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ID0118014200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1951 7469 180. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7471A, 7530A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über das Paßwesen 7471B Vierten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes . 7471B Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei 7471C Gesetz über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft 7471C Gesetz über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7471C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und drei Zusatzvereinbarungen . . 7471C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll . . . . 7471C Gesetz über das Inkrafttreten von Vorschriften des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande . . . . 7471C Gesetz über die Feststellung von Mindestarbeitsbedingungen 7471C Gesetz zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes 7471C Gesetz zur Anpassung der Facharztordnung für die deutschen Ärzte an die Fortschritte der medizinischen Wissenschaft und Praxis 7471C Anfrage Nr. 234 der Abg. Strauß, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Einstellungsbedingungen für den öffentlichen Dienst (Nrn. 2855, 2930 der Drucksachen) 7471C Anfrage Nr. 232 der Abg. Hoffmann (Lindlar), Frau Wessel und Fraktion betr. Auszahlung für Wildschäden in den von den Besatzungsmächten beschlagnahmten Jagdrevieren (Nrn. 2827, 2931 der Drucksachen) 7471D Bericht des Bundesministers des Innern über die Regelung der Winterbeihilfe (Nr. 2929 der Drucksachen) 7471D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 2928 der Drucksachen) 7471D Teilnahme von Mitgliedern der Türkischen Großen Nationalversammlung als Gäste an der Sitzung 7471D Präsident Dr. Ehlers . . . . 7471D, 7473B Muhlis Tumay, Erster Vizepräsident der Türkischen Großen Nationalversammlung 7472D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht über Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Nr. 2831 der Drucksachen) 7473B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 7473C Müller (Frankfurt) (KPD) 7473D Wehner (SPD) 7474C Beschlußfassung 7474D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Bekanntgabe des Bundesjugendplans 1951/52 (Nr 2840 der Drucksachen) 7475A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7475A, 7487C Frau Keilhack (SPD) 7478C Frau Rösch (CDU) 7482A Ribbeheger (Z) 7483B Frau Thiele (KPD) 7483C Dr. Mende (FDP) 7485B Ausschußüberweisung 7488B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Mißbilligung der Haltung des Bundesminister der Justiz Dr. Dehler (Nr. 2714 [neu] der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung der Haltung des Bundesministers der Justiz Dr. Dehler (Nr. 2897 der Drucksachen) 7488B zur Sache: Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 7488B, 7502B Bazille (SPD), Antragsteller 7490C, 7497D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7492A, 7499D Wönner (SPD) 7493C Renner (KPD) 7495B Euler (FDP) 7496D Willenberg (Z) 7498D Dr. Hammer (FDP) 7499A Dr. Krone (CDU) 7503B zur Geschäftsordnung: Ewers (DP) 7501B Ritzel (SPD) 7501C Beschlußfassung 7503B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Nachweisungen der Ausführung von Beschlüssen des Bundestages (Nr. 2833 der Drucksachen) 7503C, 7505B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 7505C Müller (Hessen) (SPD) 7505D Ewers (DP) 7506C Ausschußüberweisung 7506D Beratung des Antrags der Abg. Jacobi, Dr. Dresbach, Dr. Becker (Hersfeld), Dr. Reismann u. Gen. betr. Ausschuß für Kommunalpolitik (Nr. 2834 der Drucksachen) 7503C zur Sache: Dr. Dresbach (CDU), Antragsteller . . 