zustand der Knechtschaft begeben; die meisten von ihnen glitten allmählich hinein, weil sie zum Teil politisch zu passiv waren und weil zunächst der Schein der Legalität des Hitler-Regimes ihnen die Hände band. Andere Beamte haben sicherlich unter den schwierigsten Verhältnissen einen anerkennenswerten Mut gezeigt. Aber all das führt doch nicht an der Tatsache vorbei, daß mit dem Zusammenbruch 1945 die Vorstellung über das deutsche Berufsbeamten-turn in der Außenwelt mit den Vorstellungen von Opportunismus und autoritärer Gesinnung verknüpft war.
    Das ist das eine, was wir bei den Debatten über das Beamtengesetz zu berücksichtigen haben.
    Nun noch ein anderes. Das verehrte Mitglied dieses Hauses, Herr Kollege Gockeln, hat vor einiger Zeit in einem Artikel über das Wesen des Beamtentums den Satz geschrieben:
    Niemand täusche sich darüber, daß die Staatsgewalt bis zum Augenblick noch von der Bürokratie ausgeht.
    Ich glaube, er hat recht. Der Zug zur Spezialisierung ist nicht mehr — zum mindesten seit einem Jahrhundert — beschränkt auf das Gebiet dès Technischen, der ärztlichen oder der Naturwissenschaft; es ist ein ganz allgemeiner Zug, eine ganz allgemeine Erscheinung unseres gesamten geistigen, gesellschaftlichen und politischen Lebens.

    (Zuruf von der FDP: Leider!)

    Man kann das bedauern. Aber wir kommen über die Tatsache, daß es so ist, leider nicht hinweg. Sicherlich ist ein Mann wie Alexander von Humboldt im vorigen Jahrhundert einer der letzten universalen Männer gewesen, die wir hatten. Seitdem ist das sogenannte Spezialisten- und Sachverständigentum immer mehr in den Vordergrund gerückt. So haben sich auch in einem kaum vorstellbaren Maße die Aufgaben der öffentlichen Hand und damit die Zuständigkeit. und — meine Damen und Herren, das ist für das Beamtengesetz entscheidend — die Machtmöglichkeit des Beamtenapparates vermehrt. Vergleichen Sie bitte einmal die Aufgaben, die der Staat vor hundert oder sogar noch vor fünfzig Jahren zu erledigen hatte, mit der Fülle der Aufgaben, die er heute bewältigen muß.
    Drängte bereits der erste verlorene Weltkrieg den Staat in immer stärkerem Ausmaß in den Lebensbereich des einzelnen und vor allem des sozial schwachen Staatsbürgers hinein, so war jene Machterweiterung des Staates und seiner Bürokratie noch gar nichts gegenüber den neuen Aufgaben, die nach 1945 auf uns hereingestürzt sind, und zwar nicht nur für die Politik, sondern auch für die Verwaltung. Die Betreuung der Flüchtlinge, die Probleme des Lastenausgleichs, die Kriegsopferversorgung, der Wiederaufbau sind nur einige dieser wichtigsten Dinge.
    So ist die Unübersichtlichkeit der Verwaltung leider ein Kennzeichen unserer Zeit geworden, und es scheint, daß der Prozeß fortschreitender Bürokratisierung alles öffentlichen Lebens fast unausweichlich ist.
    Es erhebt sich für die Demokratie die wirklich beängstigende Frage, ob wir insoweit vor den Grenzen der demokratischen Kontrollmöglichkeiten und damit zugleich auch vor bestimmten Grenzen der Demokratie überhaupt stehen. Denn allzu-


