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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1951 7469 180. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7471A, 7530A Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über das Paßwesen 7471B Vierten Gesetz zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes . 7471B Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei 7471C Gesetz über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft 7471C Gesetz über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7471C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll und drei Zusatzvereinbarungen . . 7471C Gesetz über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung nebst Schlußprotokoll . . . . 7471C Gesetz über das Inkrafttreten von Vorschriften des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande . . . . 7471C Gesetz über die Feststellung von Mindestarbeitsbedingungen 7471C Gesetz zur Änderung des Tarifvertragsgesetzes 7471C Gesetz zur Anpassung der Facharztordnung für die deutschen Ärzte an die Fortschritte der medizinischen Wissenschaft und Praxis 7471C Anfrage Nr. 234 der Abg. Strauß, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Einstellungsbedingungen für den öffentlichen Dienst (Nrn. 2855, 2930 der Drucksachen) 7471C Anfrage Nr. 232 der Abg. Hoffmann (Lindlar), Frau Wessel und Fraktion betr. Auszahlung für Wildschäden in den von den Besatzungsmächten beschlagnahmten Jagdrevieren (Nrn. 2827, 2931 der Drucksachen) 7471D Bericht des Bundesministers des Innern über die Regelung der Winterbeihilfe (Nr. 2929 der Drucksachen) 7471D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 2928 der Drucksachen) 7471D Teilnahme von Mitgliedern der Türkischen Großen Nationalversammlung als Gäste an der Sitzung 7471D Präsident Dr. Ehlers . . . . 7471D, 7473B Muhlis Tumay, Erster Vizepräsident der Türkischen Großen Nationalversammlung 7472D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Bericht über Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Nr. 2831 der Drucksachen) 7473B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Vertriebene 7473C Müller (Frankfurt) (KPD) 7473D Wehner (SPD) 7474C Beschlußfassung 7474D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums betr. Bekanntgabe des Bundesjugendplans 1951/52 (Nr 2840 der Drucksachen) 7475A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7475A, 7487C Frau Keilhack (SPD) 7478C Frau Rösch (CDU) 7482A Ribbeheger (Z) 7483B Frau Thiele (KPD) 7483C Dr. Mende (FDP) 7485B Ausschußüberweisung 7488B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Mißbilligung der Haltung des Bundesminister der Justiz Dr. Dehler (Nr. 2714 [neu] der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Mißbilligung der Haltung des Bundesministers der Justiz Dr. Dehler (Nr. 2897 der Drucksachen) 7488B zur Sache: Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 7488B, 7502B Bazille (SPD), Antragsteller 7490C, 7497D Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7492A, 7499D Wönner (SPD) 7493C Renner (KPD) 7495B Euler (FDP) 7496D Willenberg (Z) 7498D Dr. Hammer (FDP) 7499A Dr. Krone (CDU) 7503B zur Geschäftsordnung: Ewers (DP) 7501B Ritzel (SPD) 7501C Beschlußfassung 7503B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Nachweisungen der Ausführung von Beschlüssen des Bundestages (Nr. 2833 der Drucksachen) 7503C, 7505B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 7505C Müller (Hessen) (SPD) 7505D Ewers (DP) 7506C Ausschußüberweisung 7506D Beratung des Antrags der Abg. Jacobi, Dr. Dresbach, Dr. Becker (Hersfeld), Dr. Reismann u. Gen. betr. Ausschuß für Kommunalpolitik (Nr. 2834 der Drucksachen) 7503C zur Sache: Dr. Dresbach (CDU), Antragsteller . . 