Rede von
Dr.
Harald
Koch
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Herren Vorredner haben schon darauf hingewiesen, daß es länger als ein Jahr her ist, daß uns der Herr Bundesfinanzminister ein Ge-
setz zur Besteuerung besonderen Aufwandes vorgelegt
hat. Dieser Gesetzentwurf schlummert noch im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen des Bundestags; er hat dort, wenn ich so sagen darf, ein Begräbnis erster Klasse gefunden. Trotzdem müssen wir uns heute — wir wissen ja, daß der Herr Bundesfinanzminister außerordentlich hartnäckig ist — wieder mit einem ähnlichen Gesetz beschäftigen.
Wir können also im wesentlichen auf die Begründung verweisen, die wir im letzten Jahre unserer ablehnenden Haltung gegeben hatten. Wir haben damals gesagt, daß eine Aufwandsteuer in diesem breiten Rahmen nichts anderes ist als eine typische Verbrauchsteuer, die in jedem Falle wieder an den letzten Verbraucher weitergegeben wird, der sie aus einer Tasche bezahlen muß, in die der Herr Bundesfinanzminister seine Finger sowieso schon tief genug — insbesondere über die Umsatzsteuer — hineingesteckt hat. Wenn wir in der Begründung zu dem vorliegenden Gesetz lesen, die Aufwandsteuer solle „Aufwendungen nicht lebensnotwendiger Art treffen, die im allgemeinen von den bemittelten Schichten der Bevölkerung gemacht werden", so glaube ich, daß schon aus diesen beiden Wörtchen „im allgemeinen" hervorgeht, daß eine Aufwandsteuer geschaffen werden soll, die weit über den Rahmen einer reinen Luxussteuer hinausgeht.