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ID0117800600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 178. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951 7319 178. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. Dezember 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7321A Eintritt des Abg. Faller in den Bundestag 7321B Haushaltsrechnung der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und 1949 (1. April bis 20. September) 7321B Ausschußüberweisung 7321B Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 7321B Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung 7321B Gesetz zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung 7321B Gesetz über den Handelsvertrag vom 2. Februar 1951 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Chile 7321C Gesetz über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 7321C Gesetz über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll . . 7321C Gesetz über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe 7321C Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts 7321C Anfrage Nr. 225 der Fraktion der FDP über die Beheizung von Behandlungsräumen der Heilberufe mit Kohle (Drucksachen Nrn. 2764, 2884) 7321C Anfrage Nr. 226 der Fraktion der SPD betr. Maßnahmen zur Bekämpfung des Buchenprachtkäfers (Drucksachen Nr. 2774, 2879) 7321C Anfrage Nr. 230 der Abg. Schmücker, Kuhling u. Gen. betr. Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Drucksachen Nm. 2825, 2883) 7321D Anfrage Nr. 231 der Fraktion der SPD betr. Regionale Europäische Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (Drucksachen Nrn. 2826, 2895) 7321D Anfrage Nr. 207 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß u. Gen. über den Abtransport deutschen Kunstbesitzes nach Österreich (Drucksachen Nrn. 2562, 2653, 2894) . . . 7321D Vorlage der Verordnung über die Lieferung und den Bezug von Betonstahl (VO Bau II/51) 7321D Änderung der Tagesordnung 7321D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Erweiterung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung (Nrn. 2802, 1711 der Drucksachen; Umdruck Nr. 373) 7322A Dr. Hoffmann (Lübeck) (FDP), Berichterstatter 7322A O Frau Kalinke (DP) 7322D, 7327A Mayerhofer (BP) 7323C Arndgen (CDU) 7323D Dannebom (SPD) 7324B Kohl (Stuttgart) (KPD) 7325A Dr. Hammer (FDP) 7326A Beschlußfassung 7327D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze (Nr. 2841 der Drucksachen) 7328A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 7328B Dr. Wellhausen (FDP) 7328C Ausschußüberweisung 7328C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Verkehrsteuern (Nr. 2842 der Drucksachen) 7328D Ausschußüberweisung 7328D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin" (Nr. 2849 der Drucksachen) 7328D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 7328D Seuffert (SPD) 7329B Frau Kalinke (DP) 7329C Ausschußüberweisung 7329D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nrn. 2572, 2819 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Patentrecht und gewerblichen Rechtsschutz (16. Ausschuß) (Nr. 2871 der Drucksachen) 7330A, 7370C Dr. Schatz (CSU): zur Geschäftsordnung 7330A als Berichterstatter 7370D Beschlußfassung 7372C Beitrag des Deutschen Bundestages an das Deutsche Rote Kreuz für die Opfer der Hochwasserkatastrophe in Italien . . . . 7330B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kredite für die Werftindustrie (Nrn. 2787, 2492 der Drucksachen) 7330B Eckstein (CDU), Berichterstatter . 7330C Gundelach (KPD) 7330D Cramer (SPD) 7331B Walter (DP) 7332C Onnen (FDP) 7333B Beschlußfassung 7333C Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) (Nr. 2288 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2788 der Drucksachen) 7329D, 7333C Arndgen (CDU), Berichterstatter . . 