    (Dr. Menzel)

    leicht — und das ist allzu menschlich — wird die Machtfülle, die einem gegeben ist und die der einzelne Beamte zwangsläufig bekommen hat, mißbraucht. Sein Verhandlungspartner, d. h. der Verhandlungspartner des Beamten, seine ihn kontrollierenden Instanzen können sein fachliches Wissen selbst nicht haben; sie sind ihm in der Sachkenntnis einfach nicht mehr gewachsen. Und so erhält das Problem des Treuebandes einen neuen zusätzlichen Inhalt. Es ist die Treue gegenüber dem Staate, gegenüber den politischen Kontrollinstanzen, dahin, daß er sein Fachwissen in vollem Umfang ' und objektiv ausgewogen zu vermitteln hat und nicht einseitig berichten und verwerten darf.
    Die Möglichkeiten des Mißbrauchs, die zweifellos in dieser bedauerlichen Entwicklung liegen, werden immer wieder zu Spannungen zwischen Bürokratie und Politik führen müssen. Das ist kein Vorwurf — ich darf das ausdrücklich feststellen — gegenüber den Beamten, sondern die einfache Feststellung eines Sachverhalts auf Grund einer Entwicklung des letzten Jahrhunderts, mit dem sich auseinanderzusetzen eine immer vordringlichere Pflicht der politischen Instanzen wird, und zwar gleichgültig, ob es sich um die Fragen der Bundes-, der Länderpolitik oder um die Gemeindeverwaltung handelt.
    Es lohnt sich übrigens, einen kurzen Blick jenseits der Grenzen zu werfen. England und die Vereinigten Staaten haben die gleichen Sorgen, aber zur Zeit herrschen dort immer noch — dank einer alten, guten Tradition — Politik und die politisch gewählten Organe gegenüber der Bürokratie vor. Daß wir hier die Besatzungsmächte anders erleben, d. h. in der Form ihrer Bürokratie, hat zwar manche bedauerliche Fehlentwicklung in Deutschland zur Folge gehabt, darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Dinge in den Heimatländern selbst etwas anders liegen. Und gerade weil diese Erfahrung mit der Bürokratie der Besatzungsmächte, daß jahrelang nicht der Wille amerikanischer und britischer Politiker, sondern die politisch fast gar nicht kontrollierten Maßnahmen einer Bürokratie der Besatzung entschieden haben und die deutsche Politik haben beeinflussen wollen, gerade das zeigt uns doch, wie notwendig die Unterstellung der Bürokratie unter die politische Kontrolle ist. Anstatt also zu einem Übergewicht der Politik über die Verwaltung zu gelangen, stehen wir vor der Gefahr der Bürokratisierung der Politik.
    Daran sind wir in der letzten Zeit auch mehrfach erinnert worden durch das Verhalten der Bundesregierung und die politische Rührigkeit einiger ihrer Staatssekretäre. Unter dem Hinweis nämlich, daß Staatssekretäre politische Beamte seien, hat man ihnen gestattet, Politik auf eigene Faust zu machen.

    (Sehr gut! bei der SPD. — Abg. Dr. Wuermeling: Wieso?)

    Ich denke an die Rundfunksendung des Herrn Staatssekretärs Hallstein über das Ergebnis der Washingtoner Konferenz, die anschließend noch Gegenstand einer besonderen Aussprache im Bundestag sein wird. Ich meine als weiteres Beispiel aber auch die Rede des Herrn Staatssekretärs Tiedeck am 11. Januar dieses Jahres über den hessischen Rundfunk zu den gesamtdeutschen Wahlen. Ich beanstande hier nicht so sehr die Stellungnahme in der Sache, sondern die Form und den Gebrauch von Kraftausdrücken, die für einen westdeutschen Politiker nicht üblich sein sollten.
    Immerhin will ich eins zugeben: Diese Rundfunkreden hatten auch ein Gutes. Denn durch diese Rundfunkreden haben die Abgeordneten des Bundestages endlich einmal erfahren, welche Stellung die Bundesregierung in wichtigen außen-und innerpolitischen Fragen hat.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Uns ist auch nicht entgangen — und das wird nachher noch weiter zu erörtern sein —, daß die Debatten bei dem wichtigsten Gesetz seit 1945, nämlich dem Gesetz über die Montan-Union — von zwei Reden des Herrn Bundeskanzlers abgesehen — gegenüber dem Parlament nur und allein von dem Herrn Staatssekretär des Auswärtigen, also von einem Beamten geführt worden sind.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Hätte es denn nicht bei den so schwierigen Problemen unseres Wirtschaftslebens nahegelegen, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister einige Worte dazu gesagt hätte?

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Hätte es nicht nahegelegen, daß bei der schwierigen Rechtsauslegung dieser Verträge sowohl der Herr Justiz- als auch der Herr ,Verfassungsminister hier auf dieser Rednertribüne erschienen wären?

