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ID0117110700

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1951 7041 171. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7042D, 7043B, '7049D, 7092D Änderung der Tagesordnung 7042D Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg. Lohmüller 7043A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Nrn. 2703, 2742 der Drucksachen) 7043B, 7089A Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 7089A Ausschußüberweisung 7043B Beschlußfassung 7089B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Nr. 2675 der Drucksachen) 7043B Leonhard (CDU) 7043C Müller (Frankfurt) (KPD) 7044A Tenhagen (SPD) 7045A Ausschußüberweisung 7045C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr (Nr. 2674 der Drucksachen) 7045C, 7050A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 7045C Günther (CDU) 7050A Dr. Reismann (Z) 7051A Baur (Augsburg) (SPD) 7052C Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP) . . 7054B Stücklen (CSU) 7055A Dr.-Ing. Decker (BP) 7055B Ausschußüberweisung . . . . . .. . . 7055D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 2672, 2159 der Drucksachen) 7055D Rümmele (CDU), Berichterstatter . 7056A Beschlußfassung 7056B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XXIII — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Nr. 2617 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 316, 317) in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2600 der Drucksachen; Umdruck Nr. 315) . . . 7056B Wacker (CDU), Berichterstatter . . . 7056B Schoettle (SPD), Berichterstatter . 7058A Müller (Frankfurt) (KPD) 7058C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7058C Bausch (CDU) 7059B Abstimmungen 7058D, 7059C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung eines bundeseigenen Motorschiffes im Werte von über 250 000 DM (Nr. 2684 der Drucksachen) 7059D Beschlußfassung 7059D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Müller (Frankfurt) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 15. August 1951 (Nr. 2669 der Drucksachen) 7059D Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 7060A Frau Thiele (KPD) 7060C Ritzel (SPD) 7061A Beschlußfassung 7061A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Abg. Frau Strohbach gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 27. August 1951 (Nr. 2670 der Drucksachen) 7061A Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 7061A Frau Thiele (KPD) 7061C Beschlußfassung 7062A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Außerkraftsetzung des Strafrechtsänderungsgesetzes (Nr. 2554 der Drucksachen); Antrag Umdruck Nr. 344) . 7062A Fisch (KPD), Antragsteller: zur Sache 7062A, 7067B zur Geschäftsordnung 7069A Dr. Greve (SPD): zur Sache 7063C, 7068C zur Geschäftsordnung 7069B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7064B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . . 7066A Dr. Schneider (FDP) 7068A Beschlußfassung 7068D Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Bundespostgesetz (Nr. 2664 der Drucksachen) '7069B Rademacher (FDP), Antragsteller . 7069B Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 7070A, 7071C Cramer (SPD) 7070B Walter (DP) 7071C Kohl (Heilbronn) (FDP) 7071D Beschlußfassung 7072A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einfuhrprogramm zur Deckung lebenswichtigen Bedarfs an Grundnahrungsmitteln (Nr. 2686 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verordnung über Zolländerungen (Nr. 2687 der Drucksachen) 7072A Kriedemann (SPD), Antragsteller 7072B, 7080A Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 7074A, 7081B Fassbender (FDP) 7074C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 7076C, 7081D Niebergall (KPD) 7077C Lampl (BP) 7078B Bauknecht (CDU) 7078D Tobaben (DP) 7079D Ausschußüberweisung 7081D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (12. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfeanpassungsgesetz — SHAnpG) (Nrn. 2708/neu/, 2743 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 345, 346) 7043A, C, 7050A, 7081D Schütz (CSU), Berichterstatter . . . 7082A Dr. Kather (CDU) 7083B Ohlig (SPD) 7084A Dr. Reismann (Z) 7084C, 7087B Dr. Preiß (FDP) 7085B Dr. Horlacher (CSU) 7086A Kunze (CDU) 7087C, 7088D Frommhold (Fraktionslos) 7087D Müller (Frankfurt) (KPD) 7088B Beschlußfassung 7088A, 7089A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nrn. 2500, 2600 bis 2619 der Drucksachen), Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2734 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 340, 324) in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Nr. 2725 der Drucksachen; Umdruck Nr. 342) 7059A, 7089C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 7090B Bausch (CDU) (zur Abstimmung) . . 7090D Pfender (CDU), Berichterstatter . . 7091B Abstimmungen 7089D, 7090D, 7091D Beratung der Übersicht Nr. 40 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 339) 7092D Beschlußfassung 7092D Nächste Sitzung 7092D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von Fritz Ohlig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion hat erhebliche Bedenken gegen den ganzen Art. 1 dieses Gesetzes. Mit der darin vorgesehenen gesetzlichen Regelung von Stundungen laufen wir Gefahr, eine Regelung vorwegzunehmen, die endgültig doch erst im kommenden Lastenausgleichsgesetz vorgenommen werden kann. Noch fehlt uns der genaue Überblick über die aus dem kommenden Lastenausgleichsgesetz zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben. Wenn wir jetzt zu einer solchen Festlegung kommen, kann es doch passieren, daß wir dann nichts mehr ändern können, wenn wir beim Lastenausgleichsgesetz etwas ändern müßten. Aus diesen Überlegungen heraus haben wir sehr starke Bedenken.
    Trotz dieser Bedenken würden wir aber bereit sein, der Ziffer 1 des § 1 zuzustimmen, weil wir auch im kommenden Lastenausgleichsgesetz die Erhöhung der Freigrenze gegenüber der niedrigeren Grenze im Soforthilfegesetz vornehmen wollen. Der Ziffer 2 dagegen glauben wir nicht zustimmen zu können, weil dort die Gesichtspunkte, die für eine Ausweitung der Ziffer 1 maßgebend gewesen sind, fortfallen. Der Ausfall würde das Aufkommen für den Soforthilfefonds außerordentlich schmälern und die produktiven Hilfeleistungen höchstwahrscheinlich gefährden; denn dann würde natürlich für alle Vermögensgruppen bis zu 75 000 D-Mark von dem Stundungsrecht Gebrauch gemacht werden, während das jetzt nur in beschränktem Maße möglich ist.

