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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 173. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1951 7109 173. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. November 1951. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 7109C, 7123A, 7129C, 7130D Bericht des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Vorbereitungen zu einem Gesetzentwurf zur Neubildung von Landwirtschaftskammern (Nr. 2766 der Drucksachen) 7109D Bericht des Bundesministers für Arbeit über die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (Nr. 2777 der Drucksachen) 7109D Anfrage Nr. 222 der Fraktion der SPD betr. Privatmobiliar in den von den Besatzungsmächten beschlagnahmten Wohnungen (Nrn. 2720, 2750 der Drucksachen) . . . . 7109D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Bundesbahngesetzes (Nr. 2730 der Drucksachen, Umdruck Nr. 350) 7109D Renner, Innenminister des Landes Württemberg-Hohenzollern, Berichterstatter 7110A Meyer (Bremen) (SPD) 7111D Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 7112D Beschlußfassung 7113B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Aufwandsteuer (Aufwandsteuergesetz) (Nr. 2701 der Drucksachen) 7113C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7113C Scharnberg (CDU) 7117D Dr. Bertram (Z): zur Sache 7118A zur Geschäftsordnung 7131A Dr. Wellhausen (FDP) 7120A Dr. Koch (SPD) 7122D Leonhard (CDU) 7126C Dr. Besold (BP) 7128B, Dr. Mühlenfeld (DP) 7128D Müller (Frankfurt) (KPD) 7129C Schuster (WAV) 7130D Dr. Horlacher (CSU) (zur Geschäfts- ordnung) 7131C Schoettle (SPD) (zur Abstimmung) 7131D Anteilnahme des Bundestages an dem Eisenbahnunglück bei Walpertskirchen . . . 7128A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Landrückgabe an die Bauern der Gemeinde Schweigen (Nr. 2696 der Drucksachen) 7132A Niebergall (KPD), Antragsteller 7132A, .7134B Odenthal (SPD) 7132D Becker (Pirmasens) (CDU) 7133C Frau Hütter (FDP) 7134A Ausschußüberweisung '7134D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck Nr. 347) 7134D Beschlußfassung 7134D Beratung der Übersicht Nr. 41 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 348) 7134D Beschlußfassung 7134D Nächste Sitzung 7134D Die Sitzung wird um 13 Uhr 30 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Wellhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich zum Wort gemeldet, ehe ich wußte, daß Sie, Herr Präsident, auf den Tatbestand eingehen würden, den auch ich zur Geschäftsordnung behandeln möchte. Ich bin der Meinung, der ich im Namen meiner Freunde unter


    (Dr. Wellhausen)

    dem Beifall der andern Koalitionsparteien schon beim vorigen Male Ausdruck gegeben habe, daß es ein ausgesprochener Mißbrauch

    (Sehr richtig! rechts und in der Mitte)

    auch unserer jetzigen Geschäftsordnung ist, wenn in einer noch weiter gehenden Weise, als es voriges Mal der Kollege Seuffert, glaube ich, getan hat, eine solche Erklärung zur Abstimmung abgegeben wird.
    Ich gehe aber einen Schritt weiter und bedaure in etwa, daß der Herr Präsident in diesem Augenblick nicht eingegriffen hat; denn der Herr Vorredner hat sogar Ausführungen über Gegenstände gemacht, die überhaupt nicht im Vermittlungsausschuß behandelt worden sind,

    (Sehr wahr! in der Mitte und rechts)

    weil nämlich der Bundesrat diese Punkte gar nicht angegriffen hat! Das ist nicht nur ein Mißbrauch unserer Geschäftsordnungsbestimmungen, sondern eine Verletzung.

    (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Dr. Wellhausen, ich habe nicht die Absicht, mich gegenüber dem Vorwurf, daß ich nicht eingegriffen hätte, jetzt ausdrücklich zu rechtfertigen. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß es sich im wesentlichen um Erklärungen von Fraktionen handelt, und ich möchte nichts anderes tun, als an die Fraktionen dieses Hohen Hauses zu appellieren, daß sie die von ihnen abzugebenden Erklärungen, die dann ein Abgeordneter vorträgt, so formulieren, daß sie als Erklärungen zur Abstimmung gelten können.

(Zuruf des Abg. Renner.)

Weitere Wortmeldungen zu Erklärungen liegen nicht vor.
Ich komme zur Abstimmung über den Vorschlag des Vermittlungsausschusses Drucksache Nr. 2730, und zwar zunächst entsprechend dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses gemeinsam über die Ziffern 1 bis 5 dieses Vorschlags. Ich bitte die Damen und Herren, die den Ziffern 1 bis 5 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Die Ziffern 1 bis 5 der Drucksache Nr. 2730 sind angenommen.
Ich komme zur Abstimmung über die Ziffern 6 und 7. Ich darf vorschlagen, über die Ziffern 6 und 7 getrennt abzustimmen. Ziffer 6. Ich litte die Damen und Herren, die Ziffer 6 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Das ist die gleiche Mehrheit. Angenommen. — Ziffer '7. Ich bitte die Damen und Herren, die Ziffer 7 zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. Enthaltungen? — Soweit ich sehe, mit der gleichen Mehrheit angenommen. Damit sind sämtliche Ziffern — 1 bis 7 — des Vorschlags des Vermittlungsausschusses angenommen.

