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ID0118106200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1951 7539 181. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7541A, C, 7550 A, 7560B Eintritt des Abg. Segitz in den Bundestag . 7541A Anfrage Nr. 233 der Abg. Strauß u. Gen. betr. Freigabe der deutschen Warenzeichen in Argentinien (Nrn. 2854, 2937 der Drucksachen) 7541A Wiedergenesung des Abg. Dr. Laforet . 7541B Denkschrift des Bundesministers der Finanzen über Einsparungsmöglichkeiten im Besatzungslastenhaushalt (Nr. 2824 der Drucksachen) 7541B Ausschußüberweisung 7541B Änderungen der Tagesordnung . . 7541B, 7549D Stellungnahme des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Verfassungsstreit der Fraktion der SPD gegen die Bundesregierung betr. Petersberger Abkommen 7541B Beschlußfassung 7541C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 2450, 2758 [neu] der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 391, 398, 403) . . 7541D Kurlbaum (SPD) . 7541D, 7547C, 7548B, C Etzel (Duisburg) (CDU) . . 7543D, 7548C Dr. Bertram (Z) 7545C Dr. Preusker (FDP) . . . . . . 7545D Paul (Düsseldorf) (KPD) 7546D Freudenberg (FDP) . . . . . . . 7548D Hagge (CDU) 7578 Abstimmungen 7548A, B, D, 7549A Fortsetzung der zweiten und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Nr. 2830 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2885 der Drucksachen) 7550A Kunze (CDU) 7550B Abstimmungen 7550A, B Dritte Beratung des von den Abg. Dr. Kather u. Gen. sowie der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung kriegsbedingter Vermögensverluste (Nrn. 1140, 2810, zu 2810 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Umdrucke Nrn. 390, 396, 397, 400, 401) . . . 7550D Kriedemann (SPD) . . . . 7550D, 7552C, 7555A, 7559A Wackerzapp (CDU) . . . . 7552A, 7554B Kunze (CDU) 7553A Seuffert (SPD) . . 7553C, 7557B, D, 7558C Kohl (Stuttgart) (KPD) 7556B Dr. Kather (CDU) . . 7556C, 7558B, 7559D Abstimmungen 7551D, 7552B, 7553D, 7557C, 7558D, 7560A Mitteilung betr. Bildung der Bundestagsfraktion „Föderalistische Union (Bayernpartei-Zentrum)" 7560B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Handelsabkommen vom 20. Juli 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Peru (Nr. 2702 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2858 der Drucksachen) 7560C Lange (SPD), Berichterstatter . . . 7560C Beschlußfassung 7560D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes gegen unbegründete Nichtausnutzung von Einfuhrgenehmigungen (Nr. 2888 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 2914 der Drucksachen; Umdruck Nr. 402) 7561A Bromme (SPD), Berichterstatter . 7561A Beschlußfassung 7561C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Zulagen und Mindestleistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung -Unfallversicherungszulagegesetz (Nr. 2934 der Drucksachen) 7541B, 7562A Ausschußüberweisung 7562A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die einstweilige Außerkraftsetzung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Nr. 2882 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2938 der Drucksachen; Änderungsantrag Umdruck Nr. 405) 7541B, 7561D, 7562A Dr. Etzel (Bamberg) 7562B Abstimmungen 7562C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nr. 2640 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2904 der Drucksachen) 7563A Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP), Berichterstatter 7563A Beschlußfassung 7563D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes (Nr. 2832 der Drucksachen) 7564A Dr. Kleindinst (CSU) 7564A Beschlußfassung 7564C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der finanziellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und dem Land Berlin (Nr. 2417 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Berlin (9. Ausschuß) (Nr. 2915 der Drucksachen; Umdruck Nr. 399) 7564C Dr. 'Bucerius (CDU): als Berichterstatter 7564C als Abgeordneter '7565D Kohl (Heilbronn) (FDP) 7565B Cramer (SPD) 7565C Müller (Frankfurt) (KPD) 7566B Mellies (SPD) 7567A Abstimmungen 7565A, 7566A Zur Geschäftsordnung, Antrag auf Unterbrechung der Sitzung: Dr. Mende (FDP) 7567A Unterbrechung der Sitzung 7567B Zweite und dritte Beratung der von der Fraktion der Bayernpartei und von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Deutschen Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland (Nrn. 650, 2271, 2639 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 2905 der Drucksachen) 7567B Hoffmann (Lindlar) (Z), Berichterstatter 7567B Beschlußfassung 7568B Mitteilung über die Ergebnisse der Besprechung des Ältestenrats 7568D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens (Nrn. 2520, 2745 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2925 der Drucksachen; Umdruck Nr. 404) 7568D Dr. Besold (BP) 7569A Schuster (DPB) 7571B Bausch (CDU) 7571C Abstimmungen 7571D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Art. 87 des Grundgesetzes (Nr. 2852 der Drucksachen) 7572B Dr. Zawadil (FDP), Antragsteller . 