Rede von
Dr.
Robert
Lehr
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums gibt mir erwünschte Gelegenheit, im Namen meines Ministeriums vor dem Hohen Hause einmal über den Stand der Maßnahmen, die auf der Bundesebene für die deutsche Jugend getroffen wurden, ausführlich zu berichten, also über die Durchführung des Bundesjugendplans aus dem, Jahre 1950/51 und, da wir bereits in der Durchführung des zweiten Bundesjugendplans sind, auch aus dem Jahre 1951/52. Daran anschließend will ich zu Ihnen über den Stand der Jugendgesetzgebung sprechen.
Wir können häufig aus der Presse lesen und können es auch manchmal im Rundfunk hören, daß für die deutsche Jugend nichts Maßgebliches geschehe.
Man muß nun ohne Zweifel bei der durch den Zusammenbruch und den Flüchtlingsstrom hervorgerufenen Jugendnot und bei der staatspolitischen Bedeutung des Jugendproblems die Jugendarbeit auf allen Ebenen mehr intensivieren. Das möchte ich ohne weiteres auch hier von dem Standpunkt des Innenministeriums aus zugeben. Es wird das Bestreben des Ministeriums sein, so viel im Rahmen des Wirkungskreises des Bundesministeriums des Innern als auch im Rahmen der Aufgaben, seiner Koordinierungsmöglichkeiten für Jugendfragen, zu tun, wie in seinen Kräften steht. Wenn aber gesagt wird, daß bisher für die deutsche Jugend noch nichts Nennenswertes geschehen sei, dann hoffe ich, Sie durch meine Ausführungen davon überzeugen zu können, daß eine solche Beurteilung absolut irrig ist und oft an den Tatsachen vorbeigeht.
Man darf sich in. diesem Zusammenhang nicht nur vor Augen halten, was auf der Bundesebene selbst in Angriff genommen worden ist, sondern man muß das Ganze sehen, was nicht nur auf der Bundesebene, sondern darüber hinaus auf der Ebene der Länder und der in ihrem Gebiet liegenden Gemeinden geschieht, was ferner bei den im Bundesjugendring zusammengeschlossenen Organisationen und in anderen Organisationen geschieht. Und schließlich dürfen Sie auch nicht an der Arbeit der karitativen Jugendverbände vorübergehen. Ich denke nicht zuletzt auch an das verdienstvolle Wirken von Organisationen, wie sie etwa durch die Arbeitsgemeinschaft für Jugendpflege und Jugendfürsorge repräsentiert werden; und ganz besonders ist in diesem Zusammenhang die Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendaufbauwerk zu nennen. Von der letzteren möchte ich als Beispiel sagen, daß sie gestern hier bei ihrer Mitgliederversammlung verkündete, daß 771 Jugendwohnheime an Orten mit offenen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen errichtet worden sind.
Uber 44 000 männliche und weibliche Jugendliche
leben in diesen Jugendwohnheimen und haben vorwiegend durch sie eine geordnete Berufsausbildung und Arbeitsplätze erhalten.
916 berufsfördernde Kurse, Grundausbildungslehrgänge der Jugendgemeinschaftswerke, sind eingerichtet worden. Um noch mehr Jugendlichen als den genannten 44 000, von denen ich eben sprach, zu helfen, sind weitere 20 000 Jugendliche, die man an sich noch nicht in Arbeits- oder Berufsausbildungsstellen unterbringen konnte, durch berufsfördernde Kurse in jeder Weise vorangebracht worden. Die Träger aller dieser Einrichtungen, die ich eben aufgezählt habe, sind gemeinnützige Organisationen, selbständige Verbände und Vereine, und zwar handelt es sich um katholische, evangelische, sozialistische, freie und kommunale Gruppen.
Ich möchte Ihnen den Bericht einer einzigen Organisation — den der Bundesarbeitsgemeinschaft für das Jugendaufbauwerk — einmal etwas näherbringen. Wenn man bedenkt, was aus dem Etat der Länder für jugendfördernde Maßnahmen zur Verfügung gestellt wird, was im kommunalen Sektor in Stadt und Land geschieht — und ich möchte namentlich einige Großstädte nennen, die sich besonders hervorgetan haben: Nürnberg, Frankfurt am Main, Köln, Düsseldorf und Hamburg —, dann muß man sagen, daß alles, was hier getan wird, die höchste Anerkennung verdient. Man muß überhaupt — das betone ich noch einmal — das Ganze sehen und nicht isoliert die eine oder andere Maßnahme kritisieren.