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Das haben wir vermissen müssen. Oder war es vielleicht so, daß die Herren Bundesminister ein Redeverbot hatten?

    (Sehr gut! bei der • SPD. — Zuruf von der Mitte: Das kommt wohl bei Ihnen vor?!)

    Staatssekretäre, meine Herren von der Bundesregierung, heißen politische Beamte deswegen, weil sie aus politischen Gründen jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Aber sie sind nicht politische Beamte, weil sie Politik machen dürften!

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Andererseits — und hier stimme ich meinem Herrn Vorredner und auch dem Herrn Bundesinnenminister durchaus zu — wollen wir natürlich keine politischen Eunuchen, weil das in eine Isolierung und dazu führt, daß der Staat von dem einzelnen Bürger nicht als Helfer, sondern als eine ihm gegenüberstehende Gewalt empfunden wird, der er sich persönlich nicht gewachsen fühlt und von der er erdrückt wird.
    Nun noch zu einigen Einzelfragen aus dem Gesetz.
    4 besagt, daß Beamter nur werden könne, wer hoheitsrechtliche oder solche Aufgaben erfüllt, die aus Gründen der Sicherheit des Staates nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen. Dabei bleibt nach wie vor die Grenzziehung zwischen Beamten und Angestellten zu flüssig. Praktisch wird damit auch die Regelung des Gesetzes von 1937 wiederholt, die sich weder in der Praxis bewährt hat noch in der Praxis hat durchgeführt werden können. Diese Regelung bringt die Gefahr mit sich, daß nur der höhere Dienst durch Beamte wahrgenommen werden kann und daß die Männer und Frauen der einfacheren Schichten und der niederen Funktionen nicht in den Genuß der beamtenrechtlichen Sicherungen kommen.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Völliger Irrtum!)

    Uns erscheint der Vorschlag des Sozialausschusses
    des Bundesrates richtiger, der fordert, Beamte für
    solche Aufgaben zu bestellen, die nach ihrer Art,


    (Dr. Menzel)

    Dauer oder Bedeutung zur Sicherung der Unabhängigkeit bei ihrer Erfüllung eine enge Bindung zum Dienstgeber erfordern.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige Worte zu den Laufbahnrichtlinien sagen. Es mag zweifelhaft sein, ob es richtig ist, sie in das Gesetz hineinzunehmen; das mag der Ausschuß entscheiden. Eingehen muß ich jedoch auf folgendes: Auch für den einfachen Dienst wird als Mindestanforderung der Besuch einer achtklassigen Schule vorgeschrieben. Meine Damen und Herren, das ist neu. Damit schließen Sie zunächst einmal die Hunderttausende von Kindern der Dorfgemeinden und der kleinen Städte aus, die sich mangels einer genügend großen Zahl von Kindern eine achtklassige Schule nicht leisten können. Und in dem gleichen Augenblick, in dem die Bundesregierung hier auch für den einfachsten Staatsdienst den Besuch einer achtklassigen Schule fordert, legt sie durch ihre politischen Freunde in Nordrhein-Westfalen ein Schulgesetz vor, in welchem vorgeschlagen wird, leistungsfähige achtklassige Schulen aus konfessionellen Gründen in minderklassige Schulen zu zerschlagen.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Unseren politischen Freunden in Düsseldorf ist wiederholt erklärt worden, die Aufteilung von Volksschulen aus konfessionellen Gründen bedeute keinen Nachteil für die pädagogische Entwicklung und keinen Nachteil für die Berufsentwicklung und die Berufsauswahl der Kinder. Die Bundesregierung, die doch aus dem gleichen politischen Holz geschnitzt ist, straft diese Erklärung Lügen, indem sie gleichzeitig festlegt: auch Schrankenwärter oder Briefträger kann nur werden, wer eine achtklassige Schule besucht hat.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Das steht ja gar nicht drin!)

