Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zum Schluß hat der Herr Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen das Wort.
Dr. Flecken, Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich ein paar kurze Bemerkungen zu der Debatte machen, die ich auf mich habe wirken lassen.
Zuerst mache ich mich selbst zum Berichterstatter, und zwar für den Herrn Abgeordneten Farke, damit er weiß, wieso und warum ich hier stehe. Herr Farke, ich stehe hier als der Vertreter des Bundesrates, der das Recht auf ein Initiativgesetz hat und der weiter das Recht hat, dieses Gesetz zu begründen und zu vertreten. Davon lasse ich mich, da ich meine Pflicht einhalte, nicht abbringen.
Zweitens darf ich zur Sache selbst feststellen: Auch der Herr Abgeordnete Dr. Wuermeling, der nicht für das Initiativgesetz ist, hat sehr betont erklärt, daß auch Unschuldige — deutlich: Unschuldige — getroffen werden. Herr Bundesinnenminister Dr. Lehr hat von der Frist, um die es hier geht, das Wort gebraucht: Die Frist ist fatal. Das fiel uns vom Bundesrat auf.
Noch einmal darf ich sagen: Sie haben hier über das Gesamtproblem debattiert. Das ist sicherlich Ihr gutes Recht. Zur Begründung des Initiativantrages darf ich aber noch einmal sagen: Es handelt sich hier ausschließlich darum, ob Sie die erbetene Frist bewilligen wollen oder nicht.
Nur um diese Frist handelt es sich. Etwas anderes steht nicht im Gesetz, und ich habe von all den Herren nichts gehört, was irgendwie geeignet sein könnte, zu belegen, daß die Frist keine ehrlich beantragte Angelegenheit ist, mit der man dem Ganzen helfen will.
Darf ich Sie doch auch daran erinnern, daß die Vertreter des Bundesrates nichts anderes sind als Sie auch, nämlich die Vertreter unserer Bundesrepublik. Das Problem steht vor uns allen gleichmäßig. Wir wehren uns nur dagegen, daß Sie Einstellungskörperschaften mit einer Strafe belegen,
mit einem Geldbetrag, der praktisch keine Wirksamkeit hat und der das gar nicht mehr erzielen kann — weil die Fristen abgelaufen sind —, was bei rechtzeitiger Verkündung und Inkraftsetzung des Gesetzes und bei rechtzeitiger Übermittlung der Ausführungsvorschriften — die ja der Bundesrat im Augenblick überhaupt noch nicht hat, mit Ausnahme der Ausführungsvorschriften zu dem Komplex der §§ 19 und 31 — vielleicht hätte wirksamer exerziert werden können als im Augenblick.
Ich darf also vielleicht, soweit es unseren Bundesratsantrag angeht, die Diskussion auf das eigentliche Thema, auf das es ankommt, zurückführen, nämlich auf unsere Bitte, die Frist bis zum 1. April
1952 zu verlängern. Ich kann Ihnen dazu auch sagen, daß sich die Länder ihrerseits auf diese Frist einstellen und daß diese Fristbewilligung keineswegs eine Grundlage dafür ist, irgend etwas anderes an dem Gesetz später einmal kritisieren oder ändern zu wollen. Ob aus anderen Zusammenhängen solche Anträge kommen, kann ich Ihnen natürlich nicht sagen, da ich erstens kein Prophet bin und zweitens nicht weiß,
was von anderer Seite etwa kommen kann. Vielleicht kommen solche Anträge zu diesem Gesetz sogar aus Ihrer eigenen Mitte.
Ich sage das nicht als irgendeinen Vorbehalt, um mich gegen etwas, was kommen könnte, abzudecken; sondern ich kann Ihnen nur das sagen, was im Augenblick für mich überblickbar ist. Das, was ich Ihnen gesagt habe, ist durch Unterlagen, die in meiner Hand sind, belegt.