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ID0117801200

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Metadaten
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    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
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    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Dannebom.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 178. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951 7319 178. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7321A Eintritt des Abg. Faller in den Bundestag 7321B Haushaltsrechnung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und 1949 (1. April bis 20. September) 7321B Ausschußüberweisung 7321B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 7321B Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung 7321B Gesetz zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung 7321B Gesetz über den Handelsvertrag vom 2. Februar 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile 7321C Gesetz über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 7321C Gesetz über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll . . 7321C Gesetz über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe 7321C Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts 7321C Anfrage Nr. 225 der Fraktion der FDP über die Beheizung von Behandlungsräumen der Heilberufe mit Kohle (Drucksachen Nrn. 2764, 2884) 7321C Anfrage Nr. 226 der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Bekämpfung des Buchenprachtkäfers (Drucksachen Nr. 2774, 2879) 7321C Anfrage Nr. 230 der Abg. Schmücker, Kuhling u. Gen. betr. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksachen Nm. 2825, 2883) 7321D Anfrage Nr. 231 der Fraktion der SPD betr. Regionale Europäische Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (Drucksachen Nrn. 2826, 2895) 7321D Anfrage Nr. 207 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. über den Abtransport deutschen Kunstbesitzes nach Österreich (Drucksachen Nrn. 2562, 2653, 2894) . . . 7321D Vorlage der Verordnung über die Lieferung und den Bezug von Betonstahl (VO Bau II/51) 7321D Änderung der Tagesordnung 7321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Erweiterung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung (Nrn. 2802, 1711 der Drucksachen; Umdruck Nr. 373) 7322A Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP), Berichterstatter 7322A O Frau Kalinke (DP) 7322D, 7327A Mayerhofer (BP) 7323C Arndgen (CDU) 7323D Dannebom (SPD) 7324B Kohl (Stuttgart) (KPD) 7325A Dr. Hammer (FDP) 7326A Beschlußfassung 7327D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze (Nr. 2841 der Drucksachen) 7328A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 7328B Dr. Wellhausen (FDP) 7328C Ausschußüberweisung 7328C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verkehrsteuern (Nr. 2842 der Drucksachen) 7328D Ausschußüberweisung 7328D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen) 7328D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 7328D Seuffert (SPD) 7329B Frau Kalinke (DP) 7329C Ausschußüberweisung 7329D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nrn. 2572, 2819 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2871 der Drucksachen) 7330A, 7370C Dr. Schatz (CSU): zur Geschäftsordnung 7330A als Berichterstatter 7370D Beschlußfassung 7372C Beitrag des Deutschen Bundestages an das Deutsche Rote Kreuz für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Italien . . . . 7330B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kredite für die Werftindustrie (Nrn. 2787, 2492 der Drucksachen) 7330B Eckstein (CDU), Berichterstatter . 7330C Gundelach (KPD) 7330D Cramer (SPD) 7331B Walter (DP) 7332C Onnen (FDP) 7333B Beschlußfassung 7333C Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 2288 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2788 der Drucksachen) 7329D, 7333C Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 7333D Beschlußfassung 7334A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Nr. 2830 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2885 der Drucksachen) 7328A, 7334B Onnen (FDP), Berichterstatter . . . 7334B Dr. Kleindinst (CSU) 7335D Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 7336B Kunze (CDU) 7336D Ohlig (SPD) 7337A Strauß (CSU) 7337C Abstimmung 7337C Weiterberatung vertagt 7337D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kather u. Gen. sowie der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung kriegsbedingter Vermögensverluste (Nr. 1140 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nrn. 2810, zu 2810 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 380, 381, 382, 383, 384) 7328A, 7338A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 7338A Kriedemann (SPD) . 7342B, 7351A, 7353A, 7354C, 7360C, 7362A, D, 7363B, 7365D, 7366D, 7367B, 7369C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 7343D, 7349D, 7352B, 7354A, 7355C, 7356B, 7357B, C, 7359B, 7363B, 7370B Seuffert (SPD) 7345A, 7348B, 7349D, 7356B, 7359A, C, 7361D, 7366B, 7367D, 7368A, B Kohl (Stuttgart) (KPD): zur Sache 7345C, 7347C, 7369A zur Abstimmung 7347A Kunze (CDU) : zur Sache 7346B, 7348D, 7351C, 7353D, 7358C, 7360A, 7362C, 7363A, 7366C, 7368D, 7370A zur Abstimmung 7356A Dr. Reismann (Z) . ... . . 7347B, 7352A, 7353C, 7355B Farke (DP) 7348A Dr. Kather (CDU) . . 7349A, 7350D, 7356D, 7358B, 7361A, '7364C, 7366B, 7367C Fisch (KPD) 7349B Ewers (DP) 7354D Abstimmungen 7347A, 7350B, 7351D, 7352A, B, 7355C, 7357A, C, 7359A, 7361B, 7362A, 7363B, 7366A, D, 7367C, D, 7368A, 7369B, 7370B, C Nächste Sitzung 7372D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst stelle ich den Antrag, in Ziffer 1 der vorliegenden Drucksache Nr. 2802 das Wort „mindestens" vor der Zahl „500 DM" zu streichen, und zwar deswegen, weil dieses Wort irrtümlich in die Drucksache hineingekommen ist. Leider ist das Wort „mindestens" auch in das Protokoll des Ausschusses für Sozialpolitik irrtümlich hineingekommen. Ich selbst war der Antragsteller und weiß mich ganz gut zu erinnern, daß ich darum gebeten hatte, das Wort „mindestens" zu streichen. - Das zu der Formulierung des Antrags.
    Nun, meine Damen und Herren, wie sind wir zu der Zahl 500 anstatt bisher 375 gekommen? Wenn wir einmal auf das Jahr 1938 zurückblicken, in dem die Versicherungspflichtgrenze in der Kran-


