Rede von
Dr.
Michael
Horlacher
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Befürchten Sie nicht, daß ich in eine große Erörterung des kommenden Lastenausgleichsgesetzes eintrete, sondern lassen Sie mich bei dem bleiben, was ursprünglich unter den Fraktionen des Hauses ausgemacht war. Nun sind einige Unterschiede hereingetragen worden; ich spreche jetzt zu dem Antrag der FDP. Herr Kollege Preiß, Ihre Darstellungen sind zu ungefähr 80 % richtig.
— Nein, 100 % nicht. Es ist nämlich die alte Gewohnheit unserer Agrarpolitiker, immer zu vergessen, daß es Hunderttausende von Klein- und Kleinstbetrieben gibt, sogenannte Spezialkulturen, im Weinbau, Gemüsebau, Obstbau oder Tabakbau, die genau so berücksichtigt werden müssen wie die anderen, die Gemischtbetriebe in der Landwirtschaft.
— Das sind nicht einige wenige Betriebe, sondern das ist schon eine ziemlich große Anzahl von Betrieben. Das hindert mich aber nicht, auch die Wirksamkeit der allgemeinen gemischten Betriebe der Landwirtschaft voll anzuerkennen. Ich gehöre zu den Agrarpolitikern, die es unter keinen Umständen vertragen können, daß zwischen den einzelnen Besitzgrößen der Landwirtschaft, ob Kleinst-, Klein-, Mittel- oder Großbetrieb, dauernd ein Unterschied gemacht wird.
- Ja, deswegen will ich das jetzt unterstreichen;
lassen Sie mich doch ausreden!
— Ich habe doch auch das gute Recht, meinen Standpunkt zu vertreten, damit hier die Dinge nicht verwischt werden. Lassen Sie mich nur weiterreden!
— Nein, wissen Sie, ich bin ja kein heuriger parlamentarischer Has;
und mir kommt es letzten Endes darauf an, daß bei einem Gesetzgebungswerk der Anfang des Fortschritts gemacht wird. Und jetzt lassen Sie mich doch zuerst einmal ausreden!
Selbst wenn die 75 000-Mark-Grenze durch eine Mehrheit des Hauses angenommen würde — setzen wir einmal den Fall —, dann habe ich dazu zu erklären, daß das unter keinen Umständen ein Präjudiz für die künftige Gestaltung des endgültigen Lastenausgleichsgesetzes wäre!
Das möchte ich zum Ausdruck bringen, damit wir hier eine klare Sicht haben.
— Herr Kollege Euler, ich weiß genau, wie das ist, was man wünscht und was man sonst denkt. Das ist oft sehr verschieden. Lassen Sie mich da nicht zu weit aus der Reserve heraustreten!
Deswegen erkläre ich, daß meine Freunde und ich
— ich habe das in der Fraktion besprochen — hier unter keinen Umständen ein Präjudiz für die künftige Gestaltung des Lastenausgleichsgesetzes schaffen. Deswegen werden wir uns die Freiheit in der Abstimmung zu diesen Dingen eben vorbehalten. Aber selbst, wenn die 75 000-Mark-Grenze kommen sollte, so bedeutet das für uns nicht, daß wir uns bei der endgültigen Beratung des Lastenausgleichsgesetzes auf diese Grenze festlegen. Das ist etwas Wesentliches, das ich hiermit festgestellt habe.
Auf die anderen Dinge gehe ich nicht ein. Die Fragen des Hausbesitzes und des Geschädigtenbesitzes sind Fragen, die der ernstesten Überprüfung bedürfen. Da kann man jetzt nicht bloß Abänderungen ins Gesetz einfügen; denn das ganze Gesetzesgefüge war auf einen anderen Zweck abgestellt. Mit meiner Darstellung möchte ich nur verhütet haben, daß aus diesem Übergangsgesetz Dinge hergeleitet werden, die man vielleicht in manchen Kreisen herleiten möchte, denen wir aber durchaus nicht folgen werden. Insofern stimme ich den Ausführungen des Kollegen Preiß zu.