(Zuruf rechts: Gesamtabstimmung!)

— Meine Damen und Herren, ich halte eine Gesamtabstimmung nicht für erforderlich. Wir haben keine Schlußabstimmung über ein Gesetz vorzunehmen. Wenn die einzelnen Punkte des Vorschlags des Vermittlungsausschusses angenommen sind, sind sie damit endgültig angenommen.

(Abg. Ewers: Das steht in der Geschäftsordnung extra drin, ob Einzel- oder Gesamtabstimmung!)

— Ich bitte um Entschuldigung, Herr Abgeordneter
Ewers, Sie haben recht! Es steht im § 9 — es gibt
immer noch wieder etwas Neues in der Geschäftsordnung —:

(Heiterkeit)

Erfolgt eine Einzelabstimmung über mehrere Änderungen, so ist eine Schlußabstimmung über den Einigungsvorschlag im ganzen erforderlich.

(Zuruf des Abg. Ewers und Heiterkeit rechts.)

Ich bitte die Damen und Herren, die dem Einigungsvorschlag auf Drucksache Nr. 2730 in seiner Gesamtheit zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Gegenprobe! — Das ist die gleiche Mehrheit. Der Einigungsvorschlag ist in seiner Gesamtheit angenommen.
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Aufwandsteuer (Aufwandsteuergesetz) (Nr. 2701 der Drucksachen).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen eine Aussprachezeit von 120 Minuten vor.
Zur Begründung hat der Herr Bundesminister der Ffnanzen das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr
    Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte, das
    Hohe Haus auf die Drucksache Nr. 2701 aufmerksam machen zu dürfen. Sie entnehmen dieser
    Drucksache, daß die Bundesregierung dem Bundesrat seinerzeit den Gesetzentwurf über die Aufwandsteuer vorgelegt hat und daß der Bundesrat
    eine Ablehnung des Gesetzentwurfs — verbunden
    mit folgender Erklärung — ausgesprochen hat: Der Bundesrat ist der Auffassung, daß nach der Ablehnung der Aufwandsteuer ein Ausgleich gesucht werden muß. Dieser Ausgleich kann nach Ansicht des Bundesrates bei der Umsatzsteuer gefunden werden, wobei zu untersuchen ist, ob entweder eine allgemeine Erhöhung der Umsatzsteuer um 0,25 % oder eine entsprechende ausreichende Erhöhung in der letzten Stufe (Einphasenumsatzsteuer) zweckmäßiger ist.
    Damit schließt sich also der Bundesrat der Überzeugung der Bundesregierung an, daß der Finanzbedarf die Erschließung einer entsprechenden Steuerquelle erfordert. Er schlägt dafür eine andere Alternative als die Bundesregierung vor, nämlich nicht den Weg der Aufwandsteuer, sondern den Weg der allgemeinen Erhöhung der Umsatzsteuer.
    Die Alternativfrage, die heute dem Deutschen Bundestag gestellt ist, ist also die: Will er sich für den Vorschlag der Bundesregierung entschließen, eine Aufwandsteuer einzuführen, oder für den Vorschlag des Bundesrats, eine allgemeine Erhöhung der Umsatzsteuer durchzuführen?
    Zunächst darf ich einmal auf die grundsätzliche Frage eingehen, ob der Finanzbedarf des Bundeshaushalts überhaupt die Erschließung einer entsprechenden Einnahmequelle verlangt. In den letzten Wochen und Tagen ist in der Presse vielfach die Anschauung vertreten worden, daß die Finanzlagdes Bundes in den letzten Wochen eine ungeahnt günstige Entwicklung genommen habe. Hier scheint mir eine Verwechslung zugrunde zu liegen, eine Verwechslung zwischen der Haushaltslage des Bundes und der Kassenlage des Bundes. Die Kassenlage des Bundes ist Ende August, Anfang September ernst, ich darf wohl sagen: bedrohlich


