Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wird gewünscht, daß Erklärungen abgegeben werden? — Das ist offenbar nicht der Fall. Meine Damen und Herren, ich komme entsprechend dem Antrage des Vermittlungsausschusses zur Abstimmung über die Gesamtheit des Antrags des Vermittlungsausschusses Drucksache Nr. 2783. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei wenigen Enthaltungen — soweit ich sehe: ohne Gegenstimmen — angenommen.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Facharztordnung für die deutschen Ärzte an die Fortschritte der medizinischen Wissenschaft und Praxis ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (Nr. 2761 der Drucksachen).
Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Dr. Hubert.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Aussprachezeit von 60 Minuten für die Gesamtaussprache in dritter Beratung vor. — Das Haus ist damit einverstanden.
Darf ich bitten, Frau Abgeordnete.
Frau Dr. Hubert , Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache Nr. 2255 der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und des Zentrums, der einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Facharztordnung für die deutschen Ärzte an die Fortschritte der medizinischen Wissenschaft und Praxis zum Inhalt hat, sah vor, daß die im „Deutschen Ärztetag vereinigten Vertreter der Landesärzteschaften des Bundesgebietes" ermächtigt werden, die Facharztordnung in der Berufsordnung für deutsche Ärzte vom 5. November 1937 den heutigen Verhältnissen anzupassen.
Im 32. Ausschuß herrschte volle Einmütigkeit darüber, daß das Facharztwesen in Deutschland einer Neuordnung bedarf, um die Ausbildung zum Facharzt den gesteigerten Ansprüchen auf allen Spezialgebieten der Medizin anzupassen und ihr auch die notwendige Anerkennung im Auslande zu sichern. Ebenso war man sich über die Notwendigkeit klar, die Facharztausbildung für das Bundesgebiet einheitlich zu gestalten, damit nicht eine Entwicklung fortschreitet, die die Freizügigkeit der Ärzte behindert und die schon mit den verschiedenartigen Facharztordnungen, die in Bayern und Niedersachsen erlassen sind, ihren Anfang genommen hat.
Die Meinungen gingen auseinander bei der Frage, wer die Facharztordnung den heutigen Verhältnissen anpassen soll. Vor 1933 haben die Deutschen Ärztetage Richtlinien für das Facharztwesen aufgestellt. Durch Gesetz vom 13. Dezember 1935 wurde mit der Reichsärzteordnung eine Reichsärztekammer geschaffen und dieser im § 14 die Aufgabe übertragen, eine Berufsordnung zu erlassen, die vom Reichsinnenminister zu genehmigen war. Die im Jahre 1937 erlassene Berufsordnung regelte auch das Facharztwesen.
Das Bundesministerium des Innern erhob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die in der Drucksache Nr. 2255 vorgesehene Ermächtigung des Deutschen Ärztetages zur Neuordnung der Facharztausbildung. Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums ist der § 14 der Reichsärzteordnung zwar noch heute fortgeltendes Bundesrecht. An Stelle des Reichsinnenministers sei der Bundesinnenminister getreten. Fraglich sei aber, wer als Nachfolger der Reichsärztekammer anzusehen sei. Eine ärztliche Standesorganisation bestehe zur Zeit nur auf Landesebene. Man müsse ein Gremium schaffen, das aus den Landesärztekammern erwachse.
Der Vorsitzende des Ausschusses stellte daraufhin den Abänderungsantrag, daß ein Ausschuß aus Vertretern der Ärztekammern oder ihnen entsprechender ärztlicher Standesorganisationen zur Abänderung der Facharztordnung ermächtigt werden solle. Damit erklärten sich die Vertreter der Regierung einverstanden. Die Vertreter der SPD vertraten dagegen den Standpunkt, daß die Bundesregierung selbst eine abgeänderte Facharztordnung als Gesetzentwurf vorlegen solle. Denn einmal gebe es keine einheitliche Form der Ärztekammern im Bundesgebiet — sie sind in einigen Bundesländern Körperschaften des öffentlichen Rechts, in anderen Vereine —, zum andern habe das Facharztwesen eine solche Ausdehnung und Bedeutung erlangt, daß die Ausbildung zum Facharzt heute eine Angelegenheit von allgemeinem öffentlichem Interesse sei. Während die Regierungsparteien in der Facharztordnung eine standespolitische Angelegenheit sahen, die infolgedessen entsprechend dem bisherigen Brauch von den Standesorganisationen der Ärzte zu regeln sei, waren die Vertreter der SPD der Meinung, daß es sich hier um eine gesundheitspolitische Frage handle.
Trotz eingehender Diskussion konnte keine Einigung erzielt werden. Die Abstimmung ergab eine Mehrheit für den Abänderungsantrag des Vorsitzenden hinsichtlich der §§ 1 und 1 a des vorliegenden Gesetzentwurfes. Außerdem wurde noch der § 2 a, der die Anwendung des Gesetzes im Lande Berlin betrifft, eingefügt. Der Ausschuß bittet Sie, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden abgeänderten Form zuzustimmen.