    (Abg. Kunze: Doch nur die Landwirtschaft!)

    Die Streichung der Ziffer 3 beantragen wir nicht, weil wir etwa gegen die Flüchtlingsbetriebe sind, sondern deshalb, weil wir der Auffassung sind, daß wir auch die Kriegssachgeschädigten-Betriebe einbeziehen müßten. Da wir das aber aus technischen Gesichtspunkten nicht können, sollten wir in einem Gesetz, das Erleichterungen bringt, im Hinblick auf das kommende Lastenausgleichsgesetz nicht zwei neue Gruppen schaffen, sondern zumindest versuchen, die Gruppen der Geschädigten gleichzustellen. Aber auch eine solche Gleichstellung ist aus technischen Gründen nicht möglich. Deshalb bitten wir, die Ziffer 3 ganz zu streichen.
    Die sozialdemokratische Fraktion stellt deshalb zu der Drucksache Nr. 2708 (neu) und dem Ausschußbericht Drucksache Nr. 2723 den Antrag, in Art. 1 § 1 die Ziffern 2 und 3 zu streichen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zur Begründung des Antrags der Fraktion des Zentrums hat das Wort der Herr Abgeordnete Dr. Reismann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind der Ansicht, daß in Art. 1 Ziffer 2 — ich bitte das Wort „Absatz" durch „Ziffer" zu ersetzen — genau so gut wie das land- und forstwirtschaftliche Vermögen auch der Althausbesitz berücksichtigt werden muß. Der Althausbesitz ist angesichts der laufenden Verpflichtungen zur Instandhaltung und Steuerbezahlung zur Zeit bekanntlich völlig unrentabel, und zwar beruht das drauf, daß man eine indirekte Subventionierung der öffentlichen Mietwirtschaft auf seine Kosten betreibt. Es ist hier nicht der Ort und die Zeit, darüber zu reden; es mag das notwendig sein. Aber da man unter Berücksichtigung dieser Umstände ohnehin eine Senkung der Belastung des Althausbesitzes ins Auge gefaßt hat und er auch höher belastet ist, als es bei der endgültigen Lastenausgleichsabgabe nach aller Voraussicht der Fall sein wird — er ist jetzt mit 5 bzw. 6 % belastet, der gemischte Besitz mit 6, der andere mit 5 %; er wird demnächst wahrscheinlich nur mit 4 % belastet werden —, so erscheint es notwendig, ebenso wie das land- und forstwirtschaftliche Vermögen auch den Althausbesitz besserzustellen.
    Nun bin ich von Mitgliedern dieses Hohen Hauses, die geneigt sind, sich dem Antrag anzuschließen, gebeten worden, an die Stelle des Wortes „Hausbesitz" „Althausbesitz" zu setzen, und ich bitte Sie, den Antrag in diesem Sinne handschriftlich zu verbessern. Es ist inhaltlich dasselbe; denn von diesem Antrag kann ja nur der Hausbesitz betreffen werden, der am Währungsstichtag, am 20. Juni 1948, vorhanden war, also Althausbesitz. Dieser ist jedenfalls gemeint.
    Nun zu Ziffer 3. Ich bitte auch hier, das Wort „Absatz" durch das Wort „Ziffer" zu ersetzen. Da handelt es sich um die Frage, ob hier nur Flüchtlinge dieses Vorzuges teilhaftig werden sollen oder auch Sachgeschädigte. Es erregt in den Kreisen der einheimischen Geschädigten immer große Verbitterung, daß die Flüchtlinge, die unter Umständen weniger Sachschaden gehabt haben als sie selbst, ihnen gegenüber bevorzugt werden. Man denkt nicht immer daran; daher sei mir gestattet, ein Beispiel zu schildern, das die Verhältnisse deutlich macht. Wenn ein Vertriebener im Westen Grundbesitz gehabt hat — es gibt solche Fälle, aber ich will nicht persönlich werden und Namen nennen —, so hat er diesen Besitz hier behalten, während die Einheimischen ihren Besitz verloren haben. Das gilt für Geschäfte wie für Haus- und Grundbesitz. Da erscheint es nicht richtig, den Vertriebenen weiter zu begünstigen und den anderen nicht. Um ein Beispiel zu nennen: Ein Vertriebener hat im Westen einen Besitz mit einem Einheitswert von 100 000 DM, der erhalten geblieben ist. Ein Einheimischer dagegen hatte einen Besitz von eben-