7503D zur Geschäftsordnung: Dr. Mende (FDP) 7505A Mellies (SPD) 7505B Beschlußfassung 7505B Beratung der Übersicht Nr. 43 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestags über Petitionen (Umdruck Nr. 378) 7506D Beschlußfassung 7506D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über die Haushaltsrechnungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und für das Rechnungsjahr 1949 (1. April bis 20. September 1949) (Nr. 2907 der Drucksachen) 7506D Dr. Blank (Oberhausen) (FDP), Berichterstatter 7507A Schoettle (SPD) 7509C Bausch (CDU) 7510C Beschlußfassung 7511C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Außerkraftsetzung der Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und des Bundesministers für Wohnungsbau vom 29. November 1951 PR Nr. 71/51 über Maßnahmen auf dem Gebiet des Mietpreisrechts (Nr. 2887 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Altbaumieten (Nr. 2913 der Drucksachen) 7511C Paul (Düsseldorf) (KPD), Antragsteller 7511D, 7517D Jacobi (SPD), Antragsteller 7513A, 7517B Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 7515B, 7517A Froehlich (BHE-DG) 7516B Wirths (FDP) 7517B Beschlußfassung - 7518B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Mutter (Mutterschutzgesetz) (Nr. 1182 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) (Nr. 2876 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 394, 395) 7518B Frau Dr. Rehling (CDU), als Berichterstatterin 7526C als Berichterstatterin 7518C Frau Thiele (KPD) 7523B 7527A, C, 7528 A, D Frau Albrecht (SPD) 7523C Frau Arnold (Z) 7523D Frau Dr. Ilk (FDP) . . 7524C, 7526B, 7528A Frau Heiler (CDU) 7525A Frau Schroeder (Berlin) (SPD) . . 7525D Frau Kipp-Kaule (SPD) 7529B Frau Kalinke (DP) 7529C Abstimmungen 7526D, 7527B, D, 7528B, 7529A, D Beratung des Antrags der DP betr. Ergänzung zur Zwölften Aufbau-Verordnung der Sozialversicherung (Nr. 2862 der Drucksachen) 7530A Frau Kalinke (DP), Antragstellerin 7530A Ausschußüberweisung 7530C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) über die vor dem Bundesverfassungsgericht erhobene Klage der sozialdemokratischen Fraktion des Bundestages gegen die Bundesregierung betr. Petersberger Abkommen (Nr. 2877 der Drucksachen) 7530C Dr. Kopf (CDU), Berichterstatter 7530C, 7533C Dr. Arndt (SPD), Berichterstatter . . 7531C Beschlußfassung 7533C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes (Nr. 2873 der Drucksachen) 7533C Ausschußüberweisung 7533C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Niederlassungsbereich von Kreditinstituten (Nr. 2908 der Drucksachen) 7533D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7533D Seuffert (SPD) 7534C, 7535C Dr. Preusker (FDP) 7535A, D Scharnberg (CDU) 7535B Ausschußüberweisung . . . . . . . . 7535D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2909 der Drucksachen zu Nr. 2909) . 7536A Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 7536A Beschlußfassung 7536B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz) (Nr. 2872 der Drucksachen) 7536C Reitzner (SPD) 7536D Ausschußüberweisung 7537A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen (Nr. 2866 der Drucksachen) 7537A Ausschußüberweisung 7537A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen (Saatgutgesetz) (Nr. 2870 der Drucksachen) 7537A Ausschußüberweisung 7537B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 7 Abs. 2 des Güterfernverkehrsänderungsgesetzes (Nr. 2847 der Drucksachen) 7537B Ausschußüberweisung 7537B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere (Nr. 2715 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) (Nr. 2910 der Drucksachen) . . . . 7537B Ruhnke (SPD), Berichterstatter . . 7537B Beschlußfassung 7537C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Fernmeldeverkehr Atlantik City 1947 (Nr. 2595 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Post- und Fernmeldewesen (28. Ausschuß) (Nr. 2911 der Drucksachen) . . . 7537C Beschlußfassung 7537D Nächste Sitzung 7537D Die Sitzung wird um 13 Uhr 33 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. August Dresbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Antragsteller sind sich bewußt, daß die Gesetzgebung über das Kommunalverfassungsrecht bei den Ländern liegt. Die gleiche Lage ist beim kommunalen Abgabenrecht gegeben, allerdings im Rahmen der Art. 105 Abs. 2 Ziffer 3 und 106 Abs. 2 des Grundgesetzes. Hier ergibt sich das besondere Interesse am materiellen Recht der reinen Kommunalsteuern, das der Bund in seine Gesetzgebung einbezogen hat: Gewerbesteuer und Grundsteuer. Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß die endgültige Regelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 107 des Grundgesetzes ebenfalls stark die Interessen der Gemeinden und Gemeindeverbände treffen wird. Die Bundesgesetzgebung auf dem Gebiete des Beamtenrechts im


