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ID0117110100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1951 7041 171. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Oktober 1951. Geschäftliche Mitteilungen 7042D, 7043B, '7049D, 7092D Änderung der Tagesordnung 7042D Glückwunsch zum 60. Geburtstag des Abg. Lohmüller 7043A Erste, zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Nrn. 2703, 2742 der Drucksachen) 7043B, 7089A Dr. Wellhausen (FDP), Berichterstatter 7089A Ausschußüberweisung 7043B Beschlußfassung 7089B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts (Nr. 2675 der Drucksachen) 7043B Leonhard (CDU) 7043C Müller (Frankfurt) (KPD) 7044A Tenhagen (SPD) 7045A Ausschußüberweisung 7045C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr (Nr. 2674 der Drucksachen) 7045C, 7050A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 7045C Günther (CDU) 7050A Dr. Reismann (Z) 7051A Baur (Augsburg) (SPD) 7052C Dr. Hoffmann (Schönau) (FDP) . . 7054B Stücklen (CSU) 7055A Dr.-Ing. Decker (BP) 7055B Ausschußüberweisung . . . . . .. . . 7055D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn (Nrn. 2672, 2159 der Drucksachen) 7055D Rümmele (CDU), Berichterstatter . 7056A Beschlußfassung 7056B Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nr. 2500 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß): Einzelplan XXIII — Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung (Nr. 2617 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 316, 317) in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Haushaltsausschusses (10. Ausschuß) (Nr. 2600 der Drucksachen; Umdruck Nr. 315) . . . 7056B Wacker (CDU), Berichterstatter . . . 7056B Schoettle (SPD), Berichterstatter . 7058A Müller (Frankfurt) (KPD) 7058C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7058C Bausch (CDU) 7059B Abstimmungen 7058D, 7059C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung eines bundeseigenen Motorschiffes im Werte von über 250 000 DM (Nr. 2684 der Drucksachen) 7059D Beschlußfassung 7059D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen den Abg. Müller (Frankfurt) gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 15. August 1951 (Nr. 2669 der Drucksachen) 7059D Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 7060A Frau Thiele (KPD) 7060C Ritzel (SPD) 7061A Beschlußfassung 7061A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Genehmigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Abg. Frau Strohbach gemäß Schreiben des Bundesministers der Justiz vom 27. August 1951 (Nr. 2670 der Drucksachen) 7061A Hoogen (CDU), Berichterstatter . . 7061A Frau Thiele (KPD) 7061C Beschlußfassung 7062A Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Außerkraftsetzung des Strafrechtsänderungsgesetzes (Nr. 2554 der Drucksachen); Antrag Umdruck Nr. 344) . 7062A Fisch (KPD), Antragsteller: zur Sache 7062A, 7067B zur Geschäftsordnung 7069A Dr. Greve (SPD): zur Sache 7063C, 7068C zur Geschäftsordnung 7069B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 7064B Dr. Weber (Koblenz) (CDU) . . . . 7066A Dr. Schneider (FDP) 7068A Beschlußfassung 7068D Beratung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Bundespostgesetz (Nr. 2664 der Drucksachen) '7069B Rademacher (FDP), Antragsteller . 7069B Schuberth, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 7070A, 7071C Cramer (SPD) 7070B Walter (DP) 7071C Kohl (Heilbronn) (FDP) 7071D Beschlußfassung 7072A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Einfuhrprogramm zur Deckung lebenswichtigen Bedarfs an Grundnahrungsmitteln (Nr. 2686 der Drucksachen) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Verordnung über Zolländerungen (Nr. 2687 der Drucksachen) 7072A Kriedemann (SPD), Antragsteller 7072B, 7080A Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 7074A, 7081B Fassbender (FDP) 7074C Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) 7076C, 7081D Niebergall (KPD) 7077C Lampl (BP) 7078B Bauknecht (CDU) 7078D Tobaben (DP) 7079D Ausschußüberweisung 7081D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich (12. Ausschuß) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Stundung von Soforthilfeabgabe und über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe (Soforthilfeanpassungsgesetz — SHAnpG) (Nrn. 2708/neu/, 2743 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 345, 346) 7043A, C, 7050A, 7081D Schütz (CSU), Berichterstatter . . . 7082A Dr. Kather (CDU) 7083B Ohlig (SPD) 7084A Dr. Reismann (Z) 7084C, 7087B Dr. Preiß (FDP) 7085B Dr. Horlacher (CSU) 7086A Kunze (CDU) 7087C, 7088D Frommhold (Fraktionslos) 7087D Müller (Frankfurt) (KPD) 7088B Beschlußfassung 7088A, 7089A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1951 (Nrn. 2500, 2600 bis 2619 der Drucksachen), Zusammenstellung der Beschlüsse in zweiter Beratung (Nr. 2734 der Drucksachen; Umdrucke Nrn. 340, 324) in Verbindung mit dem Mündlichen Bericht des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen (Nr. 2725 der Drucksachen; Umdruck Nr. 342) 7059A, 7089C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 7090B Bausch (CDU) (zur Abstimmung) . . 7090D Pfender (CDU), Berichterstatter . . 7091B Abstimmungen 7089D, 7090D, 7091D Beratung der Übersicht Nr. 40 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen (Umdruck Nr. 339) 7092D Beschlußfassung 7092D Nächste Sitzung 7092D Die Sitzung wird um 13 Uhr 32 Minuten durch den Präsidenten Dr. Ehlers eröffnet.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren, ich beantrage, den Antrag auf Drucksache Nr. 2686 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Antrag Nr. 2687 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Außenhandelsfragen zu überweisen.


