Rede von
Hans
Ewers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag, den wir einbringen, soll in erster Linie dem Wunsch, dem die Bundesregierung in der Drucksache Nr. 2533 auf der letzten Seite zur Stellungnahme des Bundesrates Ausdruck gegeben hat, Rechnung tragen, nämlich, daß den Vorsitz in dem Ausschuß, wie ich es für selbstverständlich halte, der Bundesminister für Arbeit zu führen haben wird oder, soweit der Ausschuß ohne gesetzliche Grundlage, die wir legalisieren müssen, schon tätig gewesen ist, zu Recht innegehabt hat. Dies ist meines Erachtens vom Ausschuß nur versehentlich nicht in das Gesetz aufgenommen worden. Deswegen zunächst einmal als Ziffer 1 des Abs. 3 die besondere Hervorhebung, daß der Herr Bundesminister für Arbeit dem Ausschuß als Vorsitzender angehört. Daß er einen Beamten beauftragen kann, ist verwaltungsmäßig selbstverständlich; das brauchen wir nicht in das Gesetz aufzunehmen. In Ziffer 4 ist dann noch ein weiterer Vertreter der Bundesregierung vorgesehen. Eine Erhöhung der Zahl soll ja nicht durchgeführt werden.
Ob man dann dem Wunsch der SPD, noch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände hereinzunehmen, Rechnung tragen will, ist eine Frage für sich. Wir haben uns insoweit an die Vorlage des Ausschusses gehalten.
Ich möchte aber hinzufügen, daß ich mit meiner Fraktion diese Änderung nicht nur für formal, sondern aus folgenden Gründen auch sachlich für hochbedeutsam halte. Die notleidenden Länder — ich spreche hier für Schleswig-Holstein — legen Wert darauf, daß die bisher für die Arbeitsbeschaffung noch nicht eingesetzten Mittel so rasch wie möglich zum Zuge kommen. Es ist bedauerlich, daß der normale Träger dieser Mittel, die Anstalt, daran gescheitert ist, daß der Bundestag den Vermittlungsvorschlag und im Zuge dessen, wie zu erwarten war, der Bundesrat die vom Bundestag verabschiedete Vorlage abgelehnt hat. Ich darf darauf hinweisen, daß es sich bei dem Gesetz betreffend die Bundesanstalt um ein Zustimmungsgesetz handelt. Es nützt also nichts, daß die eine
der beiden gesetzgebenden Körperschaften sich einig ist, sondern es muß in diesem Falle eine übereinstimmende Willensbildung beider Gesetzgebungsorgane herbeigeführt werden. Nach den Erfahrungen im Vermittlungsausschuß bin ich skeptisch, daß das sehr bald gelingt. Mit Recht ist daher eine Übergangsregelung vorgeschlagen worden. Diese darf aber nicht so gehalten sein, daß sie etwa den Wunsch, die Bundesanstalt zu errichten, bis in alle Ewigkeit zurücktreten läßt, sondern sie sollte eine typische Notlösung sein, die in keiner Weise das nachbilden soll und kann, was die Anstalt später sein wird, die, wie bekannt, ja nicht eine reine Selbstverwaltungsanstalt sein wird, weil in ihr auch Bundesmittel mit verwaltet werden. Deshalb wollen wir einen aktionsfähigen, rasch arbeitenden, aber bestimmt nur vorübergehenden Ausschuß einsetzen, der zunächst einmal versuchen soll, die drohende Arbeitslosigkeit des kommenden Winters so weit wie irgend möglich in geeigneter Weise einzudämmen. Deswegen unsere Vorschläge zu Abs. 3, die ich das Hohe Haus anzunehmen bitte, weil die Fassung, wie meines Erachtens auch der Ausschußbericht ergibt, von vornherein so gemeint war. Damit wird Klarheit darüber erreicht, daß der Arbeitsminister als Ausschußvorsitzender für ein rasches Arbeiten des Ausschusses zu sorgen hat.
Ich komme zu unserem Antrag bezüglich des Abs. 4. In der Vorlage ist die Fassung vorgesehen: „von deren Spitzenorganisationen". Auch hier haben wir in unserem Antrag Vokabel vermieden und von „Vertretern der Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer" gesprochen. Daß diese ohne weiteres Persönlichkeiten sollen benennen können, genau so wie der Bundesrat, die damit das Anrecht erwerben, über öffentliche Mittel zu verfügen, ist meines Erachtens keinesfalls angängig. Wer über öffentliche Mittel verfügt, muß eine amtliche Ernennungsurkunde in Händen haben. Keine private Vereinigung, sie mag noch so viel Ansehen besitzen oder noch so sehr Einfluß haben, ist in der Lage, jemanden endgültig zu bestimmen, der über öffentliche Mittel mitverfügt. Nach unserem Vorschlag müssen daher diese von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen vorzuschlagenden Personen vom Bundesarbeitsminister berufen werden. Wir glauben, daß das die einzig mögliche technische Form ist. Das gleiche müßte meines Erachtens auch gelten, wenn man etwa unter Ziffer 5 noch die Vertreter von kommunalen Körperschaften hineinnehmen will. Auch die müßten nur vorgeschlagen, berufen werden dagegen in ihr verantwortungsvolles Amt durch den Bundesarbeitsminister.
Ich bitte, dieser Vorlage zuzustimmen, und möchte dazu folgendes sagen. Die Tatsache, daß die längst in Aussicht gestellten, bei Schleswig-Holstein sogar teilweise schon im Vorgriff verteilten Mittel nicht in größerem Umfang zum Zuge kommen, ist wesentlich durch den Umstand verursacht, daß die Bundesanstalt noch nicht geschaffen ist. Wir bitten diesen Ersatzausschuß, so rasch wie möglich zu arbeiten, da sich die notleidenden Länder auch von dieser Möglichkeit, Mittel zur Arbeitsbeschaffung einzusetzen, eine, wenn auch nicht vollständige, so doch fühlbare Abhilfe ihrer Notlage versprechen.