7572B Ausschußüberweisung 7573C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über die vor dem Bundesverfassungsgericht erhobene Klage der Sozialdemokratischen Fraktion des Bundestages gegen a) den Bundestag, b) die Bundestagsfraktion der CDU/CSU, c) die Bundestagsfraktion der FDP, d) die Bundestagsfraktion der DP, wegen § 48 a der Vorläufigen Geschäftsordnung des Bundestages (Nr. 2926 der Drucksachen) 7573D Dr. Reismann (Z), Berichterstatter 7573D Dr. Mende (FDP) 7574D Dr. von Merkatz (DP) 7575B Gengler (CDU) 7575B Beschlußfassung 7575C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Leistung von Vorschüssen auf festzusetzende Entschädigungsansprüche besatzungsgeschädigter Personen (Nrn. 2711, 2863 der Drucksachen) 7575C Gengler (CDU), Berichterstatter . 7575C Beschlußfassung 7576A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Institut für landwirtschaftliches Bauwesen und Bauforschung (Nrn. 2375, 2864 der Drucksachen) 7576B Eckstein (SPD), Berichterstatter . 7576B Beschlußfassung 7576C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs gegen die Herstellung usw. von Kriegsspielzeug (Nr. 2890 der Drucksachen) . . 7576D Frau Thiele (KPD), Antragstellerin 7576D Ausschußüberweisung 7577C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 392) 7577C Beschlußfassung 7577C Beratung der Übersicht Nr. 44 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 393) 7577C Beschlußfassung 7577C Glückwunsch zum 76. Geburtstag des Alterspräsidenten Abg. Löbe 7577D Weihnachts- und Neujahrswünsche des Präsidenten Dr. Ehlers 7577D Nächste Sitzung 7568D, 7577D Anlage: Erklärung des Abg. Hagge (CDU) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft . . . 7578 Die Sitzung wird um 13 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Anlage Anlage zum Stenographischen Bericht der 181. Sitzung Erklärung des Abgeordneten Hagge (CDU) zur Abstimmung nach § 107 der Geschäftsordnung zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nrn. 2450, 2758 (neu), Umdruck Nr. 391): Ich bestreite dem Bundestag das Recht, ein Gesetz zu beschließen, wonach eine Person verpflichtet wird, anderen Personen Kredit zu geben. Der Bundestag kann durch Gesetze Steuern und Abgaben allgemeiner Art beschließen, aber nie eine Verpflichtung zur Hergabe von Krediten. Hinweisen möchte ich dabei auf die schlechte Liquiditätslage der allgemeinen gewerblichen Wirtschaft. Auch diese Tatsache verbietet ein solches Gesetz.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bestreiten nicht das Recht jener Kreise der Bevölkerung, die, sozial und wirtschaftlich schwach, glauben, durch Selbsthilfeeinrichtungen ihre realen Einkommen verbessern zu können. Wir geben auch zu, daß die Konsumgenossenschaften, die unter der nationalsozialistischen Herrschaft enteignet worden sind, einen juristischen und einen moralischen Anspruch auf Wiedergutmachung haben. Wir sind aber der Meinung, daß die ursprünglich von dem Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in Aussicht genommene Begrenzung der Wiederaufbauperiode der Konsumgenossenschaften mit dem 31. Dezember 1951 wohl als ausreichend bemessen anzusehen ist. Die Entwicklung der Mitgliederbestände und der Zahl der Verteilungsstellen der Konsumgenossenschaften läßt durchaus eine positive Tendenz erkennen. So ist der Mitgliederstand nach den eigenen Mitteilungen des Zentralverbandes vom Jahre 1948 auf 1949 von 756 000 auf 1 018 000, also um rund 263 000, gestiegen. Vom Jahre 1949 auf 1950 hat er sich um weitere 305 000 erhöht, und es darf vielleicht mit einiger Wahrscheinlichkeit angenommen werden, daß diese günstige Entwicklung auch im Jahre 1951, für das eine authentische Zahl noch nicht vorliegt, angehalten hat. Wir sind sogar der Meinung, daß die kommenden Jahre noch eine raschere Entwicklung bringen werden, als es die zurückliegenden ersten Aufbauphasen ersehen lassen; denn die absolute Steigerung der Zunàhme von 263 000 Mitgliedern im Jahre 1948/ 49 auf 305 000 im Jahre 1949/50 ist beträchtlich. Wir sind also der Auffassung, daß es wohl ausreichend sein dürfte, die ursprünglich auf den 31. Dezember 1951 bemessene Auslaufzeit noch bis zum 31. Dezember 1952 zu erstrecken. Wir glauben, daß es möglich sein wird, bis dahin sowohl bei den Verteilungsstellen wie auch bei den Mitgliederbeständen ungefähr wieder zu den Zahlen des Jahres 1930 zu kommen und die Verluste aufzuholen.