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    gewesen. Sämtliche Kreditmöglichkeiten, die dem Bundesfinanzminister gesetzlich zur Verfügung stehen, sind damals bis auf einen kleinen Rest erschöpft gewesen. Inzwischen hat sich die Kassenlage des Bundes wesentlich gebessert. Das ist hauptsächlich auf folgende Maßnahmen zurückzuführen. Anfang September sind im Bundeshaushalt Ausgaben im Betrag von 400 Millionen DM gesperrt worden, was zum wenigsten für den Monat September zur Folge gehabt hat, daß die Ausgaben zeitlich verschoben worden und infolgedessen in geringerem Maße in Erscheinung getreten sind. Zweitens hat das Bundesfinanzministerium den Ländern, die bisher in einem Maße, das nach der Überzeugung des Bundesfinanzministers die gebotene Vorsicht in der Geldgebarung überstiegen hat, für Besatzungskosten Vorschußzahlungen geleistet haben, diese Vorschußzahlungen auf ein vertretbares Maß gemindert, wodurch ebenfalls eine zeitliche Verschiebung dieser Ausgaben und damit eine Entlastung des Monats September, vielleicht auch noch des Monats Oktober, eingetreten ist. Drittens ist der September derjenige Monat, in dem die Vierteljahrszahlung der Einkommen- und Körperschaftsteuer und damit ein erhöhter Bundesanteil fällig ist, und infolgedessen war im September aus diesem Gesichtspunkt heraus mit außergewöhnlichen Einnahmen zu rechnen. Es war daher möglich, die Kassenlage des Bundes im Monat September um etwa 200 Millionen zu entspannen. Außerdem ist es gelungen, die Liquidität, die auf dem Geldmarkt dadurch eingetreten ist, daß die sogenannten Bardepots aufgehoben worden sind, zugunsten des öffentlichen Haushalts und seiner Kassen insofern flüssig zu machen, als der Geldmarkt Schatzanweisungen des Bundes in einem entsprechenden Betrag — rund 400 Millionen DM — übernommen hat. Das sind alles Gesichtspunkte, die lediglich mit der Kassenlage des Bundes zu tun haben.
    Was für den Gesetzentwurf und für die Frage des Finanzbedarfs entscheidend ist, ist die Haushaltslage des Bundes. Das Bundesfinanzministerium hat in den letzten Tagen bereits dem Bundesrat den ersten Nachtragshaushalt 1951/52 vorgelegt. Das ist geschehen, nachdem sich gewisse Voraussetzungen des ersten Nachtragshaushalts dadurch geändert haben, daß der Bundesanteil an Einkommen- und Körperschaftsteuer statt auf 31,3 % auf nur 27 % festgesetzt worden ist und durch Änderungen der Zollgesetzgebung Ausfälle bei den Einnahmen aus Zöllen eingetreten sind. Der Nachtragshaushalt wird auch Ihnen in kürzester Frist informativ bereits während der Dreiwochenfrist für die Beratungen im Bundesrat zugehen, und ich hoffe, dann, wenn dieser Nachtragshaushalt hier in erster Lesung beraten wird, ein genaues Bild über die Haushaltslage des Bundes, so wie sie sich heute gestaltet, geben zu können. Ich darf feststellen, daß die Bundesregierung in dem Nachtragshaushalt vorgeschlagen hat — abgesehen von der Frage der Änderung der Zolleinnahmen und der Minderung der Zolleinnahmen durch gesetzliche Änderungen —, die Schätzungen für die Steuereinnahmen des Bundes insgesamt um einen Betrag von 100 Millionen DM zu erhöhen. Unter dieser Voraussetzung ist der Nachtragshaushalt noch abgeglichen; er enthält allerdings auf der Einnahmenseite selbstverständlich noch die Beträge von je 100 Millionen DM aus Einnahmen auf Grund der Gesetzentwürfe betreffend die Aufwandsteuer und die Benützungsgebühr für Autobahnen. Also unter diesen drei Voraussetzungen, daß beide Gesetzentwürfe in Kraft treten, daß die Steuerschätzungen global um einen Betrag von 100 Millionen überstiegen werden und die Streichungen an Ausgaben, die im Nachtragshaushalt vorgesehen sind, Ihre Genehmigung finden, ist die Abgleichung des Haushalts noch gegeben; aber auch nur unter diesen Voraussetzungen.
    Nun zu den Steuerschätzungen. Bei der Steuermehreinnahme von 100 Millionen DM handelt es sich um eine globale Schätzung, und zwar um einen Ausgleich zwischen den Mindereinnahmen, die zu erwarten sind, und den Mehreinkünften, die erhofft werden. Die Mindereinnahmen werden sich insbesondere ergeben: erstens bei dem Titel Zölle, der auch nach den gesetzlichen Änderungen nach dem Haushaltsvoranschlag noch einen Ertrag von 1040 Millionen bringen sollte und im ersten Halbjahr lediglich rund 350 Millionen gebracht hat; zweitens bei den rückständigen Beiträgen der Länder, die mit einem relativ sehr hohen Betrag als ordentliche Einnahme im Haushalt vorgesehen sind und sich in dem vorgesehenen Maße, gerade nachdem es sich um die weniger steuerkräftigen Länder handelt, nicht werden beitreiben lassen; drittens aus einem Mindererträgnis bei der Mineralölsteuer, das zu erwarten ist. All diese Posten zusammen werden voraussichtlich Mindereingänge von etwa 500 Millionen DM, also rund einer halben Milliarde bedeuten.
    Das Bundesfinanzministerium schätzt die Mehreinnahmen, auf Grund deren die gesamte Mehrung von 100 Millionen DM berechnet ist, auf 600 Millionen DM. Diese 600 Millionen DM wurden bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts als voraussichtlich zu erwartende Mehreinnahmen angenommen erstens aus dem Erträgnis der Umsatzsteuer und zweitens aus einem höheren Bundesanteil an Einkommen- und Körperschaftsteuer, weil gehofft werden kann, daß die Einkommen- und Körperschaftsteuer insgesamt ein höheres Erträgnis bringt, als bei Jahresbeginn vorauszusehen gewesen ist. Ich möchte aber betonen, daß eine Mehreinnahme aus diesen beiden Steuerquellen für den Rest des Jahres im Betrag von 600 Millionen DM schon eine günstige Vorausschätzung ist und daß man nicht in Versuchung geraten darf — wenn auch die Bundesregierung und insbesondere der Bundesfinanzminister die Verantwortung für eine solche günstige Mehreinschätzung übernehmen —, diese Mehreinschätzung nach Wunschbildern beliebig vergrößern zu wollen. Ich glaube, daß mit einer solchen Mehrschätzung von 600 Millionen DM aus Umsatzsteuer und Bundesanteil an Einkommen-und Körperschaftsteuer allein schon das geschehen ist, was nach menschlicher Voraussicht überhaupt noch vertreten werden kann. Das gilt zunächst einmal für die Einnahmeseite.
    Ungünstiger steht das Bild noch auf der Ausgabenseite des Bundeshaushalts. Auf der Ausgabenseite des Bundeshaushalts ist bei den Sozialausgaben nach der bisherigen Entwicklung wenigstens mit einer Mehrausgabe von 200 Millionen DM zu rechnen. Auf der andern Seite wird man hoffen können, daß bei anderen Posten eine Einsparung eintreten kann. Es ist selbstverständlich das Bemühen der Bundesregierung und des Bundesfinanzministeriums, Ausgaben, die nicht notwendig sind, möglichst einzusparen. Das gilt auch von dem Posten „Subventionen", bei dem voraussichtlich eine Einsparung erzielt werden kann, aber eine Einsparung, die die Mehrausgaben in dem Titel „Sozialausgaben" nicht auszugleichen imstande ist.


