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ID0117806900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 178. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951 7319 178. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7321A Eintritt des Abg. Faller in den Bundestag 7321B Haushaltsrechnung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und 1949 (1. April bis 20. September) 7321B Ausschußüberweisung 7321B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 7321B Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung 7321B Gesetz zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung 7321B Gesetz über den Handelsvertrag vom 2. Februar 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile 7321C Gesetz über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 7321C Gesetz über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll . . 7321C Gesetz über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe 7321C Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts 7321C Anfrage Nr. 225 der Fraktion der FDP über die Beheizung von Behandlungsräumen der Heilberufe mit Kohle (Drucksachen Nrn. 2764, 2884) 7321C Anfrage Nr. 226 der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Bekämpfung des Buchenprachtkäfers (Drucksachen Nr. 2774, 2879) 7321C Anfrage Nr. 230 der Abg. Schmücker, Kuhling u. Gen. betr. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksachen Nm. 2825, 2883) 7321D Anfrage Nr. 231 der Fraktion der SPD betr. Regionale Europäische Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (Drucksachen Nrn. 2826, 2895) 7321D Anfrage Nr. 207 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. über den Abtransport deutschen Kunstbesitzes nach Österreich (Drucksachen Nrn. 2562, 2653, 2894) . . . 7321D Vorlage der Verordnung über die Lieferung und den Bezug von Betonstahl (VO Bau II/51) 7321D Änderung der Tagesordnung 7321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Erweiterung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung (Nrn. 2802, 1711 der Drucksachen; Umdruck Nr. 373) 7322A Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP), Berichterstatter 7322A O Frau Kalinke (DP) 7322D, 7327A Mayerhofer (BP) 7323C Arndgen (CDU) 7323D Dannebom (SPD) 7324B Kohl (Stuttgart) (KPD) 7325A Dr. Hammer (FDP) 7326A Beschlußfassung 7327D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze (Nr. 2841 der Drucksachen) 7328A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 7328B Dr. Wellhausen (FDP) 7328C Ausschußüberweisung 7328C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verkehrsteuern (Nr. 2842 der Drucksachen) 7328D Ausschußüberweisung 7328D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen) 7328D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 7328D Seuffert (SPD) 7329B Frau Kalinke (DP) 7329C Ausschußüberweisung 7329D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nrn. 2572, 2819 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2871 der Drucksachen) 7330A, 7370C Dr. Schatz (CSU): zur Geschäftsordnung 7330A als Berichterstatter 7370D Beschlußfassung 7372C Beitrag des Deutschen Bundestages an das Deutsche Rote Kreuz für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Italien . . . . 7330B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kredite für die Werftindustrie (Nrn. 2787, 2492 der Drucksachen) 7330B Eckstein (CDU), Berichterstatter . 7330C Gundelach (KPD) 7330D Cramer (SPD) 7331B Walter (DP) 7332C Onnen (FDP) 7333B Beschlußfassung 7333C Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 2288 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2788 der Drucksachen) 7329D, 7333C Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 7333D Beschlußfassung 7334A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Nr. 2830 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2885 der Drucksachen) 7328A, 7334B Onnen (FDP), Berichterstatter . . . 7334B Dr. Kleindinst (CSU) 7335D Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 7336B Kunze (CDU) 7336D Ohlig (SPD) 7337A Strauß (CSU) 7337C Abstimmung 7337C Weiterberatung vertagt 7337D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kather u. Gen. sowie der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung kriegsbedingter Vermögensverluste (Nr. 1140 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nrn. 2810, zu 2810 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 380, 381, 382, 383, 384) 7328A, 7338A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 7338A Kriedemann (SPD) . 7342B, 7351A, 7353A, 7354C, 7360C, 7362A, D, 7363B, 7365D, 7366D, 7367B, 7369C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 7343D, 7349D, 7352B, 7354A, 7355C, 7356B, 7357B, C, 7359B, 7363B, 7370B Seuffert (SPD) 7345A, 7348B, 7349D, 7356B, 7359A, C, 7361D, 7366B, 7367D, 7368A, B Kohl (Stuttgart) (KPD): zur Sache 7345C, 7347C, 7369A zur Abstimmung 7347A Kunze (CDU) : zur Sache 7346B, 7348D, 7351C, 7353D, 7358C, 7360A, 7362C, 7363A, 7366C, 7368D, 7370A zur Abstimmung 7356A Dr. Reismann (Z) . ... . . 7347B, 7352A, 7353C, 7355B Farke (DP) 7348A Dr. Kather (CDU) . . 7349A, 7350D, 7356D, 7358B, 7361A, '7364C, 7366B, 7367C Fisch (KPD) 7349B Ewers (DP) 7354D Abstimmungen 7347A, 7350B, 7351D, 7352A, B, 7355C, 7357A, C, 7359A, 7361B, 7362A, 7363B, 7366A, D, 7367C, D, 7368A, 7369B, 7370B, C Nächste Sitzung 7372D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Wir sind der Meinung, daß dieses Gesetz
    — so wie es hier vorliegt, vor allen Dingen im § 1
    — den Ansprüchen, die an ein solches Gesetz gestellt werden müssen, nicht entspricht. Im besten Falle ist es ein Verfahrensgesetz, aber kein Feststellungsgesetz, für das es hier ausgegeben wird. Die Vorziehung dieses Gesetzes vor den endgültigen Lastenausgleich ist nach unserer Auffassung widersinnig, und zwar deshalb, weil man erst dann ein solches Gesetz — zusammen mit dem Lastenausgleich — verabschieden kann, wenn man festgestellt hat, welche Summen aufgebracht und verteilt werden können. Aber wir sind grundsätzlich der Auffassung, daß die Fassung des § 1 dieses Gesetzes zu eng und absolut untragbar ist, weil man in ihm nur von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden spricht. Bei einem Feststellungsgesetz ist gleiches Recht für alle Geschädigten des Krieges eine der ersten Voraussetzungen für eine echte Feststellung und für einen echten Lastenausgleich. Der § 1, der nur von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden spricht, läßt die anderen Kriegsschäden, beispielsweise die Währungsschäden, die Altsparerschäden usw., heraus und schafft eine Klassifizierung, die unter keinen Umständen gutgeheißen werden kann.
    Wir haben bereits bei der Grundsatzdebatte über den Lastenausgleich auf diese Gefahren hingewiesen. Wir haben damals festgestellt, daß das hervorstechende Merkmal des Lastenausgleichsgesetzentwurfs die Schonung des Besitzes und die Einengung des Kreises der Anspruchsberechtigten im allgemeinen ist und daß eine Anzahl von Menschen Hoffnungen an dieses Gesetz knüpfen, die nicht erfüllt werden. Das vorliegende Gesetz erweist in seinem § 1 die absolute Berechtigung unserer damaligen Kritik, denn die von uns vorausgesagte Einengung ist in diesem Gesetz tatsächlich erfolgt.
    Der sozialdemokratische Antrag spricht allerdings davon, daß in dieses Gesetz noch e nbezogen werden sollen Sparerschäden und Schäden durch kriegsbedingten Vermögensentzug. Meine Damen und Herren, wir gehen mit dem ersten absolut einig, daß Sparerschäden in dieses Feststellungsgesetz — das wir zwar im Grundsatz ablehnen —einbezogen werden sollen. Wir können aber nicht einsehen, daß beispielsweise Schäden durch kriegsbedingten Vermögensentzug einbezogen werden sollen, wie Sie in § 4 a vorsehen — auch Schäden durch Demontage. Dabei hat doch die gesamte Wirtschaft, sogar die demontierte, bereits wieder 1 : 1 umgestellt und befindet sich in einer außerordentlich günstigen Lage.
    Herr Dr. Nöll von der Nahmer hat den Begriff der sogenannten Ostschäden geprägt. In das Feststellungsgesetz sollen also auch Aktienbesitzer einbezogen werden, die infolge der engen Verbundenheit der Industrie des Ruhrgebiets mit der Indu-


