Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In vielen Beratungen im Ausschuß für Beamtenrecht und auch hier im Plenum ist mit Nachdruck darauf hingewiesen worden, daß ein Hauptteil dieses Gesetzes die Unterbringung der noch arbeitsfähigen Menschen wäre. Ich glaube, das ist die Sache; und die Terminfragen und auch die Finanzfrage müßten unter dem Gesichtspunkt der Unterbringung der noch Arbeitsfähigen gesehen werden. Die andere Hauptgruppe, die der Pensionäre, ist hinsichtlich der Bezüge mit den einheimischen Ruheständlern gleichgestellt worden. Bevor das Gesetz hier verabschiedet war, haben wir Überbrückungsbeihilfen zahlen müssen; nach der
Verabschiedung des Gesetzes bekamen diese Menschen Übergangsgehälter. Die Übergangsgehälter sind so niedrig gehalten, weil man ja nur mit einer vorübergehenden Zeit rechnete und glaubte, daß die Unterbringung oder die Wiederbeschäftigung sehr viel schneller vor sich gehen würde.
Meine Damen und Herren, wenn wir die Unterbringung nicht fördern, werden wir in nicht allzu ferner Zeit diesen Menschen die Übergangsgehälter wesentlich erhöhen müssen. Dann wird also die finanzielle Seite auch dort erheblich anders.
Meine Damen und Herren, ich habe die Ausführungen des Vertreters des Bundesrats, des Herrn Ministers von Nordrhein-Westfalen, dahin aufgefaßt, daß das wesentlichste Anliegen in diesem Initiativgesetz darin zu sehen sei, die Frist zu verlängern. Herr Minister, Sie sagten, das bedeute in Wirklichkeit eine Verlängerung von drei auf zwölf Monate, und das würde bedeuten, daß die Ausgleichsabgabe erst ab 1. April 1952 fällig würde. — Meine Damen und Herren, ich glaube, daß es hier gar nicht so sehr um die Fristerweiterung geht, sondern ich habe nach den Verhandlungen im Bundesrat am 27. April dieses Jahres und nach der nochmaligen Lektüre seines Verhandlungsprotokolls den Eindruck, daß es im wesentlichen darum geht, Zeit zu gewinnen, und daß dann in der gewonnenen Zeit der § 14 Abs. 2 geändert, oder noch deutlicher, daß er aus dem Gesetz entfernt werden soll. Ich glaube, ich kann für diese meine Meinung eine ganze Menge Stützen beibringen.
Als die Beratung am 27. April im Bundesrat vor sich ging, hat sich der damalige Präsident, Herr Dr. Ehard, sehr verdient darum gemacht, daß es überhaupt zur Annahme kam und der Vermittlungsausschuß nicht angerufen werden mußte. Aber er erklärte: „Es ist meine feste Überzeugung, daß die Diskussion über den § 14 Abs. 2 nicht zur Ruhe kommen wird". Und an einer anderen Stelle sagte er: „Allerdings müßte für den § 14 Abs. 2 eine Sonderregelung oder irgend etwas Ähnliches angestrebt werden". Ja, er erklärte sogar, man könne das Bundesverfassungsgericht anrufen, weil ja § 14 Abs. 2 einen sehr starken Eingriff in die Selbstverwaltung darstelle. Und am Schluß, als mit 21 zu 18 Stimmen bei vier Enthaltungen das Gesetz zur Annahme gekommen war, stellte er fest, die Bedenken zu § 14 Abs. 2 seien mit der Annahme nicht aus der Welt geschafft worden; sie müßten in irgendeiner Form weiter verfolgt werden.
Ergänzt wurden seine Darlegungen damals durch die Ausführungen eines Sprechers aus Nordrhein-Westfalen. Der Sprecher aus Nordrhein-Westfalen wollte einen Beschluß vom Bundesrat, der die Bundesregierung ersuchen sollte, das Gesetz auch nach der Annahme mit seinen §§ 14 Abs. 2 und 18 auszusetzen. Er wurde von seinem bayerischen Kollegen Herrn Dr. Ringelmann unterstützt, der erklärte, nicht nur § 14 Abs. 2 sei auszusetzen, sondern der ganze § 14, auch Abs. 1, damit man dann einen Weg offen behalte, Zeit zu weiteren Verhandlungen zu bekommen.
Meine Damen und Herren, was heißt das? Es soll weiter verhandelt werden, um den § 14 Abs. 2 tatsächlich zu beseitigen. Herr Minister, ich hätte mich gefreut, wenn Sie gesagt hätten: Es sind noch vier Monate bis dahin; in diesen vier Monaten geben wir allen beteiligten Stellen und Dienstherren die
Anweisung, soviel wie möglich dieser Menschen in Beschäftigung zu bringen; ab 1. April zahlen diejenigen Stellen, die es nicht schaffen konnten in der Unterbringung, willig den Ausgleichsbetrag. Wir hören so oft gerade von den Jahrgängen zwischen 40 und 50, daß ihre Bewerbungsschreiben abgelehnt werden, zwar mit dem Hinweis, es fehle an den Planstellen; aber sie hätten doch den Eindruck, daß sie ihres Alters wegen nicht mehr in Frage kämen. Meine Damen .und Herren, das sind gerade die, die am allerübelsten daran sind. Das sind Menschen, die durch ihre Teilnahme am Krieg oder durch ihr Festgehaltenwerden in der Gefangenschaft zehn und noch mehr Jahre verloren haben. Für diese Menschen müssen wir sorgen.
Ich wundere mich, Herr Kollege Matzner: bis zur zweiten Lesung — kurz vor dem Abschluß — in unserem Beamtenrechtsausschuß waren auch die Vertreter Ihrer Partei für einen solchen Paragraphen, der eine Ausgleichsabgabe fordert.
Von dieser zweiten Lesung ab war das auf einmal nicht mehr Ihre Meinung. Wir haben sagen hören, daß für diese Meinungsänderung sehr wesentlich die Kommunalpolitiker aus Ihrer Fraktion mitverantwortlich seien. Es ist auch von Ihnen, Herr Kollege Matzner, in der Lesung des Beamtenausschusses kürzlich, als wir den Beschluß faßten, gesagt worden, man möge doch dieses Gesetz des Bundesrats annehmen, weil man ja doch zukünftig mit dem Bundesrat in bestem gemeinsamem Arbeiten zusammen schaffen wolle. — Ja, meine Damen und Herren, dann müßte man aber gerade umgekehrt formulieren; dann hätte doch der Bundesrat seine Bedenken gegen § 14 Abs. 2 um des guten Zusammenarbeitens mit uns willen aufgeben sollen, da der Bundestag j a dieses Gesetz geschaffen hat.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion stimmt dem Vorschlag des Ausschusses für Beamtenrecht zu. Sie wird dem Initiativgesetz des Bundesrates die Zustimmung versagen.