Rede:
ID0117303700

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1951 7109 173. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 7109C, 7123A, 7129C, 7130D Bericht des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorbereitungen zu einem Gesetzentwurf zur Neubildung von Landwirtschaftskammern (Nr. 2766 der Drucksachen) 7109D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 2777 der Drucksachen) 7109D Anfrage Nr. 222 der Fraktion der SPD betr. Privatmobiliar in den von den Besatzungsmächten beschlagnahmten Wohnungen (Nrn. 2720, 2750 der Drucksachen) . . . . 7109D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Bundesbahngesetzes (Nr. 2730 der Drucksachen, Umdruck Nr. 350) 7109D Renner, Innenminister des Landes Württemberg-Hohenzollern, Berichterstatter 7110A Meyer (Bremen) (SPD) 7111D Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 7112D Beschlußfassung 7113B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Aufwandsteuer (Aufwandsteuergesetz) (Nr. 2701 der Drucksachen) 7113C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7113C Scharnberg (CDU) 7117D Dr. Bertram (Z): zur Sache 7118A zur Geschäftsordnung 7131A Dr. Wellhausen (FDP) 7120A Dr. Koch (SPD) 7122D Leonhard (CDU) 7126C Dr. Besold (BP) 7128B, Dr. Mühlenfeld (DP) 7128D Müller (Frankfurt) (KPD) 7129C Schuster (WAV) 7130D Dr. Horlacher (CSU) (zur Geschäfts- ordnung) 7131C Schoettle (SPD) (zur Abstimmung) 7131D Anteilnahme des Bundestages an dem Eisenbahnunglück bei Walpertskirchen . . . 7128A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Landrückgabe an die Bauern der Gemeinde Schweigen (Nr. 2696 der Drucksachen) 7132A Niebergall (KPD), Antragsteller 7132A, .7134B Odenthal (SPD) 7132D Becker (Pirmasens) (CDU) 7133C Frau Hütter (FDP) 7134A Ausschußüberweisung '7134D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 347) 7134D Beschlußfassung 7134D Beratung der Übersicht Nr. 41 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 348) 7134D Beschlußfassung 7134D Nächste Sitzung 7134D Die Sitzung wird um 13 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Johann Schuster


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn der Herr Bundesminister der Finanzen hier ein Gesetz vorgelegt hätte, wonach nur ausgesprochener Luxus, also übertriebener Aufwand besteuert werden solle, so hätte man dazu ja sagen können. Was in diesem Katalog steht, sind aber doch in der Hauptsache Dinge des täglichen Lebens, die zudem nicht nur von einer begrenzten Schicht, sondern von der Masse des Volkes gebraucht werden. Diesen täglichen Bedarf nochmals zu besteuern, erscheint uns undenkbar. Es erscheint uns überhaupt unverständlich, daß die Regierung einerseits bestrebt ist, die Lohn- und Preisbewegung langsam zum Stillstand zu bringen, andererseits aber zugleich die täglichen Bedarfsartikel mit einer Sondersteuer belegen will, die doch automatisch wieder nur eine Preiserhöhung mit sich bringt.


    (Schuster)

    Wir konnten heute in dieser Frage eine seltene Einmütigkeit des Hohen Hauses hinsichtlich der Ablehnung dieses Gesetzes feststellen. Deshalb sind wir der Ansicht, daß es gar nicht notwendig, ja geradezu überflüssig ist, diesen Gesetzentwurf noch dem Ausschuß zu überweisen, und wir schließen uns dem Antrag des Zentrums an, das Gesetz heute endgültig abzulehnen. Mag es dann dem Herrn Bundesminister der Finanzen, wenn er statt dessen eine ausgesprochene Luxussteuer einführen will, überlassen bleiben, dafür einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen!

    (Beifall bei der WAV und beim Zentrum.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen zur Sache liegen nicht vor. Das Wort zur Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Dr. Bertram.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte zur Geschäftsordnung den Antrag gestellt, den Gesetzentwurf heute abzulehnen. Der Herr Präsident hat mir dazu in seiner liebenswürdigen Art gesagt, ich möchte doch einmal den § 43 Abs. 2 der Geschäftsordnung durchlesen; dann würde ich erkennen, daß eine Ablehnung des Gesetzentwurfes in der ersten Lesung nicht möglich sei. Ich habe inzwischen die Lektüre des § 43 Abs. 2 vorgenommen und möchte Ihnen den Inhalt dieses Absatzes kurz zur Kenntnis bringen.

    (Zurufe von der Mitte: Nicht notwendig!) Dort steht:

    Die Beschlüsse der zweiten Beratung bilden die Grundlage der dritten. Sind in der zweiten Beratung alle Teile einer Vorlage abgelehnt worden, so unterbleibt jede weitere Beratung und Abstimmung.
    Es steht also nichts davon drin, daß das Gesetz nicht bereits in erster Lesung abgelehnt werden könnte. Die Ausführungen des Herrn Präsidenten zu § 43 Abs. 2 scheinen mir daher auf einem Irrtum zu beruhen.
    Ich möchte deshalb den von mir gestellten Antrag wiederholen, ihn aber insofern umformulieren, als ich beantrage, den Gesetzentwurf den Ausschüssen nicht zu überweisen. Der Beschluß der Nichtüberweisung beinhaltet gleichzeitig die Ablehnung in der ersten Lesung. Es kann dann — und das ist mein weiterer Antrag - eine zweite Lesung anberaumt werden bzw. stattfinden, wenn nicht 10 der anwesenden Mitglieder widersprechen.
    Die Überweisung an den Ausschuß mit der von verschiedenen Rednern gegebenen Begründung, der Ausschuß könne aus diesem Entwurf eine echte Luxussteuervorlage machen, scheint mir nicht stichhaltig zu sein. Nach § 38 Abs. 1 letzter Satz ist der Ausschuß dazu weder in der Lage noch berechtigt, denn diese Bestimmung besagt:
    Der Ausschuß hat sich nur mit dem ihm überwiesenen Gegenstande zu beschäftigen.
    Der Ausschuß ist also nicht in der Lage, ein abgelehntes Aufwandsteuergesetz völlig umzubauen zu einem Gesetz über die Besteuerung von Luxus, Aufwand bei den Einkommensbeziehern, entsprechend dem bisherigen Begriff von Aufwand im Einkommensteuergesetz. Aus diesem Grunde ist die Überweisung an den Ausschuß meiner Ansicht nach jedenfalls nicht mit dem Ziel möglich, diesen Gesetzentwurf im Ausschuß zu einem echten Luxussteuergesetzentwurf umzugestalten.
    Ich bitte deshalb, unseren Anträgen zuzustimmen.