    Meine Damen und Herren, ich sehe, daß meine Redezeit leider ausgeschöpft ist. Ich kann daher zu meinem Bedauern einige Dinge, die — erfreulicherweise — im Gesetzentwurf enthalten sind und zu denen ich noch einige Anregungen geben wollte, hier nicht mehr vorbringen.
    Zum Schluß nur noch eines: wir begrüßen es, daß der Herr Bundesinnenminister hier noch einmal mit aller Deutlichkeit die Verfassungstreue der Beamten gefordert hat, wobei ein Lippenbekenntnis nicht ausreicht. Sie muß durch die aktive Arbeit der Beamten bewiesen werden. Nach den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte könnte die Demokratie sehr skeptisch sein. Aber wir wollen uns davon nicht leiten lassen.
    Wir Sozialdemokraten wünschen, daß die Demokratie sich schützend vor jeden Beamten stellt, der nicht nur ihr Diener, sondern ihr Mitstreiter zu sein bereit ist. W i r sind dazu bereit. An den Beamten wird es nun liegen, zu beweisen, daß nicht nur ihre Aktenarbeit, sondern auch ihre Liebe zur Freiheit dieser Demokratie gehören. Aber auch hier ist es wie in allen Dingen des Lebens: Das Wort ist nichts, die Tat ist alles!

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Kleindinst.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Ferdinand Kleindinst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Der Herr Bundesminister des Innern hat darauf hingewiesen, daß von der Fertigstellung dieses Entwurfes bis zu seiner Vorlage an den Bundesrat und Bundestag fast ein Jahr vergangen ist. Ich hebe das deshalb hervor, weil ich vor etwa einem Jahr hier erklärt habe, mir sei gesagt worden, der Entwurf des Bundesbeamtengesetzes sei fertiggestellt. Wir haben die Regierung damals nicht ohne Grund verteidigt; ich muß das deshalb nochmals unterstreichen. Der Gesetzentwurf mußte j a nicht nur die Verhandlungen mit den Ressorts des Bundes und der Länder und mit den Beamtenverbänden durchlaufen, sondern es mußten auch andere Klippen umschifft werden, die Sie alle kennen.
    Das Gesetz ist in erster Linie ein Gesetz für die Verwaltungsbeamten des Bundes, und zwar — nach der ganzen Verteilung der Zuständigkeiten — von Verwaltungszweigen, die eine Spezialaufgabe erfüllen, während die beamtenrechtliche Regelung für die Beamten der allgemeinen Verwaltung, die der Länder und Gemeinden, den Landesbeamtengesetzen obliegt. Es ist schon ein gewisser Unterschied zwischen den Aufgaben der Beamten gegeben; denn gerade die Beamten der allgemeinen Verwaltungen kommen in Erfüllung ihrer Verpflichtungen am vielseitigsten mit der Bevölkerung in Berührung,. wenn auch zugegeben werden muß, daß sich in den Ländern leider auch eine ständige Zersplitterung der allgemeinen Verwaltung in Sonderverwaltungen — ohne Grund — durchsetzt.
    Der Herr Kollege Menzel hat bedauert, daß über die Rolle der Beamten, namentlich der Verwaltungsbeamten, in unserem Staate zu wenig gesagt worden ist. Meine Damen und Herren, die Repräsentanten des Staates sind seine obersten Organe; die Beamten sind die Diener des demokratischen Staates. Das Wort „Staatsdiener" ist ja ein Begriff, der das ganze Beamtenrecht und die gesamte Verwaltung seit 150 Jahren durchlaufen hat. Ich glaube, daß der Begriff des Staatsdieners nie in einem anderen Sinne, wenn auch unter anderen Verfassungen, aufgefaßt worden ist. Der Beamte hat die Gesetze des demokratischen Staates zu vollziehen, er hat das Recht zu wahren, er hat die Belange der Bevölkerung wahrzunehmen und er hat die aktiven, die schöpferischen Aufgaben anzuregen, einzuleiten und vorzuschlagen. Er ist also in jeder Hinsicht Diener des demokratischen Staates.
    Ich glaube, daß die Bestimmungen über das Beamtenrecht in der Weimarer Verfassung kaum den Nationalsozialismus gefördert haben. Ich habe ja die Zeit selber in einer gehobenen Stellung der Verwaltung durchlebt. Die Verhältnisse waren in den deutschen Landesteilen sicher etwas verschieden. Aber es waren doch Ausnahmen, daß sich Beamte des gehobenen und des höheren Dienstes vor 1933 dieser Bewegung angeschlossen haben. Im großen und ganzen war es ein Teil der Militäranwärter, die auf ganz anderem Wege zu dieser Bewegung gestoßen sind. Die meisten Verwaltungsbeamten sind erst 1937 in die Partei eingetreten, als die Repräsentanten des Staates längst kapituliert hatten und als sich eine Konsolidierung des Gewaltstaates durchgesetzt hatte.
    Nun sind die Voraussetzungen für die Berufung zum lebenslänglichen Beamten behandelt worden. Auch ich glaube, daß die Hoheitsaufgaben und die Aufgaben der Wahrung der Sicherheit des Staates und des öffentlichen Lebens die Tätigkeit des Beamten nicht erschöpfen. Die Aufgaben des Staates sind viel größer geworden. Vor allem sind auch noch die finanziellen Interessen, die Vermögensinteressen des Staates und die Individualrechte des Staatsbürgers zu wahren. Wir werden uns im Aus-