    (Dr. Dresbach)

    Sinne des Art. 75 Ziffer 1 berührt die Gemeinden nur rahmenmäßig. Soweit die Gemeinden und Gemeindeverbände in Bundesauftragsangelegenheiten tätig werden, sind die Rechte des Bundes gemäß Art. 85 Abs. 2 Satz 2 in der Beamtenrechtsgesetzgebung schon stärker. Die Gesetzgebung zu Art. 131 hat schließlich gezeigt, wieweit der Bund in das innerste Gefüge, d. h. in die Personalhoheit der Gemeinden eingreifen kann.
    Zum kommunalen Wirtschaftsrecht kann die Auffassung vertreten werden, daß hier die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes gemäß Art. 74 Ziffer 11 in Frage kommt. Verwiesen sei auf die bedeutsame Rolle der Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Energieversorgung, der Wasserwirtschaft, beim Nahverkehr und auch bei der Ernährungswirtschaft, soweit die Schlacht- und Viehhöfe der größeren Städte zur Verfügung stehen.
    Die gesamte kommunale Wirtschaft berührt sich wiederum mit den Fragen der Kreditversorgung. Wie stark die Interessen der Gemeinden und Gemeindeverbände von allen Interventionen des Bundes auf dem Gebiete des Bau-, Siedlungs- und Wohnungswesens berührt werden, braucht wohl nicht näher ausgeführt zu werden. Kurz vermerkt sei hier der vom ersten Bundeswohnungsbaugesetz verordnete zehnjährige Grundsteuerausfall.
    Die Funktionen des Trägers der öffentlichen Fürsorge bringen die Gemeinden und Gemeindeverbände in enge Berührung mit der Sozialversicherung und damit in den. Bereich der Anrechenbarkeit der übrigen sozialen Leistungen einschließlich derer der Soforthilfe. Der Umstand, daß die Gemeinden und Gemeindeverbände Betriebseigentümer sind, macht sie zum mindesten zu starken Interessenten an der sozialpolitischen Gesetzgebung, sei es auf dem Gebiet des Mitbestimmungsrechts, sei es auf dem Gebiet des Tarifvertragswesens, des Kündigungsschutzes usw. Die Gemeinden dürfen hier mit gutem Recht eine Sonderstellung gegenüber der Erwerbswirtschaft verlangen. Der Tatbestand des Betriebseigentums ragt in den Komplex des Lastenausgleichs hinein.
    Diese Aufzählung von Berührungspunkten zwischen Gemeinden und Bund und dessen Gesetzgebung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
    Das sogenannte Dritte Reich hat, gestützt auf die Vorarbeiten in der Weimarer Republik, das Kommunalrecht durch Reichsgesetzgebung stark vereinheitlicht. Es darf festgestellt werden, daß die damals geschaffenen Vorschriften über Haushaltsrecht, Kassenrecht, Eigenbetriebe usw. nach wie vor ganz oder teilweise in den Ländern gelten und daß beispielsweise die sogenannte revidierte Gemeindeordnung, die vom britischen Gesetzgeber oktroyiert wurde, das Finanz- und Wirtschaftsrecht der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 fast kopiert hat. Auf dem Gebiet des Kommunalverfassungsrechts haben es sich die Besatzungsgesetzgeber dagegen sehr angelegen sein lassen, das Recht ihrer Heimatländer aufzuzwingen, so daß hier allmählich eine Art babylonischer Sprachenverwirrung entstanden ist. Genannt sei beispielsweise das sinngemäße Auseinanderfallen gleichlautender Dienstbezeichnungen in der britischen Zone einerseits und in den anderen Besatzungszonen andererseits.
    Das Interesse des Bundes an einem weitgehend gleichförmigen Kommunalverfassungsrecht ist vor allem im Hinblick auf die Art. 84 und 85 des
    Grundgesetzes gegeben, d. h. also in der Ausführung der Bundesgesetze. Der Begriff „nachgeordnete" Behörde in Art. 84 Abs. 3 des Grundgesetzes betrifft nicht nur unmittelbare Landesbehörden, beispielsweise solche der inneren Verwaltung, sondern auch Kommunalbehörden. Der Begriff „alle Behörden" gemäß Art. 85 Abs. 4 des Grundgesetzes erfaßt auch die Gemeinden und Gemeindeverbände.
    Mit einer Zunahme der Bundesgesetzgebung und der Bundesaufträge muß gerechnet werden. Unser ganzes Tun und Treiben in diesem Hohen Hause bietet den Beweis. Für die steigenden Aufgaben der Bundessicherheit kommt eine wachsende Verwaltungstätigkeit in Frage, die früher unter der Abkürzung RV verstanden wurde. Wenn aber solche Aufgaben wachsen oder wieder erwachsen, dann hat gerade der Bund ein Interesse daran, die Gemeinden und Gemeindeverbände gleichförmig ansprechen zu können, und er hat ein weiteres Interesse daran, daß die Gemeinden - wie übrigens auch die Länder - über die genügende Verwaltungskraft verfügen.
    Die Antragsteller glauben, den Sinn des Grundgesetzes dahin auslegen zu dürfen, daß es besser sei, die Gemeinden und Gemeindeverbände als Unterinstanz in Bundesauftragsangelegenheiten einzuschalten, denn neue vertikale Sonderbehörden des Bundes aufzubauen. So ist beispielsweise den Stadt- und Landkreisen die Errichtung der Soforthilfeämter übertragen worden. Die Gefahr neuer Bundessonderbehörden steht aber offensichtlich vor der Tür, wie die Anträge auf den Drucksachen Nrn. 2852 und 2853 besagen. In diesen Anträgen zur Ergänzung des Art. 87 des Grundgesetzes wird nicht mehr und nicht weniger verlangt als eine bundeseigene Verwaltung für Angelegenheiten der Vertriebenen, und zwar in Form von Mittel- und Unterbehörden. Wenn es nicht zur Errichtung neuer Bundessonderbehörden kommen soll, dann muß der Bund ein wachsames Auge für die Lage der Gemeinden und Gemeindeverbände haben und eine starke koordinierende Stellung einnehmen. Die gegebene Stelle hierfür ist das Bundesministerium des Innern.
    Das Interesse der Gemeinden und Gemeindeverbände verlangt auf der andern Seite, daß jegliche Gesetzgebung des Bundes, die neue Aufträge und Ausgaben für die Gemeinden und Gemeindeverbände bringt, durch eine Art von Filter gesiebt werde. Die meisten der Antragsteller sind deshalb auch der Meinung, daß die gegenwärtigen Referate im Bundesministerium des Innern nicht genügen, sondern daß es zu einer regelrechten Kommunalabteilung im Sinne der Abteilung V des früheren Reichsinnenministeriums kommen muß. Die Antragsteller sind sich aber bewußt, daß es bis dahin noch lange Weile haben kann, daß aber dann der besagte Filter zum mindesten in Form eines Ausschusses für Kommunalpolitik des Bundestages eingerichtet werden muß. Die Belange der Gemeinden und Gemeindeverbände können unter dem Gesichtswinkel des Bundes nicht nur dem Bundesrat anvertraut werden, zumal da es auf dem sehr wichtigen Gebiet der sogenannten inneren Finanzausgleiche auch starke Konfliktspunkte zwischen den Ländern einerseits und den Gemeinden und Gemeindeverbänden andererseits geben kann. In kommunalen Dingen muß es eine volle Parität zwischen Bundestag und Bundesrat geben. Deshalb der Antrag. Er trägt den Interessen der Gemeinden Rechnung, aber er legt das Schwergewicht auf