    (Dr. Reismann)

    falls 100 000 DM, der bis auf 15-, 18-, 20 000 D-Mark vernichtet worden ist. Dann sollte der Vertriebene also die Vergünstigung bekommen, und der Nichtvertriebene sollte sie nicht bekommen. Der Nichtvertriebene müßte weiter zahlen, obwohl er demnächst wahrscheinlich den gleichen Anspruch haben wird wie der Vertriebene. Das erscheint unbillig, und daher unser Antrag, hier auch den Sachgeschädigten einzubeziehen.
    Nun ist eben von dem Herrn Berichterstatter des Ausschusses darauf hingewiesen worden, das mache Schwierigkeiten. Die Schwierigkeiten sind überwindbar, und daß sie überwindbar sind, hat der Ausschuß, der sich mit dem Investitionshilfegesetz befaßt hat, heute morgen auch erachtet. Dort ist nämlich vorgesehen worden, daß die Flüchtlinge, die Vertriebenen und Kriegssachgeschädigten Vergünstigungen erhalten sollen. Wenn man es da kann, so kann man es hier auch. Das ist aber auch deswegen wohl in diesem Ausmaß möglich, weil die Schäden ohnehin auch bei den Vertriebenen festgestellt werden müssen.

    (Zurufe rechts.)

    — Bei den Vertriebenen müssen sie genau so festgestellt werden wie bei den Einheimischen. Ich bitte Sie dringend, der stets wachsenden Verbitterung zu gedenken, die sich mit Recht gerade in den Kreisen der Einheimischen breitmacht, weil sie sagen, daß ihr Verlust doch nicht schlechter zu berücksichtigen sei, und darauf Rücksicht zu nehmen. Die Einheimischen wollen keineswegs in Konkurrenz mit den Flüchtlingen treten und deren berechtigten Ansprüchen Abbruch tun; aber es erscheint notwendig, die Einheimischen nicht schlechter zu stellen, und darum bitte ich.
    Ich möchte den zweiten Punkt unseres Antrages auf Wunsch einiger Mitglieder des Hauses, die ihm beitreten wollen, auch noch in folgendem Sinne redaktionell ergänzen. Hinter das Wort „Sachgeschädigter" bitte ich entsprechend dem Wortlaut der Ziffer 3 zu setzen: „Kriegssachgeschädigter im Sinne des § 31 Ziffer 2 des Soforthilfegesetzes". Während es in Punkt 3 der Vorlage „Ziffer 1 des Soforthilfegesetzes" heißt, muß es hier „Ziffer 2 des Soforthilfegesetzes" heißen.

    (Beifall beim Zentrum.)