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    Deutscher Bundestag — 175. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1951 716i) 17 5. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 7170C, 7200A Anfrage Nr. 221 der Fraktion der FDP betr. Personelle Besetzung des Spruchsenats in Soforthilfesachen in Bad Homberg v. d. H. (Nrn. 2717, 2822 der Drucksachen) . . . . 7170D Anfrage Nr. 224 der Abg. Dr. Frey, Dr. Horlacher, Dr. Dr. Müller (Bonn), Dannemann, Tobaben, Lampl u. Gen. betr. Diplomlandwirte in der Bundesfinanzverwaltung (Nrn. 2729, 2823 der Drucksachen) 7170D Vorlage einer Denkschrift des Bundesministers der Justiz über die Zuziehung von Schöffen oder Geschworenen und die Schaffung eines zweiten Rechtszuges in Hoch- und Landesverratssachen . . . . 7170D Bericht des Bundesministers der Finanzen über Einsparungsmöglichkeiten im Besatzungslastenhaushalt (Nr. 2824 der Drucksachen) 7170D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag, der Fraktion der DP betr. Verteilung der Sitze für noch zu errichtende Bundesbehörden und über den Antrag der Abgeordneten Dr. Baade u. Gen. betr. Errichtung einer obersten Bundesbehörde in Kiel (Nrn. 2738, 2498, 1392 der Drucksachen) 7171A Von der Tagesordnung abgesetzt . . 7171A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 2783 der Drucksachen) 7171A Dr. Eckert, Finanzminister des Landes Baden, Berichterstatter 7171A Beschlußfassung 7172A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Facharztordnung für die deutschen Ärzte an die Fortschritte der medizinischen Wissenschaft und Praxis (Nr. 2255 der Drucksachen; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 2761 der Drucksachen) 7172A Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin 7172B Frau Dr. Steinbiß (CDU) 7172D Pohle (SPD) 7173A, 7175A Dr. Hammer (FDP) 7174C, 7175C Mayerhofer (BP) 7174D Abstimmungen 7174D, 7175C Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückgabe von Kunstgegenständen (Nr. 2707 der Drucksachen) 7175D Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 7175D Paul (FDP) 7176C Hennig (SPD) 7177A von Thadden (Fraktionslos) 7177B Beschlußfassung 7177C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betr. Unterbringung geisteskranker Personen (Nrn 2736, 1248 der Drucksachen) 7177C Frau Nadig (SPD), als Berichterstatterin 7177B als Abgeordnete 7178C Dr. Hammer (FDP) 7178A Ewers (DP) 7179A Frau Dr. Steinbiß (CDU) 7179C Beschlußfassung 7179D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Volkholz, Dr. Fink, Strauß u. Gen. betr. Durchführung der Bewaffnung der Jägerschaft (Nrn. 2737, 1080 der Drucksachen) 7179D Huth (CDU), Berichterstatter . . . 7180A Beschlußfassung 7180B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den An- trag der Zentrumsfraktion betr. Gesetzgebungsrahmen und über den Antrag der Zentrumsfraktion betr. Fundstellennachweis für Gesetze (Nrn. 2739, 360, 1374 der Drucksachen) 7180B Dr. Reismann (Z), Berichterstatter . . 7180C Dr. Kopf (CDU) (zur Geschäftsordnung) 7181B Ausschußüberweisung 7181B Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Rückerstattung feststellbaren ehemals jüdischen Vermögens (Restitution) (Nr. 2447 der Drucksachen) 7181B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 7181C, 7186D Dr. Horlacher (CSU) 7183D Dr. Arndt (SPD) 7184C Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 7185A, 7207C Schoettle (SPD) 7185D Mellies (SPD) 7185D Dr. Schneider (FDP) 7186B Ausschußüberweisung 7187B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (31. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD zur Interpellation betr. Winterbeihilfe (Nrn. 2805, 2724 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik (21. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Gewährung von Winterbeihilfen (Nrn. 2806, 2539 der Drucksachen) . . . . 7187B Junglas (CDU), Berichterstatter . . . 7187C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 7188B Mellies (SPD) 7188B Renner (KPD) 7188C Beschlußfassung 7189D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Sofortige Wiedergutmachung von Manöverschäden (Nr. 2747 der Drucksachen) 7189D Ausschußüberweisung 7189D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Bekanntgabe des Entwurfs des „Generalvertrags" zwischen der Bundesrepublik und den Herren Hohen Kommissaren (Nr. 2760 der Drucksachen) 7189D Renner (KPD), Antragsteller: zur Sache 7190A zur Geschäftsordnung 7192C Dr. Krone (CDU) 7192C Übergang zur Tagesordnung 7193A Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Inlandsporto im Brief- und Postkartenverkehr zwischen europäischen Staaten (Nr. 2705 der Drucksachen; Umdruck Nr. 361) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Europäisches Abkommen über gebührenfreie Benutzung der staatlichen Verkehrsmittel (Nr. 2706 der Drucksachen) 7193B Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 7193B Dr. Schneider, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 7193C Dr. Mommer (SPD) 7194C Dr.-Ing. Decker (BP) 7195D Strauß (CSU) 7196A Kohl (Heilbronn) (FDP) 7197A von Thadden (Fraktionslos) . . . 7197B Ausschußüberweisung (Antrag Nr. 2705 der Drucksachen) 7197C Übergang zur Tagesordnung (Antrag Nr. 2706 der Drucksachen) 7197C Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Gebietliche Verteilung des eingeführten Weizens (Nr. 2740 der Drucksachen) 7197C Lampl (BP), Antragsteller . 7197C, 7199A Dr. Horlacher (CSU) 7198C Kriedemann (SPD) 7199B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 7199B Margulies (FDP) 7199D Beschlußfassung 7200A Dr. Sonnemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . 7198D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 355) 7200B Beschlußfassung 7200B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Staatsvertrag der Länder Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern über den Südwestfunk (Nr. 2692 der Drucksachen) 7200B Jacobs (SPD), Interpellant . 7200B, 7206C Dr. Dr. h. c. Lehr, Bundesminister des Innern 7204A Dr. Mende (FDP) 7205A Persönliche Bemerkung: Dr. Richter (Niedersachsen) (Fraktionslos) 7207C Nächste Sitzung 7208D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Danke schön!
    Meine Damen und Herren, ich bin gebeten worden, bekanntzugeben, daß der Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge sofort eine Besprechung in Zimmer 02 hat.
    Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden wie üblich ohne Verlesung ins Stenographische Protokoll aufgenommen.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 9. November 1951 die Anfrage Nr. 221 der Fraktion der FDP betreffend Personelle Besetzung des Spruchsenats in Soforthilfesachen in Bad Homburg v. d. H. — Drucksache Nr. 2717 — beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache Nr. 2822 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat weiter unter dem 7. November 1951 die. Anfrage Nr. 224 der Abgeordneten Dr. Frey, Dr. Horlacher, Dr. Dr. Müller (Bonn), Dannemann, Tobaben, Lampl und Genossen betreffend Diplomlandwirte in der Bundesfinanzverwaltung — Drucksache Nr. 2729 — beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache Nr. 2823 vervielfältigt.
    Der Herr Bundesminister der Justiz hat am 30. Oktober 1951 unter Bezugnahme auf die Entschließung des Bundestages in seiner 160. Sitzung eine Denkschrift über die Zuziehung von Schöffen oder Geschworenen und die Schaffung eines zweiten Rechtszuges in Hoch- und Landesverratssachen überreicht, die den Mitgliedern des Hauses zugänglich gemacht wird.
    Der Herr Bundesminister der Finanzen hat am 9. November 1951 unter Hinweis auf die Beschlußfassung in der 139. Sitzung des Deutschen Bundestages über Einsparungsmöglichkeiten im Besatzungslastenhaushalt berichtet.


    (Präsident Dr. Ehlers)

    Die Denkschrift wird unter Drucksache Nr. 2824 verteilt.
    Gemäß einer Vereinbarung im Ältestenrat wird Punkt 6 der Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der DP betreffend Verteilung der Sitze für noch zu errichtende Bundesbehörden und über den Antrag der Abgeordneten Dr. Baade und Genossen betreffend Errichtung einer obersten Bundesbehörde in Kiel (Nrn. 2738, 2498, 1392 der Drucksachen),
    heute abgesetzt.