7333D Beschlußfassung 7334A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Nr. 2830 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 2885 der Drucksachen) 7328A, 7334B Onnen (FDP), Berichterstatter . . . 7334B Dr. Kleindinst (CSU) 7335D Fürst zu Oettingen-Wallerstein (BP) 7336B Kunze (CDU) 7336D Ohlig (SPD) 7337A Strauß (CSU) 7337C Abstimmung 7337C Weiterberatung vertagt 7337D Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Kather u. Gen. sowie der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung kriegsbedingter Vermögensverluste (Nr. 1140 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (17. Ausschuß) (Nrn. 2810, zu 2810 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 380, 381, 382, 383, 384) 7328A, 7338A Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 7338A Kriedemann (SPD) . 7342B, 7351A, 7353A, 7354C, 7360C, 7362A, D, 7363B, 7365D, 7366D, 7367B, 7369C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 7343D, 7349D, 7352B, 7354A, 7355C, 7356B, 7357B, C, 7359B, 7363B, 7370B Seuffert (SPD) 7345A, 7348B, 7349D, 7356B, 7359A, C, 7361D, 7366B, 7367D, 7368A, B Kohl (Stuttgart) (KPD): zur Sache 7345C, 7347C, 7369A zur Abstimmung 7347A Kunze (CDU) : zur Sache 7346B, 7348D, 7351C, 7353D, 7358C, 7360A, 7362C, 7363A, 7366C, 7368D, 7370A zur Abstimmung 7356A Dr. Reismann (Z) . ... . . 7347B, 7352A, 7353C, 7355B Farke (DP) 7348A Dr. Kather (CDU) . . 7349A, 7350D, 7356D, 7358B, 7361A, '7364C, 7366B, 7367C Fisch (KPD) 7349B Ewers (DP) 7354D Abstimmungen 7347A, 7350B, 7351D, 7352A, B, 7355C, 7357A, C, 7359A, 7361B, 7362A, 7363B, 7366A, D, 7367C, D, 7368A, 7369B, 7370B, C Nächste Sitzung 7372D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Curt Hoffmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der SPD auf Drucksache Nr. 1711, die Bundesregierung zu beauftragen, umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Erweiterung der Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung auf mindestens 600 DM pro Monat ab 1. April 1951 vorsieht, ist durch Beschluß des Hohen Hauses dem Ausschuß für Sozialpolitik zur Beratung überwiesen worden. Der Ausschuß für Sozialpolitik hat sich in mehreren Sitzungen mit dem Antrag befaßt und zu der Angelegenheit auch Sachverständige aus den Kreisen der Arbeitnehmerschaft, der Arbeitgeber, der Krankenkassen, der Ärzte und Zahnärzte und der Apotheker gehört.
    Bei der Behandlung des Antrags der Fraktion der SPD bestand innerhalb des Ausschusses Einmütigkeit darüber, daß die zur Zeit geltende Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung, die 375 DM pro Monat beträgt, nicht mehr zeitgemäß ist. Seit Festsetzung dieser Grenze ist eine große Anzahl von Arbeitnehmern aus der Versicherungspflicht ausgeschieden, weil ihre Löhne und Gehälter erhöht worden sind. Sie werden also des Versicherungsschutzes nicht mehr teilhaftig. Auf der andern Seite ist zu berücksichtigen, daß sie auch nicht in den vollen Genuß der Lohnerhöhungen kommen, weil sie in eine andere Steuerklasse gekommen sind, dadurch also mehr Steuern zu zahlen haben und auch wegen der Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze nunmehr den Arbeitgeberanteil aus ihrer Tasche bezahlen müssen. Es gilt also, durch eine neue Festsetzung der Pflichtgrenze diese Kreise der Arbeitnehmerschaft wieder in den Versicherungsschutz zu bringen.
    Über die Höhe der festzusetzenden Versicherungspflichtgrenze war eine Einmütigkeit innerhalb des Ausschusses nicht zu erzielen. Es wurden verschieden lautende Anträge gestellt, über die durch Abstimmung entschieden werden mußte. Im einzelnen wurden folgende Anträge eingehend diskutiert und entschieden: erstens der Antrag der Fraktion der SPD, den Sie in der Drucksache Nr. 1711 finden, die Grenze auf 600 DM festzusetzen; dieser Antrag wurde mit 11 zu 6 Stimmen abgelehnt. Zweitens wurde über einen Kompromißantrag beraten und entschieden, die Grenze auf 500 DM festzusetzen und einen Zusatz des Inhalts aufzunehmen:
    Wird durch eine Gehaltserhöhung die Versicherungspflichtgrenze überschritten, erlischt
    die Versicherungspflicht erst, wenn das Gehalt monatlich 600 DM übersteigt.
    Über diesen Antrag wurde getrennt abgestimmt. Das Ergebnis der Abstimmung war, daß sich der Ausschuß mit 10 zu 7 Stimmen für eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze auf 500 DM je Monat aussprach. Den Zusatzantrag hat der Ausschuß 1 mit 10 zu 6 Stimmen abgelehnt. Durch diese Abstimmung ist ein weiterer Antrag, die Versicherungspflichtgrenze auf 450 DM festzusetzen, nicht mehr zur Abstimmung gekommen; dieser Antrag hat durch die Festsetzung der Versicherungspflicht-grenze auf 500 DM seine Erledigung gefunden.
    In Zusammenhang mit der Abstimmung über diese Anträge hat der Ausschuß auch zu dem § 178 der Reichsversicherungsordnung Stellung genommen, der die Einkommen ab 7200 DM jährlich von der Versicherungsmöglichkeit ausschließt. Dem Ausschuß konnte keine Klarheit verschafft werden, ob diese Bestimmung des § 178 der Reichsversicherungsordnung zur Zeit noch in Kraft ist. Deshalb hat der Ausschuß beschlossen, die Bundesregierung zu ersuchen, zu prüfen, ob und inwieweit dem § 178 der Reichsversicherungsordnung wieder Geltung verschafft werden muß, um eine obere Grenze für die freiwillige Weiterversicherung gesetzlich wieder festzulegen.
    Meine Damen und Herren, Sie finden die Beschlüsse des Ausschusses für Sozialpolitik in der Drucksache Nr. 2802. Ich schlage Ihnen vor, diesen Beschlüssen zuzustimmen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Entsprechend dem Vorschlag des Altestenrats rege ich an, eine Aussprachezeit von 90 Minuten festzusetzen. — Das Haus ist damit einverstanden.
Ich eröffne die Aussprache über den Bericht des Ausschusses. Es liegt ein Abänderungsantrag vor, der Antrag der Fraktion der Deutschen Partei auf Umdruck Nr. 373. Frau Abgeordnete Kalinke möchte ihn begründen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Herren und Damen! Seit dem Bestand einer Versicherungspftichtgrenze in der Sozialversicherung hat die Diskussion um diese Versicherungspflichtgrenze, um die Ausdehnung der Versicherungspflicht und um die Einbeziehung weiterer Personenkreise in die Versicherungspflicht nie aufgehört. Mit Bezug auf den Antrag der SPD ist schon früher darauf hingewiesen worden, daß die entsprechende Diskussion bereits im Wirtschaftsrat stattgefunden hat, als die Versicherungspflichtgrenze auf monatlich 375 DM festgesetzt wurde. In der Sitzung vom 11. Januar 1951 hat die Sozialdemokratische Partei ihren Antrag damit begründet, daß die Steigerung der Nominallöhne eine größere Schutzbedürftigkeit der Menschen zur Folge habe, die zwischen 375 und 600 DM monatlich verdienten und die sich, so sagte der Sprecher der SPD, in großer Not befänden. Er hat außerdem gesagt, daß von diesem Kreis die freiwillige Weiterversicherung meistens vergessen werde und er dann vor den Wechselfällen des Lebens nicht geschützt sei. Das letztere trifft nicht zu, da dieser Personenkreis bis auf wenige Ausnahmen ja freiwillig versichert ist. Die Ortskrankenkassen haben damals zu Beginn der Beratungen über dieses Gesetz die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze abgelehnt. Die Ortskrankenkassen mit ihrer großen Erfahrung und ihrer großen Versichertenzahl haben damals im Ausschuß bewußt und unter Vorlage von Gutachten den Standpunkt eingenommen, daß eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze deshalb nicht berechtigt ist, weil alle Arbeiter in der Versicherungspflicht sind. Dieselben Ortskrankenkassen haben dann in ihrer Stellungnahme, die ja die