Rede von Dr. Hermann Ehlers
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren, Sie haben die Überweisungsanträge gehört. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Besprechung über die Anträge und komme zur Abstimmung, zunächst über den Überweisungsantrag. Es ist beantragt worden, den Antrag in Drucksache Nr. 2686 nur dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Antrag in Drucksache Nr. 2687 dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als federführendem Ausschuß und dem Ausschuß für Außenhandelsfragen zu überweisen. Ich bitte die Damen und Herren, die den Überweisungsanträgen zuzustimmen wünschen, eine Hand zu erheben. — Das ist ohne Frage die Mehrheit des Hauses. Damit ist die Überweisung erfolgt.
Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, jetzt den
Mündlichen Bericht des Ausschusses für den
Lastenausgleich (12. Ausschuß) über den von
den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP,
- DP, BP und des Zentrums eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes über die Stundung

(Soforthilfe anpassungsgesetz SHAnpG)


(Präsident Dr. Ehlers)

entgegenzunehmen. — Sie sind damit einverstanden.
Berichterstatter ist der Abgeordnete Schütz; ich bitte ihn, das Wort zu nehmen.

(Zuruf von der Mitte: 40 Minuten Redezeit!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Schütz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuß für den Lastenausgleich hat in seiner heutigen Sitzung zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP und des Zentrums Stellung genom- men. Diesem Antrag liegen zwei verschiedene Erwägungen zugrunde. Einmal folgende: Die fortschreitende Teuerung hat nicht nur eine angemessene Erhöhung der Löhne und Gehälter veranlaßt, sondern auch den Gesetzgeber bewogen, durch Teuerungszulagen zu den Sozialversicherungsrenten und den Gehältern und Pensionen dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Unberücksichtigt blieb bis zur Stunde der große Kreis der Unterhaltshilfeempfänger. Dieser Personenkreis, der sich zu etwa 60 v. H. aus Heimatvertriebenen und zu 40 v. H. aus Kriegssachgeschädigten, Währungsgeschädigten und rassisch, religiös und politisch Verfolgten zusammensetzt, hat bis jetzt zu den bescheidenen Unterhaltshilfen in der Höhe von monatlich 70 DM für die Einzelperson oder das Familienoberhaupt, 30 DM für die Ehefrau und 20 DM für das Kind keinerlei Beihilfe oder Aufbesserung erhalten. Daraus ergibt sich ein Notstand, den zu beheben sich der Gesetzgeber verpflichtet fühlt.
    Auf der andern Seite wurden in diesem Hause mehrmals Anträge insbesondere von Vertretern der Landwirtschaft eingebracht, die bezweckten, daß die Hebesätze bei der Soforthilfeabgabe den Bedürfnissen insbesondere der kleinen Realvermögensbesitzer angepaßt werden. Das Haus hat diese Anträge immer wieder mit dem Hinweis auf das zu erwartende Lastenausgleichsgesetz, das hier gewisse Korrekturen vorzunehmen beabsichtigt, abgewiesen. Da die Arbeiten für die Fertigstellung des Lastenausgleichsgesetzes noch nicht so weit gediehen sind, daß diesen Wünschen zu dem Abgabetermin des 20. November 1951 entsprochen werden kann, haben die antragstellenden Fraktionen in dem vorliegenden Antrag versucht, beiden Bedürfnissen einigermaßen Rechnung zu tragen.
    Die von dem Ausschuß erarbeitete Vorlage legt Ihnen einen Gesetzesantrag von acht Paragraphen in zwei Artikeln vor.
    Der Art. 1 der Vorlage sucht den Wünschen nach einer Stundung der Soforthilfeabgabe Rechnung zu tragen. Die Ziffer 1 des § 1 wurde vom Ausschuß einstimmig angenommen. Ich setze voraus, daß Sie mit mir übereinstimmen, wenn ich auf eine nähere Erläuterung des Textes, der ja vor Ihnen liegt, verzichte.
    Die Ziffer 2 des § 1, die dem abgabepflichtigen Vermögen, dessen Einheitswert zwischen 15 000 und 75 000 DM liegt, auf Antrag ebenfalls beschränkte Stundungsmöglichkeiten einräumt, wurde im Ausschuß mit 16 gegen 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
