Rede von
Roman
Lampl
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muß gestehen: ich habe Hemmungen, auch diesen Antrag noch zu begründen.
-- Ich danke sehr. Ich darf feststellen, daß ich in keinerlei Prioritätsrechte eingreifen möchte. Ich darf fernerhin feststellen — ich bitte zu gestatten, daß ich das vorausschicke —, daß ich mich in keiner Weise gescheiter als andere fühle. Wenn ich mir trotzdem erlaube, diesen Antrag zu begründen, so deshalb, weil sich bei der Verteilung des Auslandsweizens ganz zweifellos Unzuträglichkeiten ergeben haben. Besonders seit September dieses Jahres sind einzelne Teile des Bundesgebietes außerordentlich benachteiligt worden, übrigens trotz gegenteiliger Zusicherungen des Bundesernährungsministeriums. Diese Unzuträglichkeiten benachteiligen z. B. Bayern, sie treffen aber auch vermutlich andere binnenländische Gebiete, die außerhalb der Hauptverkehrsadern, außerhalb der Hauptwasserstraßen liegen.
Selbstverständlich darf die Verteilung von Importen nicht nur nach Verkehrsgesichtspunkten vorgenommen werden, wobei, nebenbei bemerkt, dieses Bild auch noch schief sein kann, denn wenn der Weizen nicht weiter läuft, etwa vom Rhein weg, dann sind es eben die Vermahlungsprodukte. Bei der Verteilung des Auslandsweizens sind vor allem wirtschaftliche Auswirkungen zu beachten. Zunächst gibt es verschiedene Qualitäten. Es kann natürlich keine Rede davon sein, daß unser inländischer Weizen etwa allgemein schlechter als der ausländische sein müßte. Wir sehen ja gerade beim Importweizen so ziemlich alle Übergänge vom Mahlweizen zum Futterweizen. Es ist auch zweifellos so, daß die meisten unserer Weizensorten sich in Kleberbeschaffenheit und Backfähigkeit durchaus mit den besten Auslandsweizen zu messen vermögen. Aber die inländische Ernte an Weizen ist in diesem Jahr feucht eingebracht worden. Wir
haben Feuchtigkeitsgrade bis 18 % und vielleicht noch darüber. Demgegenüber — und das ist hier der Vorteil — ist der Auslandsweizen besonders hart und trocken und weist zumeist nicht mehr als 12 % Wassergehalt auf, Unterschiede also, die klima- und naturbedingt sind. In einem anderen Jahr, das in der Wachstumszeit des Weizens trockener ist, wird es wieder besser sein.
Unter diesen Umständen geht es nicht an, den binnenländischen Mühlen der Hauptanbaugebiete die ganze einseitige Last dieses heurigen feuchten Weizens aufzubürden. Unter solchen Verhältnissen muß ein Ausgleich mit Hartweizen überall erfolgen, nicht etwa nur am Rhein. Dieser Ausgleich ist auch in finanzieller Hinsicht unbedingt notwendig. Selbstverständlich erlaubt harter, trockener Weizen eine größere Ausbeute. Er erlaubt auch die Herstellung hochwertiger Mahlerzeugnisse und er erlaubt schließlich auch ein bevorzugtes Absetzen dieser Erzeugnisse in Gebieten, die beinahe ausschließlich auf die Verwertung und Vermahlung der heurigen inländischen Weizenernte angewiesen sind.
Unter diesen Umständen stört die Verteilung des Importgetreides in der heutigen Form zweifellos die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt entscheidend, und zwar zuungunsten aller binnenländischen Verarbeitungsstellen. Was erreicht vierden muß und was dieser Antrag erreichen will, sind gleiche Startbedingungen für das Mühlengewerbe auch in geographisch ungünstiger Lage. Zur Zeit bedeutet die Zuweisung eines jeden Zentners Auslandsweizen zweifellos eine wirtschaftliche Bevorzugung. Dabei ist nicht zu verkennen, daß es sich um erhebliche Größenverhältnisse handelt, wenn man sich vorstellt, daß es ja 40 bis 50 % des gesamten Weizenbedarfs sind, die in Westdeutschland eingeführt werden müssen.
Der vorliegende Antrag bezweckt daher, die Verteilung des Auslandsweizens zukünftig unter Zugrundelegung der Bevölkerungszahl, unter Zugrundelegung weiterhin des Selbstversorgeranteils und schließlich auch des Verbrauchs je Kopf der Bevölkerung vorzunehmen. Es ist also notwendig, die Eigenernten aller Länder und den hereingekommenen Auslandsweizen als Einheit zu betrachten, wozu bemerkt werden darf, daß besonders bei dem jetzigen Zuteilungsverfahren die eigene Ernte in Bayern überschätzt worden ist, ganz abgesehen davon, daß aus den Hauptanbaugebieten nicht unerhebliche Getreidemengen in benachbarte Länder abfließen, eine Menge, die nicht festgestellt werden kann.
Wie die Dinge liegen, dürfte es nicht schwer sein, einen Schlüssel zu finden, um jedem Land einen bestimmten Prozentsatz an Einfuhrgut zuzuteilen. Was den von mir begründeten Antrag anbetrifft, so darf ich dem Hohen Hause vorschlagen, ihn an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen und darf vielleicht auch der Erwartung Ausdruck geben, daß dieser Ausschuß den Antrag entsprechend seiner Bedeutung in angemessener Zeit in Bearbeitung nehmen wird.