    (Dr. Kleindinst)

    schuß über eine richtige Fassung dieses Paragraphen zu unterhalten haben.
    Bei den Beamtenpflichten steht naturgemäß die Rechtmäßigkeit der Amtshandlungen an der Spitze, nicht in dem Sinne, daß es sich hier um eine neue Verpflichtung handelt. Die Rechtmäßigkeit der Verwaltung und die Rechtmäßigkeit des Handelns der Beamten ist eine ganz alte Pflicht des Beamtentums, ich darf wohl sagen, seit 150 Jahren. Aber es hat seine Bedeutung, daß diese Bestimmung im vorläufigen Bundesbeamtengesetz ausgebaut worden ist, nach den Eingriffen in die Verwaltung, die die NSDAP vorgenommen hat, und nachdem die NSDAP durch ihre Gewaltmaßnahmen über Gesetz und Verordnung — je nach der Willkür einzelner Gewalthaber — hinweggeschritten ist.
    Neben dieser Verpflichtung muß man vor allem auch eines betonen, was gerade seit 1933 und bis heute in die öffentliche Erfahrung getreten ist. Es handelt sich nicht nur um Kenntnisse der Verwaltung und des Verwaltungsrechts, sondern es handelt sich auch um eine allgemeine Haltung, die dem Einzelinteresse, das draußen in der Wirtschaft maßgebend ist, gegenübersteht. Das Interesse des Staates, das Gemeinwohl des Staatsbürgers muß an erster Stelle stehen. Diese Haltung muß durch Vorbildung und Erziehung schon vom Eintritt in den Staatsdienst an anerzogen und erworben werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Vieles von dem, was heute beanstandet werden muß und zu Erregungen Anlaß gibt, rührt nur davon her, daß Personen mit einer ganz anderen Berufsauffassung, die anderswo berechtigt ist, in den Staatsdienst eintreten, in dem das Gegenteil von dem, was draußen im Wirtschaftsleben maßgebend ist, vorherrschen muß.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Nun hat gerade Herr Kollege Menzel mit Recht darauf hingewiesen, daß sich der öffentliche Einfluß auch auf finanziellem Gebiete durch die Ausbreitung der Aufgaben des Staates aufs äußerste ausgeweitet hat und daß das eine Entwicklung ist, die angesichts unserer Schwierigkeiten vorerst gar nicht abzusehen ist. Eben deshalb muß neben der Kenntnis der öffentlichen Aufgaben auch diese innere Haltung und diese innere Verpflichtung gegenüber_ dem demokratischen Staat und gegenüber dem Gemeinwohl als eine vordringliche Aufgabe des Beamtentums herausgestellt werden. Wir werden uns überlegen müssen, ob wir das im Gesetz nicht noch festlegen können.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Eine weitere Aufgabe ist in der letzten Zeit bei den Pflichten des Beamten hervorgetreten, die der Amtsverschwiegenheit. Wir alten Beamten waren uns über diese Verpflichtung vollkommen im klaren. Auch sie hat eine gewisse Auflockerung erfahren. Wenn im Gesetzentwurf steht: Amtsverschwiegenheit ist zu wahren, wenn es ein Gesetz bestimmt, wenn es eine dienstliche Anweisung fordert, so ist das klar. Aber wenn es heißt: ... wenn es dem Wesen nach erforderlich ist, dann läßt das doch der subjektiven Auffassung einen außerordentlichen Spielraum.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Wir müssen eine Fassung finden, die für die Beamten aller Dienstgrade und für die Angestellten verständlich ist, damit diese Verpflichtung einwandfrei klargestellt wird. Die Bestimmungen des
    Strafrechts müssen damit abgestimmt werden, die ja jetzt auch umstritten sind.
