Rede:
ID0117801400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Kohl.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 178. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951 7319 178. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7321A Eintritt des Abg. Faller in den Bundestag 7321B Haushaltsrechnung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und 1949 (1. April bis 20. September) 7321B Ausschußüberweisung 7321B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 7321B Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung 7321B Gesetz zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung 7321B Gesetz über den Handelsvertrag vom 2. Februar 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile 7321C Gesetz über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 7321C Gesetz über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll . . 7321C Gesetz über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe 7321C Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts 7321C Anfrage Nr. 225 der Fraktion der FDP über die Beheizung von Behandlungsräumen der Heilberufe mit Kohle (Drucksachen Nrn. 2764, 2884) 7321C Anfrage Nr. 226 der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Bekämpfung des Buchenprachtkäfers (Drucksachen Nr. 2774, 2879) 7321C Anfrage Nr. 230 der Abg. Schmücker, Kuhling u. Gen. betr. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksachen Nm. 2825, 2883) 7321D Anfrage Nr. 231 der Fraktion der SPD betr. Regionale Europäische Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (Drucksachen Nrn. 2826, 2895) 7321D Anfrage Nr. 207 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. über den Abtransport deutschen Kunstbesitzes nach Österreich (Drucksachen Nrn. 2562, 2653, 2894) . . . 7321D Vorlage der Verordnung über die Lieferung und den Bezug von Betonstahl (VO Bau II/51) 7321D Änderung der Tagesordnung 7321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Erweiterung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung (Nrn. 2802, 1711 der Drucksachen; Umdruck Nr. 373) 7322A Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP), Berichterstatter 7322A O Frau Kalinke (DP) 7322D, 7327A Mayerhofer (BP) 7323C Arndgen (CDU) 7323D Dannebom (SPD) 7324B Kohl (Stuttgart) (KPD) 7325A Dr. Hammer (FDP) 7326A Beschlußfassung 7327D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze (Nr. 2841 der Drucksachen) 7328A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 7328B Dr. Wellhausen (FDP) 7328C Ausschußüberweisung 7328C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verkehrsteuern (Nr. 2842 der Drucksachen) 7328D Ausschußüberweisung 7328D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen) 7328D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 7328D Seuffert (SPD) 7329B Frau Kalinke (DP) 7329C Ausschußüberweisung 7329D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nrn. 2572, 2819 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2871 der Drucksachen) 7330A, 7370C Dr. Schatz (CSU): zur Geschäftsordnung 7330A als Berichterstatter 7370D Beschlußfassung 7372C Beitrag des Deutschen Bundestages an das Deutsche Rote Kreuz für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Italien . . . . 7330B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kredite für die Werftindustrie (Nrn. 2787, 2492 der Drucksachen) 7330B Eckstein (CDU), Berichterstatter . 7330C Gundelach (KPD) 7330D Cramer (SPD) 7331B Walter (DP) 7332C Onnen (FDP) 7333B Beschlußfassung 7333C Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 2288 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2788 der Drucksachen) 7329D, 7333C Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 7333D Beschlußfassung 7334A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Nr. 2830 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2885 der Drucksachen) 7328A, 7334B Onnen (FDP), Berichterstatter . . . 7334B Dr. Kleindinst (CSU) 7335D Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 7336B Kunze (CDU) 7336D Ohlig (SPD) 7337A Strauß (CSU) 7337C Abstimmung 7337C Weiterberatung vertagt 7337D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kather u. Gen. sowie der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung kriegsbedingter Vermögensverluste (Nr. 1140 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nrn. 2810, zu 2810 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 380, 381, 382, 383, 384) 7328A, 7338A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 7338A Kriedemann (SPD) . 7342B, 7351A, 7353A, 7354C, 7360C, 7362A, D, 7363B, 7365D, 7366D, 7367B, 7369C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 7343D, 7349D, 7352B, 7354A, 7355C, 7356B, 7357B, C, 7359B, 7363B, 7370B Seuffert (SPD) 7345A, 7348B, 7349D, 7356B, 7359A, C, 7361D, 7366B, 7367D, 7368A, B Kohl (Stuttgart) (KPD): zur Sache 7345C, 7347C, 7369A zur Abstimmung 7347A Kunze (CDU) : zur Sache 7346B, 7348D, 7351C, 7353D, 7358C, 7360A, 7362C, 7363A, 7366C, 7368D, 7370A zur Abstimmung 7356A Dr. Reismann (Z) . ... . . 7347B, 7352A, 7353C, 7355B Farke (DP) 7348A Dr. Kather (CDU) . . 7349A, 7350D, 7356D, 7358B, 7361A, '7364C, 7366B, 7367C Fisch (KPD) 7349B Ewers (DP) 7354D Abstimmungen 7347A, 7350B, 7351D, 7352A, B, 7355C, 7357A, C, 7359A, 7361B, 7362A, 7363B, 7366A, D, 7367C, D, 7368A, 7369B, 7370B, C Nächste Sitzung 7372D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Otto Dannebom


