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ID0117805100

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 178. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951 7319 178. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7321A Eintritt des Abg. Faller in den Bundestag 7321B Haushaltsrechnung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und 1949 (1. April bis 20. September) 7321B Ausschußüberweisung 7321B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 7321B Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung 7321B Gesetz zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung 7321B Gesetz über den Handelsvertrag vom 2. Februar 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile 7321C Gesetz über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 7321C Gesetz über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll . . 7321C Gesetz über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe 7321C Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts 7321C Anfrage Nr. 225 der Fraktion der FDP über die Beheizung von Behandlungsräumen der Heilberufe mit Kohle (Drucksachen Nrn. 2764, 2884) 7321C Anfrage Nr. 226 der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Bekämpfung des Buchenprachtkäfers (Drucksachen Nr. 2774, 2879) 7321C Anfrage Nr. 230 der Abg. Schmücker, Kuhling u. Gen. betr. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksachen Nm. 2825, 2883) 7321D Anfrage Nr. 231 der Fraktion der SPD betr. Regionale Europäische Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (Drucksachen Nrn. 2826, 2895) 7321D Anfrage Nr. 207 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. über den Abtransport deutschen Kunstbesitzes nach Österreich (Drucksachen Nrn. 2562, 2653, 2894) . . . 7321D Vorlage der Verordnung über die Lieferung und den Bezug von Betonstahl (VO Bau II/51) 7321D Änderung der Tagesordnung 7321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Erweiterung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung (Nrn. 2802, 1711 der Drucksachen; Umdruck Nr. 373) 7322A Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP), Berichterstatter 7322A O Frau Kalinke (DP) 7322D, 7327A Mayerhofer (BP) 7323C Arndgen (CDU) 7323D Dannebom (SPD) 7324B Kohl (Stuttgart) (KPD) 7325A Dr. Hammer (FDP) 7326A Beschlußfassung 7327D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze (Nr. 2841 der Drucksachen) 7328A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 7328B Dr. Wellhausen (FDP) 7328C Ausschußüberweisung 7328C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verkehrsteuern (Nr. 2842 der Drucksachen) 7328D Ausschußüberweisung 7328D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen) 7328D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 7328D Seuffert (SPD) 7329B Frau Kalinke (DP) 7329C Ausschußüberweisung 7329D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nrn. 2572, 2819 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2871 der Drucksachen) 7330A, 7370C Dr. Schatz (CSU): zur Geschäftsordnung 7330A als Berichterstatter 7370D Beschlußfassung 7372C Beitrag des Deutschen Bundestages an das Deutsche Rote Kreuz für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Italien . . . . 7330B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kredite für die Werftindustrie (Nrn. 2787, 2492 der Drucksachen) 7330B Eckstein (CDU), Berichterstatter . 7330C Gundelach (KPD) 7330D Cramer (SPD) 7331B Walter (DP) 7332C Onnen (FDP) 7333B Beschlußfassung 7333C Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 2288 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2788 der Drucksachen) 7329D, 7333C Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 7333D Beschlußfassung 7334A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Nr. 2830 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2885 der Drucksachen) 7328A, 7334B Onnen (FDP), Berichterstatter . . . 