Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Ich hoffe, daß ich meine Redezeit nicht überschreite. Ich möchte Ihnen auch einige Worte über den Bundesjugendplan sagen, so wie wir ihn in unserer Fraktion ansehen. Wir freuen uns sehr darüber, daß der diesjährige Bundesjugendplan endlich verkündet worden ist. Wir bedauern, daß es nun Dezember geworden ist, bis wir erfahren haben, daß wir in diesem Jahr leider über die Mittel des Innenministeriums vom letzten Jahr nicht hinauskommen, daß uns wiederum nur 17,5 Millionen DM zur Verfügung stehen. Wir geben jedoch die Hoffnung nicht auf, daß in dem Nachtragshaushaltsplan dieses Geschäftsjahres noch weitere Mittel zugunsten des Bundesjugendplans für besonders dringliche Objekte bereitgestellt werden können. Vor allen Dingen hoffen wir zuversichtlich — und ich möchte das in diesem Augenblick sehr dringend an das Ministerium weitergeben —, daß der neue, der dritte Bundesjugendplan wirklich termingemäß am 1. April 1952 anläuft, damit die Kuratorien in den Ländern eine leichtere Arbeit haben, damit das Bundeskuratorium selber einen Plan aufstellen kann und damit wir nicht in einen solchen Zeitdruck wie bei dem gegenwärtigen Bundesjugendplan kommen, der als Termin für die letzten Anträge den 31. Dezember 1951 festgesetzt hat. Auch die Verlängerung bis Ende Januar 1952 für besonders dringende Fälle hilft nicht darüber hinweg, daß wir mit den Anträgen einfach in eine unliebsame Drängelei hineingekommen sind.
Im einzelnen darf ich folgendes sagen. Wir begrüßen es vor allen Dingen, daß der Bundesjugendplan eine Koordinierung verschiedener Ministerien vorsieht. Es geht also nicht nur darum, daß wir aus dem Haushalt des Bundesinnenministeriums einen gewissen Geldbetrag für die Zwecke des Bundesjugendplans zur Verfügung haben, sondern auch andere Ministerien beteiligen sich daran. Ich möchte nicht versäumen, deutlich zum Ausdruck zu bringen, daß wir uns sehr darüber freuen, daß uns über die Mittel der Kriegsfolgenhilfe aus dem Arbeitsministerium in diesem Jahr nicht 13 Millionen DM, sondern 30 Millionen DM zur Verfügung stehen. Das ist mehr als das Doppelte des letzten Jahres. Wir nehmen an, daß wir damit wesentlich mehr zu Nutz und Frommen unserer Jugend tun können. Gerade auf dem Gebiet, das meine Vorrednerin immer wieder angesprochen hat, auf dem Gebiet der Grundausbildungslehrgänge und der Arbeitsbeschaffung, um die Not der heimst-, berufs- und arbeitslosen Jugend zu lindern, hoffen wir mit diesem mehr als doppelt so hohen Betrag wirksame Abhilfe schaffen zu können.
Eine Neuerung in der Hilfe für die Berufsnot unserer Jugend ist auch darin zu sehen, daß das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2 Millionen DM aus den Mitteln des Marshallplans für einen landwirtschaftlichen Beratungsdienst für die ländliche Jugend zur Verfügung stellt. Auch das ist meines Erachtens eine Sache, die der Berufsertüchtigung unserer Jugend dient. Ich glaube, wir sind uns alle darüber klar, wie wichtig es ist, einen voll ausgebildeten und leistungsfähigen landwirtschaftlichen Berufsnachwuchs unter unserer Jugend zu schaffen. Unsere Ernährungslage und die Abhängigkeit unseres Volkes vom Ausland auf diesem Sektor müssen uns immer und immer wieder veranlassen, der Ausbildung des landwirtschaftlichen Nachwuchses und der Steigerung unseres Ertrages die allergrößte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Darum begrüßen wir alle Maßnahmen, mit denen das Landwirtschaftsministerium sich in die Berufsförderung und Berufsausbildung unserer Jugend einschaltet.
Das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen hat im Rahmen des Bundesjugendplans bereits verschiedene wertvolle Einzelaktionen in Berlin durchgeführt. Auch dafür sind wir außerordentlich dankbar; denn der Bundesjugendplan soll sich nicht nur auf das Bundesgebiet erstrecken, sondern soll vor allen Dingen auch der deutschen Jugend in Berlin zugute kommen.
Das Bundesministerium für Vertriebene hat sich ebenfalls in die Hilfe des Bundesjugendplans mit eingeschaltet und ist mit dabei beteiligt, daß wir die Betreuung der Jugend, die zu uns flüchtet, wirksam durchführen können. Es ist ohne allen Zweifel ganz klar, daß der zweite Jugendplan wesentlich über das hinausgeht, was wir vor einem Jahre im ersten Jugendplan vorgesehen hatten; und ich hoffe sehr, daß wir auch weiterhin den nächsten Bundesjugendplan über den zweiten hinaus entwickeln können.
