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ja, dagegen kann man doch das Schumanplan-Gericht anrufen. Ja,. das kann man schon; aber es gibt in dem Schuman-plan auch einen Artikel, der ausdrücklich bestimmt, daß die Anrufung des Gerichtes gar keine aufschiebende Wirkung hat, so daß also der Verkauf schon lange erfolgt sein kann, wenn der andere dann vielleicht vom Gerichtshof recht oder teilweise recht bekommt. Ich erinnere mich an den bekannten Satz bei den Ärzten: „Operation geglückt, Patient schon gestorben"! Dem nützt das nichts mehr, wenn er bei Gericht vielleicht mit Schadensersatzansprüchen durchkommt, wenn unterdessen durch ein Umschlagen der Konjunktur oder weiß Gott durch welche Hunderte von anderen Zufällen es hier so gekommen ist, daß dem Mann schon unter der Hand vor seinen eigenen Augen sein eigenes von ihm aufgebautes Unternehmen zum Teufel gegangen ist.
— Nein, ich höre nicht *auf, Herr Zwischenrufer, sondern ich erwarte von Ihnen, daß Sie mir darauf anworten, was denn sonst in diesem Art. 47 drinsteckt.
—Ach, das wollen Sie gar nicht, weil Sie anscheinend nicht wissen, was die Pflicht eines Volksvertreters ist, nämlich solche Bedenken auszuräumen,
wenn sie von irgendwoher vorgebracht werden. Das ist nämlich der Gegensatz zwischen Ihnen und Parlamenten in anderen demokratischen Ländern, daß dort die Regierungsleute und Regierungsparteien sich mit der Opposition sachlich auseinandersetzen und ihr sachlich antworten, wenn solche Probleme besprochen werden, aber nicht hergehen wie bei Ihnen, daß man durch falsche Zitate oder durch Unterlassen von richtigen Zitierungen hier einen Eindruck zu erwecken versucht, der vollkommen unwahr und unrichtig ist, so wie Professor Hallstein vor wenigen Tagen' auf dem Gebiet des Atlantikpakt-Plans es ungefähr ebenso wie heute zu machen versucht hat.
Meine Damen und Herren, es ist geradezu unmöglich zu sagen, wie es Dr. Hallstein tat: „Wir bekommen doch keinen Überstaat; es ist ein ganz harmloses Ding, diese Hohe Behörde"! Sie hab en einen Überstaat geschaffen! Sie haben sogar mehr geschaffen, als Sie annehmen, mehr als einen Überstaat, nämlich eine Behörde, die nicht mehr als demokratisch betrachtet werden kann, weil sie nämlich nicht mehr unmittelbar dem Volkswillen subordiniert ist, und zweitens — und das erscheint mir das Wichtigste —, weil sie bereits die Grundsätze vernachlässigt, die in unserer Verfassung und in der Verfassung aller demokratischen Länder enthalten sind.
Da ist z. B. ein Grundsatz drin von der Trennung der Gewalten.
Dann gibt es in unserer Bundesverfassung so etwas wie den Art. 92, in dem genau aufgeführt ist, welches Gericht nur und welche Gerichte nur in der Lage sind, gegen Staatsbürger vorzugehen und Strafen zu verhängen. Hier, im Schumanplan, entscheidet nicht einmal ein Gericht, sondern eine Behörde wie die Hohe Behörde. Die Haute Autorité entscheidet darüber und bestimmt Strafverfügungen und spricht Eigentum ab und erklärt Verträge für nichtig und verkauft Fabriken usw.
Das sind ja Befugnisse, die noch weit über alles hinausgehen, was man nach juristischen Grundsätzen für vertretbar erachten kann.
Solche Dinge stehen hier drin, und wir erwarten von Ihnen,
daß Sie dies e Dinge aufklären, Herr Dr. Hallstein!
— Herr Präsident, darf ich Sie ergebenst bitten, doch dafür zu sorgen, daß, wenn Zwischenrufe kommen, dann wenigstens vernünftige Zwischenrufe kommen!