Rede von
Wilhelm
Mellies
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, es ist darauf hingewiesen worden, daß durch die Vereinbarung zwischen Innenminister und Finanzminister dahingehend, die Frist um sechs oder acht Wochen zu verlängern, die Schwierigkeiten beseitigt seien. Die Diskussionsredner haben hier völlig vergessen, daß die Gemeinden dieses Gesetz mitten im Haushaltsjahr getroffen hat und daß gerade deshalb die Verhältnisse so außerordentlich schwierig geworden sind.
— Weil man nämlich im Nachtragshaushalt die Einnahmen nicht beliebig erhöhen kann, läßt sich das eben nicht erledigen!
Aber, meine Damen und Herren, diejenigen, die vom Standpunkt der Vertriebenen-Abgeordneten diese Dinge hier so stark betont haben, sollten doch einmal an eines denken: In jeder Gemeindevertretung haben Sie heute die Diskussion über diese Frage, und in jeder Gemeindevertretung wird über die mehr oder weniger große Höhe dieses Beitrages, der ja letzten Endes, wie auch Herr von Thadden mit Recht gesagt hat, ein Strafgeld ist, erheblich debattiert. Sie dürfen nicht vergessen — ich habe das bei der zweiten Lesung schon gesagt —, daß damit insgesamt eine Stimmung erzeugt wird, die der Politik, die für die Vertriebenen allgemein, nicht nur für die Beamten, getrieben werden muß, nicht gerade förderlich ist.
Dann, Herr Innenminister, möchte ich Ihnen noch folgendes sagen: Sie sollten in Ihrem Ministerium einmal eine Überlegung anstelle. Gewiß, die Bundesgesetze sind von den Ländern auszuführen. Aber diejenigen, die die letzte Last zu tragen haben und auf deren guten Willen auch die Bundesregierung angewiesen ist, sind ja wohl die Gemeinden. Ich glaube, der Kommunalpolitiker hätte einigen Wert darauf zu legen, daß die Gemeinden diese Aufgabe, die sie gewissermaßen im Auftrage des Bundes erfüllen, gern und freudig erfüllen, daß sie es mit Freuden tun und nicht mit Seufzen. Wenn Sie diese Strafgelder auferlegen, werden Sie allerdings dazu kommen, daß die Gemeinden diese Aufgabe nur noch mit Seufzen tun, und ich glaube, das wäre, auch wenn man es sich einmal von der Gesamtpolitik der Bundesregierung aus ansieht, nicht gerade förderlich.
Meine Damen und Herren, wer ehrlich und klar, ruhig und nüchtern die Dinge überlegt, der weiß, daß es hierbei nicht nur um die Frage der Gemeinden geht, sondern letzten Endes um die Gesamteinstellung zu der Vertriebenen-Politik und zu den Fragen der Vertriebenen überhaupt. Mit der Annahme des Ausschußantrages aber leisten Sie dieser Vertriebenen-Politik den allerschlechtesten Dienst.