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    Weiter kommt dazu, daß sich die Bundesregierung im Benehmen mit dem zuständigen Ausschuß dieses Hauses bereits entschlossen hat, den Zuschuß aus dem Bundeshaushalt an die Stadt Berlin um einen Betrag von etwa 150 Millionen DM, für den im Haushalt noch keine Deckung enthalten ist, zu erhöhen. Diese Frage, die bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts noch nicht zur Entscheidung gelangt war, wird Gegenstand eines zweiten Nachtragshaushaltes sein müssen.
    Dieser zweite Nachtragshaushalt wird ein anderes Problem aufwerfen, ein Problem, das eine erfreuliche und eine unerfreuliche Seite hat. Ich darf mit der erfreulichen Seite beginnen. Wir haben in dem außerordentlichen Haushalt einen Betrag von 1 630 Millionen DM für Besatzungsausgaben eingesetzt. Es ist bekannt, daß die Bundesregierung und insbesondere das Bundesfinanzministerium die Besatzungsmächte seit Monaten darauf aufmerksam gemacht haben, daß dieser hohe Bedarf für Besatzungsausgaben die Bundeskasse in unmittelbare Schwierigkeiten bringen kann, die ja Ende August, Anfang September tatsächlich drohend vor der Tür standen. Die Bundesregierung hat deshalb Verhandlungen auf der Grundlage angesponnen, daß erstens einmal die Sachverständigen der deutschen Seite und der alliierten Seite die Besatzungsausgaben nach der Richtung einer wirklich zweckmäßigen Verwendung, einer Verwendung nach dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit, gemeinsam überprüfen. Sie hat zweitens die Anregung gegeben, diese Besatzungsausgaben, soweit es möglich ist, zeitlich zu strecken. Sie hat außerdem darum gebeten, für den Fall, daß Kassenschwierigkeiten eintreten sollten, eine gewisse Hilfe zu gewähren. Diese Verhandlungen haben nach der jetzigen Entwicklung voraussichtlich den Erfolg, daß der Betrag von 1630 Millionen DM im außerordentlichen Haushalt für Besatzungslasten nicht voll in Anspruch genommen zu werden braucht, daß infolgedessen der außerordentliche Haushalt und damit die Frage der kurzfristigen Verschuldung im Haushalt unter Vorbelastung des nächsten Jahres eine Erleichterung erfahren kann. — Das ist die erfreuliche Seite, über die ich berichten kann.
    Die unerfreuliche Seite ist, daß es nichtmöglich gewesen ist, einen nennenswerten Betrag langoder mittelfristiger Anleihen für diesen Zweck auf dem Kapitalmarkt unterzubringen. Das, was an mittelfristigen Anleihen, soweit man sie noch als solche bezeichnen kann, auf dem Kapitalmarkt untergebracht werden konnte, wird kaum ausreichen, um die deutschen Investitionen für SeeSchiffahrt und ähnliche Dinge, die im außerordentlichen Haushalt enthalten sind, überhaupt zu decken. Es tritt also vermutlich die Zwangslage an uns heran, daß die Ausgaben — soweit sie geleistet werden müssen —, die aus Anleihen — was der eigentliche Weg und Sinn des außerordentlichen Haushalts ist — nicht gedeckt werden können, aus den laufenden Einnahmen der Bundeskasse gedeckt werden müssen. Es wird ein Problem des zweiten Nachtragshaushalts werden, ob dieser Tatsache um der Wahrheit des Haushalts willen nicht auch in der Gestaltung des Haushaltsplanes Rechnung getragen werden muß.
    Kurz zusammengefaßt darf ich also folgendes feststellen. Der Nachtragshaushalt rechnet global mit einem gegenüber den Schätzungen des Haushaltsplans besseren Aufkommen an Steuern von 100 Millionen DM. Allein bei der Umsatzsteuer und dem Anteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer sind es rund 600 Millionen DM mehr. Zweitens: auf der Ausgabenseite ist eine Verschlechterung eingetreten. Der Bundeshaushalt muß sich für die neue Ausgabe erhöhter Zuschüsse an die Stadt Berlin im Betrag von 150 Millionen DM rüsten und muß unter Umständen auch mit dem Problem einer Bereinigung des Verhältnisses zwischen außerordentlichem und ordentlichem Haushalt rechnen. Unter diesem Gesichtspunkt muß ich feststellen, daß die Sorgen, denen sich die Bundesregierung gegenübersieht und die mit den Worten „Abgleichung des Haushalts und Aufrechterhaltung der Ordnung im Haushalt" zu umreißen sind, nach wie vor ernst sind. Ich darf schließlich daran erinnern, daß wir alle, Bundesregierung und gesetzgebende Körperschaften, gemeinsam die verfassungsmäßige Pflicht gemäß Art. 110 des Grundgesetzes haben.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Sehr richtig!)

