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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 178. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951 7319 178. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7321A Eintritt des Abg. Faller in den Bundestag 7321B Haushaltsrechnung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und 1949 (1. April bis 20. September) 7321B Ausschußüberweisung 7321B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 7321B Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung 7321B Gesetz zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung 7321B Gesetz über den Handelsvertrag vom 2. Februar 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile 7321C Gesetz über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 7321C Gesetz über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll . . 7321C Gesetz über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe 7321C Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts 7321C Anfrage Nr. 225 der Fraktion der FDP über die Beheizung von Behandlungsräumen der Heilberufe mit Kohle (Drucksachen Nrn. 2764, 2884) 7321C Anfrage Nr. 226 der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Bekämpfung des Buchenprachtkäfers (Drucksachen Nr. 2774, 2879) 7321C Anfrage Nr. 230 der Abg. Schmücker, Kuhling u. Gen. betr. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksachen Nm. 2825, 2883) 7321D Anfrage Nr. 231 der Fraktion der SPD betr. Regionale Europäische Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (Drucksachen Nrn. 2826, 2895) 7321D Anfrage Nr. 207 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. über den Abtransport deutschen Kunstbesitzes nach Österreich (Drucksachen Nrn. 2562, 2653, 2894) . . . 7321D Vorlage der Verordnung über die Lieferung und den Bezug von Betonstahl (VO Bau II/51) 7321D Änderung der Tagesordnung 7321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Erweiterung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung (Nrn. 2802, 1711 der Drucksachen; Umdruck Nr. 373) 7322A Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP), Berichterstatter 7322A O Frau Kalinke (DP) 7322D, 7327A Mayerhofer (BP) 7323C Arndgen (CDU) 7323D Dannebom (SPD) 7324B Kohl (Stuttgart) (KPD) 7325A Dr. Hammer (FDP) 7326A Beschlußfassung 7327D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze (Nr. 2841 der Drucksachen) 7328A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 7328B Dr. Wellhausen (FDP) 7328C Ausschußüberweisung 7328C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verkehrsteuern (Nr. 2842 der Drucksachen) 7328D Ausschußüberweisung 7328D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen) 7328D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 7328D Seuffert (SPD) 7329B Frau Kalinke (DP) 7329C Ausschußüberweisung 7329D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nrn. 2572, 2819 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2871 der Drucksachen) 7330A, 7370C Dr. Schatz (CSU): zur Geschäftsordnung 7330A als Berichterstatter 7370D Beschlußfassung 7372C Beitrag des Deutschen Bundestages an das Deutsche Rote Kreuz für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Italien . . . . 7330B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kredite für die Werftindustrie (Nrn. 2787, 2492 der Drucksachen) 7330B Eckstein (CDU), Berichterstatter . 7330C Gundelach (KPD) 7330D Cramer (SPD) 7331B Walter (DP) 7332C Onnen (FDP) 7333B Beschlußfassung 7333C Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 2288 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2788 der Drucksachen) 7329D, 7333C Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 7333D Beschlußfassung 7334A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Nr. 2830 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2885 der Drucksachen) 7328A, 7334B Onnen (FDP), Berichterstatter . . . 7334B Dr. Kleindinst (CSU) 7335D Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 7336B Kunze (CDU) 7336D Ohlig (SPD) 7337A Strauß (CSU) 7337C Abstimmung 7337C Weiterberatung vertagt 7337D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kather u. Gen. sowie der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung kriegsbedingter Vermögensverluste (Nr. 1140 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nrn. 2810, zu 2810 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 380, 381, 382, 383, 384) 7328A, 7338A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 7338A Kriedemann (SPD) . 7342B, 7351A, 7353A, 7354C, 7360C, 7362A, D, 7363B, 7365D, 7366D, 7367B, 7369C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 7343D, 7349D, 7352B, 7354A, 7355C, 7356B, 7357B, C, 7359B, 7363B, 7370B Seuffert (SPD) 7345A, 7348B, 7349D, 7356B, 7359A, C, 7361D, 7366B, 7367D, 7368A, B Kohl (Stuttgart) (KPD): zur Sache 7345C, 7347C, 7369A zur Abstimmung 7347A Kunze (CDU) : zur Sache 7346B, 7348D, 7351C, 7353D, 7358C, 7360A, 7362C, 7363A, 7366C, 7368D, 7370A zur Abstimmung 7356A Dr. Reismann (Z) . ... . . 7347B, 7352A, 7353C, 7355B Farke (DP) 7348A Dr. Kather (CDU) . . 7349A, 7350D, 7356D, 7358B, 7361A, '7364C, 7366B, 7367C Fisch (KPD) 7349B Ewers (DP) 7354D Abstimmungen 7347A, 7350B, 7351D, 7352A, B, 7355C, 7357A, C, 7359A, 7361B, 7362A, 7363B, 7366A, D, 7367C, D, 7368A, 7369B, 7370B, C Nächste Sitzung 7372D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Gestern ist noch einmal eingehend geprüft worden, nach welchem der vorhergehenden, ich möchte sagen: „Modelle" sich die Antragsberechtigung richten soll. Die Prüfung — ich will die einzelnen Überlegungen hier nicht vortragen, das würde zu weit führen und uns zu lange aufhalten — hat ergeben, daß es doch wohl richtig ist, die Antragsberechtigung bei den neuen „Ostschäden" auf die Grundsätze abzustellen, die in § 8 für die Vertreibungsschäden aufgestellt worden sind, aber nicht die Grundsätze für die Kriegssachschäden anzuwenden. So erklärt sich die Fassung des § 9 a, den ich anzunehmen bitte.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wer wünscht, den Antrag der Fraktion der SPD zu begründen?