    Die Ziffer 3 des § 1 sieht die Möglichkeit einer Saldierung für das abgabepflichtige Vermögen von Flüchtlingsbetrieben vor. Sie wurde mit der gleichen Mehrheit angenommen. Berechtigte Bedenken gegen diese Ziffer wurden von Sprechern aller Fraktionen mit Hinblick auf die analogen Verhältnisse der Kriegssachgeschädigten vorgebracht. Der Ausschuß hätte diesen Einwendungen gern Rechnung getragen. Das setzt aber voraus, daß in jedem einzelnen Fall eine Schadensfeststellung vorweggenommen werden müßte. Aus diesem Grunde können diese Fälle erst bei der Verabschiedung des Lastenausgleichsgesetzes hinsichtlich der Saldierungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.
    Der Art. 2 der Vorlage regelt die Teuerungszulagen zu den Unterhaltshilfen. Sie wurden ab 1. Oktober dieses Jahres für den einzelnen Anspruchsberechtigten oder das Familienoberhaupt um 15 DM, für die Ehefrau und jedes Kind um 7,50 DM und für Vollwaisen um 10 DM monatlich erhöht. Durch diese Erhöhungen treten die nach dem Gesetz vom 10. August 1951 gewährten einstweiligen Teuerungszulagen zur Abgeltung von Preiserhöhungen in der Höhe von 3 DM pro Kopf und Monat und die durch das Rentenzulagegesetz gewährten Teuerungszulagen für diesen Personenkreis außer Kraft.
    Eine echte Sorge bereitete dem Ausschuß die Frage der Deckung der Aufwendungen nach Art. 2 des Gesetzes. Diese Teuerungszuschläge sollen nach dem einmütigen Willen des Ausschusses vorläufig aus den Mitteln des Soforthilfeaufkommens gedeckt werden. Lassen Sie mich hierzu den Text des § 6, der diese Frage regelt, wörtlich vorlesen. Ich bemerke noch, daß dieser Text in Anwesenheit des Herrn Finanzministers zustande gekommen ist.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Es heißt:
    Die Teuerungszuschläge nach diesem Gesetz werden bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über einen allgemeinen Lastenausgleich vorschußweise aus dem Soforthilfefonds geleistet. Sie sind aus Mitteln des Bundeshaushalts zu erstatten; eine etwaige Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern wegen teilweiser Rückerstattung der aus dem Bundeshaushalt erstatteten Beträge bleibt vorbehalten.
    Der Ausschuß war einmütig der Auffassung, daß, weil das abgabepflichtige Vermögen, gerechnet vom Währungsstichtag, ein stabiles Vermögen ist, diesem abgabepflichtigen Vermögen nicht die veränderlichen Größen, wie sie z. B. in den Wirtschaftsschwankungen und in der Teuerung zum Ausdruck kommen, angelastet werden können. Deshalb kann die durch die Teuerung notwendig gewordene Erhöhung der Unterhaltshilfesätze nicht dem Fonds angerechnet werden. So wie die Teuerungszulagen für die Rentner, Pensionäre und Beamten aus Haushaltsmitteln aufzubringen waren, muß das auch in diesem Falle geschehen. Dem steht gegenüber, daß zur Zeit keine haushaltsmäßigen Mittel zur Verfügung stehen. Deshalb soll der Fonds die dadurch notwendigen 109 Millionen DM zunächst vorschießen. Dieser Betrag soll aber haushaltsmäßig in späteren Haushalten abgedeckt werden. Der Ausschuß war sich darüber einig, daß dies nicht unbedingt in einem einzigen Haushaltsjahr geschehen muß. Der Ausschuß betont jedoch, daß er darunter nicht eine Hinausschiebung der Rückerstattung auf einen zu großen Zeitraum versteht.
    Was die Fassung des § 6 hinsichtlich der Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern betrifft, so ist zu erwähnen, daß, wenn wir dieses Gesetz nicht verabschiedeten, in einer Reihe von Ländern


    (Schütz)

    und Gemeinden durch die dort inzwischen eingetretene Erhöhung der Fürsorgerichtsätze diesen Gebietskörperschaften die Lasten zufallen würden, die wir durch dieses Gesetz übernehmen. Es erscheint uns als recht und billig, wenn sich der Bundesfinanzminister über einen Ausgleich der dadurch auf ihn zukommenden Ausgaben, die sonst auf die Haushalte der Länder zukämen, mit diesen zu verständigen hat.
    Dieses Gesetz befriedigt keineswegs alle Erwartungen auf beiden Seiten der Betroffenen. Es will und soll auch nur ein Übergangsgesetz von den Bestimmungen des geltenden Soforthilfegesetzes zu dem erwarteten Lastenausgleichsgesetz sein. In diesem Sinne bitte ich im Namen des Ausschusses um die Zustimmung des Hohen Hauses.

    (Bravo!)