7503D zur Geschäftsordnung: Dr. Mende (FDP) 7505A Mellies (SPD) 7505B Beschlußfassung 7505B Beratung der Übersicht Nr. 43 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestags über Petitionen (Umdruck Nr. 378) 7506D Beschlußfassung 7506D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über die Haushaltsrechnungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und für das Rechnungsjahr 1949 (1. April bis 20. September 1949) (Nr. 2907 der Drucksachen) 7506D Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 7507A Schoettle (SPD) 7509C Bausch (CDU) 7510C Beschlußfassung 7511C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Außerkraftsetzung der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und des Bundesministers für Wohnungsbau vom 29. November 1951 PR Nr. 71/51 über Maßnahmen auf dem Gebiet des Mietpreisrechts (Nr. 2887 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Altbaumieten (Nr. 2913 der Drucksachen) 7511C Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 7511D, 7517D Jacobi (SPD), Antragsteller 7513A, 7517B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 7515B, 7517A Froehlich (BHE-DG) 7516B Wirths (FDP) 7517B Beschlußfassung - 7518B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Mutter (Mutterschutzgesetz) (Nr. 1182 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2876 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 394, 395) 7518B Frau Dr. Rehling (CDU), als Berichterstatterin 7526C als Berichterstatterin 7518C Frau Thiele (KPD) 7523B 7527A, C, 7528 A, D Frau Albrecht (SPD) 7523C Frau Arnold (Z) 7523D Frau Dr. Ilk (FDP) . . 7524C, 7526B, 7528A Frau Heiler (CDU) 7525A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 7525D Frau Kipp-Kaule (SPD) 7529B Frau Kalinke (DP) 7529C Abstimmungen 7526D, 7527B, D, 7528B, 7529A, D Beratung des Antrags der DP betr. Ergänzung zur Zwölften Aufbau-Verordnung der Sozialversicherung (Nr. 2862 der Drucksachen) 7530A Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 7530A Ausschußüberweisung 7530C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über die vor dem Bundesverfassungsgericht erhobene Klage der sozialdemokratischen Fraktion des Bundestages gegen die Bundesregierung betr. Petersberger Abkommen (Nr. 2877 der Drucksachen) 7530C Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter 7530C, 7533C Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . . 7531C Beschlußfassung 7533C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 2873 der Drucksachen) 7533C Ausschußüberweisung 7533C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten (Nr. 2908 der Drucksachen) 7533D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7533D Seuffert (SPD) 7534C, 7535C Dr. Preusker (FDP) 7535A, D Scharnberg (CDU) 7535B Ausschußüberweisung . . . . . . . . 7535D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2909 der Drucksachen zu Nr. 2909) . 7536A Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 7536A Beschlußfassung 7536B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz) (Nr. 2872 der Drucksachen) 7536C Reitzner (SPD) 7536D Ausschußüberweisung 7537A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen (Nr. 2866 der Drucksachen) 7537A Ausschußüberweisung 7537A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen (Saatgutgesetz) (Nr. 2870 der Drucksachen) 7537A Ausschußüberweisung 7537B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 7 Abs. 2 des Güterfernverkehrsänderungsgesetzes (Nr. 2847 der Drucksachen) 7537B Ausschußüberweisung 7537B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere (Nr. 2715 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2910 der Drucksachen) . . . . 7537B Ruhnke (SPD), Berichterstatter . . 7537B Beschlußfassung 7537C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Fernmeldeverkehr Atlantik City 1947 (Nr. 2595 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) (Nr. 2911 der Drucksachen) . . . 7537C Beschlußfassung 7537D Nächste Sitzung 7537D Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! In der gesunden Aufwärtsentwicklung unserer deutschen Arbeiterschaft wächst in der Praxis sehr oft ein invalidenversicherungspflichtiger Arbeiter in eine angestelltenversicherungspflichtige Tätigkeit hinein. Die Zwölfte Aufbauverordnung und die in der Zeit von 1935 erlassenen Bestimmungen hindern einen Arbeiter, der als Gärtner etwa Gartenmeister, als Arbeiter Werkmeister, als Schiffer Schiffsführer wird, daran, Mitglied seiner bisherigen Krankenkasse zu bleiben, wenn er eine angestelltenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt.
    Das typische Beispiel für die Unmöglichkeit und die unzureichende Regelung im Gesetz ist das Beispiel der Rheinschiffer, die, wenn sie bei einer Reederei auf dem Rhein als Schiffsführer beschäftigt werden, angestelltenversicherungspflichtig, aber als Schiffsführer auf der Elbe invalidenversicherungspflichtig sind.