(Abg. Seuffert: Gegenstandslos!)

— Beide gegenstandslos, 11 und 12, Herr Abgeordneter Seuffert?

(Abg. Seuffert: Nein, 10 und 11!)

- Ziffer 11 Ihres Antrages ist die Einfügung eines
§ 9 a , der ist also gegenstandslos. Dann haben Sie
unter Ziffer 12 beantragt, einen § 9 b einzufügen.

(Abg. Seuffert: Ziffer 12 wird aufrechterhalten, bedarf aber keiner weiteren Begründung!)

— Keine Begründung. — Ich darf also zunächst abstimmen lassen über den Antrag der Fraktionen der FDP, CDU/CSU und DP, Umdruck Nr. 380 Ziffer 4. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem neuen § 9 a zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Enthaltungen angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD — Umdruck Nr. 382 Ziffer 12 — betreffend Einfügung eines § 9 b. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das letztere war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe auf § 10. — Bitte schön, Herr Abgeordneter Nöll von der Nahmer!

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren! Meine Freunde werden dem
    § 10 zustimmen. Dieser Paragraph steht unter der Abschnittsüberschrift „Schadensberechnung". Wir bedauern, daß es bei den bisherigen intensiven Ausschußberatungen noch nicht gelungen ist, die Entscheidung darüber zu fällen, wie nun eigentlich ziffernmäßig der Schaden berechnet werden soll. Eigentlich ist in diesem Abschnitt, dem die Überschrift „Schadensberechnung" gegeben worden ist, nicht eine Schadensberechnung vorgenommen; sein Inhalt ist vielmehr die Ermittlung der für die spätere Schadensberechnung wesentlichen Tatsachen. Denn die §§ 10 und folgende schreiben lediglich vor, daß einmal grundsätzlich die Einheitswerte und zum andern die Schulden festgestellt werden. Wie aber aus diesen beiden Komponenten — Einheitswerte auf der einen, Schulden auf der andern Seite — die Schäden berechnet werden sollen, das wird in dem Feststellungsgesetz nicht geregelt; und das bildet ja nun den Gegenstand sehr schwerwiegender und grundsätzlicher Auseinandersetzungen.
    Daß die Einheitswerte zugrundezulegen sind, auch bei der Entschädigung, darüber ist wohl im Ausschuß kein Streit mehr. Aber die Schwierigkeit liegt darin, daß die Einheitswerte nach dem Reichsbewertungsgesetz bei den einzelnen Vermögensobjekten auf sehr verschiedene Weise errechnet werden und daß nun nicht zu leugnen ist, daß gerade bei den landwirtschaftlichen Einheitswerten sich eine besonders große Spanne zwischen dem nach besonderen Methoden errechneten Einheitswert und etwa, sagen wir mal, dem gemeinen Wert ergibt. Auch in der Regierungsvorlage zum allgemeinen Lastenausgleichsgesetz ist deswegen schon nach einem Ausgleich gesucht worden, um eine Benachteiligung gerade der Landwirtschaft zu vermeiden. Die Regierungsvorlage sieht eine- Lösung in der Weise vor, daß die Schulden nur mit 50 % abgezogen werden sollen.
    Meine Damen und Herren, meine politischen Freunde haben bereits wiederholt durch mich und meine Kollegen im Ausschuß zum Ausdruck bringen lassen, daß wir in dieser Art und Weise, die notwendige Korrektur vorzunehmen, schwere Gefahren sehen. Wir sehen darin die Fortsetzung