    Das gilt aber nicht nur für das laufende Haushaltsjahr. Wenn ich überhaupt Finanzpolitik treiben will, dann muß ich mit dem Wort „Politik" doch gleichzeitig die Vorausschau für die nächsten Jahre, ich will einmal sagen: für das nächste Jahr verbinden. Wir haben in diesem Jahr im deutschen Volke, genau so wie es in allen demokratischen Ländern der Welt geschehen ist, dem Steuerzahler schwere Lasten aufbürden müssen. Die Kriegsangst, die durch die Politik Stalins erzeugt worden ist, hat in allen demokratischen Ländern der Erde den Zwang geschaffen, den Weltfrieden auch mit materiellen Opfern des Steuerzahlers möglichst zu sichern. Dieses Schicksal ist auch an dem deutschen Volk nicht vorübergegangen.

    (Zuruf des Abg. Müller [Frankfurt].)

    Ich erinnere nur an die Reform der Einkommen-und Körperschaftsteuer und an die Erhöhung der Umsatzsteuer, die im Laufe dieses Jahres beschlossen worden ist und die in Bund und Ländern samt Mineralölsteuer eine Erhöhung der Steuerlasten um fast ein Drittel der Gesamtsteuern bedeutet.

    (Abg. Dr. Wellhausen: Hört! Hört!)

    Diese Erhöhung der Steuerlasten muß einen Sinn und Zweck haben. Sie muß, auch vorausschauend betrachtet, den Sinn und den Zweck haben, daß das deutsche Volk auf Grund dieser Leistungen, wenn es um die Festsetzung der Höhe des vom deutschen Volke zu leistenden Verteidigungsbeitrags geht, mit Fug und Recht sagen kann: Wir haben nicht nur für das gegenwärtige Jahr, sondern für die Zeit, in der wir als Mitglied des allgemeinen Verteidigungssystems einen Verteidigungsbeitrag leisten müssen,

    (Abg. Müller [Frankfurt]: Angriffspakt!)

