Rede von
Oskar
Wacker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem nun alle Einzelpläne beraten sind, schließt der Einzelplan XXIII wieder das Gesamtgebäude des sogenannten Überrollungshaushalts des Bundeshaushaltsplans 1951 ab. Er umfaßt die Steuereinnahmen des Bundes,
mit denen der Zuschußbedarf der übrigen Etats gedeckt wird, und eine Reihe von Ausgaben, die nicht einzelne Fachhaushalte, sondern die Gesamtheit der Bundesverwaltung betreffen. Es dürfte allgemein bekannt sein, daß der Einzelplan XXIII die Aufgabe hat, den Ausgleich des Haushalts zu bringen. Der Ausgleich dieses Haushalts bot noch keine besonderen Schwierigkeiten, weil es sich j a im wesentlichen um einen Überrollungshaushalt handelte. Zwar sind auch hier gegenüber dem Vorjahr gewisse Mehrausgaben veranschlagt, z. B. die Mehrausgaben für Kriegsopfer auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes, für die verdrängten Beamten auf Grund des Art. 131 des Grundgesetzes und die Erhöhung der Sozialrenten. Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt aber lediglich durch das konjunkturell bedingte Mehraufkommen der Bundessteuern auf Grund der bei Beginn des Rechnungsjahres, also am 1. April 1951, geltenden Sätze. Einnahmen aus neuen Steuerarten wie z. B. der Aufwandsteuer, der Gebühr für die Benutzung der Bundesautobahnen oder der Erhöhung der Sätze der Umsatzsteuer und der Inanspruchnahme eines Teiles der Einkommen- und Körperschaftsteuer spielen hier noch keine Rolle. Diese Probleme werden uns erst bei der Beratung des Nachtragshaushalts beschäftigen.
Meine Damen und Herren! Nun lassen Sie mich etwas zu den Einnahmen des Haushaltseinzelplans XXIII sagen. Die den Bundeshaushalt tragenden Steuern sind veranschlagt: die Umsatzsteuer und Umsatzausgleichsteuer mit 5 600 Millionen DM, die Tabaksteuer mit 2 200 Millionen DM. In gewissen Abständen folgen dann die Zölle mit 900 Millionen DM, die Mineralölsteuer mit 575 Millionen DM, die Einnahmen aus dem Branntweinmonopol mit 475 Millionen DM, die Zuckersteuer mit 400 Millionen DM, die Kaffeesteuer mit 370 Millionen DM, die Beförderungssteuer mit 300 Millionen DM. Die Steuern sind sorgfältig unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Wirtschaftsentwicklung und des tatsächlichen Aufkommens im Jahre 1950 geschätzt worden.
Die Abgabe „Notopfer Berlin" ist mit 600 Millionen DM veranschlagt worden. Im Jahre 1950 war das „Notopfer Berlin" mit 395 Millionen DM veranschlagt. Die Mehreinnahme ergibt sich aus dem Gesetz zur Änderung des Notopfer-Gesetzes vom 23. Dezember 1950, das eine Erhöhung der Steuersätze vorsieht. Wie Sie wissen, meine Damen und Herren, sind die Einnahmen des Notopfers für die Finanzhilfe Berlin zu verwenden. Sie finden im Einzelplan XXIII unter „Finanzhilfe Berlin" den entsprechenden Ausgabeposten veranschlagt.
In Kap. 9 finden Sie einen Ansatz mit der Bezeichnung „Vorauszahlungen der Länder auf die Beitragsverpflichtung an den Bund" mit einem Betrage von 1 200 Millionen DM. Zu diesem Ansatz darf ich folgendes erklären. Im Jahre 1950 haben die Länder sogenannte Interessenquoten abgeführt. Die Interessenquoten bestanden in Hundert-Sätzen der von den Ländern im Auftrage des Bundes verwalteten Bundeshaushaltsmittel für Besatzungskosten und soziale Kriegsfolgelasten. Diese Regelung beruht auf § 2 des Ersten Überleitungsgesetzes und ist mit Ablauf des Rechnungsjahres 1950 weggefallen. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teiles der Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Bund im Rechnungsjahre 1951 leisten die Länder jetzt auf ihre durch dieses Gesetz in Höhe von 27 % des Aufkommens fest-
gelegten Beitragsverpflichtungen an den Bund Vorauszahlungen, und zwar auf Grund einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern einstweilen etwa in Höhe des vorjährigen InteressenquotenBetrages.