7334B Dr. Kleindinst (CSU) 7335D Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 7336B Kunze (CDU) 7336D Ohlig (SPD) 7337A Strauß (CSU) 7337C Abstimmung 7337C Weiterberatung vertagt 7337D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kather u. Gen. sowie der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung kriegsbedingter Vermögensverluste (Nr. 1140 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nrn. 2810, zu 2810 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 380, 381, 382, 383, 384) 7328A, 7338A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 7338A Kriedemann (SPD) . 7342B, 7351A, 7353A, 7354C, 7360C, 7362A, D, 7363B, 7365D, 7366D, 7367B, 7369C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 7343D, 7349D, 7352B, 7354A, 7355C, 7356B, 7357B, C, 7359B, 7363B, 7370B Seuffert (SPD) 7345A, 7348B, 7349D, 7356B, 7359A, C, 7361D, 7366B, 7367D, 7368A, B Kohl (Stuttgart) (KPD): zur Sache 7345C, 7347C, 7369A zur Abstimmung 7347A Kunze (CDU) : zur Sache 7346B, 7348D, 7351C, 7353D, 7358C, 7360A, 7362C, 7363A, 7366C, 7368D, 7370A zur Abstimmung 7356A Dr. Reismann (Z) . ... . . 7347B, 7352A, 7353C, 7355B Farke (DP) 7348A Dr. Kather (CDU) . . 7349A, 7350D, 7356D, 7358B, 7361A, '7364C, 7366B, 7367C Fisch (KPD) 7349B Ewers (DP) 7354D Abstimmungen 7347A, 7350B, 7351D, 7352A, B, 7355C, 7357A, C, 7359A, 7361B, 7362A, 7363B, 7366A, D, 7367C, D, 7368A, 7369B, 7370B, C Nächste Sitzung 7372D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Ferdinand Kleindinst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag hat die Schaffung einer neuen Art von Auftragsverwaltung für das Sondergebiet des Lastenausgleichs zum Ziel. Wir können uns seitens der CSU nicht davon überzeugen, daß diese Änderung des Grundgesetzes eine unbedingte Notwendigkeit darstellt, und müssen diese Grundgesetzänderung oder -ergänzung wie Sie es nennen wollen — ablehnen. Die Änderung soll den Weg frei machen für eine Organisation und für Verwaltungsfunktionen. die in ihrer endgültigen Fassung noch gar nicht feststehen. Wir haben geglaubt, daß die entgegengesetzte Lösung die richtige wäre: zuerst die endgültige Organisation und die endgültigen Funktionen festzustellen und sie dann erst mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen. Die Weisungsrechte des Bundes gegenüber den unteren Behörden zerstören die Einheit der Verwaltung in den Obersten Landesbehörden, und zwar sowohl auf der Seite der Einnahmesicherung wie der Ausgaben, der Leistungen. Ich verweise bezüglich der Einnahmen auf den Zusammenhang zwischen der Vermögenshauptsteuerveranlagung und der Vermögensveranlagung für den Lastenausgleich. Bezüglich der Leistungen wird bei der komplizierten Art des Lastenausgleichs eine Klarstellung und eine Abgrenzung der übrigen Leistungen des Bundes und der Länder unbedingt notwendig werden,


    (Dr. Kleindinst)

    was bei der Ausschaltung der Obersten Landesbehörden zweifellos zu Friktionen und Schwierigkeiten führen wird.
    Ich will zur Entwicklung des Weisungsrechts über die bizonale Verwaltung und zu seiner Einfügung in das Grundgesetz hier nichts ausführen, sondern nur darauf hinweisen, daß die Ausdehnung des Weisungsrechts nach und nach zu einem Befehlsmechanismus in der Verwaltung, zu einer Mechanisierung der Verwaltung führen wird, die man auch in anderen Ländern beobachtet und die man dort als Dirigismus allmählich wieder einzuengen versucht. Auch aus diesen verwaltungspolitischen Grundsätzen und Gedanken möchten wir die beantragte Änderung des Grundgesetzes nicht unterstützen.
    Es ist namentlich zuletzt bei der Beratung über den Flüchtlingsausgleich hervorgehoben worden, daß die bundesstaatliche Struktur ein Hindernis für den Flüchtlingsausgleich und die Erfüllung dieser Aufgaben ist. Man hat aber niemals Möglichkeiten des Grundgesetzes ausgeschöpft, die sowohl bei der bundeseigenen Verwaltung wie bei der Auftragsverwaltung gegeben sind.