    Dazu gehört dann die Informationspflicht gegenüber der Presse, die eigentlich nur der Amtsleiter oder der von ihm Beauftragte erfüllen kann. Ich sehe darin eine besondere Aufgabe bezüglich der Bestimmung über die Amtspflichten, die erst jetzt nach Fertigstellung des Entwurfs durch bestimmte Vorkommnisse akut geworden ist und der wir Rechnung tragen müssen.
    Über die Gleichstellung von Mann und Frau ist bereits gesprochen worden. Diese Gleichstellung ist eine Verpflichtung gegenüber dem Grundgesetz, die jetzt eingelöst werden muß. Der Termin der Erfüllung dieser Verpflichtung rückt immer näher. Da es sich hier um ein endgültiges Beamtengesetz handelt, muß sie durchgeführt werden. Über Einzelheiten der Versorgung der Frau und, wie Sie ja alle wissen, über die an uns herantretenden Fragen betreffend die um mehr als 15 Jahre jüngere Witwe, über das Wiederaufleben des Versorgungsanspruchs bei wiederverheirateten Witwen werden wir dann im Ausschuß noch im einzelnen sprechen.
    Die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften ist immer schon erfolgt, wenigstens bei uns im Süden, schon vor 1914. Wenn das nun im Gesetz festgelegt wird, so entspricht das dem Fortschritt in der Anerkennung dieser Verbände und der Bereitschaft der obersten Bundesbehörden zur Zusammenarbeit mit ihnen.
    Der Bundespersonalausschuß hat sich nach dem Urteil der Bundesministerien bewährt. Wir begrüßen es, daß er sich bewährt hat, und wir begrüßen es, daß der Bundespersonalausschuß infolgedessen auch in das Gesetz eingebaut ist, nachdem er vorerst 'nur auf dem Verordnungswege geschaffen worden ist.
    Meine Damen und Herren, Sie sehen, daß das Gesetz auch Beziehungen zu anderen Gesetzen hat. Ich habe schon das Strafrecht und Presserecht hervorgehoben. Dis Beamtenrecht, das Gesetz zu Art. 131 des Grundgesetzes und die Bestimmungen über die Voraussetzungen für den Zugang zum Beamtentum betreffen oder streifen mindestens auch die Frage der Vorbildung. Wir wollen durch dieses Gesetz die Grundlagen für ein allgemein gebildetes und fachlich hochgebildetes Beamtentum schaffen, das in der Lage, befähigt und gewillt ist, allen neu auftretenden Aufgaben gerecht zu werden, sich mit wissenschaftlicher Überlegung auf sie einzustellen und auch die Beamten des gehobenen und des unteren Dienstes für diese Aufgaben zu interessieren, auszubilden und zu gewinnen. Diese Aufgaben sind durch die großen wirtschaftlichen Umbildungen gestellt; sie werden allein schon durch die völkerrechtlichen Lösungen gestellt sein, die wir anstreben und die wir angebahnt haben. Denken Sie nur an die Beziehung der Verwaltung zu den internationalen Institutionen, denken Sie nur an die Grundrechte, die ja nun international gesichert werden sollen. So ergeben sich für das Beamtentum Aufgaben in einer Fülle und in einem Ausmaß, wie sie früher nicht gestellt worden sind. Dazu bedürfen wir eines allgemein gebildeten und eines fachlich durchgebildeten aufgeschlossenen und zu jedem Fortschritt bereiten Berufsbeamtentums. (Sehr richtig! bei der CDU.)

    In dieser Absicht wollen wir an das Gesetz herangehen. In dieser Absicht darf ich bitten, den Gesetzentwurf dem Ausschuß zu überweisen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)