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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestag — 176. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. November 1951 7209 176. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . 7211A, 7214D, 7240A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über öffentliche Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsordnungsgesetz) (Nr. 1102 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses zum Schutze der Verfassung (5. Ausschuß) (Nr. 2759 der Drucksachen) 7211A Beratung abgesetzt 7211B Erste Beratung des Entwurfs. eines Fünften B) Gesetzes zur Änderung und Überleitung von Vorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Nr. 2819 der Drucksachen) 7211B Ausschußüberweisung 7211B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP betr. Ermächtigung der Delegierten zum Europarat zur Vereinbarung der Verfassung einer europäischen Föderation (Nr. 2790 der Drucksachen) 7211B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Antragsteller ,7211C, 7223A Dr. Pünder (CDU) 7215A Dr. Mommer (SPD) 7215D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7218A Frau Wessel (Z) 7219A Renner (KPD) 7220A Dr. von Merkatz (DP) 7221B von Thadden (Fraktionslos) 7222B Beschlußfassung 7223C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Paßwesen (Nr. 2509 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 2 797 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Vogel, Dr. Blank (Oberhausen), Dr. von Campe, Dr. Seelos u. Gen. betr. Ausstellung von deutschen Reisepässen (Nrn. 2735, 2226 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Visenzwang (Nr. 2647 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Einreise- und Ausreisekartei (Nr. 2648 der Drucksachen), mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Schwarze Listen (Nr. 2649 der Drucksachen) sowie mit der Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Abschaffung der Visen im gegenseitigen Reiseverkehr (Nr. 2650 der Drucksachen) 7223C Hoppe (CDU), Berichterstatter . . 7223D Paul (Düsseldorf) (KPD) . . 7225B, D, 7233B Gleisner (SPD), Berichterstatter . . . 7226D Dr. Mommer (SPD), Interpellant . . 7227A Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7229A Maier (Freiburg) (SPD), Interpellant 7230B Neumayer (FDP) 7232C Wittmann (WAV) 7234C Abstimmungen 7225C, 7226C, 7235C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfeanpassungsgesetz) (Nrn. 2848, 2708 [neu], 2743, 2794 der Drucksachen) . . . 7211B, 7235D Kunze (CDU), Berichterstatter . . . 7235D Tichi (BHE-DG) 7236C Beschlußfassung 7236C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Nr. 2471 der Drucksachen; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) (Nr. 2754 der Drucksachen) 7236C Dr. Kleindinst (CSU), Berichterstatter 7236D Dr. Flecken, Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen 7237C, 7248C Gundelach (KPD) 7240B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7240D von Thadden (Fraktionslos) 7241C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7242A Matzner (SPD) 7242D Dr. Wuermeling (CDU) 7243B Gaul (FDP) 7244B Farke (DP) 7245B Fröhlich (BHE-DG) 7245D Kuntscher (CDU) 7246A, 7248C Mellies (SPD) 7246D Dr. Miessner (FDP) 7247D Dr. von Merkatz (DP) 7248B Abstimmungen 7249A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft (Nr. 2450 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2758 [neu] der Drucksachen, Umdrucke Nrn. 353, 364, 365, 366, 367, 368, 369, 370, 371) 7249B Etzel (Duisburg) (CDU), Berichterstatter 7249B Dr. Bertram (Z) 7255C, 7267B Kurlbaum (SPD) 7257D Dr. Leuchtgens (DP) 7261C Dr. Preusker (FDP) 7262A Paul (Düsseldorf) (KPD) 7264C Juncker (FDP) 7265D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7266C Dr. Nölting (SPD) 7268A Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 7268D Abstimmungen 7267B, '7268C, 7269A Weiterberatung vertagt 7269A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Nr. 2448 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2798 der Drucksachen, Umdruck Nr. 363) 7269A Kriedemann (SPD): als Berichterstatter 7269B als Abgeordneter 7271B Spies (CSU) 7271A Dannemann (FDP) 7271C Dr. Horlacher (CSU) 7272A Abstimmungen 7271A, 7272A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft (Nr. 2532 der Drucksachen); Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2799 der Drucksachen) . . . . 7272B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU), Berichterstatter 7272C Beschlußfassung 7272C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über gesetzliche Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei (Nr. 2287 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (19. Ausschuß) (Nr. 2821 der Drucksachen) 7272D Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD), Berichterstatter 7272D Beschlußfassung 7273B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Heinrich Keseberg, Leiter der Landesgruppe SRP Nordrhein-Westfalen, wegen Beleidigung des Bundestages gemäß Schreiben des Bundesministers der Justizom 27. August 1951 (Nr. 2781 der Drucksachen) 7273B Dr. Mende (FDP), Berichterstatter 7273C Beschlußfassung 7274A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zum Strafverfahren gegen den Abgeordneten Dr. Reismann gemäß Schreiben des Notars Dr. jur. Mandelarzt, Becker, Sterkrade, vom 3. Juli 1951 (Nr. 2472 [neu] der Drucksachen) 7274A Saßnick (SPD), Berichterstatter . . 7274A Beschlußfassung 7274D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 362) 7275A Beschlußfassung 7275A Beratung der Übersicht Nr. 42 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 360) . 7275C Beschlußfassung 7275C Nächste Sitzung 7275C Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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      Rede von Friedrich Maier