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte wie auch die Aussprache im sozialpolitischen Ausschuß haben bewiesen, wie notwendig die Heraufsetzung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, bedingt durch die Preis- und Lohnveränderungen, ist.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die Festsetzung auf 4500 DM jährlich oder 375 DM monatlich mag damals, als diese Grenze gesetzt wurde, berechtigt gewesen sein. Heute jedoch, nachdem die notwendigen Erhöhungen der Nominalgehälter vieler Angestellter erfolgt und die betreffenden Angestellten dadurch aus der Krankenversicherungspflicht herausgekommen sind, ist die Heraufsetzung der Grenze notwendig. Besonders trifft das zu, nachdem bei vielen Angestellten der öffentlichen Verwaltung eine Erhöhung der Gehälter durchgeführt worden ist oder noch durchgeführt werden soll. Praktisch ist es doch heute so, daß die zur Anpassung an die Preisentwicklung gewährten Gehaltserhöhungen bedeutungslos geworden sind, weil mit ihnen eine Steigerung der Lohnsteuer, der Rentenversicherungsbeiträge und der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Verbindung steht. Dazu kommt, daß nun auch noch der Arbeitgeberanteil entfällt, so daß diese Angestelltengruppe den Arbeitgeberanteil selbst bezahlen
    muß. Ich kann es nicht recht verstehen, daß die sehr verehrte Frau Kollegin Kalinke nun diesen armen Ludern zumuten will, bei ihrem niedrigen Gehalt auch noch den Arbeitgeberanteil zu tragen. Es ist mir unverständlich, daß das mit einer sozialen Einstellung, die gerade Frau Kollegin Kalinke immer so hervorhebt, etwas zu tun hat.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Wir meinen, daß das Verlangen nach einer Heraufsetzung der Versicherungspflichtgrenze unbedingt berechtigt ist, zumal auch von der Arbeitgeberseite dieser Antrag unterstützt worden ist; denn auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeber hat doch in ihrer Zeitschrift „Der Arbeitgeber" vom 15. Mai dieses Jahres mit einer ähnlichen Begründung, d. h. unter Hinweis auf das veränderte Preis-und Lohngefüge, die Erhöhung als unbedingt notwendig bezeichnet.
    Der Ausschuß für Sozialpolitik hat sich auftragsgemäß mit den Dingen beschäftigt. Eigenartigerweise ist doch festzustellen, daß, während die Sachverständigen der Ärzte und der Apotheker eine Erhöhung der Pflichtgrenze abgelehnt haben, die Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes ebenso wie die der DAG und auch die Sachverständigen der Ortskrankenkassen sowie der Betriebskrankenkassen sich für die Erhöhung der Pflichtgrenze ausgesprochen haben; und erfreulicherweise kann ich feststellen, daß sich auch die Vertreter der Koalitionsparteien im sozialpolitischen Ausschuß, wenn sie sich auch nicht unserem Antrag, der eine Pflichtgrenze von 600 DM vorsah, anschließen konnten, doch immerhin für eine Erhöhung auf 500 DM ausgesprochen haben. Wir bedauern, daß man unserem Wunsche, die Gehälter zwischen 500 und 600 DM in die Versicherungspflicht einzubeziehen, so daß auch dann, wenn in etwa die 500-DM-Grenze überstiegen wird, der Betreffende versicherungspflichtig bliebe, nicht Rechnung getragen hat. Es wäre — ich glaube, das auch in Erwiderung auf die Ausführungen der Kollegin Frau Kalinke sagen zu können - erfreulich gewesen, wenn man diesen Antrag angenommen hätte, da dann die Verhältnisse den Berliner Verhältnissen in etwa angepaßt worden wären.
    Wir bedauern die Ablehnung unseres Antrages durch die Vertreter der Regierungskoalition aber auch deshalb, weil auch der Vertreter des Bundesarbeitsministeriums erklärt hat, es sei der Standpunkt des Arbeitsministeriums, daß das 1949 geschaffene Recht auch jetzt bestehen bleiben solle, d. h. diejenigen Personen, die nach dem Rechtsstand von 1949 versicherungspflichtig waren, es auch in Zukunft sein sollen.
    Zu Abs. 2 des Ausschußantrags auf Drucksache Nr. 2802 möchte ich sagen, daß die Regierung sehr ernsthaft prüfen muß, ob dem § 178 der RVO Geltung verschafft werden kann. Es darf meiner Ansicht nach jedenfalls nicht so sein, daß dadurch besonders die älteren Angestellten einer unbilligen sozialen Härte ausgesetzt werden.
    Wir stimmen also, wenn auch mit Bedenken, dem Ausschußantrag zu und bitten das Hohe Haus, den Antrag der Deutschen Partei auf Festsetzung der Grenze von 450 DM abzulehnen.
    Ich möchte aber zum Schluß noch eine kleine Bemerkung zu den Erklärungen des Herrn Kollegen Horn bei der ersten Beratung dieses Antrages in der 110. Sitzung machen. Herr Kollege Horn sagte damals, daß die Frage der Neuordnung oder der zeitgemäßen Ausrichtung der Kranken-