    (Zuruf von der SPD: Sie bekommen einen Aufnahmeschein!)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich kann noch bekanntgeben, daß eben zu § 1 ein Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP mit demselben Inhalt eingereicht worden ist, „1953" durch „1952" zu ersetzen.

(Zuruf rechts: 1. Juli!)

— Hier steht 31. Dezember. Das ist für die Entschließung, die nachher zu fassen ist. Das Datum, das Sie mir eben zurufen, steht in Ziffer 2 dieses Antrags und betrifft die Entschließung.
Wer für Annahme des Abänderungsantrags ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe!
— Das letzte ist die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt, § 1 unverändert angenommen.
Ich rufe auf die §§ 1 a und 2, — Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf und eröffne die allgemeine Aussprache. —
Keine Wortmeldungen. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wir treten in die Einzelberatung ein: Ich rufe auf die §§ 1, — 1 a und 2, — Einleitung und Überschrift. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit.
Schlußabstimmung: Wer für Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; das Gesetz ist angenommen.
Wir müssen noch über die Entschließung abstimmen. Auch hier ist ein Abänderungsantrag gestellt. Der Unterschied zwischen den beiden Anträgen besteht darin, daß im Antrag des Ausschusses die Regierung ersucht wird, bis zum 31. Dezember 1952 das neue Gesetz vorzulegen, während sie im Abänderungsantrag ersucht wird, das Änderungsgesetz bis zum 1. Juli 1952 vorzulegen. Der Abänderungsantrag hat Vorrecht bei der Abstimmung. Ich lasse darüber abstimmen.
Wer für den Abänderungsantrag ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das letzte ist die Mehrheit; der Abänderungsantrag ist abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über den Antrag des Ausschusses Drucksache Nr. 2938 Ziffer 2. Wer dafür


(Vizepräsident Dr. Schmid)

ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; die Entschließung ist angenommen. Der Punkt der Tagesordnung ist erledigt.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen (Nr. 2640 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2904 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 169. Sitzung.)

Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Dr. Hoffmann (Schönau).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Hoffmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Durchführung des Gesetzes über Leistungen aus vor der Währungsreform eingegangenen Renten- und Pensionsversicherungen vom 11. Juni 1951 haben sich einige technische Schwierigkeiten ergeben, deren Behebung der interfraktionelle Initiativgesetzentwurf auf Drucksache Nr. 2640 bezweckt. Dieser Entwurf wurde in der 169. Sitzung dem Ausschuß für Geld und Kredit — federführend — und weiterhin dem Ausschuß für Sozialpolitik überwiesen. Der Entwurf sah weitgehende Ermächtigungen der Bundesregierung — mit Zustimmung des Bundesrats — zum Erlaß von Rechtsverordnungen vor.
    Gegen diesen Vorschlag hat der Vertreter des Bundesjustizministeriums in den Ausschußberatungen Bedenken geltend gemacht. Er hat insbesondere darauf hingewiesen, daß nach Art. 80 des Grundgesetzes Ermächtigungen für die Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen nach Inhalt, Zweck und Ausmaß genau bestimmt werden müssen, was in dem Initiativgesetzentwurf nicht der Fall sei. Es ist dann im Ausschuß ein Vorschlag der beteiligten Ministerien zur Diskussion gestellt worden, der die verschiedenen notwendigen Ergänzungen und Änderungen materiell zu regeln beabsichtigte, aber auf die Ermächtigung zu Rechtsverordnungen verzichtete. Dieser Entwurf hat dann in den Beratungen im Ausschuß für Geld und Kredit die Fassung gefunden, die Ihnen in der Drucksache Nr. 2904 vorliegt.