Wir finden außerdem unter den Einnahmen unter Kap. 5 Tit. 1, Bank- und Münzwesen, folgende Einnahmen: aus der Prägung der Bundesmünzen 380 Millionen DM. Diese Prägekosten, die bei den Ausgaben aufgebracht sind, werden auf 80 Millionen DM geschätzt, so daß sich der NettoMünzgewinn auf 300 Millionen DM beläuft. Im Vorjahr waren es 400 Millionen DM. Diese 300 Millionen DM dürfen nur zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus verwendet werden.
Tit. 2, Anteil des Bundes am Reingewinn der Bank deutscher Länder: 80 Millionen DM.
Meine Damen und Herren! Zuletzt darf ich Ihre Aufmerksamkeit hinsichtlich der Einnahmen auf die Ablieferung von Bahn und Post lenken. Im vorliegenden Hauptplan ist die Ablieferung der Deutschen Bundespost mit 150 Millionen DM und die der Deutschen Bundesbahn mit 50 Millionen DM veranschlagt. Mit den Ablieferungen der Post kann bestimmt gerechnet werden, während die Ablieferungen der Bahn wegen der bekannten Schwierigkeiten der Finanzlage der Bundesbahn von vornherein problematisch erschienen. Der Haushaltsausschuß hat dem Ansatz für die Bundesbahn seine Zustimmung auch für das Rechnungsjahr 1951 erteilt, weil bis zur Verabschiedung des Bundesbahngesetzes eine rechtliche Grundlage für die Leistung der Bundesbahn noch nicht vorliegt. Es ist aber bekanntgeworden, daß die Regierung beabsichtigt, im ersten Nachtragsplan den Ansatz von 50 Millionen DM für die Ablieferungen der Deutschen Bundesbahn zu streichen.
Und nun, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz zu den Ausgaben kommen. Die Ausgaben im ordentlichen Haushalt sind im wesentlichen überrollt. Sie finden hier wieder unter anderem die Ausgaben für Versorgungsbezüge in Höhe von 69,4 Millionen DM, Beihilfen in Notfällen an Beamte, Angestellte und Arbeiter in Höhe von 6,6 Millionen DM, ferner für zusätzliche Renten sowie Unterstützungen an ausgeschiedene Angestellte und Arbeiter und deren Hinterbliebene in Höhe von 160 000 DM, für Darlehen an Bundesangehörige zur Beschaffung von Hausrat in besonderen Fällen in Höhe von 4 Millionen DM und für Kosten der Münzprägung — wie ich vorhin bereits erwähnte — in Höhe von 80 Millionen DM.
Kurz möchte ich noch erwähnen, daß aus dem Ausgabenansatz von 200 000 DM für Kosten der Drucklegung des Haushaltsplans einschließlich des sonstigen Haushaltsmaterials nach dem Vorschlag des Haushaltsausschusses ohne Erhöhung des Ansatzes auch Kosten für die Unterrichtung der Bevölkerung über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes getragen werden sollen. Der Haushaltsausschuß hielt es für erforderlich, die Haushaltsgestaltung und -bewirtschaftung in geeigneter Weise mehr als bisher zu popularisieren, z. B. durch geeignete Druckschriften, durch Rundfunk oder Film.
Neu ist unter den einmaligen Ausgaben die Einsetzung eines Fonds zur Sanierung von Notstandsgebieten in Höhe von 25 Millionen DM. Es ist bekannt, daß in einer breiten Randzone im Osten von Schleswig-Holstein bis hinunter nach Niederbayern flüchtlingsüberlastete, leistungsschwache Gebiete mit vorwiegend agrarischem Charakter und ferner an einigen Stellen der Westgrenze kriegsschadenbetroffene agrarische Rückstandsgebiete vorhanden sind. Zur nachhaltigen Beseitigung der Notstände in den betroffenen Gebieten soll der Bund Sondermittel bereitstellen, die in Form von Zinsbeihilfen, zinsverbilligten Krediten, verlorenen Zuschüssen und dergleichen an Gemeinden hergegeben werden sollen.