Aus dem Zusammenhang ergibt sich die gesamte Jugendförderung im Bund, in den Ländern und Gemeinden. Lassen Sie mich das an einem Beispiel erläutern. Wie ich Ihnen schon gesagt habe, sind im Rahmen des Jugendaufbauwerks 771 Jugendwohnheime entstanden. Davon sind über 200 Jugendwohnheime mit Bundesmitteln unterstützt worden. Der Bund hat dafür im Rahmen des 1. Bundesjugendplans 7 1/2 Millionen DM aufgebracht, und im Rahmen des 2. Bundesjugendplans, der jetzt abläuft, werden nochmals 5 Millionen DM aufgewendet. Aber diese Beträge betreffen nur etwa ein Viertel aller Wohnheime, für die die Finanzierung aufgebracht worden ist. Fast drei Viertel der Jugendwohnheime sind auf andere Weise finanziert worden. Die 200 Jugendwohnheime, die im 1. Bundesjugendplan mit 71/2 Millionen DM finanziert worden sind, haben insgesamt 40 Millionen DM gekostet. Der Bund selber hat also nur ein Fünftel der Finanzierung übernommen; aber ohne dieses maßgebende Fünftel wäre das große Werk der Finanzierung des Ganzen nicht zustande gekommen.
Ein anderes Beispiel! Der Heimatlosen-Lagerdienst des Christlichen Vereins Junger Männer —unter der Abkürzung CVJM Ihnen wohlbekannt — entfaltet in den Flüchtlingslagern eine außerordentlich verdienstvolle Tätigkeit. Er hat vom Bundesministerium des Innern dafür einen Betrag von 100 000 DM erhalten. Nun werden Sie sagen, daß 100 000 DM im Rahmen der Gesamtsumme noch nicht sehr viel sind. Aber Sie mögen bedenken: wenn dieser Zuschuß auch nur ein Fünfhundertstel dessen beträgt, was aus dem Bundesjugendplan für die Jugendarbeit flüssig gemacht worden ist, so ist dadurch doch dem CVJM seine eigentliche Arbeit außerordentlich erleichtert worden. Mir hat eine von einem Mitarbeiter im Heimatlosen-Lagerdienst entworfene zeichnerische Darstellung vorgelegen, die zeigt, wie aktivierend
sich der Bundeszuschuß für die ganze Arbeit des CVJM ausgewirkt hat. Dieses Beispiel zeigt wieder, daß sich die Zuschüsse des Bundesjugendplans immer wieder jedenfalls als eine geeignete Initialzündung erwiesen haben. Mit diesen Bundesmitteln sind andere Mittel wie Eigenmittel der betreffenden Organisationen, Landesmittel, Soforthilfemittel, Darlehnsmittel und dergleichen verbunden, und dadurch ergibt sich dann infolge der Initialzündung die Gesamtwirkung.
Auch die Arbeit des Bundesministeriums des Innern für die deutsche Jugend muß ebenso wie die der übrigen Ministerien als Ganzes angesehen werden. Das zur Beratung der Bundesregierung geschaffene Bundeskuratorium für Jugendfragen, in dem zur Zeit wohl alle die deutsche Jugend betreuenden Organisationen zusammengeschlossen sind, ist nicht nur eine außerordentlich wichtige Beratungsstelle für das Bundesministerium des Innern, sondern auch für die übrigen Bundesministerien, die sich mit der Jugendwohlfahrt befassen, wie das Bundesministerium für Wirtschaft, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das Bundesarbeitsministerium
und das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen ebenso wie das Bundesministerium für den Marshall-Plan.
An den Sitzungen des Bundeskuratoriums für Jugendfragen und des Aktionsausschusses, der die Beschlüsse des Kuratoriums aktiviert und ausführt, nimmt stets auch ein Vertreter des Auswärtigen Amts teil, selbstverständlich nur, soweit es sich um Maßnahmen für die internationale Verständigung auf dem Jugendgebiet handelt.
Alle Kräfte, die freien und die behördlichen Stellen, sollen sich eben koordinieren und sich gemeinsam über das Bundesjugendkuratorium für Jugendfragen ausrichten.