    (Dr. Dr. Nöll von der Nahmer)

    einer Politik, die wir nicht für glücklich halten, nämlich den Schuldner immer einseitig zugunsten des Nichtverschuldeten zu bevorzugen. Wenn die Korrektur so vorgenommen würde, würden nur die Schuldner eine Verbesserung erfahren, nicht aber die Eigentümer unverschuldeter Betriebe. Deswegen möchten wir die Korrektur in der Art und Weise vorgenommen wissen, daß die Einheitswerte für die Entschädigung heraufgesetzt werden. Wir denken etwa an einen Aufschlag von 50 % bei der Landwirtschaft und an einen solchen von 30 % beim städtischen Grundbesitz.
    Meine Damen und Herren, ich höre nun immer wieder von Kollegen die Befürchtung, daß eine Korrektur auf diese Weise, also eine Korrektur über die Einheitswerte und nicht über die Schulden, zwangsläufig dazu führe, daß man auch auf der Aufbringungsseite an den Einheitswerten rütteln wolle. Ich glaube, es denkt niemand in der Koalition daran, bei den Einheitswerten auf der Aufbringungsseite Korrekturen vorzunehmen.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Die Aufbringungslasten stellen Steuern dar. Die Eignung der Einheitswerte für steuerliche Zwecke steht aber gar nicht zur Diskussion und ist nicht umstritten. Die Schwierigkeit. besteht doch lediglich darin, daß wir hier die Einheitswerte auch für Zwecke benutzen müssen, für die sie an sich nicht gedacht waren und für die sie an sich auch gar nicht da sind.

    (Abg. Seuffert: Das ist eine Abnahme vom Vermögen!)

    Infolgedessen entsteht eben die Notwendigkeit einer Korrektur.
    Wir haben es, wie gesagt, bedauert, daß diese Frage im Ausschuß nicht endgültig schon im Rahmen dieses Gesetzes geklärt werden konnte. Es bleibt nun weiter nichts anderes übrig, als den § 10 in der vorliegenden Fassung anzunehmen. Wir legen aber Wert darauf, hier deutlich auch gerade gegenüber den heimatvertriebenen Landwirten zum Ausdruck zu bringen, daß wir im endgültigen Lastenausgleichsgesetz eine Korrektur der Einheitswerte auf der Entschädigungsseite in der Weise für notwendig halten, wie ich sie eben hier dargelegt habe. Wenn wir eine solche Korrektur nicht vornehmen würden, würden gerade unsere Landwirte beim Lastenausgleich benachteiligt. Wir sind aber der Überzeugung, daß, soweit das irgend geht, alle Geschädigten gleichberechtigt sein müssen. Gerade ein Berufsstand wie unsere Landwirtschaft darf nicht offensichtlich benachteiligt werden.
    Wir werden also mit diesen Bedenken dem § 10 in der Ausschußvorlage zustimmen und hoffen, daß wir dann beim endgültigen Lastenausgleichsgesetz mit unserem Antrag Erfolg haben werden.