    Ich rufe auf Punkt 1 der gedruckten Tagesordnung:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Nr. 2783 der Drucksachen).
    Berichterstatter ist Herr Minister Dr. Eckert. Ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.
    Dr. Eckort, Finanzminister des Landes Baden, Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meiner Erläuterung des Ihnen in Drucksache Nr. 2783 vorliegenden Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses, auf den ich Bezug nehme, muß ich eine Bemerkung zu dem einen wichtigen Antrag des Bundesrates vorausschicken, der u. a. zur Anrufung des Vermittlungsausschusses geführt hatte. Es handelt sich um den Antrag, die Bestimmung des § 6 Abs. 2 über die 20 % ige Erhöhung der Übergangsgehälter und Übergangsbezüge e in es Personenkreises nach Art. 131 des Grundgesetzes zu erweitern. Der Bundesrat wünschte diese Erhöhung auf den gesamten Personenkreis nach Art. 131 auszudehnen, um die Versorgungsempfänger aller Art gleichzustellen. Um die sich aus dieser Gleichstellung ergebende Belastung des Bundes in erträglichen Grenzen zu halten, sollte nach dem Antrag des Bundesrates die Erhöhung nur insoweit gewährt werden, als die Versorgungsbezüge 230 DM monatlich nicht überstiegen. Auf diese Weise sollte wenigstens den sozial schwächsten Kreisen geholfen werden.
    Die eingehende Erörterung dieses Antrages im Vermittlungsausschuß, insbesondere die Darlegungen des Herrn Bundesministers der Finanzen über die aus dem Antrag des Bundesrats zusätzlich erwachsenden Ausgaben und die Deckungsmöglichkeit im Rahmen des Haushalts haben zu der Erkenntnis geführt, daß die beantragte Erweiterung des § 6 Abs. 2 die Zahlungskräfte des Bundes übersteigt. In Ermangelung weiterer Deckungsmöglichkeiten hat sich der Ausschuß—ich darf wohl sagen: schweren Herzens — gegen zwei Stimmen entschlossen, den Antrag des Bundesrates abzulehnen.
    Dies Ihnen kurz darzulegen, hielt ich mich für verpflichtet, um vor allem in der Öffentlichkeit keine Zweifel über die Gründe, die zu diesem Beschluß des Vermittlungsausschusses geführt haben, entstehen zu lassen.
    Nun zu der Drucksache mit ihren Änderungsanträgen. Die Streichung des Kap. III bedeutet, daß alle Änderungen des Ortsklassenverzeichnisses zurückgestellt werden müssen, bis dieses insgesamt neu aufgestellt wird. Die im Bundesrat vertretenen Länder haben auf diese Streichung deswegen Wert gelegt, weil jede im Ausnahmewege durchzuführende Änderung des Ortsklassenverzeichnisses eine erhebliche Belastung der Verwaltung darstellt und weil die Eröffnung der Ausnahmemöglichkeiten eine Flut von Anträgen der Gemeinden nach sich ziehen würde. Der Vermittlungsausschuß hat sich diesen Bedenken nicht verschließen können und die Streichung einstimmig beschlossen.
    Die unter Nr. 2 erscheinenden Anträge zu den §§ 8 und 8 a bezwecken die Aufnahme der sogenannten Sperrvorschriften. Mit ihnen soll erreicht werden, daß das vom Bund gesetzte Besoldungsniveau für die Angehörigen der öffentlichen Verwaltung auch von den Ländern und den Gemeinden nicht überschritten wird. Die Bundesregierung hatte entsprechende Bestimmungen vorgeschlagen. Der Bundesrat hat diesen vom Bundestag nicht angenommenen Vorschlag wieder aufgegriffen, um zu verhindern, daß sich aus der Verschiedenartigkeit des Besoldungsniveaus laufend Spannungen zwischen Bund und Ländern und vor allem zwischen Ländern und Gemeinden ergeben. Gegenüber dem Vorschlag der Bundesregierung ist eine Änderung lediglich insoweit eingetreten, als die Angleichung der Bezüge sich nicht auf Kinderzulagen erstreckt. Ferner soll die Besitzstandwahrung nicht alle die Bezüge einschließen, die ohne gesetzliche Verpflichtung im Verwaltungswege gewährt worden sind, wie etwa Weihnachts-, Neujahrs- und Abschlußzuwendungen. Diese können zwar weiter gewährt werden, dürfen aber für die Vergangenheit nicht in den zu wahrenden Besitzstand eingerechnet werden. Endlich sollen die Bezüge der Versorgungsempfänger der Länder, Gemeinden usw. unberührt bleiben, die bereits vor Inkrafttreten dieses Kapitels, d. h. vor dem 1. Oktober 1951, Ansprüche auf Versorgung erworben haben. Der Vermittlungsausschuß sah aus dem Grundgedanken der Sperrvorschriften keine Veranlassung, in den Besitzstand dieser Versorgungsempfänger einzugreifen.
    Nicht angenommen hat der Vermittlungsausschuß einen weiteren Antrag des Bundesrates in diesem Zusammenhang, nämlich zu beantragen, daß die Vorschriften des Kap. VIII des Gesetzes vom 30. Juni 1933 unberührt bleiben. Bei diesem Beschluß hat sich der Vermittlungsausschuß nicht so sehr von der Tatsache leiten lassen, daß diese auch auf Angestellte und Arbeiter bezüglichen Vorschriften in das Tarifrecht eingreifen, vielmehr hat er Bedenken gehabt, in eine Rechtslage einzugreifen, die in verschiedener Hinsicht zweifelhaft ist. Einmal ist jenes Gesetz von 1933 in der amerikanischen Zone ausdrücklich aufgehoben worden; zum andern ist streitig, ob seine Vorschriften aus dem Gesichtspunkt ihrer Entstehungszeit oder aus dem Gesichtspunkt nachträglicher Gesetzgebung fortgelten. Der Vermittlungsausschuß hat daher beschlossen, dem Antrag des Bundesrates nicht zu entsprechen. Er hat aber zu Protokoll festgehalten, daß er mit diesem negativen Beschluß zu der Frage der Rechtsgültigkeit keine Stellung nimmt und ihre Klärung der Rechtsprechung oder Gesetzgebung überläßt. Er hat darüber hinaus eine solche Klärung einmütig als notwendig bezeichnet.
    Der Antrag zu Nr. 3 enthält die sogenannte Berlin-Klausel. Wegen der hinsichtlich dieser Klausel entstandenen Übung brauche ich nichts weiter zu sagen.
    Der Antrag zu Nr. 4 zielt darauf ab, die einzelnen Kapitel des Gesetzes zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft treten zu lassen. Diese Zeitpunkte


    (Minister Dr. Eckert)

    ergeben sich jeweils aus der Natur der Sache, so daß es auch insoweit näherer Erläuterungen nicht bedarf.
    Abschließend darf ich feststellen, daß die Ihnen vorliegenden Anträge des Vermittlungsausschusses einstimmig beschlossen worden sind und daß nach dem Willen des Vermittlungsausschusses dieses Hohe Haus über alle Anträge nur gemeinsam abstimmen soll. Namens des Vermittlungsausschusses darf ich Sie bitten, sich die Anträge zu eigen zu machen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wird gewünscht, daß Erklärungen abgegeben werden? — Das ist offenbar nicht der Fall. Meine Damen und Herren, ich komme entsprechend dem Antrage des Vermittlungsausschusses zur Abstimmung über die Gesamtheit des Antrags des Vermittlungsausschusses Drucksache Nr. 2783. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei wenigen Enthaltungen — soweit ich sehe: ohne Gegenstimmen — angenommen.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Facharztordnung für die deutschen Ärzte an die Fortschritte der medizinischen Wissenschaft und Praxis (Nr. 2255 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (32. Ausschuß) (Nr. 2761 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 144. Sitzung.) Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Dr. Hubert.

Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Aussprachezeit von 60 Minuten für die Gesamtaussprache in dritter Beratung vor. — Das Haus ist damit einverstanden.
Darf ich bitten, Frau Abgeordnete.
Frau Dr. Hubert (SPD), Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag Drucksache Nr. 2255 der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und des Zentrums, der einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Facharztordnung für die deutschen Ärzte an die Fortschritte der medizinischen Wissenschaft und Praxis zum Inhalt hat, sah vor, daß die im „Deutschen Ärztetag vereinigten Vertreter der Landesärzteschaften des Bundesgebietes" ermächtigt werden, die Facharztordnung in der Berufsordnung für deutsche Ärzte vom 5. November 1937 den heutigen Verhältnissen anzupassen.