    In der Rentenversicherung ist das Wechseln von der Invaliden- zu der Angestelltenversicherung in der Wanderversicherung geregelt. Für die Krankenversicherung ist eine Ergänzung der Zwölften Aufbauverordnung notwendig, damit die nicht durch Berufswechsel, aber durch die Art der Tätigkeit in die Angestelltenversicherung hineinwechselnden Arbeiter die Möglichkeit haben, ihrer alten Krankenkasse anzugehören.
    Wir bitten Sie daher, unserem Antrag zur Erweiterung des § 4 Abs. 1 der Zwölften Aufbauverordnung der Sozialversicherung vom 24. Dezember 1935 zuzustimmen und folgenden Satz einzufügen:
    Die Mitgliedschaft bleibt bestehen, wenn beim Überwechseln von einer invalidenversicherungspflichtigen Beschäftigung in eine angestelltenversicherungspflichtige der Beruf nicht gewechselt wird.
    Wir bitten, den Antrag nach Möglichkeit ohne Aussprache dem Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort zur Aussprache ist nicht gewünscht. Die Aussprache ist damit geschlossen.
Es ist Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik beantragt. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, die Hand zu heben. — Das ist die Mehrheit. Es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 21 der Tagesordnung:, Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über die vor dem Bundesverfassungsgericht erhobene Klage der sozialdemokratischen Fraktion des Bundestages gegen die Bundesregierung betreffend Petersberger Abkommen (Nr. 2877 der Drucksachen).
Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Abgeordneter Dr. Kopf.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Kopf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion des Deutschen Bundestages hat beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Bundesregierung eingereicht und beantragt, ganz allgemein festzustellen, daß auch Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Alliierten Hohen Kommission der Zustimmung der für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes bedürfen; weiterhin, daß die Bundesregierung die dem Bundestag nach Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes zustehenden verfassungsmäßigen Rechte verletzt hat, indem sie es unterließ, die zwischen dem Bundeskanzler und der Alliierten Hohen Kommission getroffenen Abmachungen — das sogenannte Petersberger Abkommen — dem Bundestag in der Form eines Bundesgesetzes zur Zustimmung vorzulegen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Klage dem Präsidium des Deutschen Bundestags zur Äußerung übersandt. Der Rechtsausschuß hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und in welcher Weise der Bundestag zu dieser Klage Stellung nehmen soll. Zunächst lag nur eine kurze Klagebegründung vor, in der von der Klagepartei ausgeführt wird, daß nach Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes Verträge, die die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, der Zustimmung und Mitwirkung der für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften bedürfen. Ferner wurde ausgeführt, daß das Petersberger Abkommen ein Vertrag sei, der sowohl Gegenstände der Bundesgesetzgebung berühre als auch Abmachungen politischer Natur enthalte. Eine ausführliche Klagebegründung, die von der SPD-Fraktion inzwischen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden ist, lag dem Rechtsausschuß bis jetzt noch nicht vor.
    Nach dem Gesetz über das Bundesverfassungsgericht besteht die Möglichkeit, daß auch der Bundestag bei einem derartigen Konflikt zwischen den obersten Bundesorganen dem Verfahren beitreten kann; er muß nicht beitreten, aber er kann beitreten. Daher war die Frage zu prüfen, ob von diesem Beitrittsrecht Gebrauch gemacht werden soll.