Ich komme nun auf das Gebiet der Gesetzgebung für die Jugend. Hier interessiert nicht nur beispielsweise das endlich in Kraft getretene Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit, das Gesetz über jugendgefährdende Schriften, das zur Vermeidung weiterer Vergiftung der Jugend in seiner Behandlung stärker forciert werden sollte, sondern auch die nunmehr kabinettsreif gewordene Novelle zum Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, also alles Materien, die zur Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums gehören; aber ebenso sehr auch die Gesetzgebung zum Schutze der arbeitenden Jugend: das Berufsausbildungsgesetz, die Neufassung des Jugendgerichtsgesetzes usw. An all diesen Gesetzgebungsmaßnahmen wird mit Eifer und mit tatkräftigem Einsatz der beteiligten Stellen gearbeitet. Alles, was den Einsatz von Bundesmitteln angeht, wird nicht nur in Anforderungen des Bundesinnenministeriums an das Bundesfinanzministerium sichtbar, sondern auch die anderen Ministerien — wie z. B. das Bundeswirtschaftsministerium im Hinblick auf das Berufsschulwesen — müssen ihre Anforderungen an den Bundesfinanzminister stellen.
Betrachtet man das Gesamtbild der geplanten Maßnahmen, so muß man zwar zugeben, daß noch nicht endgültig alle notwendigen Mittel zur Verfügung stehen; aber man kann doch schon sagen, daß die Arbeit auf der Bundesebene im Vorjahr beträchtliche Erfolge gehabt hat und in diesem Jahr in ihrem Umfang noch erheblich über das Vorjahr hinauswächst. Das, was für die Bundesebene gilt, gilt durchaus auch für die Arbeit in den Ländern und in den Gemeinden. Man mag zwar über Einzelmaßnahmen im Rahmen des Bundesjugendplans hier und dort verschiedener Meinung sein, aber über eines besteht bestimmt Übereinstimmung: daß der Bundesjugendplan eine stark zündende Wirkung gehabt hat.
Das ist auch vom Bundesjugendring als Vertretung der deutschen Jugend und von der Arbeitsgemeinschaft für Jugendpflege und Jugendfürsorge sowie von der Bundesarbeitsgemeinschaft des Jugendaufbauwerks unumwunden in den Sitzungen des Kuratoriums bekundet worden.
Es haben sich Landeskuratorien gebildet, die in Arbeit und Planung nach dem Muster des Bundesjugendplans zusammenfassend organisieren und durch diese Arbeit auch in der lokalen Ebene fortwirken. Kurz: der gesamte Jugendplan wirkt sich weit über den engeren Aufgabenbereich hinaus bis in die Gemeinden, bis in die örtlichen Stellen hinein aus.
Bevor ich Ihnen im einzelnen über die Durchführung des Bundesjugendplans berichte, möchte ich Sie noch auf einen Punkt ganz besonders aufmerksam machen. Der Bund muß — das ist eine Selbstverständlichkeit für viele, für viele aber auch nicht — bei seinen Maßnahmen im Rahmen seiner Zuständigkeit bleiben. Er kann also zentrale Maßnahmen fördern und zentrale Organisationen unterstützen. Er kann auch für die notleidenden Grenzgebiete sorgen oder den überbezirklichen Ausgleich beim Arbeitseinsatz von Jugendlichen intensivieren. Er kann Hilfsmaßnahmen für die Jugendlichen unter den Kriegsfolgehilfeempfängern in die Wege leiten, und er kann schließlich auch für die internationale Verständigung auf dem Jugendgebiet bahnbrechende Arbeit leisten. Das alles kann er noch im Rahmen eigener Zuständigkeit. Aber er kann nicht überall — und das wird vielfach in der Öffentlichkeit falsch verstanden — in die lokale und regionale Arbeit auf dem Jugendgebiet fördernd eingreifen. Er kann also, allgemein gesagt, nicht die örtliche Jugendarbeit unterstützen. Ihn geht auch die Arbeit der Landesverbände als solche nichts an, und seine Förderungsmaßnahmen bis zur Ortsebene hinab umfassen nur die Jugend der Kriegsfolgehilfeempfänger und nicht den Kreis der einheimischen Jugend. Nur in den Grenz- und in den Notstandsgebieten kann auch die Förderungstätigkeit durch den Bund weiter gehen. Für alle anderen Aufgaben sind die Länder und die Gemeinden die Träger, nicht der Bund. Das wird oft mißverstanden, und manche Kritik am Bundesjugendplan rührt daher, daß man verkennt, daß die Mittel des Bundes nicht immer da eingesetzt werden können, wo es die örtlichen Jugendverbände gern haben möchten. Den örtlichen Jugendverbänden liegen natürlich ihre eigenen Sorgenkinder am Herzen. Sehr oft kommt das in den Wünschen nach dem Bau örtlicher Jugendheime zum Ausdruck. Aber da, wo wir helfen können,
namentlich in den Grenzgebieten, geschieht es gern.