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

      Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Ende des vergangenen Jahres bekannt wurde, daß die Alliierten die von ihnen seit der Besetzung ausgeübte Paßhoheit an die deutsche Bundesregierung mit Wirkung vom 1. Februar 1951 zurückgeben würden, war man geneigt, sich über ein neues Stückchen zurückgewonnener Souveränität zu freuen; das um so mehr, als die Hohen Kommissare auf ihre bis dahin erhobene Forderung der zentralen Paßausstellung durch eine Bundesbehörde verzichtet hatten. Die Freude wurde aber getrübt, als sich herausstellte, daß an die Übertragung der Paßhoheit Vorbehalte geknüpft waren, die nicht nur die deutsche Souveränität stark einschränkten, sondern darüber hinaus die Diskriminierung eines bestimmten Personenkreises offenkundig werden ließen. Zu dem Erbe, das die Bundesregierung aus der Hand des Combined Travel Board empfing, gehörte auch die Verpflichtung der Anerkennung der Schwarzen Listen, jener Kataloge mit den Namen von einigen Tausend Deutschen, von denen bei der Begründung der Interpellationen schon die Rede gewesen ist. Die Beachtung dieser Sperrlisten durch die deutschen Paßbehörden hat neben der Unannehmlichkeit für den deutschen Beamten, dem Antragsteller die Gründe für die Verweigerung eines Passes nicht angeben zu dürfen, die weitere, daß
      durch dieses Kontrollsystem eine Verzögerung in der Paßausstellung von bis zu 10 Tagen eintritt, es sei denn, daß der Antragsteller die nicht geringen Kosten für telegraphische Rückfragen bei den Zentralstellen übernimmt.
      Man hätte nun erwarten dürfen, daß die Bundesregierung, die, wie der Herr Bundesinnenminister soeben ausführte, Anstrengungen unternommen hat, bei den Alliierten darauf hinzuwirken, die Listen zu beseitigen, alles vermieden hätte, was den Eindruck erwecken konnte, daß deutsche Stellen die Auffassung der Alliierten teilten. Statt dessen hat der uns im Ausschuß zur Beratung vorliegende Entwurf eines Gesetzes über das Paßwesen auf Drucksache Nr. 2509 in seinem § 7 Abs. 2 Buchstabe b noch die Bestimmung enthalten, daß ein Paß zu versagen sei, wenn der Ausstellung des Passes von den Besatzungsmächten widersprochen wird. Hätten nicht der Bundesrat und der zuständige Ausschuß dieses Hohen Hauses diese Bestimmung gestrichen, dann würde Ihnen heute die Beschlußfassung über die Festlegung alliierten Rechtes in einem deutschen Gesetz obliegen.

      (Hört! Hört! bei der SPD.)