    Ich kann mich darauf beschränken, zu einigen Bestimmungen dieses Entwurfes Bemerkungen zu machen. Der § 5 des Gesetzes sah eine Frist von sechs Monaten für die Berechnung der Beträge vor, für die Rentenausgleichsforderungen gegen den Bund zuzuteilen sind. Diese Frist hat sich in einigen Fällen als unzulänglich erwiesen. Infolgedessen wird jetzt in der Ergänzung zu § 5 der Versicherungsaufsichtsbehörde das Recht zugestanden, in Ausnahmefällen die Frist zu verlängern. Weiterhin ist in § 5 ein Abs. 4 eingefügt worden, der vorsieht, daß Zinsbeträge für eine Rentenausgleichsforderung, die der Schuldner der Rentenausgleichsforderungen an das Versicherungsunternehmen erst nach dem Zeitpunkt leistet, zu dem sie nach Abs. 1 Satz 2 zu zahlen sind, von diesem Zeitpunkt an jährlich mit 5 v. H. zu verzinsen sind. Ebenso sind mit 5 v. H. zu verzinsen Zinsbeträge für eine Rentenausgleichsforderung, die dem Schuldner zu erstatten sind.
    § 5 a neuer Fassung hat lediglich formale Bedeutung. Er legt fest, daß Rentenausgleichsforderungen Schuldbuchforderungen sind und daß sie auf Ersuchen des Bundesministeriums der Finanzen in das Bundesschuldbuch einzutragen sind.
    Wesentlich ist die neue Fassung des § 6 des Gesetzes. Die bisherige Fassung des § 6 bestimmt, daß die Beleihung oder der Verkauf von Rentenausgleichsforderungen unzulässig ist, es sei denn, daß die Versicherungsaufsichtsbehörde die Unmöglichkeit der Rentenauszahlung, also die Illiquidität bei einzelnen Versicherungsunternehmen feststellt. Diese Bestimmung hat sich in der Praxis als unwirksam erwiesen. Man hat nämlich auch mit Zustimmung der Versicherungsaufsichtsbehörde in Fällen, in denen es erforderlich gewesen wäre, Liquiditätshilfe nicht leisten können, weil das Zentralbanksystem sich zu Recht auf den Standpunkt gestellt hat, daß nach dem Bankgesetz die Möglichkeit des Ankaufs solcher Rentenausgleichsforderungen nicht besteht. Um die mancherlei Schwierigkeiten zu beheben, die infolge mangelnder Liquidität einzelner Versicherungsunternehmungen entstanden sind, ist inzwischen eine Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und der Bank deutscher Länder dahin erzielt worden, daß in solchen Fällen zwar nicht Rentenausgleichsforderungen, wohl aber andere Ausgleichsforderungen vorübergehend illiquiden Versicherungsunternehmungen abgenommen werden dürfen. Das ist eine vorübergehende Hilfe. In Verbindung mit dem kommenden Bundesbankgesetz wird dieser Fragenkomplex erneut zu behandeln sein. Es besteht aber nunmehr die Gewißheit, daß in dieser Übergangszeit den Versicherungsunternehmungen wirksam geholfen werden kann, die wegen vorübergehender Illiquidität die zusätzlichen Rentenforderungen nicht oder nicht pünktlich haben erfüllen können.
    Der § 7 des Gesetzes, der neu eingefügt werden soll, regelt die Ausdehnung des Gesetzes auf Berlin. In Abs. 1 finden Sie die übliche Formel für die Ausdehnung von Bundesgesetzen auf Berlin mit den Abweichungen, die sich daraus ergeben, daß die Neuordnung des Geldwesens in Berlin auf anderen Rechtsgrundlagen beruht als in der Bundesrepublik.
    Schließlich wird der Bundesminister der Justiz ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister der Finanzen die neue Fassung des Gesetzes bekanntzugeben.
    Meine Damen und Herren, der Ausschuß für Sozialpolitik, dem die Vorlage ebenfalls überwiesen wurde, hat sich in seiner Sitzung am 5. Dezember 1951 damit befaßt und den Beschlüssen des Ausschusses für Geld und Kredit zugestimmt. Ich habe Sie daher im Namen beider Ausschüsse zu bitten, der Vorlage in der Fassung der Drucksache Nr. 2904 Ihre Zustimmung zu geben.