Ich möchte nun einen Überblick darüber geben, wie die Mittel des ersten Bundesjugendplans zum Einsatz gekommen sind. Dabei ist immer im Auge zu behalten, daß zwei Hauptziele des Bundesjugendplans verfolgt werden mußten. Einmal stellt der Bundesjugendplan den Beitrag des Bundes zu der Arbeit für die berufs- und arbeitslose Jugend dar, zum zweiten dient er der Aktivierung der Jugendarbeit in den im Bundesjugendring zusammengeschlossenen Organisationen und in dem Ring Politischer Jugend, im Rahmen der Arbeiten der Studentenverbände und im Rahmen der karitativen Jugendorganisation. Die zu unterstützenden Arbeiten liegen auf den Gebieten der staatsbürgerlichen Erziehung, liegen auf den Gebieten des Schrifttums der zentralen Ausbildungsstellen, liegen in der Blickweitung auf Europa hin durch internationalen Jugendaustausch und durch andere Mittel. Um die berufs- und arbeitslosen Jugendlichen möglichst in den Wirtschaftsprozeß einzuführen, wird die Errichtung von Lehrwerkstätten und Jugendwohnheimen gefördert. An zweiter Stelle stehen die Förderungsmaßnahmen für die, die wir nicht sofort in der eben erwähnten Weise in den Wirtschaftsprozeß eingliedern können und die wir dann durch Schaffung einmaliger Einrichtungen und durch Unterstützung laufender Maßnahmen bei Grundausbildungslehrgängen und in Jugendgemeinschaftswerken fördern können.
Vor kurzem war eine Abordnung aus Tirol bei mir, die sich dafür bedankte, daß eine Abordnung unserer Jugend in Verbindung mit internationaler Jugend aus den westlichen Nachbarländern bei den Arbeiten geholfen hat, die durch die ungeheuren Schneemassen notwendig wurden, die im Anfang dieses Jahres in Tirol in einem Umfang niedergegangen sind, wie ihn Tirol seit 400 Jahren nicht erlebt hatte. Diese internationale Jugendgemeinschaft, die sich in Tirol freiwillig zusammenfand, hat Straßen gebaut, hat verwüstete Wälder wieder aufgeräumt, hat Almen von dem Schutt gesäubert und Almenwirtschaften wieder brauchbar gemacht. Ein solcher praktischer Einsatz bringt die internationale Jugend an sich schon wesentlich näher, als es in der Theorie geschehen kann,
und verbindet ihre Herzen in dem Einsatz für ein gutes Werk.
Ich gebe Ihnen nun für den ersten Bundesjugendplan einige Zahlen an. Dabei ist zwischen Kreditmaßnahmen und Zuschüssen zu unterscheiden. Wir haben im ersten Bundesjugendplan ein 20-Millionen-Kreditprogramm gehabt. Sie wissen, daß zu Beginn gewisse Anlaufschwierigkeiten vorhanden waren, die aber überwunden worden sind. Dieses 20-Millionen-Kreditprogramm galt der Errichtung von Lehrwerkstätten und Berglehrlingsheimen. Gegenwärtig ist es mitten in seiner Durchführung begriffen. 18 Millionen DM aus diesem 20-Millionen-Programm sind bereits vergeben. An Zuschüssen für Grundausbildungslehrgänge und Jugendgemeinschaftswerke haben wir für laufende Maßnahmen darüber hinaus rund 13 Millionen DM und 2 Millionen DM für einmalige Einrichtungen aufgebracht. Für den Bau von Jugendwohnheimen — ich erwähnte das eingangs — sind 7 1/2 Millionen DM ausgegeben worden. Damit wurde der Beitrag des Bundes zur Einrichtung von 15 000 Wohnplätzen geleistet. Mit einem Betrag von 3 108 000 DM wurde die Jugendpflege in den Grenz- und
Notstandsgebieten einschließlich des Raumes Watenstedt-Salzgitter gefördert. Mit diesen Mitteln wurden vor allem die Heime der Jugendgruppen, die Heime der Offenen Tür und Sportplätze errichtet. Diese Förderung galt den Notstandsgebieten in den Ländern Schleswig-Helstein, den Notstandsgebieten von Niedersachsen, von Hessen und von Bayern. Rund 3 900 000 DM wurden insgesamt an die Jugendverbände, vor allem an den Bundesjugendring, an den Ring Politischer Jugend und an die Studentenverbände ausgezahlt.