      Aber es blieb nicht bei diesem Schönheitsfehler im Regierungsentwurf. Im § 1 Abs. 2 des Entwurfs war verlangt, daß der Paß für Deutsche wie für Ausländer vor dem Grenzübertritt eines Sichtvermerkes bedürfe. Meines Wissens war die Einführung des Sichtvermerks für Deutsche eine nazistische Erfindung, die dazu diente, die Gestapo aktiv in das Paßwesen einzuschalten. Schon allein die Erinnerung an jene Zeit übelster politischer Schnüffelei hätte hier zur Vorsicht mahnen müssen. ganz abgesehen von dem stets betonten Willen zur Völkerverständigung, den man am besten praktiziert, wenn man es den Menschen erleichtert, zusammenzukommen, anstatt ihnen durch bürokratische Maßnahmen das Kontaktnehmen zu erschweren. Handelt es sich etwa hier auch um eine von alliierter Seite beeinflußte Bestimmung oder liegen etwa deutscherseits politische oder besondere polizeiliche Interessen vor, den Paßinhaber unter Kontrolle zu haben? Für die letzte Vermutung spräche die gleichfalls im Regierungsentwurf enthalten gewesene, vom Ausschuß beseitigte Strafbestimmung im § 11 Abs. 2, wonach Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahre demjenigen angedroht war, der eigenmächtig von den Reisezielen oder Reisewegen abweicht oder die Reisefristen überschreitet, die ihm in einer für das Überschreiten der Auslandsgrenze erforderlichen oder bestimmten Urkunde vorgeschrieben sind.
      Man stelle sich diese Bestimmung in der Praxis vor. Ein deutscher Erholungsreisender gibt bei Einreichung seines Antrages auf Erteilung eines Visums dem Schweizer Konsulat als Zielstation seiner Reise Zürich an, ändert aber seinen Plan und nimmt Aufenthalt in Genf. Von dort benutzt er einen Ausflugsomnibus eines Reisebüros, um einen Besuch im französischen Chamonix zu machen. Nach der im Regierungsentwurf noch enthaltenen Vorschrift würde er sich in doppeltem Sinne strafbar gemacht haben und hätte, wenn er nach Deutschland zurückgekehrt war, zum mindesten eine ordentliche Geldbuße zu erwarten gehabt.
      Neben der Gefahr der Bespitzelung, die eine solche Bestimmung in sich schlösse, wäre der entstehende Straftatbestand auch rechtlich eine Merkwürdigkeit. Das Abweichen von Reisezielen und


      (Maier [Freiburg])