    (Arndgen)

    kenversicherung bei 300 RM lag, und wenn wir uns daneben vergegenwärtigen, daß die amtliche Ziffer der Lohnentwicklung gegenüber 100 im Jahre 1938 heute 181 erreicht hat, dann dürfen wir feststellen, daß mit der Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze nur der gleiche Personenkreis erfaßt wird, den wir ursprünglich in der zwangsweisen Versicherung für Krankheit usw. einbezogen wissen wollten, und nicht mehr. Wenn wir diese Zahl mit 500 DM im Monat ansetzen, ist dieses Ziel erreicht, und mehr will dieser Antrag nicht.
    Nun wird hier davon gesprochen — ich glaube, Frau Kalinke war es, die davon sprach —, daß die Löhne der Arbeiter höher gestiegen seien als die der Angestellten. Das mag stimmen. Ich habe einmal festgestellt, daß die Löhne der Arbeiter seit dem Jahre 1949, in dem wir die Versicherungspflichtgrenze auf 375 DM ansetzten, im Durchschnitt um etwa 33 % gestiegen sind. Ich gebe zu, daß es bei den Angestellten seit dieser Zeit nur etwa 25 °/%o gewesen sind. Aber auch wenn wir diese Dinge mit in Betracht ziehen, dann wären wir, wenn wir bei den Angestellten 25 % zugrunde legen, auf 475 DM gekommen. Ich glaube, daß man auch bei dieser Rechnung 500 DM im Monat ansetzen kann.
    Ich bitte, meine sehr verehrten Damen und Herren, dem Vorschlag des Ausschusses für Sozialpolitik zuzustimmen, und zwar deswegen, weil die Angestellten, die in der Zwischenzeit wegen Erhöhung ihrer Einkommen aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind, nicht aus der Krankenversicherung ausschieden, sondern ihre Versicherung freiwillig aufrechterhalten haben und somit nach wie vor der Versicherung angehören, nur mit dem Unterschied, daß sie, wenn sie einbezogen werden, den Beitrag zur Krankenversicherung nicht ganz, d. h. unter Einbeziehung des Arbeitgeberanteils, zu zahlen brauchen. Ich bitte daher, dem Vorschlag des Ausschusses zuzustimmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dannebom.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Otto Dannebom