    vorausgebaut, und wir haben die deutsche Steuerkraft ausgeschöpft, aber auch wirklich in dem Sinne ausgeschöpft, daß eine Erhöhung der deutschen Steuerlast über das vorgesehene Maß hinaus nicht mehr möglich erscheint. Die Verhandlungen, die auf dem Wege der gleichberechtigten Aussprache erfolgen müssen, können nur von der Überzeugung ausgehen, daß das deutsche Volk seinen guten Willen bewiesen hat und daß deswegen ein Zweifel in den deutschen Leistungswillen nicht berechtigt ist. Diese Verhandlungen müssen weiter von der Tatsache ausgehen, daß das deutsche Volk seine Kraft bereits so angespannt hat, daß bei den ungeheuren Lasten, die auf dem deutschen Volk aus der Tatsache des verlorenen Krieges liegen, eine weitere Anspannung nicht mehr möglich ist, mit anderen Worten, daß eine


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    wesentliche Erhöhung der deutschen Steuern auch im nächsten Jahr, auch im Jahr des Verteidigungsbeitrags nicht in Frage kommen kann.
    Ich bin der Überzeugung, daß wir nur unter der Voraussetzung — und das gilt für alle Steuerschätzungen, die überhaupt gemacht werden können —, daß wir in Deutschland die Ruhe, die relative Ruhe wenigstens auf dem Gebiet der Preis-und Lohnbewegung erhalten, daß wir damit im Innern den sozialen Frieden und eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse erhalten, weiter unter der Voraussetzung, daß die im Jahre 1951/52 erschlossenen Steuerquellen, die in diesem Jahre nur in einigen Monaten geflossen sind, im nächsten Jahr zwölf Monate fließen und das Volkseinkommen des deutschen Volkes sich trotz aller Engpaßschwierigkeiten im nächsten Jahr nicht nur auf der gleichen Höhe halten, sondern um einen angemessenen Prozentsatz steigern wird, und schließlich unter der Voraussetzung, daß das deutsche Volk das Letzte seiner Steuerkraft schon eingesetzt hat, daß wir nur unter diesen Vorraussetzungen Verhandlungen über einen Verteidigungsbeitrag führen können. Ich glaube, daß innerhalb dieses Rahmens die Ausgaben für die Aufgaben des neuen Jahres einschließlich der aus ordentlichen Einnahmen zu leistenden Beiträge für die allgemeine Sicherung des Weltfriedens getragen werden können.
    Das ist der Sinn einer Finanzpolitik, die nicht nur an den heutigen Tag, sondern auch an die Aufgaben und Leistungen von morgen zu denken hat. Wenn es gelingen würde, das laufende Jahr so abzuschließen, daß die Größe des Finanzbedarfs in Bund und Ländern ungefähr feststeht und daß darüber hinaus ein Gleichgewicht in Einnahmen und Ausgaben als erreicht betrachtet werden kann, dann hätten die Opfer, die wir dem deutschen Steuerzahler zumuten mußten, noch einen Sinn und Zweck gehabt.
    Unter diesen Voraussetzungen muß ich also die Frage nach dem Finanzbedarf überzeugungsgemäß mit einem Ja beantworten.
    Ich komme nun zu der zweiten Frage, die der Beschluß des Bundesrats vom 5. Oktober an uns stellt. In Übereinstimmung mit der deutschen Bundesregierung muß ich die Frage, ob die Bundesregierung in der Lage sei, eine Erhöhung der allgemeinen Umsatzsteuer vorzuschlagen, mit einem ebenso klaren Nein beantworten.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Das ergibt sich schon aus dem, was ich vorhin gesagt habe. Die deutsche Finanzpolitik kann nicht die Verantwortung dafür übernehmen oder auch nur etwas tun, was als Vorwand benutzt werden könnte, die relative Ruhe im Preis- und Lohngefüge neuerlich zu stören. Wir müssen deshalb die Erklärungen aufrechterhalten, die wir bisher abgegeben haben, daß die Bundesregierung an eine Erhöhung der Besteuerung des allgemeinen Verbrauchs nicht denkt. Wir können die Grenze, die durch die Gesetzgebung vom Juli dieses Jahres geschaffen ist, nicht Prozent- und stückweise überschreiten; andernfalls wird das allgemeine Vertrauen, daß diese Grenze eingehalten werde, erschüttert.
    Ich darf noch bemerken: die Bundesregierung wendet sich auch dagegen, daß der Anschein erweckt wird, eine laute Agitation bestimmter propagandakräftigerer Wirtschaftskreise sei in der Lage, sachliche Argumente zu ersetzen.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Eine Bundesregierung ist sachlichen Argumenten jederzeit zugänglich, darf sich aber durch eine öffentliche Agitation nicht von der Linie des zielbewußten und in sich begründeten Handelns auf die Linie des geringsten Widerstandes

    (Zuruf von der FDP: Mitbestimmungsrecht!) und auf die Linie der Belastung der breiten Massen, die vielleicht nicht in diesem Maße die Möglichkeit haben, eine Propoganda zu entwickeln, abdrängen lassen.


    (Beifall in der Mitte. — Zurufe von der SPD.)

    Infolgedessen ist die Bundesregierung der Überzeugung, daß sie dem Vorschlag einer allgemeinen Umsatzsteuererhöhung nicht zustimmen kann; sie kann Ihnen also die Annahme dieses Vorschlages nicht empfehlen. Es bleibt somit, wenn ich die Frage nach dem Finanzbedarf mit Ja beantworte und die Alternative der Umsatzsteuererhöhung ablehne, nur mehr die Annahme der Aufwandsteuer zu empfehlen.
    Die Aufwandsteuer steht insofern unter einem ungünstigen Stern, als es leider — aber nicht mit Willen der Bundesregierung — nicht möglich gewesen ist, sie zu dem gleichen Zeitpunkt Gesetz werden zu lassen, in dem die Umsatzsteuererhöhung beschlossen worden ist. In der Zwischenzeit hat natürlich eine starke Agitation der Kreise eingesetzt, die sich betroffen fühlen.

    (Abg. Dr. Wuermeling: Der Interessenten!)

    Ich darf dieser Agitation gegenüber doch folgendes bemerken. Die Schlußfolgerung, daß ganze Wirtschaftskreise zusammenbrechen müßten, die Schlußfolgerung, daß auf ganzen Wirtschaftsgebieten eine Absatzstockung eintreten würde, und der Hinweis darauf, was für ein volkswirtschaftlicher Schaden das wäre, gehen von einer Voraussetzung aus, deren Vorhandensein in keiner Weise bewiesen ist; ja, im Gegenteil, die Behauptung wird durch den Gesetzentwurf selbst widerlegt.

    (Zustimmung in der Mitte.)

    Der Gesetzentwurf sieht aus steuertechnischen Gründen vor, daß die Steuer im allgemeinen beim Hersteller und regelmäßig mit einem Satz von 10 % erhoben wird. Wenn ich den 10%igen Zuschlag, der auf den Herstellerpreis kommt, auf den Einzelhandelspreis umrechne, bedeutet das in dem einzelnen Fall eine Verteuerung um etwa 6 %, und zwar bei Artikeln, die nicht zu dem täglichen Bedarf gehören, eine Verteuerung bei Artikeln, die heute — das möchte ich in allererster Linie sagen — in verschiedenen Preislagen angeboten werden, zwischen denen der einzelne Käufer auswählt, der doch regelmäßig Schichten angehört, die potenter, wirtschaftskräftiger sind als diejenigen Schichten, deren Einnahmen durch die Deckung des täglichen Bedarfs vollständig aufgebraucht werden. Ich will Beispiele jetzt gar nicht anführen, weil ich annehme, daß wir uns über die Einzelheiten dieses Gesetzentwurfes nicht in dieser grundsätzlichen Aussprache, sondern erst in den Beratungen des Ausschusses unterhalten werden und weil, wie ich weiter erklären möchte, eine Änderung in Einzelheiten, wenn der Gesetzentwurf vorgelegt wird, ohnehin jederzeit möglich ist. Ich habe gewissen Wirtschaftszweigen und Wirtschaftsvertretern, wenn sie nach dieser Richtung berechtigte Wünsche hatten, ausdrücklich zugesagt, daß bei den kommenden Verhandlungen diese Wünsche auch wohlwollend berücksichtigt werden. Ich möchte aber bemerken, daß der Satz, wie er hier vorgesehen ist, die Kassandrarufe, die über eine Absatzstockung,


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    Arbeitslosigkeit usw. gemacht worden sind, in keiner Weise rechtfertigen kann. Auf die Beispiele, die bei der Beratung im Bundesrat eine Rolle gespielt haben und die nicht gerade die ausschlaggebend gewählten gewesen sind, will ich hier gar nicht weiter eingehen, sondern nur noch auf einen Gesichtspunkt verweisen.
    Ich betone ausdrücklich, daß die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf genau so wenig wie je irgendeinen anderen etwa aus optischen Gründen macht, und ich würde auch bitten, von etwaigen Erwägungen, die nur auf optische Gründe zurückgehen und eine große materielle Bedeutung überhaupt nicht haben können, grundsätzlich abzusehen. Die Bundesregierung läßt sich bei ihren Vorschlägen in keiner Weise — auch das darf ich besonders hervorheben — von Auslandswünschen beeinflussen. Aber es ist Pflicht der Regierung, darauf hinzuweisen, daß unter den gegebenen Umständen, in einer Zeit, in der die Länder über ein gemeinsames Aufbringen zur Sicherung des Weltfriedens beraten und nicht allein vor dem deutschen Steuerzahler, sondern vor den Steuerzahlern der gesamten demokratischen Welt das Problem der Aufbringung dieser Mittel steht, die einzelnen Länder sehr gern bereit sind, Vergleiche mit den anderen Ländern anzustellen. Es ist selbstverständlich, daß dabei in den einzelnen Ländern in erster Linie darauf hingewiesen wird, welche Steuerquellen im eigenen Land ausgeschöpft und welche Steuerquellen im anderen Land vielleicht überhaupt nicht ausgeschöpft sind. Ich darf dabei auf eine Aufstellung Bezug nehmen, die die Aufgliederung der gesamten Budgeteinnahmen in den großen außereuropäischen und europäischen Ländern miteinander vergleicht. Da sehen wir z. B., daß unter dem Titel „Steuer vom gehobenen Bedarf und Luxusaufwand" Deutschland mit 2,9 % seiner Gesamteinnahmen beteiligt ist — das sind hauptsächlich die gemeindlichen Vergnügungssteuern und die Kraftfahrzeugsteuer —, während dieser Anteil in Frankreich 5,5 %, in Norwegen 6,5 %, in Dänemark 8,1 %, in Großbritannien 10,5%, in den Vereinigten Staaten 13,1 % beträgt.
    Der Gedanke der Aufwandsteuer ist ja nicht in Deutschland allein geboren. Er unterscheidet sich grundsätzlich von dem Gedanken der purchase tax und kann damit in gar keiner Weise verglichen werden. Er hat weder Lenkungsabsichten noch Lenkungsmöglichkeiten und muß im Satz darauf Rücksicht nehmen, daß er in Deutschland mit der Tatsache der allgemeinen All-Phasen-Umsatzsteuer zu rechnen hat, die in dieser Form und in diesem Maße in den anderen Ländern nicht gegeben ist, und daß sich die Belastung in Deutschland infolgedessen in einer Grenze halten muß, die unter der der anderen Länder liegt. Dabei ist die Belastung durch die allgemeine Umsatzsteuer in Deutschland mit einem Betrage von 12 bis 16 %, je nach dem Gegenstand, in Rechnung zu stellen. Aber es wird sich nicht vermeiden lassen, daß angesichts der gemeinsamen Last auch ein Vergleich bezüglich der Inanspruchnahme der Steuerquellen in den einzelnen Ländern gezogen wird.
    Wenn wir — das ist die entscheidende Überlegung — dieses Jahr nicht mit einem Gleichgewicht der Einnahmen und Ausgaben abschließen, wenn wir in das nächste Jahr mit Fehlbeträgen hineingehen, wenn wir die Steigerung der Sozialausgaben im nächsten Jahr, den Zwang der Abdeckung - wenigstens der angemessenen Abdeckung — der in diesem Jahr. unvermeidbaren kurzfristigen Verschuldung und die voraussichtliche Mehrbelastung durch Ausgaben zur Sicherung des Weltfriedens in Rechnung stellen, kommen wir zu dem Schluß, daß das, was wir heute vermeiden, im nächsten Jahr, und zwar wahrscheinlich unter ungünstigeren Voraussetzungen, unter dem Druck der öffentlichen Meinung in der gesamten Welt auf das deutsche Volk zukommen würde. Ich glaube, zur rechten Zeit das Richtige getan, ist immer noch der Weg, der in solchen Zeiten am schmerzlosesten gegangen werden kann.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Meine Damen und Herren, ich darf zum Schluß, gerade wegen der Agitation, die in der Öffentlichkeit mit dieser Steuer getrieben worden ist, einmal auf einen Interessengegensatz und einen Aufgabengegensatz hinweisen. Der einzelne denkt in erster Linie wohl — dazu neigt jeder! — an das, was ihn umgibt. Er denkt — nehmen Sie es mir nicht übel, ich bin j a selbst Abgeordneter dieses Hauses — unter Umständen an parteipolitische Auswirkungen irgendeiner Maßnahme. Er denkt an Rückwirkungen in einem ihm nahestehenden Berufskreis und so fort. Aber all das, meine Damen und Herren, möchte ich mit einem lateinischen Wort als res privatae, als mehr private Angelegenheiten, bezeichnen. Ich erinnere mich an eine Stunde, in der ich einmal den österreichischen Staatsmann Seipel im Jahre 1932, vor der deutschen Erschütterung, reden hörte. Er sprach damals in einem engeren Kreis davon, daß das Wort „Republik" doch zurückgehe auf den Begriff der res publica, den Begriff der öffentlichen Sache, den Begriff des allgemeinen Interesses und des allgemeinen Wohls. Wir haben in den letzten Wochen sehr viel von den Privatinteressen, von den res privatae, reden hören. Ich möchte gerade aus diesem Anlaß an den Deutschen Bundestag appellieren, in diesem Hause immer einzig und allein zu denken an die res publica.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)