Für Jugendschriften einschließlich des Schrifttums der Verbände wurden rund 1 200 000 DM bereitgestellt,
und die Jugendfürsorgeorganisationen erhielten für ihre wichtigen Aufgaben vor allem für die heimat- und berufslose Jugend 1/2 Million DM. Die Länder erhielten für den internationalen Jugendaustausch außerhalb der zentralen Jugendorganisation ebenfalls noch einmal 400 000 DM.
Zusammenfassend darf ich vor Ihnen betonen, daß der erste Bundesjugendplan voll durchgeführt worden ist und daß das Bundeskuratorium für Jugendfragen in diesem ersten Bundesjugendplan eine überaus wertvolle Arbeit geleistet hat. Dieser erste Bundesjugendplan vermittelte uns auch die Erfahrungen, die wir bei seiner Durchführung gemacht haben und die bei der Aufstellung des zweiten Bundesjugendplans berücksichtigt werden konnten und noch können. Der vom Bundesjugendkuratorium für Jugendfragen am 6. und 7. Dezember gutgeheißene und von den Jugendorganisationen warm begrüßte zweite Bundesjugendplan wird, soweit er Aufgaben des Bundesministeriums des Innern betrifft — und dazu kommen die Maßnahmen der anderen Ministerien —, in folgender Weise ablaufen: für Jugendwohnheime 5 Millionen DM, für laufende Maßnahmen zugunsten von Kriegsfolgehilfeempfängern 30 Millionen DM, für Einrichtung von gemeinnützigen Lehrwerkstätten, Grundausbildungslehrgängen und Jugendgemeinschaftswerken 3 Millionen DM, für Verbände des Bundesjugendringes 2 400 000 DM, für Verbände des Ringes Politischer Jugend 260 000 DM,
für studentische Verbände 200 000 DM, für internationalen Jugendaustausch außerhalb des Bundesjugendringes, Ring Politischer Jugend und Studentenverbände 400 000 DM, für das Jugendherbergswerk ebenfalls 400 000 DM, für Jugendschrifttum und Jugendfilm 1 050 000 DM, für die Victor-Gollancz-Stiftung zur Förderung des Nachwuchses 250 000 DM, für Notstandsgebiete 2 Millionen DM, für Einzelanträge 5 050 000 DM, für das Lorelei-Lager 500 000 DM, für karitative Jugendverbände 500 000 DM. Nicht eingeschlossen ist der Verfügungsstock des Ministeriums des Innern für Zwecke der Jugendfürsorge und ähnliche Zwecke.
Ich möchte noch einzelnes hervorheben. Die Weihnachtsbuchaktion mit 100 000 DM soll Jugendlichen in Jugendwohnheimen gute Bücher zur Verfügung stellen. Sie ist der Auftakt zu neuen Formen der Förderung des Jugendschrifttums, die ebenso wichtig sind wie die gesetzliche Bekämpfung von Schmutz und Schund.
Mit Mitteln des neuen Planes wird einer Gruppe von 200 Jungen und Mädeln die Teilnahme als Zuschauer an den Olympischen Spielen in Helsinki ermöglicht.
Die Auswahl wird in den Jugendkämpfen in Berlin stattfinden.
In den nächsten Tagen wird mein Haus auch einen Erlaß veröffentlichen, der die Stiftung von Jugendpreisen zur Förderung kultureller Leistungen vorsieht. Um diesen kulturellen Jugendpreis sollen Sing- un Spielgruppen miteinander ringen. Junge Autoren, junge Architekten, Hersteller von Jugendfilmen sollen ihre besten Leistungen zeigen und dann durch Preise gefördert werden.