    (Dannebom)

    versicherung weit über den Inhalt unseres Antrages hinausgehe und er diese Neuordnung für wünschenswert halte. Ich glaube, weite Bevölkerungskreise warten seit Jahren auf diese grundsätzliche Reform oder Neuordnung der Sozialversicherung. Es sInd heute nur ausgesprochene Experten — und manchmal auch die noch nicht einmal — in der Lage, sich in dem Gestrüpp der Gesetze und Verordnungen auszukennen. Durch alle diese zusätzlichen neuen Regelungen wird das Durcheinander nur noch vergrößert. Wir hoffen und wünschen deshalb, daß auch die Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition mit uns das ernsthafte Ersuchen an die Regierung stellen, diese Neuordnung oder Reform der Sozialversicherung durchzuführen, und wir wünschen- zu guter Letzt, daß das Bundesarbeitsministerium das Gesetz nach diesem Antrag möglichst schnell dem Bundestag vorlegen möge, damit die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze auf 500 Mark durchgeführt werden kann.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Kohl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rudolf Kohl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Dem zuletzt geäußerten Wunsch des Redners der sozialdemokratischen Fraktion auf baldige Vorlage der Reform der Sozialversicherungsgesetzgebung schließen wir uns an. Es ist in diesem Hause nicht nur einmal, sondern zu wiederholten Malen der dringende Wunsch laut geworden, doch endlich einmal an eine grundsätzliche Reform der Sozialversicherung heranzugehen, damit eine einheitliche Gesetzgebung auf diesem Gebiet gewährleistet ist.
    Die Frau Kollegin Kalinke hat nach meiner Auffassung ihren Antrag, nämlich die Pflichtversicherungsgrenze auf 450 Mark festzusetzen, mit etwas innerer Unlogik begründet. Sie wies darauf hin, daß gerade die älteren Angestellten oder vielmehr die Angestellten, die nun durch die Annahme des Ausschußantrages mit in die Versicherungspflicht einbezogen werden, schlechte Risiken wären. Mir ist unverständlich, wie denn gerade die Frau Kollegin Kalinke sich um diese schlechten Risiken reißen kann.

    (Abg. Frau Kalinke: Aus sozialer Verantwortung!)

    Doch nur deshalb, weil sie eine ausgesprochene Liebe für die Privatversicherung hat!

    (Zuruf rechts: Haben wir alle!)