    (Dr. Dresbach)

    das Interesse des Bundes an den Gemeinden, und zwar im Sinne genügender Verwaltungskraft zur Erfüllung von Bundesauftragsangelegenheiten.
    Der Antrag zielt nicht auf eine Verfassungsänderung; in den Motiven ist sogar einmal angeführt worden, daß er eine Änderung des Grundgesetzes vermeiden will. Deshalb dürfte er für alle Parteien annehmbar sein.
    Und nun noch ein Wort der freien Rede: Kommunalpolitiker aller Parteien, vereinigt Euch!

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat schlägt vor, auf eine Aussprache zu verzichten. — Das Haus ist einverstanden. Ich lasse abstimmen.

(Abg. Dr. Mende: Zur Geschäftsordnung!)

— Zur Geschäftsordnung Herr Abgeordneter Mende!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Mende


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Grundsätzlich stimmen wir diesem Antrag zu. Wir möchten aber doch im Geschäftsordnungsausschuß, da wir ohnehin über die Gesamtstruktur unserer Ausschüsse beraten werden, diesen Antrag noch einmal prüfen, vielleicht mit der Frage, ob es nicht genüge, einen Unterausschuß im Rahmen des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zu schaffen. Vergessen wir nicht, daß wir über 40 Ausschüsse haben und versuchen wollen, um einer rationellen Gestaltung unserer Arbeit willen einige Ausschüsse zusammenzulegen. Ich bitte daher um Überweisung dieses Antrages in den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität.