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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 174. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1951 7135 174. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 7136C, 7148C Beschlußfassung des Deutschen Bundesrats zum Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 7136D Soforthilfe-Anpassungsgesetz 7136D Bundesbahngesetz 7136D Anfrage Nr. 223 der Abg. Dr. Frey, Dr. Horlacher, Dr. Dr. Müller (Bonn), Dannemann, Lampl, Tobaben u. Gen. betr. landwirtschaftlichen Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet (Nrn. 2728, 2789 der Drucksachen) 7137A Bericht des Bundesministers der Finanzen über die bisherigen Schritte der Bundesregierung betr. Neufassung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (Nr. 2796 der Drucksachen) 7137A Vorlage der Verordnung über Verwendungsbeschränkungen für Baumaterial (VO Bau I/51) 7137A Tödlicher Verkehrsunfall des Abg. Brunner und Verletzung seiner Ehefrau 7137A, 7146C, 7147C Teilnahme von Mitgliedern beider Häuser des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika als Gäste an der Sitzung 7137C, 7145B Präsident Dr. Ehlers . 7137C, 7145B, 7147C Mr. Theodore Francis Green, Mitglied des Senats der Vereinigten Staaten von Amerika 7146B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2533 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2749 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 354, 356, 357, 358, 359) 7137C, '7147D Kuntscher (CDU), Berichterstatter . . 7137C Sabel (CDU) 7139C, D, 7142A, 7144A, 7149A, 7151A, C Determann (Z) 7139D Odenthal (SPD) 7140A, 7142C, 7145A, 7147D, 7148C Ewers (DP) 7140C Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 7141B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7141D Dr. Preller (SPD): zur Abstimmung 7143C zur Sache 7150D Renner (KPD) 7144B Dr. Kneipp (FDP) 7150A Abstimmungen 7142D, 7143D, 7144A, 7150D, 7151A, C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Abkommen über die soziale Sicherheit der Rheinschiffer und über die Arbeitsbedingungen der Rheinschiffer nebst Schlußprotokoll (Nr. 2574 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2763 der Drucksachen) . . . . 7151C Walter (DP), Berichterstatter . . . 7151D Beschlußfassung 7151D Erste Beratung des von den Abgeordneten Brese, Dr. Kneipp, Tobaben und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Reichsversicherungsordnung (RVO) (Nr. 2726 der Drucksachen) 7152A Dr. Kneipp (FDP), Antragsteller . 7152A Ausschußüberweisung 7152B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verkündung der vom Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Gesetze (Nr. 2722 der Drucksachen) . . . 7152B Jacobi (SPD), Interpellant . . 7152B, 7156A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7154D, 7157B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP): zur Geschäftsordnung '7156C zur Sache '7156D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 7157D Renner (KPD) '7158C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Börsenzulassung umgestellter Wertpapiere (Nr. 2715 der Drucksachen) 7159B Ausschußüberweisung 7159B Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Nr. 2748 der Drucksachen) 7159B Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 7159B Mertins (SPD) 7160A Ausschußüberweisung 7160B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnung (Nr. 2395 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 2751 der Drucksachen) 7160B Dr. Miessner (FDP), Berichterstatter 7160C Beschlußfassung 7162B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens (Nr. 2520 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (13. Ausschuß) (Nr. 2745 der Drucksachen) . . . . 7162C zur Geschäftsordnung: Dr. Horlacher (CSU) 7162C Lange (SPD) 7162D Ausschußüberweisung 7163A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter (Nrn. 2741, 2626 der Drucksachen) 7163A Storch, Bundesminister für Arbeit . 7163B Beschlußfassung 7163B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Naegel, Dr. Greve, Dr. Hasemann u. Gen. betr. Verkehrsflughafen für Niedersachsen und über den Antrag der Abg. Dr. Wellhausen, Strauß, Dr. Seelos u. Gen. betr. Verkehrsflughafen für Nordbayern (Nrn. 2732, 2120, 2553 der Drucksachen) 7163B Erler (SPD), Berichterstatter . 7163C Beschlußfassung 7164B Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Kahn, Dr. Solleder, Dr. Schatz u. Gen. betr. Räumung des von der amerikanischen Besatzungsbehörde beschlagnahmten Raumes Hohenfels und Umgebung (Oberpfalz) (Nrn. 2733, 2597 der Drucksachen) 7164B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 7164B Kahn (CSU) 7164D, 7166A, 7167D Höhne (SPD) 7165A, 7167C Frau Thiele (KPD) 7166B Beschlußfassung 7168B Beratung des Antrags der Abg. Lenz u. Gen. betr. Lohn- und Gehaltszahlungen für zusätzliche Förderschichten im Kohlenbergbau (Nr. 2752 der Drucksachen) 7168B Winkelheide (CDU), Antragsteller . 7168C Agatz (KPD) 7168C Ausschußüberweisung 7168D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Stillegung der Eisenbahnstrecke Zweibrücken—Hornbach (Rheinland-Pfalz) (Nr. 2723 der Drucksachen) 7168D Beratung vertagt 7168D Nächste Sitzung 7168D Die Sitzung wird um 13 Uhr 31 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Heinz Matthes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Der Präsident hat Urlaub erteilt für zwei Tage den Abgeordneten Imig, Böhm, Kuhlemann, Parzinger, Dr. Greve, Gockeln, Dr. Oesterle, Dr. Laforet, Wallner, Dr. Fink, Neumann, Dr. Friedrich, Brandt, Kalbfell, Loritz.
    Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Dr. Pferdmenges, Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Henle, Frau Dr. Steinbiß, Dr. Orth, Hilbert, Reimann, Rische, Fisch, Kohl (Stuttgart), Müller (Frankfurt), Niebergall, Vesper, Harig, Agatz.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die übrigen amtlichen Mitteilungen werden wie üblich ohne Verlesung ins Stenographische Protokoll aufgenommen:
Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung am 9. November 1951 beschlossen,
zum Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen;
zum Soforthilfeanpassungsgesetz zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Er hat jedoch die Bundesregierung gebeten, ungeachtet formeller Bedenken für die sofortige Auszahlung von Teuerungszuschlägen in Höhe von 20 % an die Soforthilfeempfänger Sorge zu tragen;
gegen das Bundesbahngesetz einen Einspruch nicht einzulegen.


(Präsident Dr. Ehlers)

Der Herr Staatssekretär des Auswärtigen Amtes hat unter dem 9. November 1951 die Anfrage Nr. 223 der Abgeordneten Dr. Frey, Dr. Horlacher, Dr. Dr. Müller (Bonn), Dannemann, Lampl, Tobaben und Genossen betreffend Landwirtschaftlicher Grundbesitz und Traktatrecht im deutsch-holländischen Grenzgebiet — Drucksache Nr. 2728 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache Nr. 2789 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 2. November 1951 über die bisherigen Schritte der Bundesregierung zum Beschluß des Deutschen Bundestages in seiner 146. Sitzung betreffend Neufassung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache Nr. 2796 vervielfältigt.
Die Verordnung über Verwendungsbeschränkungen für Baumaterial (VO Bau I/51) ist dem Deutschen Bundestag zur Kenntnisnahme von der Bundesregierung zugestellt worden und liegt im Archiv zur Einsichtnahme auf.
Meine Damen und Herren! Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich wieder die traurige Pflicht, des Heimganges eines unserer Kollegen zu gedenken.

(Die Abgeordneten erheben sich.)

Gestern 19 Uhr 30 ist bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn Frankfurt—Köln in der Nähe von Linz der Bundestagsabgeordnete Chefredakteur Karl Brunner ums Leben gekommen. Durch den gleichen Unfall ist auch seine Gattin getötet worden.
Karl Brunner wurde am 12. April 1905 in Berlin geboren. Er ist zunächst Lehrer geworden. Da er wegen der damaligen Junglehrernot keine Anstellung finden konnte, ist er zunächst als Telefonist, dann als Stenograph zur Presse gegangen und in dieser Eigenschaft in einer Berliner Redaktion für Zeitungen im Reich tätig gewesen. Er hat in diesem Wirkungskreis eine segensreiche Tätigkeit entfalten können. Nach 1945 ist er ins Rheinland gezogen, wo er zunächst Redakteur und dann stellvertretender Chefredakteur der „Rheinischen Zeitung" in Köln war. 1947 wurde er Chefredakteur der „Neuen Ruhrzeitung" in Essen. 1949 wurde er durch das Vertrauen seiner Berufskollegen zum 1. Vorsitzenden des Rheinisch-Westfälischen Journalistenverbandes gewählt. Er war gleichzeitig als Rundfunkkommentator im Nordwestdeutschen Rundfunk tätig.
In den Bundestag wurde er auf dem Landesergänzungsvorschlag der SPD Nordrhein-Westfalen gewählt. Er war stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Angelegenheiten der Presse, des Films und des Rundfunks und stellvertretendes Mitglied im Ausschuß für Grenzlandfragen.
Meine Damen und Herren, wir stehen wieder vor einem außerordentlich tragischen Heimgang eines Kollegen, und ich darf wohl als die Meinung des ganzen Hauses aussprechen, daß wir das in diesem Falle besonders auch wegen der menschlichen Eigenschaften des Kollegen Brunner empfinden, der sich in der Zusammenarbeit überall dort, wo er in diesem Hause und darüber hinaus mitarbeitete, kraft seiner persönlichen Fähigkeiten und seiner persönlichen Eigenschaften der größten Wertschätzung erfreute. Wir stehen in tiefer Trauer am Sarge dieses Kollegen.
Sie haben sich zu seinen Ehren von den Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, ich darf darauf hinweisen, daß wir beabsichtigen, etwa um 14 Uhr 30 eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Begrüßung der Delegation beider Häuser des amerikanischen Parlaments eintreten zu lassen, die auf unsere Einladung hin in diesen Tagen in Deutschland weilt.
Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2533 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (20. Ausschuß) (Nr. 2749 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 354, 356, 357, 358, 359).

(Erste Beratung: 162. Sitzung.)

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Kuntscher.
Gemäß dem Beschluß des Ältestenrates schlage ich Ihnen eine Aussprachezeit von 90 Minuten für diesen Punkt der Tagesordnung vor.
Ich bitte den Herrn Abgeordneten Kuntscher, das Wort zu nehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ernst Kuntscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Schon die kurze Aussprache über den zur Verhandlung stehenden Gesetzentwurf über die Finanzierung eines Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 in der 162. Plenarsitzung am 13. September ließ erwarten, daß vor der materiellen Behandlung dieses Gesetzentwurfs wichtige Grundsatzfragen zur Aussprache stehen werden. Das ergab sich auch bei den mehrmaligen Ausschußberatungen. Die von den Vertretern der SPD angemeldeten Bedenken führten zu sehr ausgiebigen Grundsatzdebatten im Ausschuß. Ich fühle mich verpflichtet, auf das Wesentliche dieser Aussprache in aller Kürze einzugehen.
    Es war erstens aus dieser Debatte heraus zu prüfen, ob durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht Grundsätze des AVAVG verletzt werden, da — zweitens — Versicherungsgelder oder Prämienreserven der Arbeitslosenversicherung, die an und für sich für Versicherungsleistungen zweckgebunden sind, zur Arbeitsbeschaffung verwendet werden sollen. Drittens wurde der Vorwurf erhoben, daß durch diesen gesetzlichen Vorgriff die kommende Selbstverwaltung der Bundesanstalt verletzt werde. Viertens wurde die Frage aufgeworfen, ob auch die Form der Inanspruchnahme richtig sei, da durch die im Gesetz festgelegte Hergabe dieser Gelder zur Arbeitsbeschaffung angeblich der Bundeshaushalt im Titel „Arbeitslosenfürsorge" indirekt entlastet wird. Schließlich wurde die Frage erörtert, ob es vertretbar sei, daß ein so hoher Betrag an Prämienreserven durch Festlegung in Arbeitsbeschaffungsdarlehen auf lange Sicht gebunden werde, wodurch eventuell die Gefahr heraufbeschworen werden könnte, daß im Falle größerer Arbeitslosigkeit die flüssigen Mittel zur Erfüllung der Ansprüche der Versicherten fehlen.
    In ernster und verantwortungsbewußter Aussprache wurden diese von den SPD-Vertretern geäußerten Bedenken durch die Ausschußmitglieder geprüft und die Vertreter des Arbeitsministers aufgefordert, in den folgenden Sitzungen des Ausschusses durch konkretes Zahlenmaterial die aufgeworfenen Bedenken zu zerstreuen.


    (Kuntscher)

    Das ist durch die Argumentation des Bundesarbeitsministeriums für die Mehrheit des Ausschusses auch der Fall gewesen. Im § 140 des AVAVG steht die Bestimmung, daß Mittel der Arbeitslosenversicherung für werteschaffende Vorhaben aufgewandt werden können, und zwar auch für Personen, die aus der Alu, also der Arbeitslosenunterstützung, ausgesteuert sind. Ferner lag in der Sitzung am 9. Oktober eine genaue Aufstellung über die Höhe der Überschüsse und der Prämienreserven der Arbeitslosenversicherung bei den Ländern zum 30. September vor, die rund 1 Milliarde DM betragen haben. Zu dieser Milliarde Prämienreservenbestand kommt noch ein Betrag von 135 Millionen DM, der als Länderschuld an die Arbeitslosenversicherung abzuführen wäre. Die Gläubigerländer für diese 135 Millionen DM sind Schleswig-Holstein mit 98,8 Millionen DM, Niedersachsen mit 15,9 Millionen DM und Hessen mit 20,4 Millionen DM. Von dem Überschuß bei den Ländern in Höhe von 1 Milliarde DM sind nach dem Stande vom 30. September gegenwärtig frei verfügbar 60,6 Millionen DM, kurzfristig gebunden, d. h. auf einen Monat, 114,3 Millionen DM, mittelfristig bis zu 6 Monaten 345,1 Millionen DM und langfristig über 6 Monate hinaus 456,1 Millionen DM. Das sind 45 % des Gesamt-Überschußbestandes als langfristige Anlagen.
    Das gegenwärtige monatliche Aufkommen der Arbeitslosenversicherung beträgt rund 110 Millionen DM. Als Überschuß ergab sich in den letzten Monaten aus diesem monatlichen Aufkommen durchschnittlich ein Betrag von 40 Millionen DM.
    Durch dieses konkrete Zahlenmaterial konnten vom Bundesarbeitsministerium bei der Mehrheit des Ausschusses die Bedenken zerstreut werden, daß durch die Verwendung von 200 Millionen DM für Arbeitsbeschaffung Liquiditätsschwierigkeiten bei einem Auftreten größerer Arbeitslosigkeit entstehen könnten. Der in der Aussprache vorgetragene Vergleich, daß auch im Jahre 1928 die Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung in große finanzielle Schwierigkeiten kam, ist nicht am Platze, da der Reichsanstalt damals nur ein Vermögen von 50 Millionen RM übertragen worden war, während das Vermögen heute immerhin 1 Milliarde DM, also das Zwanzigfache, beträgt.
    Weiter wurde im Ausschuß mit Recht zum Ausdruck gebracht, daß durch die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen auch erhöhte Beitragsaufkommen für die Sozial- und Arbeitslosenversicherung gewährleistet sind.
    Die vorliegende erste Aufstellung über die Aufteilung der ersten 50 Millionen DM für bereits laufende Arbeiten aus dem Titel dieses heute in der zweiten und dritten Lesung zu beschließenden Gesetzes zeigt, daß durch die gewährten Mittel für eine Grund- und verstärkte Förderung sehr ansehnliche Beträge für diese Notstandsarbeiten auch aus eigenen Mitteln der Länder, der Kreise, der Gemeindeverbände und der Städte mobilisiert werden können. Mit diesen ersten 50 Millionen DM Förderungsbeiträgen werden gegenwärtig Arbeiten für insgesamt 162 Millionen DM durchgeführt. Damit sind mehr als 4 Millionen Tagewerke sichergestellt, und es ist damit auch der Nachweis erbracht, daß sich die Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden anstrengen müssen, um an die Mittel heranzukommen, die durch dieses Gesetz bereitgestellt werden.
    Im Zuge der materiellen Beratung des Gesetzentwurfs stellte Kollege Richter als Sprecher seiner Kollegen aus der SPD-Fraktion den Antrag, daß aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung nur 50 Millionen DM als Darlehen an den Bund gewährt werden sollen. Die Gewährung weiterer 150 Millionen DM solle erst dann behandelt werden, wenn die Selbstverwaltung der Bundesanstalt in Kraft getreten ist. Wenn dieser Antrag aber im Ausschuß keine Annahme finde, so schlage er vor, daß der § 1 so zu fassen sei, daß zur Durchführung des Sofortprogramms 100 Millionen DM — aber nur als verstärkte Förderung, also ohne jede Grundförderung — zur Verfügung gestellt werden. Dieser Antrag wurde vom Ausschuß gegen die Stimmen der SPD mit allen übrigen Stimmen abgelehnt. § 1 Abs. 1 wurde in der Fassung des Regierungsentwurfs mit der Änderung angenommen, daß die 200 Millionen DM für Zwecke der Arbeitsbeschaflung für die Empfänger von Arbeitslosenfürsorgeunterstützung nicht gänzlich im Rechnungsjahr 1951, sondern bis zum 30. Juni 1952 zur Verfügung gestellt werden sollen. In dieser abgeänderten Form wurde der § 1 angenommen. Nach Ansicht der Ausschußmehrheit ist diese Terminerstreckung dadurch gerechtfertigt und begründet, da die Bundesanstalt nach den gesetzlichen Bestimmungen erst am 1. Januar 1952 ihre Tätigkeit aufnimmt und daß doch einige Zeit vergehen wird, bis sie zur Aufkündigung mittel- oder langfristiger Darlehen schreiten kann, um diese 200 Millionen DM zur Gänze zu bedienen.
    Entsprechend den Abänderungsvorschlägen des Bundesrates wurden zu § 1 die neuen Absätze 2 und 3 vom Ausschuß übernommen. Der übernommene Abs. 2 lautet:
    Die Mittel sollen insbesondere in den Arbeitsamtsbezirken mit einer den Bundesdurchschnitt übersteigenden Arbeitslosigkeit Verwendung finden.
    Diese gesetzliche Bestimmung wird zur zwingenden Notwendigkeit, wenn den Gebieten — Bezirken und Ländern — eine Hilfe gebracht werden soll, die arm an Industrie und arm an Arbeitsplätzen sind und die in den Jahren 1945 bis 1947 den größten Bevölkerungszuwachs durch die Einweisung von Heimatvertriebenen hatten. Die Übersicht der Überschüsse der Arbeitslosenversicherung zeigt, daß die Länder Schleswig-Holstein mit 3,5, Niedersachsen mit 12 Millionen DM Überschuß und Bayern als einziges Land sogar mit 7,5 Millionen DM Fehl- betrag — die allerdings vorübergehend durch die Staatshauptkasse gedeckt sind — weit hinter den industriereichen Ländern in der Aufbringung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen zurückliegen. Um Ihnen zwei dieser wirtschaftlich gut situierten Länder zu nennen, möchte ich anführen, daß die Überschüsse in der Arbeitslosenversicherung zum 30. September 1951 im Lande Nordrhein-Westfalen 283 Millionen, in Württemberg-Baden 241,5 Millionen DM betragen.
    Ferner schlägt Ihnen der Ausschuß vor, dem § 1 des Regierungsentwurfs einen neuen Abs. 3 hinzuzufügen, der im Prinzip einem Bundesratsvorschlag entspricht. Der Absatz bestimmt die Zusammensetzung und die zahlenmäßige Stärke des Gremiums, das bis zur Errichtung der Organe der Bundesanstalt über die Zuteilung der Mittel an die Träger der Notstandsarbeiten entscheiden soll. Dieser Absatz lautet wörtlich:


    (Kuntscher)

    Bis zur Errichtung der Organe der Bundesanstalt entscheidet über die Zuteilung der Mittel (§ 2) an die Träger der Arbeit ein aus
    je vier Vertretern der Arbeitnehmer und
    Arbeitgeber,
    zwei Vertretern der Länder und
    zwei Vertretern der Bundesregierung bestehender Ausschuß. Dieser Ausschuß kann seine Befugnisse an entsprechende Ausschüsse
    bei den Landesarbeitsämtern übertragen.
