Rede von
Dr.
Hermann
Ehlers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Keine weiteren Wortmeldungen.
Ich komme also zunächst zur Abstimmung über den in Ziffer 1 des Umdrucks Nr. 357 gestellten Antrag der Abgeordneten Sabel und Genossen auf Änderung des Satzes 1 des Abs. 1 des § 1. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist die Mehrheit des Hauses; dieser Änderungsantrag ist angenommen. Ich lasse über diesen Paragraphen nachher insgesamt abstimmen.
Ich komme zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion des Zentrums zu Abs. 2, Umdruck Nr. 356. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt.
Ein Teil der Anträge unterscheidet sich nur durch die Formulierung. Es ist etwas schwierig, festzustellen, welcher Antrag der weitestgehende ist. Zweifellos ist am wenigsten weitgehend der Antrag der Deutschen Partei, der keine unmittelbare Benennung, sondern lediglich einen Vorschlag zum Inhalt hat. Darf ich vorschlagen, daß wir nach der Reihenfolge der Anträge verfahren.
Ich lasse zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 354 zu a) abstimmen, hinter dem Wort „Bundesregierung" die Worte „zwei Vertretern der kommunalen Spitzenorganisationen"
einzufügen. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das erste war die Mehrheit; der Antrag ist angenommen.
Ich darf annehmen, daß damit der Antrag der Fraktion der Bayernpartei erledigt ist. Auch der Antrag der Fraktion der Deutschen Partei Umdruck Nr. 359 ist damit erledigt,
soweit er sich auf Abs. 4 bezieht.
— Ja, das ist richtig: der Antrag der Fraktion der Deutschen Partei zu Abs. 3. Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen
— ergänzt um das eben Beschlossene —, eine Hand zu erheben. — Das scheint mir keine Mehrheit des Hauses zu sein. Dann ist der Antrag der Deutschen Partei zu Abs. 3 abgelehnt.
Weitere Anträge zu Abs. 3 liegen nicht vor.
Ich komme zu Abs. 4. Hier liegen der Antrag der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 354 unter b), der Antrag der Fraktion des Abgeordneten Sabel Umdruck Nr. 357 unter Ziffer 2
und der Antrag der Deutschen Partei vor. Ich komme zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD Umdruck Nr. 357 unter b). Ich bitte die Damen und Herren, die diesem Antrag zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. —Das ist die Mehrheit. Dieser Antrag ist angenommen.
Wie ist es mit Ihrem Antrag, Herr Abgeordneter Sabel?
— Damit ist der Antrag des Herrn Abgeordneten Sabel erledigt. Der Antrag der Fraktion der Deutschen Partei ist damit ebenfalls sachlich erledigt.
— Also, Herr Abgeordneter Ewers, Sie sind der Meinung: er ist nicht erledigt.
— Herr Abgeordneter Ewers, da der Antrag der Fraktion der SPD, der den Weg der Benennung festlegt, angenommen ist, scheint mir Ihr Antrag, der lediglich den Weg eines Vorschlags vorsieht, erledigt zu sein.
— Meine Damen und Herren, ich vermag nicht mehr zu sehen, welche Möglichkeiten für eine Abänderung durch den Antrag der Deutschen Partei noch bestehen.
— Herr Abgeordneter Preller, Sie auch nicht?
Sie wollen zur Abstimmung sprechen?
Sind wir uns einig, Herr Abgeordneter Ewers?
— Herr Abgeordneter Ewers, ich muß schon der Meinung sein, daß ein Antrag, der eine endgültige Benennung zum Ziele hat, weitergeht als ein Antrag, der ein Vorschlagsrecht verlangt.
— Ich habe bereits über den Antrag der Fraktion der SPD abstimmen lassen. Nach meiner Auffassung ist der Antrag der Deutschen Partei sachlich hiermit erledigt. Deckt sich meine Auffassung mit der der Mehrheit des Hauses?
— Das ist der Fall.
Herr Abgeordneter Preller zur Abstimmung!