Rede:
ID0118014900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 32
    1. den: 2
    2. Meine: 1
    3. Damen: 1
    4. und: 1
    5. Herren,: 1
    6. ich: 1
    7. rufe: 1
    8. Punkt: 1
    9. 12: 1
    10. auf:Erste: 1
    11. Beratung: 1
    12. des: 1
    13. Entwurfs: 1
    14. eines: 1
    15. Gesetzes: 1
    16. über: 1
    17. Niederlassungsbereich: 1
    18. von: 1
    19. Kreditinstituten: 1
    20. Wünscht: 1
    21. die: 1
    22. Regierung,: 1
    23. Gesetzentwurf: 1
    24. zubegründen?: 1
    25. —: 1
    26. Der: 1
    27. Herr: 1
    28. Bundesminister: 1
    29. derFinanzen: 1
    30. hat: 1
    31. das: 1
    32. Wort.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1951 7469 180. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7471A, 7530A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über das Paßwesen 7471B Vierten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes . 7471B Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei 7471C Gesetz über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft 7471C Gesetz über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7471C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und drei Zusatzvereinbarungen . . 7471C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll . . . . 7471C Gesetz über das Inkrafttreten von Vorschriften des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande . . . . 7471C Gesetz über die Feststellung von Mindestarbeitsbedingungen 7471C Gesetz zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes 7471C Gesetz zur Anpassung der Facharztordnung für die deutschen Ärzte an die Fortschritte der medizinischen Wissenschaft und Praxis 7471C Anfrage Nr. 234 der Abg. Strauß, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Einstellungsbedingungen für den öffentlichen Dienst (Nrn. 2855, 2930 der Drucksachen) 7471C Anfrage Nr. 232 der Abg. Hoffmann (Lindlar), Frau Wessel und Fraktion betr. Auszahlung für Wildschäden in den von den Besatzungsmächten beschlagnahmten Jagdrevieren (Nrn. 2827, 2931 der Drucksachen) 7471D Bericht des Bundesministers des Innern über die Regelung der Winterbeihilfe (Nr. 2929 der Drucksachen) 7471D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 2928 der Drucksachen) 7471D Teilnahme von Mitgliedern der Türkischen Großen Nationalversammlung als Gäste an der Sitzung 7471D Präsident Dr. Ehlers . . . . 7471D, 7473B Muhlis Tumay, Erster Vizepräsident der Türkischen Großen Nationalversammlung 7472D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht über Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Nr. 2831 der Drucksachen) 7473B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 7473C Müller (Frankfurt) (KPD) 7473D Wehner (SPD) 7474C Beschlußfassung 7474D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Bekanntgabe des Bundesjugendplans 1951/52 (Nr 2840 der Drucksachen) 7475A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7475A, 7487C Frau Keilhack (SPD) 7478C Frau Rösch (CDU) 7482A Ribbeheger (Z) 7483B Frau Thiele (KPD) 7483C Dr. Mende (FDP) 7485B Ausschußüberweisung 7488B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Mißbilligung der Haltung des Bundesminister der Justiz Dr. Dehler (Nr. 2714 [neu] der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung der Haltung des Bundesministers der Justiz Dr. Dehler (Nr. 2897 der Drucksachen) 7488B zur Sache: Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 7488B, 7502B Bazille (SPD), Antragsteller 7490C, 7497D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7492A, 7499D Wönner (SPD) 7493C Renner (KPD) 7495B Euler (FDP) 7496D Willenberg (Z) 7498D Dr. Hammer (FDP) 7499A Dr. Krone (CDU) 7503B zur Geschäftsordnung: Ewers (DP) 7501B Ritzel (SPD) 7501C Beschlußfassung 7503B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Nachweisungen der Ausführung von Beschlüssen des Bundestages (Nr. 2833 der Drucksachen) 7503C, 7505B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 7505C Müller (Hessen) (SPD) 7505D Ewers (DP) 7506C Ausschußüberweisung 7506D Beratung des Antrags der Abg. Jacobi, Dr. Dresbach, Dr. Becker (Hersfeld), Dr. Reismann u. Gen. betr. Ausschuß für Kommunalpolitik (Nr. 2834 der Drucksachen) 7503C zur Sache: Dr. Dresbach (CDU), Antragsteller . . 7503D zur Geschäftsordnung: Dr. Mende (FDP) 7505A Mellies (SPD) 7505B Beschlußfassung 7505B Beratung der Übersicht Nr. 43 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestags über Petitionen (Umdruck Nr. 378) 7506D Beschlußfassung 7506D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über die Haushaltsrechnungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und für das Rechnungsjahr 1949 (1. April bis 20. September 1949) (Nr. 2907 der Drucksachen) 7506D Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 7507A Schoettle (SPD) 7509C Bausch (CDU) 7510C Beschlußfassung 7511C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Außerkraftsetzung der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und des Bundesministers für Wohnungsbau vom 29. November 1951 PR Nr. 71/51 über Maßnahmen auf dem Gebiet des Mietpreisrechts (Nr. 2887 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Altbaumieten (Nr. 2913 der Drucksachen) 7511C Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 7511D, 7517D Jacobi (SPD), Antragsteller 7513A, 7517B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 7515B, 7517A Froehlich (BHE-DG) 7516B Wirths (FDP) 7517B Beschlußfassung - 7518B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Mutter (Mutterschutzgesetz) (Nr. 1182 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2876 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 394, 395) 7518B Frau Dr. Rehling (CDU), als Berichterstatterin 7526C als Berichterstatterin 7518C Frau Thiele (KPD) 7523B 7527A, C, 7528 A, D Frau Albrecht (SPD) 7523C Frau Arnold (Z) 7523D Frau Dr. Ilk (FDP) . . 