Im einzelnen haben wir natürlich auch Wünsche. Wenn wir z. B. immer und immer wieder hören, daß die Jugendherbergen in solcher Not sind, dann muß man bedauern, daß der Betrag, den wir dafür einsetzen können, nur 400 000 DM ausmacht. Aber letzten Endes sind wir auf der andern Seite auch wieder dankbar dafür, daß eben diese 400 000 DM eingesetzt werden können. Es ist ja so, wie der Herr Minister vorhin schon ausgeführt hat, daß der Bundesjugendplan nicht eine Regierungsangelegenheit oder eine Angelegenheit der Finanzverwaltung des Bundes ist, die damit die Jugend unseres Volkes wirtschaftlich sanieren will, sondern es soll ja nur eine Unterstützung all der Verbände und Organisationen und freien Vereinigungen sein, die ihrerseits schon längst zum Wohle unserer Jugend bestehen. Gerade in der Zusammenarbeit mit diesen Verbänden und in der Förderung dieser Verbände liegt doch diese Aufgabe.
Ich glaube, allein schon das Wort Jugendaufbauwerk ist uns ein ganz deutliches Zeichen dafür, daß die Jugend selbst aus eigener Kraft etwas geleistet und in Angriff genommen hat. Ich stehe in allerbester Verbindung mit dem Jugendaufbauwerk meiner Heimat und weiß, daß die jungen Menschen immer und immer wieder betonen, aus eigener Kraft und aus eigenen Mitteln und aus eigenen Opfern etwas leisten zu wollen. Sie wollen nicht betteln; sie sind dankbar für jeden Zuschuß, aber sie sind stolz auf das, was sie sich wirklich am Munde absparen.
Ich glaube, das ist auch ein Weg zur Ertüchtigung unserer Jugend, daß wir dies benützen und dankbar dafür sind und daß wir diese Organisationen und Bestrebungen durch freudige Bewilligung der Mittel, die uns bei äußerster Kraftanstrengung zur Verfügung stehen, unterstützen. Das ist ganz klar. Aber, wie gesagt, eine Finanzierung von Jugendverbänden oder gar eine Finanzierung sämtlicher Jugendbestrebungen von Staats wegen — eine Staatsjugend —, das kann für uns nicht in Frage kommen; das wollen wir auch nicht,
sondern wir wollen nur, daß die Jugend im Rahmen dessen Hilfe bekommt, was in unserem notleidenden Volke möglich ist. Wir wollen vor allen
Dingen, daß die Jugend selbst in ihren Bestrebun-
gen hier nicht gehindert wird. Wenn jetzt zu Weihnachten in allen Heimen des Jugendaufbauwerks eine Bücherspende aus Mitteln des Bundesjugendplans verteilt wird, so sehe ich das an als einen Hinweis darauf, daß wir diesen jungen Menschen, die Weihnachten in diesen Heimen verbringen müssen, deutlich zeigen: Wir sind da, und wir denken an euch, und wir helfen euch beim Aufbau und bei der Ausgestaltung eurer Heime, auch wenn die Arbeit zum größten Teil von euch selbst, von den Ländern und von Verbänden getragen wird.
Wenn die Bundesregierung oder ein Beamter der Bundesregierung eine Broschüre herausgegeben hat, die die ganze Frage des Bundesjugendplans und all das, was damit zusammenhängt, populär machen will, so muß ich sagen, daß wir das begrüßen; denn es ist doch wirklich bedauerlich, daß so wenige Menschen überhaupt etwas davon wissen, was tatsächlich für unsere Jugend getan wird. Das meiste, was wir über den Bundesjugendplan hören können, ist ja doch im höchsten Falle ein Wort der Kritik. Deshalb begrüßen wir es, daß auch von der Regierungsseite ein Weg gesucht wurde, die Jugend darüber aufzuklären, was die Regierung wirklich für die Jugend tut.
Zum Schluß möchte ich sagen: Ich hoffe und wünsche, daß jeder Abgeordnete dieses Hauses an dem Platze, an dem er zu Hause steht, immer und immer wieder versucht, den Gedanken des Bundesjugendplans dadurch populär zu machen, daß er die Landtage, die Landeskuratorien auffordert, eigene Landesjugendpläne aufzustellen und in diese Landesjugendpläne die Mittel des Bundesjugendplans als Zuschüsse einzubeziehen, und das herunter bis auf die kleinste Ebene in den Verbänden und Vereinigungen und freien Organisationen, so daß wirklich aus diesem Zusammenwirken von Jugendwillen und von finanzieller Hilfe das Bestmögliche zur Behebung der Not und zur Förderung der Ausbildung unserer Jugend geschieht.
Aber nun gestatten Sie mir, noch auf diesen etwas seltsamen Antrag einzugehen, der Ihnen vorliegt. Die Drucksache Nr. 2840 liegt Ihnen nämlich deshalb vor, weil der Jugendfürsorgeausschuß des Bundestages ganz korrekt einen Weg sucht, sich mit dem Bundesjugendplan zu beschäftigen. Er kann das nicht, ehe ihm dieser Bundesjugendplan offiziell überwiesen worden ist. Durch Annahme dieses Antrags und Überweisung an den Ausschuß für Jugendfürsorge erfüllen Sie diesen Wunsch. Ich bitte Sie deshalb, den Antrag dem Ausschuß für Jugendfürsorge zu überweisen.