Es werden auch Mittel bereitgestellt für die vom Bundesjugendplan im ganzen Bundesgebiet zu veranstaltende Woche der Jugend und für die auf Veranlassung der Gewerkschaftsjugend zusammengestellte Woche des Berufes.
Im neuen Bundesjugendplan werden in besonderer Weise die internationalen Jugendarbeitsgemeinschaftsdienste Beachtung finden, in denen auch junge Europäer aus allen Ländern die gemeinschaftliche praktische Aufbauarbeit beginnen und sich darin zusammenschließen sollen.
Zum Abschluß darf ich Ihre Aufmerksamkeit auf einen besonders wichtigen Erlaß richten, der unter dem 24. November 1951 an die Länderregierungen ergangen ist und an einen in ähnlicher Weise vorangegangenen Erlaß Anschluß nimmt, der sich mit der Förderung der Erziehung und der Erwerbsbefähigung Jugendlicher im Rahmen der Kriegsfolgenhilfe befaßt. Nach diesem Erlaß sollen nicht nur Maßnahmen ergriffen werden, um bereits eingetretene Störungen der körperlichen, geistigen und sittlichen Entwicklung der Jugendlichen zu beseitigen, sondern sollen auch vorbeugende Fürsorgemaßnahmen getroffen werden, damit Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Jugendlichen erhalten und Störungen der geistigen, körperlichen und sittlichen Entwicklung ferngehalten und verhindert werden.
Der Erlaß stellt Empfehlungen für die zweckmäßige Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern, Jugendämtern und Bezirksfürsorgeverbänden auf. Er legt fest, daß in den Fällen, in denen von den Sorgepflichtigen selbst die notwendigen Mittel bereitgestellt werden können, zwar eine Hilfsbedürftigkeit nicht vorliegt und öffentliche Mittel dann ausscheiden; aber andererseits ist der Begriff der Hilfsbedürftigkeit sehr weit gefaßt, so daß dann, wenn zwar der sonstige Unterhalt gesichert, aber die Aufbringung der weiteren Mittel für die erforderlichen Maßnahmen der Erziehung und Erwerbsbefähigung nicht gewährleistet ist oder den Erziehungs- und Sorgepflichtigen nicht zugemutet werden kann, auch öffentliche Mittel gewährt werden können.
Auch viele andere Erleichterungen bringt der Erlaß. Ich möchte sie nach diesem umfassenden Bericht hier nicht noch im einzelnen aufzählen. Es sind Erleichterungen, die alle auf die praktische Verwertung der Erfahrungen zielen, die wir nach dem ersten Bundesjugendplan gemacht und deren Beachtung wir als notwendig erkannt haben.
Schließlich regt der Erlaß bei den Ländern an, daß alle Stadt- und Landkreise, die sich der heimat-, berufs- und arbeitslosen Jugend annehmen und damit rechnen müssen, daß diese Vertreter der Jugend bei ihnen besonders zahlreich sind, besondere Planungsausschüsse unter Hinzuziehung des Arbeitsamts, der Industrie, des Handwerks und der Gewerkschaften bilden, die alle Möglichkeiten zur Erziehung und Erwerbsbefähigung Jugendlicher, darüber hinaus aber alle anderen geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Jugendnot sorgfältig prüfen und rechtzeitig und ausreichend für Hilfsaktionen Sorge tragen sollen. Schließlich stellt der Erlaß noch einmal fest, daß es der Sinn des Bundesjugendplans ist, die Selbsthilfe der Jugend überall, wo sie nur immer wirksam werden kann, zu fördern und anzuregen.
Nachdem der zweite Jugendplan nun im vollen Lauf ist — er ist im ersten Teil des Jahres von uns weitgehend bevorschußt worden—, können wir jetzt unverzüglich an die Vorarbeiten für den dritten Jugendplan, also für das Jahr 1952/53, herangehen. Diese Vorarbeiten werden dadurch erleichtert, daß die Gleise für die Bundesjugendarbeit durch den ersten und durch den in der Durchführung begriffenen zweiten Bundesjugendplan weitgehend gelegt sind und daß, wie wir mit Freude feststellen können, eine immer regere Zusammenarbeit zwischen allen Stellen stattfindet, die die Jugend betreuen.