      Reisewegen wäre eine Tat, die, im Ausland begangen, der Gerichtsbarkeit eben dieses Landes zu unterstellen, keinesfalls aber durch ein deutsches Gericht zu ahnden gewesen wäre.
      Daß hingegen eine entsprechende Vorschrift für Ausländer in den § 11 Abs. 2 aufgenommen wurde, wobei als Ausländer alle Nichtdeutschen gelten, ist aus Gründen der inneren Sicherheit berechtigt. Wir haben alles Interesse daran, den Fremdenverkehr in der deutschen Bundesrepublik durch alle möglichen Erleichterungen bei der Einreise zu fördern, und haben deshalb auch einer Ermächtigung für die Länder zugestimmt, die ihnen gestattet, den kleinen Grenzverkehr gesondert zu regeln.
      Wir würden es auch begrüßen, wenn zunächst alle an der europäischen Union interessierten Länder, wie es der Herr Bundesinnenminister schon anregte, auf den Sichtvermerks- und Visumzwang in Gegenseitigkeitsabkommen verzichteten. Wir müssen aber, solange das nicht geschehen ist, auch für den Bundesgesetzgeber das Recht in Anspruch nehmen, die Bundesrepublik gegen illegales Verhalten von Ausländern zu schützen.
      In diesem Zusammenhang darf mit Genugtuung festgestellt werden, daß man sich im schwedischen Reichstag dafür einsetzte, mit der Bundesregierung Verhandlungen mit dem Ziele der Abschaffung des gegenseitigen Visumzwanges herbeizuführen. Andererseits mußten wir nach Pressemeldungen registrieren, daß der Bundesrat der Schweiz zu unserem Bedauern einem entsprechenden deutschen Verschlag gegenüber eine ablehnende Antwort erteilte.
      Während der Ihnen heute zur Beschlußfassung vorliegende Ausschußbericht das Ergebnis von Bemühungen ist, die darauf abzielten, in der Regierungsvorlage enthaltene bürokratische Erschwernisse zu beseitigen, mußte andererseits eine im § 9 enthaltene Schutz- und Sicherungsbestimmung eine nicht unbedeutende Verschärfung erfahren. Anlaß dazu war die Mitteilung eines Regierungsvertreters über beobachtete starke Auswüchse im Hausierhandel durch Ausländer. Seit Monaten wurde beobachtet, daß namentlich in den westlichen Grenzgebieten der Bundesrepublik Stoffhändler meist italienischer Herkunft durch den illegalen Verkauf minderwertiger Anzug- und Kleiderstoffe ihr Unwesen trieben. Diese zugewanderten fliegenden Händler fanden bei ihrer Einreise nach Deutschland die Unterstützung von in der Bundesrepublik vorhandenen landsmännischen Organisationen. Durch das Angebot großer Mengen von betrügerisch als Importware gekennzeichneten minderwertigen Stoffen werden nicht nur die Käufer und der reguläre Handel geschädigt, sondern es gehen auch dem Fiskus viele Millionen an Steuern verloren. Anknüpfend an die fremdenpolizeilichen Vorschriften wurde deshalb in § 9 unter b) eine Sicherungsbestimmung gegen solche unerwünschten Elemente getroffen.
      Wir stellen mit Genugtuung fest, daß das neue Gesetz eine Bestimmung enthält, wonach einem Deutschen ein Paß zur Rückkehr in das Gebiet des Geltungsbereichs des Grundgesetzes nicht verweigert werden kann.
      Ebenso begrüßen wir, wie der Herr Berichterstatter schon ausführte, die Einfügung der Worte „(einschließlich des Gebietes des Landes Berlin)" und die Aufnahme der nun bei deutschen Gesetzen üblichen Berlin-Klausel.
