Rede von
Wilhelm
Tenhagen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Herrn Vorredner von der KP ist es auch in diesem Falle mal wieder gelungen, den Salto mortale bis zur Remilitarisierung auch aus dem Gewerbesteuergesetz heraus fertigzubringen. Wir wollen nur hoffen und wünschen, daß wir dieses Mal das Vergnügen haben, einen Vertreter der kommunistischen Fraktion bei der Beratung im Ausschuß begrüßen zu dürfen. Das ist bis jetzt nämlich noch nicht der Fall gewesen.
Meine Damen und Herren! Dem uns hier zur Beratung vorliegenden Gesetzentwurf scheint mir allerdings die Tendenz innezuwohnen, zu einem unveräußerlichen Bestandteil unserer gesetzgeberischen Arbeit zu werden. Wir beschäftigen uns nämlich innerhalb weniger Monate schon zum vierten Male mit diesem Gesetz. In der 136. Sitzung im April dieses Jahres wurde das Gesetz erstmalig beraten, in der 153. Sitzung am 15. Juni in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Wir haben damals schon darauf aufmerksam gemacht, daß es sich hier um eine sehr dringliche Angelegenheit handelt, deren Erledigung besonders in der Wirtschaft und von den Gemeinden sehr erwartet werde. Der Bundesrat hat Einspruch erhoben, und der Vermittlungsausschuß hat daraufhin mit Drucksache Nr. 2501 am 12. Juli dem Hohen Hause einen Antrag unterbreitet, dem hier zugestimmt wurde. Der Bundesrat hat diesen Vermittlungsvorschlag abgelehnt und mit der heute hier zur Beratung anstehenden Vorlage einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht.
Der Bundesrat hat zweifellos das Recht, gegen ein Gesetz Einspruch zu erheben, wenn diesem Gesetz erhebliche Bedenken von seiten des Bundesrates entgegenstehen. Nun hat aber meines Erachtens der Bundesrat genau so wie das Hohe Haus auch die Pflicht, durch ein möglichst reibungsloses Funktionieren der Gesetzgebung das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen der parlamentarischen Demokratie zu festigen, und er sollte sein Einspruchsrecht unter diesem Gesichtspunkt handhaben.
Von den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen sind in der Hauptsache Bestimmungen des § 1 betroffen, die von meinen Vorrednern schon angesprochen wurden. Es handelt sich um Ziffer 4 mit den Vorschriften betreffend Lohnsummensteuer und mit der Festlegung, wer zum Erlaß der notwendigen Richtlinien zuständig sein soll, und um § 1 Ziffern 6, 7, 12 und 34, die sich mit der Hinzurechnung der Hälfte der Miet- und Pachtzinsen zum Gewerbeertrag bzw. Gewerbekapital befassen. Diese beiden Bestimmungen scheinen mir nicht auszureichen, um das Einspruchsrecht in diesem Falle in Anspruch zu nehmen.
Zur Sache selbst ist in den vorhergegangenen Beratungen und heute durch den Kollegen von der CDU schon ausreichend Stellung genommen worden. Ich kann mir nach der Seite deshalb weitere Ausführungen ersparen. Für meine politischen Freunde jedenfalls habe ich zum Ausdruck zu bringen, daß wir durch eine möglichst schnelle Beratung im Ausschuß das Gesetz, auf das sowohl die Gemeinden als auch die Wirtschaft dringend warten, endgültig verabschieden.
Ich unterstütze den Antrag auf Überweisung an den Finanz- und Steuerausschuß.