    Das sind die Gründe, die die CSU bestimmen, die beantragte Ergänzung oder Änderung des Grundgesetzes abzulehnen und der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß die hier geltend gemachten Schwierigkeiten auf eine glücklichere Weise überwunden werden.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Fürst zu Oettingen-Wallerstein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fürst zu Eugen Oettingen-Wallerstein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von den Regierungsparteien in Drucksache 2830 eingekrachte Antrag bezweckt im Interesse der Durchführung des kommenden Lastenausgleichs eine Ergänzung des Grundgesetzes durch die Einschaltung eines Art. 120 a, der gleichzeitig eine Abänderung des Art. 85 enthalten soll, und zwar in der Weise, daß im Gegensatz zu der bestehenden Fassung des Art. 85 die der Bundesregierung und den zuständigen Obersten Bundesbehörden auf Grund des genannten Art. 85 zustehenden Befugnisse ganz oder teilweise einer Bundesoberbehörde oder neuen Mittelbehörden übertragen werden. Nach dem Wortlaut des Antrages soll es sich also nicht etwa um eine Kann-, sondern um ein ganz positiv gehaltene Muß-Vorschrift handeln. Darüber hinaus sollen nach dem Antrag Bundesregierung und Bundesbehörden in Ansehung der Durchführung der Lastenausgleichsgesetzgebung nicht an die in Art. 85 Abs. 2 Satz. 1 und Abs. 3 Satz 2 enthaltenen Beschränkungen gebunden sein. Art. 87 Abs. 3 Satz 2 soll allerdings unberührt bleiben. Es handelt sich somit um eine Änderung des Grundgesetzes, die nur im Sinne des Art. 79 behandelt werden kann.
    Meine Fraktion, die Fraktion der Bayernpartei, steht auf dem Standpunkt, daß diese Verfassungsänderung nicht angängig sein kann, denn die Bayernpartei ist der Ansicht, daß die föderalistische Grundlage des Grundgesetzes nicht unterhöhlt werden darf. Darüber hinaus ist meine Fraktion an der Tatsache interessiert, daß das Grundgesetz geändert werden soll, um die Durchführung eines Gesetzes bzw. von Gesetzen zu erleichtern, ohne daß doch wohl hinlängliche Versuche gemacht wurden, die in Betracht kommenden Gesetze den Gegebenheiten des Grundgesetzes, insbesondere dem
    Art. 108 anzupassen. Es sollen bundeseigene Mittelbehörden geschaffen werden, die nach dem Grundgesetz nicht bestehen und deren Errichtung einen Eingriff in die Verwaltungshoheit der Länder bedeutet. Meine Fraktion würde in jeder Hinsicht alle Schritte, die zur Erleichterung des Lastenausgleichs führen, unterstützen, denn den Lastenausgleich bejahen wir. Indessen drängt sich hier doch die Frage auf, ob es der Bedeutung des Grundgesetzes entspricht, es zu ändern, sobald ein Gesetzentwurf eine solche Verfassungsänderung aus irgendeinem Grunde zweckmäßig erscheinen läßt. Bejahen wir diese Frage, so müssen wir uns schon fragen, wohin wir dann kommen können. Dann kann selbstverständlich bei jedem Gesetzentwurf die Änderung des Grundgesetzes zur Debatte gestellt werden. Dann haben wir aber leicht den Zustand, daß das Grundgesetz, das die Achtung heischende Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues sein soll, zu geringerer Bedeutung, um nicht zu sagen zur Bedeutungslosigkeit herabgewürdigt werden wird. Diesen Weg dürfen wir nach unserer Überzeugung unter keinen Umständen beschreiten. Erweist sich das Grundgesetz als reformbedürftig, dann kann es nur eine Totalreform nach klar umrissenen Grundsätzen erfahren. Bis dahin müssen die Gesetze den im Grundgesetz verankerten Möglichkeiten angepaßt werden und nicht umgekehrt. Beschreiten wir aber den gegenteiligen Weg der ad-hoc-Änderung des Grundgesetzes, dann untergraben wir die Grundlagen, auf denen unser heutiges Staatswesen steht, und dann können wir damit gleich wieder zu Zuständen kommen, an die wir uns erinnern: Wie nämlich die Weimarer Verfassung mit allen Mitteln unterhöhlt und untergraben wurde.
    Wir sind der Ansicht, daß die Erfahrungen, die wir mit dem Gesetz über die Verwaltungsbehörden für die Kriegsopferfürsorge und dem Bundesversorgungsgesetz gemacht haben, unsere Bedenken bestätigen und, daß es auch ohne Verfassungsänderung, ohne Änderung des Grundgesetzes abgehen kann. Wir glauben und sind überzeugt, daß wir um einen so entscheidenden Schritt herumkommen können, ohne daß der Lastenausgleich und seine Durchführung dadurch gefährdet sein muß, wenn der richtige Wille vorhanden ist, klare, bestimmte und präzise Verwaltungsvereinbarungen zwischen den Ländern zu schaffen.