      Wir schließen uns auch der im Ausschuß einmutig vertretenen Auffassung an, daß überall dort, wo im Gesetz von einer Auslandsgrenze die Rede ist, sich dieses nach deutschem Recht nie auf die östliche Saargrenze oder eine Zonengrenze beziehen kann.
      Desgleichen findet die Vorschrift in § 12 unsere Zustimmung, wonach bei leichteren Paßvergehen das Gesetz zur Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts vom 26. Juli 1949 in der Fassung vom 29. März 1950 bis zum Erlaß eines entsprechenden neuen Gesetzes Anwendung findet.
      Wenn wir auch dem Paßgesetz in der Fassung der Ausschußvorlage unsere Zustimmung geben, so haben wir doch an seine Durchführung eine Reihe von Wünschen und Forderungen zu knüpfen, über die mein Parteifreund Mommer schon in der Begründung unserer Interpellationen teilweise gesprochen hat. Da bleibt, wie wir der Regierungsantwort entnehmen, der Wunsch nach einem Jugendpaß weiterhin offen.
      Daß Verhandlungen zur Erzielung von Erleichterungen beim Grenzübertritt gerade mit Frankreich zu keinem positiven Ergebnis gekommen sind, befremdet uns um so mehr, als sowohl der französische Hohe Kommissar als auch Außenminister Schuman bei wiederholten Gelegenheiten in ihren Ansprachen sich dahin geäußert haben, daß zunächst und sofort mindestens der Jugend eine Gelegenheit gegeben werden müsse, ohne Paßerschwernisse über die Grenzen hinweg zusammenzukommen. Uns will scheinen, daß die Ablehnung eines Jugendpasses, der den friedlichen Gedankenaustausch fördern soll, schlecht zu der EuropaPropaganda paßt, die ganz besonders von Frankreich betrieben wird. Auf der anderen Seite aber läßt man Jugend frei die Grenze passieren, wenn es sich um den Eintritt in die Fremdenlegion handelt; und es ist auch kaum anzunehmen, daß deutsche Jungens etwa im Gewande eines PlevenPlan-Soldaten Paßschwierigkeiten bekommen, wenn sie über die Grenze geführt werden sollten.
      Dann besteht das Ersuchen an die Bundesregierung weiter, den Angriff auf den Visumzwang energisch fortzusetzen. Die Abschaffung des Visumzwangs in allen Ländern des freien Europas war eine der von den Delegierten der Hamburger Europa-Konferenz vom September dieses Jahres einmütig erhobenen Forderungen. Teilziel solcher Verhandlungen müßte auch im Interesse des deutschen Fremdenverkehrs sein, die im Paßgesetz noch notwendig gewesenen Vorschriften über den Sichtvermerkzwang für Ausländer durch Gegenseitigkeitsabkommen überflüssig zu machen. Mit großer Befriedigung dürfen wir feststellen, daß die Bundesrepublik Österreich dabei mit gutem Beispiel vorangegangen ist, indem sie den deutschen Paßinhabern bei Erteilung eines gebührenfreien Permits, das in Gestalt eines Stempelabdrucks in den Reisepaß erteilt wird und dessen Erlangung nur eine Minute Zeit beansprucht, einen vierwöchigen Aufenthalt in den von den Westmächten besetzten Teilen des Landes gestattet.
      Ernstestes Anliegen und deshalb immer neu zu erhebende Forderung bleibt das Verlangen nach Beseitigung der Überwachung aller die Grenzen der Bundesrepublik überschreitenden Personen durch eine Zentralkartei der Alliierten und die Aufhebung der ebenso diskriminierenden Schwarzen Listen. Ihre Aufrechterhaltung ist schon deshalb mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil das Recht auf die Nachprüfung eines Verwaltungs-