7524C, 7526B, 7528A Frau Heiler (CDU) 7525A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 7525D Frau Kipp-Kaule (SPD) 7529B Frau Kalinke (DP) 7529C Abstimmungen 7526D, 7527B, D, 7528B, 7529A, D Beratung des Antrags der DP betr. Ergänzung zur Zwölften Aufbau-Verordnung der Sozialversicherung (Nr. 2862 der Drucksachen) 7530A Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 7530A Ausschußüberweisung 7530C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über die vor dem Bundesverfassungsgericht erhobene Klage der sozialdemokratischen Fraktion des Bundestages gegen die Bundesregierung betr. Petersberger Abkommen (Nr. 2877 der Drucksachen) 7530C Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter 7530C, 7533C Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . . 7531C Beschlußfassung 7533C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 2873 der Drucksachen) 7533C Ausschußüberweisung 7533C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten (Nr. 2908 der Drucksachen) 7533D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7533D Seuffert (SPD) 7534C, 7535C Dr. Preusker (FDP) 7535A, D Scharnberg (CDU) 7535B Ausschußüberweisung . . . . . . . . 7535D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2909 der Drucksachen zu Nr. 2909) . 7536A Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 7536A Beschlußfassung 7536B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz) (Nr. 2872 der Drucksachen) 7536C Reitzner (SPD) 7536D Ausschußüberweisung 7537A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen (Nr. 2866 der Drucksachen) 7537A Ausschußüberweisung 7537A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen (Saatgutgesetz) (Nr. 2870 der Drucksachen) 7537A Ausschußüberweisung 7537B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 7 Abs. 2 des Güterfernverkehrsänderungsgesetzes (Nr. 2847 der Drucksachen) 7537B Ausschußüberweisung 7537B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere (Nr. 2715 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2910 der Drucksachen) . . . . 7537B Ruhnke (SPD), Berichterstatter . . 7537B Beschlußfassung 7537C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Fernmeldeverkehr Atlantik City 1947 (Nr. 2595 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) (Nr. 2911 der Drucksachen) . . . 7537C Beschlußfassung 7537D Nächste Sitzung 7537D Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag gehört. Es ist sehr schwer zu sagen, welches der weitergehende Antrag ist; ich glaube aber, daß es der Antrag der Fraktion der SPD ist — ich bitte um Entschuldigung: der Antrag der Ausschußmitglieder, für die Herr Abgeordneter Dr. Arndt gesprochen hat. Ich lasse also zunächst über diesen Antrag abstimmen. Ich bitte diejenigen, die dafür sind, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das letzte ist zweifellos die Mehrheit; der Antrag ist abgelehnt.
    Dann kommen wir zu dem Ausschußantrag, den der Herr Abgeordnete Dr. Kopf vorgetragen hat. Ich bitte diejenigen, die ihm zustimmen, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
    Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu Punkt 11 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ändernng des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 2873 der Drucksachen).
    Die Regierung hat auf eine Begründung verzichtet. Ich darf vielleicht empfehlen, unter diesen Umständen auch auf eine Aussprache zu verzichten und den Gesetzentwurf dem Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen zu überweisen. — Es wird nicht widersprochen; ich nehme die Zustimmung des Hauses dazu an.

    (Präsident Dr. Ehlers übernimmt wieder den Vorsitz.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 12 auf:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten (Nr. 2908 der Drucksachen).
Wünscht die Regierung, den Gesetzentwurf zu
begründen? — Der Herr Bundesminister der
Finanzen hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Zweck des Gesetzes über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten ist die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der überregionalen Aktienbanken. In erster Linie betrifft das Gesetz die früheren Großbanken, die Commerzbank, die Deutsche und die Dresdner Bank und ihre Nachfolgeinstitute. Es betrifft aber auch andere Aktienbanken, die ein Interesse daran haben, über die Grenzen einzelner Länder hinaus Niederlassungen zu unterhalten, wie die Banken für Gemeinwirtschaft oder insbesondere ausländische Banken, soweit sie im deutschen Kreditgeschäft tätig werden wollen.
    Durch alliierte Gesetze und Verordnungen ist im Jahre 1947 den Banken die Unterhaltung von Niederlassungen außerhalb der Grenzen eines Landes untersagt worden. Seitdem führen die Niederlassungen der früheren Großbanken, die in erster Linie von diesen Bestimmungen betroffen wurden, ihre Geschäfte in den einzelnen Ländern unter neuer Firmenbezeichnung wie selbständige Bankinstitute.

    Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß eine so weitgehende Aufgliederung wirtschaftlich nicht zweckmäßig ist. Die zum Teil einseitige Wirtschaftsstruktur der Länder gestattet den Banken weder einen Ausgleich der Risiken noch einen Geld- oder Kapitalausgleich, wie er sich früher im Rahmen der größeren Institute von selbst ergab. Einige Nachfolgeinstitute in den kleinen und wirtschaftlich schwächeren Ländern sind, auf sich selbst gestellt, heute nicht in der Lage, der Wirtschaft die notwendigen Kredite zuzuführen und befriedigende Geschäftsergebnisse zu erzielen. Als Geschäftspartner für ausländische Banken kommen die meisten Nachfolgeinstitute in der jetzigen Form mangels einer eigenen Rechtspersönlichkeit und wegen ihres zu geringen Eigenkapitals nicht in Betracht. Unter diesen Umständen besteht eine wirtschaftliche Notwendigkeit, die Bildung größerer, selbständiger und leistungsfähiger Banken wieder zu ermöglichen.
    Auf der anderen Seite ist aber nicht beabsichtigt, die Großbanken in ihrer früheren Form wiedererstehen zu lassen. Das Gesetz sieht daher die Bildung von drei Bankräumen im Bundesgebiet vor. Das Land Nordrhein-Westfalen hat infolge der hohen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Industriereviers schon heute wieder leistungsfähige Banken. Es wird daher auch künftig einen Bankbezirk für sich bilden. Den zweiten Bankbezirk bilden die vier nördlichen Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Den dritten Bezirk bilden die übrigen sechs süddeutschen Länder. Diese Bezirke sind groß genug, daß Banken gebildet werden können, die die Finanzbedürfnisse der Wirtschaft auf absehbare Zeit befriedigen können. Den früheren Großbanken ermöglicht
    diese Regelung die Zusammenfassung der zur Zeit 30 Nachfolgeinstitute zu neun leistungsfähigen Banken.
    Rechtlich allerdings erfolgt die Bildung dieser neuen Banken nicht durch Fusionen der Nachfolgeinstitute, sondern durch Ausgründung neuer Kreditinstitute durch die alten Großbanken. Das liegt daran, daß die alliierten Gesetze und Verordnungen die früheren Großbanken weder aufgelöst noch rechtlich aufgeteilt haben. Die derzeitigen 30 Nachfolgeinstitute haben keine eigene Rechtspersönlichkeit, keine eigenen Gesellschaftsorgane und Aktionäre. Sie sind nach wie vor Vermögensbestandteile der früheren Großbanken. Der Gesetzgeber kann nur von dieser Rechtslage ausgehen. Daher ist das vorliegende Gesetz über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten ein Entflechtungsgesetz.
    Dieses deutsche Entflechtungsgesetz kennt keine Treuhänder oder Verwalter, keine Kerngesellschaften und keine längeren Zeiten der Ungewißheit für Gläubiger und Anteilseigner über ihre Ansprüche und Rechte. Grundsätzlich finden die allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften, inbesondere die des Aktienrechts, Anwendung. Das Gesetz beschränkt sich auf die Festlegung der Bankbezirke, auf Vorschriften, die die Ausgründung der Nachfolgeinstitute technisch erleichtern, auf einige Bestimmungen zum Schutze der Gläubiger und Aktionäre und enthält schließlich noch Vorschriften über Steuererleichterungen, damit vermieden wird, daß die Gesellschaften anläßlich der geforderten Aufteilung mit Steuern belastet werden, die ohne diese Teilung nicht entstanden wären. Die Verteilung der Vermögenswerte der Banken und der Forderungen gegen sie auf die einzelnen Nachfolgeinstitute
    bleibt der verantwortlichen Entscheidung der gesetzlichen Organe der Banken überlassen. Die Bankaufsichtsbehörden werden dafür Sorge tragen, daß die Ausgründungen unverzüglich durchgeführt werden.
    Der Gesetzentwurf ist, da er ein der alliierten Gesetzgebung vorbehaltenes Gebiet regelt, mit der Alliierten Hohen Kommission erörtert worden. Die Alliierten haben dem Entwurf zugestimmt und sich bereiterklärt, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ihre Gesetze und Verordnungen auf diesem Gebiet aufzuheben.
    Auch die in erster Linie Betroffenen, die Banken selbst, sind der Auffassung, daß die gefundene Lösung eine geeignete Grundlage für die. Neuordnung ihrer Institute bildet.
    Diese Lösung ist nicht etwa dem alliierten Wollen, sondern eigener deutscher Überzeugung, gegründet mit auf die Erfahrungen der Jahre 1930/ 31, entsprungen. Die Lösung hat die Zustimmung der Betroffenen gefunden und der Bundesrat — in allen seinen Ausschüssen einstimmig — hat dem Gesetzentwurf zugestimmt. Ich hoffe, daß der Gesetzentwurf auch Ihre Zustimmung finden wird.

    (Beifall.)