    Schließlich bestimmt ein neuer Abs. 4 die zuständigen Gremien, die die Benennung der Vertreter durchführen. Er heißt wörtlich:
    Die Vertreter der Sozialpartner
    — der Begriff „Sozialpartner" soll wie im Abs. 3 nach einem Antrag in „der Arbeitnehmer und Arbeitgeber" ersetzt werden —
    werden von deren Spitzenorganisationen, die
    Vertreter der Länder vom Bundesrat benannt.
    In der Stellungnahme der Regierung wird diesem Vorschlag des Bundesrates gleichfalls zugestimmt. Die Regierung hält es aber für erforderlich, daß die Bundesratsfassung des § 1 Abs. 3 durch eine Ergänzung erweitert wird, die die Bestimmung enthält, daß der Bundesarbeitsminister oder dessen Beauftragter den Vorsitz in dem zu bildenden Ausschuß als Vertreter der Bundesregierung führt. Der Ausschuß ist diesem Vorschlag der Regierung nicht beigetreten, sondern ist der Auffassung, daß auch bei den kommenden Sitzungen dieses Ausschusses der Vorsitz wie bisher von einem Vertreter des Arbeitsministers oder vom Arbeitsminister selbst geführt werden soll und daß es deshalb auch nicht notwendig ist, diese Bestimmung über den Vorsitz eigens ins Gesetz aufzunehmen.
    § 2 des Gesetzes wurde bei Stimmenthaltung der Vertreter der SPD entsprechend der Gesetzesvorlage angenommen, wobei jedoch der bereitzustellende Kassenkredit von 50 auf 80 Millionen DM erhöht werden soll. Diese Erhöhung um 30 Millionen DM hält die Mehrheit des Ausschusses für notwendig, um durch eine entsprechende zeitgerechte Verplanung dieses Kassenkredites die oftmals langwierigen Vorarbeiten für die durchzuführenden Notstandsvorhaben zu ermöglichen. Um aber auch den Organen der Bundesanstalt die Disposition über diesen Kassenkredit zu ermöglichen, hält es die Ausschußmehrheit für geboten, einen Termin festzusetzen, bis zu dem dieser Kassenkredit an den Bundesminister der Finanzen abzuführen ist. Aus diesem Grunde sollen im Schlußsatz des § 2 die Worte: „bis zum 31. März 1952 abzuführen" eingefügt werden.
    Ein neuer § 2 a bestimmt, daß auch das Land Berlin, wenn es gemäß Art. 87 Abs. 2 seiner Landesverfassung die Anwendung dieses Gesetzes beschlossen hat, der Vorteile dieses Gesetzes teilhaftig werden soll
    § 3 des Entwurfs bestimmt das Inkrafttreten des Gesetzes am Tage nach seiner Verkündung.
    Zusammenfassend möchte ich Ihnen die Beschlüsse des Ausschusses zur Annahme empfehlen und Sie bitten:
    1. dem Gesetzentwurf mit den aus der vorliegenden Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen zuzustimmen;
    2. die folgende Entschließung anzunehmen: Die Bundesregierung wird ersucht, bis zum Abschluß der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen aus dem Gesetz über die Finanzierung des Sofortprogramms zur Arbeitsbeschaffung im Rechnungsjahr 1951 den beteiligten Ausschüssen des Bundestages vierteljährlich eine Ubersicht über die verausgabten und eingeplanten Mittel zu geben. Aus dieser Übersicht soll die Zuweisung an die Länder ersichtlich sein, weiterhin die Art der Objekte, für die eine Finanzierung auf Grund dieses Gesetzes erfolgt.