      (Maier aktes nicht ausgeübt werden kann. Keinem Deutschen ist es möglich, in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren feststellen zu lassen, weshalb er auf die Schwarze Liste gekommen ist, weil die Alliierten sich weigern, die Akten herauszugeben. Das Verzeichnis der „schwarzen Schafe" ist geheim, wenngleich Hunderte von Behörden damit zu arbeiten haben. Nach der großen Zahl der Ablehnungen von Auslandspässen ist anzunehmen, daß die Schwarzen Listen, wie schon erwähnt, Tausende von Namen enthalten. Ein großer Teil davon dürfte Ausländer sein. Die Gesichtspunkte, die für die Aufnahme in das Register maßgebend sind, sind deutschen Stellen, wie wir eben vom Herrn Bundesinnenminister hörten, nicht bekannt. Allgemein darf man annehmen, daß es sich um Personen handelt, die den Besatzungsmächten aus politischen Gründen verdächtig oder, wie vorhin mein Freund Mommer sagte, konkurrenzverdächtig sind und deren Einoder Ausreise deshalb verhindert oder mindestens überwacht werden soll. Aus der Tatsache, daß Personen, die selbst zu unrecht in eine lose Verbindung mit der KP gebracht werden, keinen Paß erhielten, ist zu schließen, daß bei den Schwarzen Listen die Abwehr des Kommunismus im Vordergrund steht. Empörend für die deutsche Offentlichkeit aber war die Tatsache, daß Herr von Papen ungehindert in die Türkei und Herr Dr. Schacht nach Indien reisen konnten, ja daß nicht einmal der berüchtigte Mussolini-Befreier Skorzeny, den vor kurzem wohl recht dunkle Geschäfte von Argentinien nach Deutschland führten, weder bei der Einnoch bei der Ausreise Schwierigkeiten hatte. Das alles zusammen — Überwachungskartei, Schwarze Listen, unterschiedliche Handhabung — beweist, daß die Paßhoheit in der Praxis nur eine nominelle ist. Wie lange soll das noch so bleiben? Wie schon von den Vorrednern erwähnt, ist die Rechtsgrundlage für die alliierten Vorbehalte selbst nach dem Besatzungsstatut ebenso fragwürdig wie die Post-und Briefzensur und das Abhören von Ferngesprächen. Sollte man etwa den § 2 e des Besatzungsstatutes, der von der Sicherheit der Truppen spricht, als Grundlage für die Vorbehalte heranziehen, so wäre dazu zu sagen, daß heute auch in anderen europäischen Ländern fremde Truppen untergebracht sind, beispielsweise amerikanische Soldaten in England und Frankreich. Obwohl in Frankreich die Kommunistische Partei viel stärker und deshalb die Gefahr etwaiger Störungshandlungen für die Soldaten größer ist als in der Bundesrepublik, ist nicht bekanntgeworden, daß auch dort gleiche Vorbehalte in der Frage der Paßausstellung, des Visumzwanges und .anderer Vorschriften Geltung hätten. Wir sind der Auffassung, daß die Sicherheit alliierter Truppen in der Bundesrepublik in keiner Weise gefährdet ist. Es gab und gibt in Deutschland keinen Werwolf, und die Erfahrung seit 1945 gibt keine Anhaltspunkte, die dazu berechtigen, diese Feststellungen anzuzweifeln. Sicher aber ist, daß diese Vorbehalte mit dem Grundgesetz in Widerspruch stehen, das jedem deutschen Staatsbürger den Anspruch auf einen Paß garantiert. Die Sonderregelung auf dem Paßgebiet durch die Alliierten, die zwar nur im Hintergrund spürbar ist, läßt sie mit Maßnahmen eines Polizeistaates verwandt erscheinen. Als unmittelbare Beeinträchtigung der Gebietshoheit verträgt sich ein solches Sonderregime mit dem Gedanken an eine selbst beschränkte deutsche Souveränität schlecht. Vielleicht hat man sich an entscheidenden Stellen niemals klargemacht, wieviel Vertrauen durch die Schwarzen Listen, durch Karteimaßnahmen und ähnliches zerstört wird. Wir möchten daher wünschen, daß man auch auf alliierter Seite recht bald einsieht, daß Überwachungskarteien, Schwarze Listen und andere Paßschikanen ein Scheusal sind, das, wie einmal eine Zeitung bemerkte, nicht mehr in unsere Landschaft paßt und deshalb in die Wolfsschlucht geworfen werden sollte. Das Wort hat Herr Abgeordneter Neumayer. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokratischen Partei hat das Paßgesetz begrüßt. Sie hat es begrüßt, weil sie darin ein wichtiges Essentiale für die Wiedererlangung der deutschen Souveränität erblickt. Sie hat es auch begrüßt, daß der Ausschuß verschiedene Beschränkungen und Erschwerungen, die die Regierungsvorlage noch vorsah, gestrichen hat. Die älteren Mitglieder dieses Hohen Hauses werden sich ja wohl noch daran erinnern, daß man vor dem Jahre 1914 gewissermaßen mit einer Visitenkarte eine Reise um die Welt machen konnte. Wohl hat seitdem die Entwicklung der Technik einen so ungeheuren Aufschwung genommen, daß heute die räumlichen Entfernungen zusammengeschmolzen sind. Aber auf der andern Seite haben die einzelnen Länder durch Paßerschwerungen, durch den Zwang des Sichtvermerks die Ausnutzung dieser technischen Errungenschaften einem erheblichen Teil der Bevölkerung unmöglich gemacht. Es gibt heute noch Länder, die nicht nur den Sichtvermerkzwang eingeführt haben, sondern die den Durchreisenden sogar eine Reihe von Fragen auf einem Fragebogen vorlegen, deren genaue Beantwortung erhebliche Anforderungen an das Erinnerungsvermögen stellt. Da wird z. B. Auskunft darüber verlangt, wo man die letzten 14 Nächte verbracht habe, und man kann nur die Diskretion bewundern, die wohl eine weitere Ausforschung über diese letzten 14 Nächte verboten hat. Meine Damen und Herren, will man wirklich die Schranken, die noch zwischen den einzelnen Völkern bestehen, beseitigen, will man zu einer Integration Europas, will man zu einem Zusammenschluß der Völker kommen, dann ist doch wohl eine der ersten Voraussetzungen, daß wieder gegenseitiges Vertrauen herrscht. Dieses gegenseitige Vertrauen bedingt, daß Reiseerschwernisse wie Sichtvermerk, Fragebogen usw. wegfallen. Unser Volk hat ja diese Fragebogen selbst zur Genüge kennengelernt. Wir haben gesehen, daß es unmöglich ist, die Menschen in eine Schablone zu zwängen. So ist es auch mit diesen für den Reiseverkehr als notwendig erachteten Fragebogen und den übrigen Erschwerungen. An die Stelle dieses Mißtrauens muß endlich einmal das Vertrauen unter den Völkern treten. Dann wird es auch dazu kommen können, daß unsere Jugend die Einrichtungen des Auslandes kennenlernt und daß die ausländische Jugend zu uns hereinkommt, ohne an einer solchen Reise durch irgendwelche Erschwernisse gehindert zu sein. Gerade dieser gegenseitige Austausch der Jugend und anderer Bevölkerungskreise durch Reisen wird die Verständigungsbereitschaft unter den Völkern nur erleichtern. Wir haben uns deshalb im Ausschuß auch mit Nachdruck dafür eingesetzt, daß alle Erschwerungen, die die Regierungsvorlage noch enthielt, wegfallen. Wir haben uns insbesondere dafür eingesetzt, daß der generelle Sichtvermerk für Ausländer und die Klausel, wonach unter Umständen ein Paß wegen Widerspruchs der Alliierten versagt werden könne, beseitigt wird, und wir haben uns schließlich dafür eingesetzt, daß die sehr merkwürdige Bestimmung wegfällt, wonach ein Deutscher unter Strafe gestellt werden soll, wenn er im Ausland von seiner Reiseroute abweicht; eine Bestimmung, für die mir jegliches Verständnis fehlt und die nur auf dem Boden einer Bürokratie gewachsen sein kann, die mit dem Ausland offenbar noch wenig zu tun hatte. Zu den Schwarzen Listen hat der Herr Kollege Maier schon das Erforderliche gesagt. Ich möchte nur noch betonen: auch wir halten es mit der Würde des deutschen Volkes für völlig unvereinbar, daß die Alliierten noch besondere Karteien und Listen führen und damit in die deutsche Paßhoheit eingreifen. Meines Erachtens muß es als genügende Legitimation betrachtet werden, wenn die deutsche Regierung einen Reisepaß ausgestellt hat. Wir geben der Erwartung Ausdruck, daß die gegenwärtigen Verhandlungen zum Wegfall all dieser Beschränkungen führen werden, die mit der Souveränität und mit der Gleichberechtigung Deutschlands nicht vereinbar sind. Lassen Sie mich zum Schluß noch an ein Wort Talleyrands erinnern. Talleyrand hat seinerzeit gesagt: Wer nicht vor 1789 gelebt hat, weiß nicht, wie schön das Leben ist! Meine Damen und Herren, dieses Wort ist oft auf das Jahr 1914 angewendet worden. Ich weiß nicht, ob das Hohe Haus in seiner Mehrheit mit dieser allgemeinen Anwendung auf das Jahr 1914 einverstanden sein wird. Aber bestimmt wird es damit einverstanden sein, daß dieses Wort, was den Reiseverkehr betrifft, auch heute noch seine Gültigkeit hat. Deshalb hoffen und wünschen wir, daß dieses Gesetz, das aus freiheitlichem Geiste und aus dem Wunsche entstanden ist, mit den Völkern ständig in Berührung, in Beziehung zu bleiben, dazu beitragen wird auch die Schranken, die die einzelnen Nationen heute noch um sich errichtet haben, endlich fallen zu lassen. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wittmann. — Herr Abgeordneter Wittmann scheint nicht anwesend zu sein. Dann hat das Wort Herr Abgeordneter Paul. Meine Damen und Herren! Die verschiedenen Anträge wie auch die Interpellation der SPD sprechen von der Führung Schwarzer Listen durch die Besatzungsmächte. Der Innenminister hat versucht, darauf eine Antwort zu erteilen. Tatsache ist, daß diese Schwarzen Listen im wesentlichen die Namen solcher Menschen enthalten, die mit der anglo-amerikanischen Politik auf westdeutschem Boden nicht einverstanden sind. Tatsache ist — das müssen selbst bürgerliche Zeitungen zugeben —, daß die Schwarzen Listen sich entscheidend gegen kommunistische Funktionäre und Parteimitglieder richten. Es ist nicht so, wie der Herr Bundesinnenminister hier behauptet hat, daß deutsche Stellen mit diesen Schwarzen Listen nur insoweit zu tun hätten, als sie die Personen, denen ein Paß verweigert werde, besonders zu beachten hätten. Die „Süddeutsche Zeitung" bringt in ihrer Ausgabe vom 10. November 1951 einen längeren Artikel mit der Überschrift „Das Streiflicht". Darin wird berichtet, daß einem Darmstädter Kaufmann der Paß für Holland verweigert worden ist, weil er angeblich einmal im Jahre 1919 Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands . gewesen ist. Bei der näheren Überprüfung wurde aber, wie die Zeitung schreibt, festgestellt, daß der Kaufmann diesmal nicht in den Schwarzen Listen stand. Der Kaufmann klagte beim Verwaltungsgericht. Und was wurde vom Verwaltungsgericht festgestellt? Das Verwaltungsgericht stellte fest, daß die deutsche Behörde von sich aus einen Geheimerlaß bekommen hat, solchen Personen die Pässe zu verweigern. Das Verwaltungsgericht kam zu keinem Urteil, sondern ordnete an, daß in einer angemessenen Frist von der deutschen Behörde diese geheimen Erlasse vorzulegen seien. Daraufhin beantragte die Darmstädter Polizei, den Kaufmann in die Schwarze Liste der Alliierten aufzunehmen. Ich frage den Herrn Innenminister: Wie sind solche Tatsachen mit seiner Äußerung, daß Deutsche auf die Schwarzen Listen und ihre Anwendung keinen Einfluß hätten, zu vereinbaren? Man könnte zu dem Schluß kommen, daß er hier nicht die Wahrheit gesagt hat. Das schreibt eine süddeutsche Zeitung über diesen Tatbestand. Sie würde es nicht schreiben und das Verwaltungsgericht würde eine solche Haltung nicht einnehmen, wenn nicht diese Tatsache vorhanden wäre. Man spricht soviel von der Beseitigung des Visumzwanges unter den europäischen Völkern; aber gleichzeitig tut man alles, um in Deutschland selbst den Reiseverkehr von Westnach Ostdeutschland für einen großen Teil unserer Bevölkerung einzuschränken, für einen großen Teil der Bevölkerung, der eben nicht der Meinung ist wie die Bundesregierung, daß man remilitarisieren soll und daß man mit den Westmächten die Spaltung Deutschlands vertiefen muß. Solchen Menschen werden die Interzonenpässe durch deutsche Stellen verweigert. Aber nicht nur einfachen Menschen werden die Pässe verweigert; nein, auch Abgeordneten des Deutschen Bundestages verweigert man die Interzonenpässe. (Zuruf rechts: Sind das keine einfachen Menschen?)


      (Hört! Hört! bei der SPD.)


      (Beifall bei der SPD.)


    Rede von Dr. Hermann Schäfer
    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
    • insert_commentNächste Rede als Kontext
      Rede von Dr. Fritz Neumayer


      • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
      • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)


      (Heiterkeit.)


      (Neumayer)


      (Beifall rechts.)


      (Beifall bei den Regierungsparteien.)