Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem mein Fraktionskollege Horn das Initiativgesetz so ausgezeichnet begründete, hatte ich nicht die Absicht, zu diesem Thema das Wort zu ergreifen. Ich bin aber genötigt, auf einige Ausführungen des Herrn Kollegen Preller einzugehen.
Zunächst möchte ich ganz entschieden den Vorwurf zurückweisen, daß dieses Initiativgesetz aus irgendwelchen Sonderinteressen heraus eingebracht worden sei. Es ist eingebracht worden, Herr Kollege Preller, weil der Bundesrat an dem bisherigen Gesetz einige Mängel gefunden haben will, die ihn veranlaßten, die Wahlordnung nicht zu verabschieden. Damit nun der Bundesrat nicht noch einmal kommen und uns sagen kann, das Gesetz habe hier oder dort Unklarheiten und deshalb werde die Wahlordnung nicht verabschiedet — vielleicht aber auch aus ganz anderen Gründen, Herr Kollege Preller —, wollen wir in dieses Gesetz Klarheit hineinbringen, so daß die Wahlordnung erlassen werden kann, und man im Bundesrat nicht mehr mit Ausreden die Verabschiedung verzögern kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist im Ausschuß niemals strittig gewesen, ob die Rentner wahlberechtigt sind oder nicht. Wir haben nur das passive Wahlrecht verankert, damit nicht der Fall eintreten kann, daß die Gremien überwiegend von Rentnern besetzt werden. Auch bis zum Jahre 1933, als wir nur zu den Ausschüssen der Krankenkassen direkt gewählt haben, sind die Rentner nicht ausgeschlossen gewesen, wenn sie Mitglieder der Krankenkasse waren. Sie waren damals wahl- berechtigt; und es ist bei uns im Ausschuß niemals der Gedanke aufgekommen, daß die Rentner nicht wahlberechtigt sein könnten. Wenn die Dinge hier im Bundesrat nach der Seite hin aufgegriffen wurden, könnte man annehmen, daß dort andere Gründe maßgebend gewesen sind als bei den Initiatoren dieses Antrags.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Frage der französischen Zone.
Ich bin in der Frage der französischen Zone der Auffassung — —
— Ich bin zunächst noch bei der französischen Zone. Auf den Geschäftsführer komme ich auch noch zu sprechen.
Zunächst einmal zu der Frage: französische Zone. Ich bin der Auffassung, daß durch dieses Gesetz in die Regelung in der französischen Zone nicht eingegriffen wird, nachdem von dem Antragsteller dieses Initiativgesetzes ausdrücklich erklärt worden ist, daß die Regelungen beibehalten bleiben sollen, die in der französischen Zone durch Ländergesetz getroffen wurden.
— Herr Kollege Preller, wir arbeiten doch im Ausschuß an diesem Gesetz, und ich habe nichts dagegen, daß in den § 10 eine Formulierung hineingebracht wird, die es ausschließt, daß in die Regelung in der französischen Zone noch irgendwie eingegriffen werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun zu der Frage des Geschäftsführers. Ich weiß nicht, Herr Kollege Richter, warum Sie sich deswegen aufregen. Nach meiner Auffassung müssen hier wie in allen Einrichtungen, die nach 1945 geschaffen worden sind, die Kräfte entfernt werden, die auf Anordnung der Militärregierung oder was weiß ich warum, in Posten kamen, für die sie nicht geeignet sind. Ich könnte aus einer ganzen Reihe von Einrichtungen Beispiele nennen, wie dort Menschen gearbeitet haben und noch tätig sind, die mit diesen Dingen nie zu tun gehabt haben, die einfach in diese Posten hineingesetzt worden sind. Den Versuch, diese Dinge zu ändern, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollte jeder mitmachen, dem eine gesunde Verwaltung der Sozialversicherungsträger am Herzen liegt. Es ist ja von uns auch beabsichtigt, diejenigen, die sich diese Eigenschaften irgendwie auf einem anderen Gebiet angeeignet haben, durch Arbeiten entweder in der Gewerkschaftsbewegung oder sonst im sozialen Sektor, genau so zu behandeln wie diejenigen, die, sagen wir, die Laufbahn über die Examina durchgemacht haben.
Ich glaube, man kann uns nicht sagen, wir wollten hier irgendwelche Sonderinteressen vertreten. Ich möchte auch die Kollegen von der Opposition bitten, mit uns gemeinsam dafür zu sorgen, daß diese Änderungen des Gesetzes recht bald von uns verabschiedet werden, damit die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, recht bald auch zur Wahlordnung zu kommen und die Gremien demokratisch zusammenzusetzen.