    Nun hat in der Sitzung des deutschen Bundestags vom 24. und 25. November 1949 nicht nur eine Bekanntgabe des Petersberger Abkommens stattgefunden, sondern es ist damals auch über einen Antrag der Fraktion der SPD abgestimmt worden. Die SPD hat damals beantragt, der Bundestag solle


    (Dr. Kopf)

    es mißbilligen, daß der Herr Bundeskanzler das mit der Hohen Kommission geschlossene Abkommen ohne bundesgesetzliche Ermächtigung gemäß Art. 24 Abs. 1 des Grundgesetzes unterzeichnet hat, obwohl damit eine Übertragung von Hoheitsrechten verbunden war. Weiterhin sollte nach dem Antrag der SPD-Fraktion der Bundestag der Auffassung Ausdruck geben, daß das Abkommen auch bei Außerachtlassung des Art. 24 Abs. 1 des Grundgesetzes gemäß Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes durch Bundesgesetz bedarf. Über diesen Antrag der SPD-Fraktion sowie über einen ähnlich gehaltenen Antrag der kommunistischen Fraktion ist eine Abstimmung erfolgt. Beide Anträge sind damals von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt worden. Diese beiden Anträge haben nicht zu dem behaupteten politischen Inhalt des Abkommens Stellung genommen, sondern in erster Linie zu der Rechtsfrage, ob dieses Abkommen der Genehmigung der zur Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften bedarf oder nicht. Der Bundestag hat damals durch Ablehnung dieser beiden Anträge in seiner Mehrheit zum Ausdruck gebracht, daß er eine derartige Genehmigung nicht für erforderlich hält. Der Bundestag hat somit damals zur Rechtsfrage selbst bereits Stellung genommen.
    Nun liegt zu der Frage, ob und inwieweit der Bundestag sich bei Prozessen ähnlicher Art einschalten soll, bereits ein Präzedenzfall vor, nämlich der Prozeß über die Rechtsgültigkeit der beiden Neugliederungsgesetze. In diesem ersten Fall hat der Bundestag beschlossen, zwar nicht dem Verfahren beizutreten, aber von dem Äußerungsrecht, das ihm in dem speziellen Fall der Normenkontrolle zusteht, Gebrauch zu machen; und er hat davon auch Gebrauch gemacht.
    Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um eine Normenkontrolle, sondern um einen Konflikt zwischen den höchsten Bundesorganen. Hier sehen die Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nicht ein bloßes Äußerungsrecht vor. Vielmehr kann die Mitwirkung des Bundestages nur in der Form des Beitritts der einen oder anderen Partei gegenüber erfolgen.
    Ich bin nun, nachdem bereits dieser eine Präzedenzfall vorliegt und nachdem der Bundestag zu der in der Klage aufgeworfenen Rechtsfrage durch Ablehnung der beiden Anträge selbst Stellung genommen hat, der Auffassung, daß es sich für den Bundestag empfehlen dürfte, sich auch in diesem Falle durch Beitritt am Verfahren zu beteiligen. Der Beitritt kann meines Erachtens nur in der Weise erfolgen, daß der Bundestag die Stellungnahme, die er damals durch die Ablehnung der beiden Anträge zum Ausdruck gebracht hat, auch heute wieder beibehält, d. h. daß er zu seinem damaligen Mehrheitsbeschluß steht. Ich stelle namens eines Teiles der Ausschußmitglieder den Antrag — einen Antrag, den ich gleich übergeben werden —:
    Der Bundestag beschließt, in dem Verfassungsrechtsstreit der sozialdemokratischen Fraktion des Bundestages gegen die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung gemäß § 65 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes beizutreten. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht wird beauftragt, über Art und Form des Beitritts dem Bundestag einen -Vorschlag zur Beschlußfassung zu unterbreiten.
    Zur Klarstellung sei nochmals bemerkt, daß der Bundestag drei Wahlmöglichkeiten besitzt. Er
    könnte erstens davon absehen, sich selbst in irgendeiner Form an dem Verfahren zu beteiligen. Er kann zweitens den Beitritt beschließen und hierbei entweder der Klagpartei, der sozialdemokratischen Fraktion, oder der Beklagten, der Bundesregierung, beitreten.
    Aus den Gründen, die ich Ihnen dargelegt habe, wird von mir im Auftrage eines Teiles der Ausschußmitglieder — eine Abstimmung hat bei uns nicht stattgefunden — der Antrag gestellt, daß der Bundestag der beklagten Partei, nämlich der Bundesregierung, beitreten möge und damit die Stellungnahme der Mehrheit des Bundestages bestätigen wolle. Ferner soll der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht dem Plenum Vorschläge darüber machen, in welcher Art und Form — ob schriftlich oder mündlich, ob durch Entsendung eines Vertreters oder bloß auf schriftlichem Wege — dieser Beitritt vollzogen werden soll.

    (Beifall in der Mitte.)