Im 32. Ausschuß herrschte volle Einmütigkeit darüber, daß das Facharztwesen in Deutschland einer Neuordnung bedarf, um die Ausbildung zum Facharzt den gesteigerten Ansprüchen auf allen Spezialgebieten der Medizin anzupassen und ihr auch die notwendige Anerkennung im Auslande zu sichern. Ebenso war man sich über die Notwendigkeit klar, die Facharztausbildung für das Bundesgebiet einheitlich zu gestalten, damit nicht eine Entwicklung fortschreitet, die die Freizügigkeit der Ärzte behindert und die schon mit den verschiedenartigen Facharztordnungen, die in Bayern und Niedersachsen erlassen sind, ihren Anfang genommen hat.
Die Meinungen gingen auseinander bei der Frage, wer die Facharztordnung den heutigen Verhältnissen anpassen soll. Vor 1933 haben die Deutschen Ärztetage Richtlinien für das Facharztwesen aufgestellt. Durch Gesetz vom 13. Dezember 1935 wurde mit der Reichsärzteordnung eine Reichsärztekammer geschaffen und dieser im § 14 die Aufgabe übertragen, eine Berufsordnung zu erlassen, die vom Reichsinnenminister zu genehmigen war. Die im Jahre 1937 erlassene Berufsordnung regelte auch das Facharztwesen.
Das Bundesministerium des Innern erhob verfassungsrechtliche Bedenken gegen die in der Drucksache Nr. 2255 vorgesehene Ermächtigung des Deutschen Ärztetages zur Neuordnung der Facharztausbildung. Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums ist der § 14 der Reichsärzteordnung zwar noch heute fortgeltendes Bundesrecht. An Stelle des Reichsinnenministers sei der Bundesinnenminister getreten. Fraglich sei aber, wer als Nachfolger der Reichsärztekammer anzusehen sei. Eine ärztliche Standesorganisation bestehe zur Zeit nur auf Landesebene. Man müsse ein Gremium schaffen, das aus den Landesärztekammern erwachse.
Der Vorsitzende des Ausschusses stellte daraufhin den Abänderungsantrag, daß ein Ausschuß aus Vertretern der Ärztekammern oder ihnen entsprechender ärztlicher Standesorganisationen zur Abänderung der Facharztordnung ermächtigt werden solle. Damit erklärten sich die Vertreter der Regierung einverstanden. Die Vertreter der SPD vertraten dagegen den Standpunkt, daß die Bundesregierung selbst eine abgeänderte Facharztordnung als Gesetzentwurf vorlegen solle. Denn einmal gebe es keine einheitliche Form der Ärztekammern im Bundesgebiet — sie sind in einigen Bundesländern Körperschaften des öffentlichen Rechts, in anderen Vereine —, zum andern habe das Facharztwesen eine solche Ausdehnung und Bedeutung erlangt, daß die Ausbildung zum Facharzt heute eine Angelegenheit von allgemeinem öffentlichem Interesse sei. Während die Regierungsparteien in der Facharztordnung eine standespolitische Angelegenheit sahen, die infolgedessen entsprechend dem bisherigen Brauch von den Standesorganisationen der Ärzte zu regeln sei, waren die Vertreter der SPD der Meinung, daß es sich hier um eine gesundheitspolitische Frage handle.
Trotz eingehender Diskussion konnte keine Einigung erzielt werden. Die Abstimmung ergab eine Mehrheit für den Abänderungsantrag des Vorsitzenden hinsichtlich der §§ 1 und 1 a des vorliegenden Gesetzentwurfes. Außerdem wurde noch der § 2 a, der die Anwendung des Gesetzes im Lande Berlin betrifft, eingefügt. Der Ausschuß bittet Sie, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden abgeänderten Form zuzustimmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Ehlers


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke der Frau Berichterstatterin. — Ich eröffne die Einzelbesprechung der zweiten Beratung und rufe zunächst § 1 auf. Frau Abgeordnete Dr. Steinbiß hat sich zuerst gemeldet.