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die heutige Debatte wie auch die Aussprache im sozialpolitischen Ausschuß haben bewiesen, wie notwendig die Heraufsetzung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, bedingt durch die Preis- und Lohnveränderungen, ist.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die Festsetzung auf 4500 DM jährlich oder 375 DM monatlich mag damals, als diese Grenze gesetzt wurde, berechtigt gewesen sein. Heute jedoch, nachdem die notwendigen Erhöhungen der Nominalgehälter vieler Angestellter erfolgt und die betreffenden Angestellten dadurch aus der Krankenversicherungspflicht herausgekommen sind, ist die Heraufsetzung der Grenze notwendig. Besonders trifft das zu, nachdem bei vielen Angestellten der öffentlichen Verwaltung eine Erhöhung der Gehälter durchgeführt worden ist oder noch durchgeführt werden soll. Praktisch ist es doch heute so, daß die zur Anpassung an die Preisentwicklung gewährten Gehaltserhöhungen bedeutungslos geworden sind, weil mit ihnen eine Steigerung der Lohnsteuer, der Rentenversicherungsbeiträge und der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Verbindung steht. Dazu kommt, daß nun auch noch der Arbeitgeberanteil entfällt, so daß diese Angestelltengruppe den Arbeitgeberanteil selbst bezahlen
    muß. Ich kann es nicht recht verstehen, daß die sehr verehrte Frau Kollegin Kalinke nun diesen armen Ludern zumuten will, bei ihrem niedrigen Gehalt auch noch den Arbeitgeberanteil zu tragen. Es ist mir unverständlich, daß das mit einer sozialen Einstellung, die gerade Frau Kollegin Kalinke immer so hervorhebt, etwas zu tun hat.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Wir meinen, daß das Verlangen nach einer Heraufsetzung der Versicherungspflichtgrenze unbedingt berechtigt ist, zumal auch von der Arbeitgeberseite dieser Antrag unterstützt worden ist; denn auch die Bundesvereinigung der Arbeitgeber hat doch in ihrer Zeitschrift „Der Arbeitgeber" vom 15. Mai dieses Jahres mit einer ähnlichen Begründung, d. h. unter Hinweis auf das veränderte Preis-und Lohngefüge, die Erhöhung als unbedingt notwendig bezeichnet.
    Der Ausschuß für Sozialpolitik hat sich auftragsgemäß mit den Dingen beschäftigt. Eigenartigerweise ist doch festzustellen, daß, während die Sachverständigen der Ärzte und der Apotheker eine Erhöhung der Pflichtgrenze abgelehnt haben, die Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes ebenso wie die der DAG und auch die Sachverständigen der Ortskrankenkassen sowie der Betriebskrankenkassen sich für die Erhöhung der Pflichtgrenze ausgesprochen haben; und erfreulicherweise kann ich feststellen, daß sich auch die Vertreter der Koalitionsparteien im sozialpolitischen Ausschuß, wenn sie sich auch nicht unserem Antrag, der eine Pflichtgrenze von 600 DM vorsah, anschließen konnten, doch immerhin für eine Erhöhung auf 500 DM ausgesprochen haben. Wir bedauern, daß man unserem Wunsche, die Gehälter zwischen 500 und 600 DM in die Versicherungspflicht einzubeziehen, so daß auch dann, wenn in etwa die 500-DM-Grenze überstiegen wird, der Betreffende versicherungspflichtig bliebe, nicht Rechnung getragen hat. Es wäre — ich glaube, das auch in Erwiderung auf die Ausführungen der Kollegin Frau Kalinke sagen zu können - erfreulich gewesen, wenn man diesen Antrag angenommen hätte, da dann die Verhältnisse den Berliner Verhältnissen in etwa angepaßt worden wären.
    Wir bedauern die Ablehnung unseres Antrages durch die Vertreter der Regierungskoalition aber auch deshalb, weil auch der Vertreter des Bundesarbeitsministeriums erklärt hat, es sei der Standpunkt des Arbeitsministeriums, daß das 1949 geschaffene Recht auch jetzt bestehen bleiben solle, d. h. diejenigen Personen, die nach dem Rechtsstand von 1949 versicherungspflichtig waren, es auch in Zukunft sein sollen.
    Zu Abs. 2 des Ausschußantrags auf Drucksache Nr. 2802 möchte ich sagen, daß die Regierung sehr ernsthaft prüfen muß, ob dem § 178 der RVO Geltung verschafft werden kann. Es darf meiner Ansicht nach jedenfalls nicht so sein, daß dadurch besonders die älteren Angestellten einer unbilligen sozialen Härte ausgesetzt werden.
    Wir stimmen also, wenn auch mit Bedenken, dem Ausschußantrag zu und bitten das Hohe Haus, den Antrag der Deutschen Partei auf Festsetzung der Grenze von 450 DM abzulehnen.
    Ich möchte aber zum Schluß noch eine kleine Bemerkung zu den Erklärungen des Herrn Kollegen Horn bei der ersten Beratung dieses Antrages in der 110. Sitzung machen. Herr Kollege Horn sagte damals, daß die Frage der Neuordnung oder der zeitgemäßen Ausrichtung der Kranken-


    (Dannebom)

    versicherung weit über den Inhalt unseres Antrages hinausgehe und er diese Neuordnung für wünschenswert halte. Ich glaube, weite Bevölkerungskreise warten seit Jahren auf diese grundsätzliche Reform oder Neuordnung der Sozialversicherung. Es sInd heute nur ausgesprochene Experten — und manchmal auch die noch nicht einmal — in der Lage, sich in dem Gestrüpp der Gesetze und Verordnungen auszukennen. Durch alle diese zusätzlichen neuen Regelungen wird das Durcheinander nur noch vergrößert. Wir hoffen und wünschen deshalb, daß auch die Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition mit uns das ernsthafte Ersuchen an die Regierung stellen, diese Neuordnung oder Reform der Sozialversicherung durchzuführen, und wir wünschen- zu guter Letzt, daß das Bundesarbeitsministerium das Gesetz nach diesem Antrag möglichst schnell dem Bundestag vorlegen möge, damit die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze auf 500 Mark durchgeführt werden kann.

    (Beifall bei der SPD.)