    (Frau Kalinke)

    sozialpolitisch Interessierten kennen, erklärt, daß sie schon deshalb eine Erhöhung ablehnten, weil davon nur die Angestellten betroffen würden und die Angestellten in den Angestelltenersatzkassen und nicht in den Ortskrankenkassen versichert seien. Ebenso interessant wie diese Tatsache ist das Protokoll des Wirtschaftsrates, in dem man nachlesen kann, daß damals Herr Dr. Mommer von der SPD erklärt hat:
    Wir hätten an sich dieser Begründung der Verwaltung nichts hinzuzufügen, wenn es sich nur um die Anpassung an das gestiegene Lohn-und Preisniveau handelte. .... Wir müssen auch darauf hinweisen, daß in der französischen Zone dieser Betrag seit drei Jahren als Versicherungspflichtgrenze gilt, also 7200 DM, ebenso in der Ostzone.
    Damals hat die SPD sich also auf einen Tatbestand bezogen, auf den sie sich heute, wie ich hoffen möchte, wovon ich sogar überzeugt bin, nicht mehr beziehen wird.

    (Lachen und Zurufe links.)

    Das Beispiel der Ostzone sollten wir nicht diskutieren. Das Beispiel der französischen Zone können wir nicht mehr diskutieren, weil dort das Volk entschieden hat, das sich in seiner Mehrheit gegen die Einheitsversicherung nach dem Muster der SED und der KPD ausgesprochen hat.
    Heute ist das neue Argument die Anpassung an Berlin. Mit der Anpassung an Berlin soll die Versicherungspflichtgrenze von 600 DM jetzt begründet werden. Da möchte ich den Herren Kollegen von der SPD doch empfehlen, die eigenen Ausführungen im „Vorwärts" vom 21. Juli 1950 zu lesen, die mich wie kaum etwas Schriftliches zu diesem Problem überzeugt haben.

    (Abg. Mellies: Füllen Sie doch einen Aufnahmeschein aus!)

    Soweit die politischen Hintergründe. Neben diesen politischen Hintergründen, die sozialpolitisch für uns so außerordentlich interessant sind, ist sicherlich nicht uninteressant, daß die Ortskrankenkassen inzwischen ihren Standpunkt um 180 Grad gewechselt haben und nun gemeinsam mit der Sozialdemokratischen Partei und dem Deutschen Gewerkschaftsbund gefordert haben, daß die Versicherungspflichtgrenze auf 600 DM erhöht wird. Wir trennen hier die politischen Forderungen und das echte sozialpolitische Bedürfnis. Wir möchten auch nicht in die Gefahr kommen, einer Überschätzung von Zahlen zu unterliegen. Leider war das Bundesarbeitsministerium nicht in der Lage, uns an Hand von Statistiken zu sagen, wie es denn mit den Angestellten und ihren Gehältern wirklich aussieht. Die uns von allen Seiten zur Verfügung gestellten Statistiken zeigen den Lohnindex der Industriearbeiter, und dieser Index beweist durchaus nicht, daß die Angestellten, die hier betroffen sind, in gleicher Weise von den Lohnerhöhungen einen Vorteil gehabt haben. Wir bestreiten das sogar ganz entschieden. Die optimale Grenze der Versicherungsbedürftigkeit entspricht daher nach den Unterlagen, die uns das Bundesarbeitsministerium zur Verfügung gestellt hat, in jedem Fall dem Antrag meiner Fraktion, die Versicherungspflichtgrenze auf nicht mehr als 450 DM festzusetzen. Die Bedingung aber dieses Antrags — d. h. eine Erhöhung überhaupt — ist, daß dadurch keine Einbeziehung weiterer Kreise in die Versicherungspflicht erfolgen soll. Wir wollen, daß sich der Wille zur Versorgung und Selbstverantwortung, der der beste Ausdruck der Kraft einer Persönlichkeit ist und der durchaus im deutschen Volke lebt, auch in unserer Gesetzgebung klar abzeichnet. Wir wollen auch nicht, daß das „Schlagwort von den besseren Risiken" etwa in der heutigen Debatte wieder eine Rolle spielt. Um dem vorzugreifen, möchte ich gleich sagen, daß die höherverdienenden Angestellten durchschnittlich den ungünstigen Altersklassen und damit den schlechteren Risiken angehören.
    Wegen der vorgeschriebenen Redezeit kann ich zusammenfassend nur sagen: Von dem Antrag der SPD hätten weder die Ärzte noch die Krankenkassen noch die Krankenhäuser noch die Versicherten selbst einen Vorteil. Wir sind also der Auffassung, daß die weitere Ausdehnung der Versicherungspflichtgrenze im Augenblick vom sozialpolitischen Standpunkt wie vom Standpunkt der Unterstützung aller Bestrebungen der Selbstverantwortlichkeit nach dem Antrag der SPD abgelehnt werden muß. Wer diese Selbstverantwortung und die Stärkung der Kraft der Persönlichkeit will, den bitte ich, unserem Antrag zuzustimmen.

    (Zuruf von der Mitte: Wir denken gar nicht daran! — Beifall bei der DP.)