    Sie stellte heraus, daß man über die Einheitsversicherung nicht mehr reden solle, und sie sagte weiter, daß man auch über die Frage der schlechten Risiken nicht mehr reden solle. Liebe Frau Kollegin Kalinke, ich bin so ehrlich zu sagen, daß für mich und meine Freunde die Frage der Erweiterung der Pflichtversicherungsgrenze in engstem Zusammenhang mit der Sanierung der Allgemeinen Ortskrankenkassen gebracht werden muß. Es nutzt nichts, um diese Dinge herumzugehen, denn gerade die Tagung der Ortskrankenkassenverbände hat mit aller Deutlichkeit unter Beweis gestellt, daß diese Zustände bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen nur mit einer gründlichen Änderung, einer gründlichen Reform zu ändern sind.
    Meine Damen und Herren, man soll doch nicht verkennen — und das ist ein Argument gegen die Beweisführung der Kollegin Frau Kalinke —, daß 1945 - ich kenne nur die Zahlen aus meinem Land,
    da leider das Bundesarbeitsministerium über diese Dinge zuwenig Zahlen veröffentlicht — allein die Allgemeinen Ortskrankenkassen in Württemberg an nicht eintreibbaren Forderungen an das Reich die kleine Summe von 18'12 Millionen Mark zählten, die sie irgendwie verkraften mußten, die der Krankenkasse verloren waren. Die Krankenkassen standen und stehen auch heute noch vor dem Dilemma, wie sie nun eigentlich ihre finanzielle Basis erweitern und verbessern sollen. Sollen sie es durch eine Beitragserhöhung oder sollen sie es durch eine Leistungseinschränkung tun? Das sind doch die primären Fragen, die in ihrer ganzen Problematik vor uns stehen. Man soll doch nicht verkennen, daß der allgemeine Gesundheitszustand des deutschen Volkes wirklich nicht überwältigend ist. Man soll nicht verkennen, daß die Überbesetzung des Wohnraums schwerste gesundheitliche Folgen nach .sich zieht, deren Last zum übergroßen Teil die Allgemeinen Ortskrankenkassen zu tragen haben. Man soll nicht verkennen, daß die Ortskrankenkassen heute unter der Erhöhung der Krankenhauskosten leiden, daß die Preise für Arzneimittel um ein Gewaltiges gestiegen sind. Ich weiß, daß es gewisse Kreise gibt, die da mit dem Gedanken spielen, vielleicht durch die Erhebung einer Sozialsteuer diesem Problem beizukommen; aber ich glaube, daß damit dieser Zustand auch nicht behoben werden kann, abgesehen davon, daß der Gedanke unsozial wäre. Wir sind — ich sage das ebenso offen — für eine Ausdehnung auf alle Erwerbstätigen ohne Rücksicht auf ihre Finkommensgrenze. Wir wissen, daß gerade von ärztlicher Seite dagegen am schwersten Sturm gelaufen wird, und zwar deshalb, weil die Ärzte befürchten, ihre Privatpatienten zu verlieren.
    Ich glaube, daß ein Teil der Beweisführung der Kollegin Kalinke aus einer Denkschrift entnommen ist — man läßt sich die Dinge bei den privaten Versicherungsanstalten etwas kosten —, aus einer Stellungnahme, die ein Dr. Hans Winkelmann von der Universität Köln herausgegeben hat und die einige sehr interessante Dinge aufweist. Herr Dr. Winkelmann geht erstens einmal, wenn er die Einkommensgrenze auf 375 Mark festlegt, von einer sehr falschen Voraussetzung aus. Er scheint die Zeit nach 1945, das Zusammenbrechen einer ganzen Reihe sogenannter gesicherter Existenzen verschlafen zu haben. Dann kommt dieser Herr Doktor zu dem herrlichen Standpunkt, daß aus der tabellarischen Übersicht, die er gegeben hat, festzustellen sei, daß die Verteuerung der Lebenshaltung seit dem ersten Vierteljahr 1950 bereits von der Lohnbewegung überholt worden ist. Fr sagt dann weiter, daß Lohnerhöhung über Lohnerhöhung Platz greife, und er versucht zu beweisen, daß eigentlich nach seiner Argumentation eine Herabsetzung der Versicherungspflichtgrenze noch unter 350 Mark als notwendig betrachtet werden müßte.
    Wenn also die Kollegin Kalinke der Meinung ist, daß mit ihrem Antrag den tatsächlichen Bedürfnissen Rechnung getragen wird, so vertreten wir die Auffassung, daß erstens einmal der Gedanke der Reform der Sozialversicherung verwirklicht werden muß und verwirklicht werden soll, und zweitens entsteht im Zusammenhang damit die Notwendigkeit, die ich bereits angedeutet habe, alle Erwerbstätigen in diese Versicherungspflicht mit einzubeziehen. Erst dann schaffen Sie eine gesunde Grundlage der gesamten Sozialversicherung.
    Wir stimmen deshalb dem Ausschußantrag zu.

    (Beifall bei der KPD.)