    (Kohl [Stuttgart])

    strie jenseits der Oder/Neiße-Grenze nun ein Anrecht darauf haben, aus diesem Lastenausgleich entschädigt zu werden, und vor allen Dingen die Feststellung ihre Schäden nach diesem Gesetz verlangen können. Herr Dr. Nöll von der Nahmer, in der letzten Zeit ging eine sehr interessante Mitteilung durch die Presse. Ich glaube, daß die öffentlichkeit ein Anrecht darauf hat, von Ihnen zu erfahren, ob diese Pressemitteilung richtig ist, wonach Sie festgestellt haben, daß die Hoffnungen, die an den Lastenausgleich geknüpft werden, absolut trügerisch sind, da es nur zwei Probleme in Deutschland zu lösen gibt, einmal das Problem des Lastenausgleichs und zum andern das Problem des Sicherheitsbeitrages, und daß die Lösung des einen Problems die des anderen ausschließt.

    (Abg. Dr. Nöll von der Nahmer: Nein, nein!)

    — Ich habe kein Dementi in der Presse gelesen.

    (Erneuter Zuruf des Abg. Dr. Nöll von der Nahmer.)

    Ich stelle deswegen die Frage hier öffentlich, weil die Geschädigten ein Interesse an diesen Mitteilungen haben.
    Nun sagen Sie zu § 4 a, den Sie begründeten, daß der Stichtag auf den 31. Dezember 1944 festgelegt werden soll. Herr Kollege Dr. Nöll von der Nah-mer, verzeihen Sie, wenn ich Ihnen sage, daß die Festsetzung dieses Stichtages eigentlich eine Belohnung für diejenigen ist, die es verstanden haben, sich zeitig genug abzusetzen.

    (Abg. Strauß: Außerdem haben ja Ihre Leute nachher auch noch einiges verbrochen!)