Auch im außerordentlichen Haushalt sind die Ausgaben zum Teil überrollt. Es sind einige neue Ausgaben unter Beteiligungen des Bundes eingestellt, insbesondere Darlehen an die A. G. für Berg- und Hüttenbetriebe im Notstandsgebiet Watenstedt-Salzgitter und an die Scholvensparung bei den persönlichen und sächlichen Verdes Haushaltsausschusses gefunden haben.
Eingehend hat sich der Ausschuß wieder mit den veranschlagten Ausgaben für den Neu- und Umbau von Dienstgebäuden in Bonn, die in Höhe von 9,7 Millionen DM vorgesehen waren, beschäftigt. Der Haushaltsausschuß schlägt Ihnen vor, die beantragte Ausgabe für den Neubau eines Dienstgebäudes für das Bundesministerium für Verkehr in Höhe von 2,5 Millionen DM zu streichen, weil im Zeitpunkt der Beratung dieses Einzelplans diese Veranschlagung noch nicht etatreif war. Bei der Vorlage des Nachtragshaushaltsplans wird die Frage dieses Neubaues erneut zu prüfen sein. Der Haushaltsausschuß schlägt lediglich vor, für die Herstellung eines Bauentwurfs 35 000 DM zu veranschlagen.
Und nun, meine Damen und Herren, komme ich zu den Abschlußzahlen des Gesamtplanes. Die Regierungsvorlage — Drucksache Nr. 2500 — schloß im ordentlichen Haushaltsplan mit 13 391 666 900 DM ab, im außerordentlichen Haushaltsplan mit 1 571 482 500 DM, zusammen mit 14 963 149 400 DM. In diesem Zusammenhang dürfte der Voranschlag von 1950 interessieren. Es waren im letzten Jahr angesetzt: im ordentlichen Haushaltsplan 12 457 Millionen DM, im außerordentlichen Haushaltsplan 3813 Millionen DM, zusammen 16 270 Millionen DM. Nach dem Abänderungsantrag des Haushaltsausschusses — Drucksache Nr. 2600 — schließt der Haushaltsplan nunmehr im ordentlichen Haushaltsplan mit 13 791 667 200 DM ab, im außerordentlichen Haushaltsplan mit 1 568 767 500 DM, insgesamt mit 15 360 434 700 DM.
Die Erhöhung der Ausgabe im ordentlichen Haushalt beruht im wesentlichen darauf, daß der Haushaltsausschuß vorgeschlagen hat, den 1950 mit 524,9 Millionen DM eingestellten Betrag für Subventionen auf den vorliegenden Hauptplan 1951 zu überrollen und wiederum einzusetzen. Ich bitte, hier Drucksache Nr. 2611 zu vergleichen. Das Hohe Haus hat diesem Vorschlag bei der Beratung des Einzelplans X — Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — auch zugestimmt. Als Deckungsmittel für diesen Betrag von 524,9 Millionen DM konnte das Aufkommen der Umsatzsteuer um 200 Millionen DM, das der Zölle um 100 Millionen DM, der Tabaksteuer um 100 Millionen DM, zusammen um 400 Millionen DM höher als in der ursprünglichen Regierungsvorlage veranschlagt werden. Außerdem mußte eine Einsparung bei den persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben sowie den allgemeinen Haushaltsausgaben als Globalabstrich in Höhe von 124,9 Millionen DM erfolgen. Damit ist der Betrag von 524,9 Millionen DM gedeckt.
Der Haushaltsausschuß hat den vorliegenden Einzelplan XXIII mit den aus meinem Bericht ersichtlichen Änderungen gebilligt und schlägt dem Hohen Hause die Annahme vor.