    Zweitens hat der § 4 a noch eine andere Tendenz, die man, glaube ich, herausstellen sollte: die Tendenz, daß all diejenigen, die im Glauben an den deutschen Sieg und an die Unüberwindlichkeit der nationalsozialistischen Wehrmacht nach dem Osten gegangen sind und sich dort festgesetzt haben, bei Annahme des § 4 a einen Rechtsanspruch ableiten können, so daß also praktisch all die hundertprozentigen Nationalsozialisten nun aus dem Lastenausgleich eine Entschädigung erhalten würden. Ich glaube, daß das politisch wohl in keiner Form zu verantworten wäre.
    Wir sind also der Auffassung, daß in § 1 wohl die Sparerschäden einbezogen werden müssen; aber den von Herrn Professor Nöll von der Nahmer gestellten Antrag und den zweiten Teil des von der Sozialdemokratischen Partei gestellten Antrages — Schäden durch kriegsbedingten Vermögensentzug — lehnen wir ab.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Kunze.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Johannes Kunze


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir müssen eine etwas straffere Ordnung in unsere Diskussion bringen und dürfen nicht, wenn § 1 aufgerufen wird, auf x andere Paragraphen zugleich springen; sonst wird bei der Schwierigkeit der zur Behandlung stehenden Materie die überwiegende Mehrheit der Damen und Herren des Hauses überhaupt nicht mehr klug daraus. Wir haben schon einmal — als wir über das Anpassungsgesetz verhandelten — die Schwierigkeiten gesehen, mit denen wir es auch hier zu tun haben.
    Erlauben Sie mir, zu § 1 auf folgendes hinzuweisen: Von der sozialdemokratischen Fraktion wird durch ihren Antrag auf Umdruck Nr. 382 das Problem der Sparerschäden bereits jetzt in § 1
    hineingebracht, obwohl wir uns bei der Diskussion e des Initiativgesetzes über Altsparerschäden darüber klar waren, daß wir die Schäden der Sparer durch dieses Sondergesetz, bei dem man nach anderen Grundsätzen arbeiten muß als beim Lastenausgleich, festzustellen bereit sind. Mit dem Antrag der Koalitionsparteien, den sich die Deutsche Gemeinschaft-BHE zu eigen gemacht hat und dem, wie mir vom Zentrum gesagt wurde, das Zentrum ebenfalls zustimmt, wird der Versuch gemacht, die einheimische Bevölkerung hinsichtlich der Schäden, die sie im Osten — innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches, aber ohne die Sowjetzone — erlitten hat, mit den Heimatvertriebenen gleichzustellen. Durch diesen Antrag der Koalitionsparteien soll also erreicht werden, daß die Vertriebenen in diesem Punkte zu dem gleichen Recht wie die Einheimischen kommen, mehr nicht. Wenn wir den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion — betreffend Schäden durch kriegsbedingten Vermögensentzug — annehmen würden, dann würden wir, glaube ich, etwas tun, was sehr lockend klingt, was aber — verzeihen Sie mir, wenn ich Ihnen das in aller Deutlichkeit sage — doch letzten Endes dahin führt, daß das Gesetz undurchführbar wird.

    (Abg. Kriedemann: Wieso?)

    Erlauben Sie mir, in aller Offenheit eines deutlich auszusprechen. Die These, daß Feststellung und Lastenausgleich nichts miteinander zu tun haben, wird augenblicklich übertrieben. So sind die Dinge von den Initiatoren dieses Gesetzes nun doch nicht gemeint gewesen, sondern sie haben die Meinung vertreten, daß das Gesetz eine doppelte Aufgabe zu lösen habe. Einmal soll es den dokumentarischen Beweis liefern, daß Vermögen vorhanden war, und die Höhe dieses Vermögens mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit feststellen, und zum anderen soll es die Grundlagen liefern, auf denen dann im Lastenausgleich weiter aufgebaut werden kann.
    Als ich heute mittag den Antrag der sozialdemokratischen Fraktion bekam, habe ich ihn sehr sorgfältig durchdacht und durchgearbeitet. Ich habe mich allerdings gefragt, ob es noch irgend etwas, was an Kriegsfolgen im weitesten Sinne eingetreten ist, geben kann, was bei Annahme dieses Antrags nicht zur Feststellung kommen würde. Darum lassen Sie uns bei § 1 die Entscheidung treffen, ob der Vorschlag der Koalitionsparteien, nämlich diese Ostschädendefinition in § 4 a hineinzunehmen, angenommen werden soll, oder ob der Vorschlag der SPD betreffend Sparerschäden, deren Feststellung ja durch Sondergesetz vorgenommen werden soll, auch schon hier hineingenommen werden soll. Dann können wir weiter über die 2, 3, 4, 5 und 6 sinnvoll diskutieren. Andernfalls kommen wir, ob wir wollen oder nicht, im falschen Augenblick, nämlich schon in der zweiten Lesung, zu einer Generaldebatte.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)